Ha ha 3 Eimer voll gelacht
Rüpeln beim Autofahren
Zeigt Ihnen jemand beim Autofahren einen Mittelfinger oder einen Vogel, ist das ebenfalls eine Beleidigung, sagt Wolfgang Büser, deutscher Fachjournalist für Zivilrecht. Für das klassische Vogel zeigen durch Tippen an die Stirn wurden bereits 20 bis 30 Tagessätze geurteilt. Von einer Anzeige in einem solchen Fall rät Büser jedoch ab, weil sie meist keinerlei Konsequenzen hat. Denn in der Regel steht bei solchen Fällen Aussage gegen Aussage.
Gut zu wissen: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat ein Verkehrsteilnehmer, der einem anderen nicht nur mit einem Zeigefinger, sondern mit beiden Zeigefingern gleichzeitig "zwei Vögel" zeigte, damit nicht seine Missachtung zum Ausdruck gebracht. Insofern konnte er auch nicht wegen Beleidigung belangt werden. Hier gilt quasi: "rechter Vogel" hebt "linker Vogel" auf, der Verursacher ist unschuldig.
Aber Achtung: Ein Autofahrer, der auf der Autobahn geblitzt wurde und zu diesem Anlass seinen Mittelfinger in die Videokamera hielt, wurde vom Bayerischen Obersten Landesgericht nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Beleidigung einer Amtsperson zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
Übrigens: Beleidigungen können sich im Einzelfall auch gegenseitig aufheben! Beschimpft ein Verkehrsteilnehmer den anderen zum Beispiel mit "Idiot" und der Betroffene antwortet sofort mit "selbst Idiot", so können sich diese Beleidigungen gegeneinander aufheben - und keiner wird dafür bestraft. Das ist im Strafgesetzbuch (§ 199) geregelt. Dieser Paragraph gilt jedoch nur in Ausnahmefällen.