Stationsleitung nennt Kündigungsgründe

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Was soll den pflegerisches Fehlverhalten mit der Privatsphäre zu tun haben. Ich kann hier keinen Zusammenhang feststellen.

Und wann darf oder muss eigentlich pflegerisches Fehlverhalten verschwiegen werden? Kann da mal jemand ein Beispiel nennen?

Ich bin bislang davon ausgegegangen, dass auch Pflegefehler dokumentiert und durchaus auch diskutiert werden sollten. Alles andere klingt ein bischen nach Vertuschungsstrategie.
 
Andere Frage : Von wem ist denn der Kollege bei seinem "pflegerischen" Fehler auf "frischer Tat" ertappt worden ?
Wenn der Fehler so gravierend war,daß es gleich die Kündigung gab,ist ein Verschweigen dessen doch wohl nicht im Sinne der Patienten !
 
Den Pflegefehler diskutieren und Lösungen finden- korrekt. Bliebe die Frage, wie ich den Pflegefehler publik mache: Sr.XYZ hat ff. getan und wurde deshlab sofort gekündigt?
Was ist hier das Ziel? Gehts um den Fehler und den potentiellen Pat.schaden? Oder gehts um persönliche Konsequenzen für PKs die diesen Fehler begehen "wollten"?

Wobei ich glaube, wenn es im eigenen Team auftritt, dann weiß jeder, warum Sr. XYZ gekündigt wurde. In anderen Teams hat weder der Name noch die betroffene Station etwas zu suchen. Da hat es lediglich um den Fehler selbst zu gehen.

Elisabeth
 
Ich dachte es geht hier um das rechtliche Fehlverhalten der Stationsleitung, aus der Konsequenz eines Fehlverhalten eines Mitarbeiters.

Zudem Privatsphäre = Persönlichkeitsrecht.

Ja über Fehler in der Pflege u. ä. muß man reden, diskutieren, lernen > anschliessend vermeiden. Aber eine Leitung hat nicht das Recht dies im Zusammenhang einer Kündigung o. ä. mobbingmäßig auszubreiten.
Geht gar nicht.
 
Man muß aber wohl auch die Frage aufwerfen, ob die genannten Gründe (Unabhängig davon, ob das erlaubt ist, oder nicht.) überhaupt zutreffen. Prinzipiell sollte man nicht ausschließen, daß Gründe genannt werden, die nicht nicht stimmen.
Mal angenommen, der gekündigte Kollege hat einen Patienten bestohlen und wurde dabei ertappt. Niemand will, daß in der Zeitung steht, daß im Krankenhaus "Zum scharfen Löffel" das Personal stiehlt. Also behauptet man, daß die Kündigung wegen pflegerischem Fehlverhalten erfolgte und wenn die Nachbarin oder die Presse fragt, ob es stimmt, daß da gestohlen worden sei, können alle Ex-Kollegen sagen: "Davon weiß ich nichts."
Abgesehen davon gibt es auch Dinge, die man nicht tun sollte, obwohl es nicht verboten ist und deshalb finde ich es unter aller S..., Kündigungsgründe herumzutratschen. Die Schwangerschaft einer Kollegin darf ja auch vom Vorgesetzten nicht mitgeteilt werden, warum dann die Kündigungsgründe? Wenn ich beim Umziehen sehe, daß ein Kollege eine Einlage in der Hose trägt und ich rumposaune: "Kollege X. hat eine Urininkontinenz." bekomme ich (zu Recht) den Anschiß meines Lebens, obwohl garantiert in keinem deutschen Gesetz und keiner Verordnung steht: "Du darfst nicht rumerzählen, daß Dein Kollege inkontinent ist.""
Im kaufmännischen Bereich gelten die Regeln von "Treu und Glauben", obwohl nirgendwo konkret steht, was das ist. Und man sollte einfach davon ausgehen dürfen, daß ich, wenn mir gekündigt wurde, der einzige bin, der zu Dritten über die Gründe sprechen darf.
 
Ich möchte hier nicht zu sehr ins Detail gehen, aber dass wir als Mitarbeiter über die Kündigungsgründe informiert wurden, hat uns lediglich verdeutlicht, dass auch banale Vergehen -und um solche hat es sich gehandelt - sehr drastische Konsequenzen zur Folge haben können...Und weder dem Patienten noch sonst irgendwelchen Personen wurde durch das Fehlverhalten des Kollegen Schaden zugefügt...Danke all denen die bezüglich meiner Frage recherchiert- respektive ihr Wissen eingebracht haben.
 
Banale Gründe rechtfertigen keine Kündigung und banale Gründe schaden normalerweise auch keinem Kollegen, wenn man sie rumerzählt. Ich wollte auch keine Details, sondern ein Beispiel hören.
Und wenn in diesem Betrieb wegen banaler Gründe gekündigt wird bzw. werden kann, habt ihr doch ganz andere Probleme.

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:

Pflegerisches Fehlverhalten, welches tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt, kann nicht unter das Persönlichkeitsrecht.fallen. Ob man dieses Fehlverhalten dann noch einmal explizit als Kündigungsgrund herumposaunt, scheint mir auch nicht richtig. Ich hätte als Kollege auch kein Problem damit, dass so zu kommentieren.
 
Pflegerisches Fehlverhalten, welches tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt, kann nicht unter das Persönlichkeitsrecht.fallen.
Und pflegerisches Fehlverhalten, welches keine Kündigung rechtfertigt, schon? Welchen Nährwert für die, die zurück bleiben, hat es denn letztendlich, die Gründe zu erfahren, außer dass jeder den Kopf einzieht und hofft, dass er nicht der Nächste ist?
 
Wie soll ich denn das verstehen? Ist selbiges Pflegeverhalten bei Euch gang und gebe, und einer hat sich dummerweise erwischen lassen?

Was ist in Deinen Augen ein banales Vergehen? Wir wissen doch nach den Schlagzeilen der letzten paar Jahre, dass Diebstähle im Wert von wenigen Euro immer noch Diebstähle und als solche ein Kündigungsgrund sind. (Wobei ich das schon vorher wusste - das ist nämlich alles Bestandteil der Ausbildung.)
 
Und pflegerisches Fehlverhalten, welches keine Kündigung rechtfertigt, schon? Welchen Nehrwert für die, die zurück bleiben, hat es denn letztendlich, die Gründe zu erfahren, außer dass jeder den Kopf einzieht und hofft, dass er nicht der Nächste ist?

Und wie lautet der Umkehrschluss: wenn Kollegen wegen banaler Gründe gekündigt wird, willst du das nicht erfahren, weil dir das sonst Angst macht? Aber du näherst dich dem eigentlichen Problem. Wenn es sich um so banale Dinge handelt, wäre ein Solidarisierung des Teams mit dem Betroffenen eine Art Utopie?
 
Wie soll ich denn das verstehen? Ist selbiges Pflegeverhalten bei Euch gang und gebe, und einer hat sich dummerweise erwischen lassen?
Nein- es scheint dort lediglich Gang und Gebe zu sein, jemanden wegen Geringfügigkeiten in die Wüste zu schicken. Der Kollege hat nichts getan, was eine Kündigung rechtfertigt; er hat lediglich nachlässig gearbeitet ( Arbeitshygiene ) und der Patient war nicht direkt davon betroffen... Ich möchte sein Verhalten bestimmt nicht bagatellisieren, aber die Kündigung empfinde ich als sehr sehr drastisch und uns Kollegen mit einzubeziehen, scheint ja, wenn ich die Hinweise auf das BGB richtig deute, nicht legitim zu sein- unabhängig von den Gründen...Ich bin noch nicht all zu lange dort, aber das, was ich bisher so mitbekommen habe, bewirkt doch eine stetig wachsende Gänsehaut.
 
Und wie lautet der Umkehrschluss: wenn Kollegen wegen banaler Gründe gekündigt wird, willst du das nicht erfahren, weil dir das sonst Angst macht?
Ob banal oder schwerwiegend: ich möchte in beruflicher Hinsicht vor Allem die Gewissheit haben, dass meine Vorgesetzten sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bewegen und diese nicht nach ihrer Willkür auslegen. Das ist das erste Mal im Verlauf meiner Berufstätigkeit, dass ich von einem Vorgesetzen diesbezügliche Informationen bekommen habe und ich habe schon viele Kollegen kommen und wieder gehen sehen, wobei eben nicht jeder freiwillig gegangen ist...
 
Nein- es scheint dort lediglich Gang und Gebe zu sein, jemanden wegen Geringfügigkeiten in die Wüste zu schicken. Der Kollege hat nichts getan, was eine Kündigung rechtfertigt; er hat lediglich nachlässig gearbeitet ( Arbeitshygiene ) und der Patient war nicht direkt davon betroffen... Ich möchte sein Verhalten bestimmt nicht bagatellisieren, aber die Kündigung empfinde ich als sehr sehr drastisch
Vielleicht hat die Leitung euch auch nur von DIESEN Dingen erzählt - ind Wirklichkeit gab es aber noch ganz andere Dinge, die sie eben nicht mitgeteilt hat - weil es euch nichts angeht.

Wegen Kleinigkeiten gibt es evt ne Abmahnung, aber nicht direkt ne Kündigung...
 
Es ging hierbei nicht darum das Fehlverhalten breitzutreten, sondern um die Stationsleitung, die die Kündigungsgründe illegal im Team verbreitet hatte.
Sie hat in jedem Falle Verschwiegenheitspflicht.


Ich kann nicht nachvollziehen, dass dies noch als legitim angesehen wird, wenn ein Vorgesetzter Kündigungsgründe herumposaunt und zwar an Dritte.

Das ist ein ganz klares no go!!!!!

Im Falle der ausserordentlichen Kündigung braucht es einen wichtigen Grund und wenn der nicht gegeben ist, dann ist die Kündigung unwirksam. Sie ist ebenso unwirksam, wenn die 2 - Wochen- Frist überschritten wurde.

Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung ist man von einem Tag auf den anderen Tag arbeits- und mittellos. Da hilft nur noch eine Klage gegen die Kündigung.

Eine Klage einzureichen bedeutet sehr viel Mut und oft steht derjenige schon sprichwörtlich mit dem Rücken gegen die Wand.

Eine Klage bei ausserordentlicher und ordentlicher Kündigung kann durchaus sehr gute Erfolgsaussichten haben.
 
Im Falle der ausserordentlichen Kündigung braucht es einen wichtigen Grund und wenn der nicht gegeben ist, dann ist die Kündigung unwirksam. Sie ist ebenso unwirksam, wenn die 2 - Wochen- Frist überschritten wurde.

In diesem Falle ist man von einem Tag auf den anderen Tag arbeits- und mittellos. Da hilft nur noch eine Klage gegen die Kündigung.

Eine Klage einzureichen bedeutet sehr viel Mut und oft steht derjenige schon sprichwörtlich mit dem Rücken gegen die Wand.

Eine Klage bei ausserordentlicher und ordentlicher Kündigung durch den AG kann durchaus sehr gute Erfolgsaussichten haben.

Das bezweifelt ja keiner. Aber wo ist die Verschwiegenheitspflicht festgehalten?
 
gab es aber noch ganz andere Dinge, die sie eben nicht mitgeteilt hat - weil es euch nichts angeht.
Ich finde, solange uns als Mitarbeiter die Verfehlungen eines Kollegen nicht unmittelbar betreffen, gehen uns diese auch nichts an.
 
Das bezweifelt ja keiner. Aber wo ist die Verschwiegenheitspflicht festgehalten?

Du warst doch diejenige, die das mit der Verschwiegenheit bezüglich Mitarbeitergespräche aufgeführt hatte. Wo besteht also der Unterschied zu den Kündigungsgründen an Dritte weiterleiten ohne Einverständnis des ehemaligen Mitarbeiters ?

Es ist ein Eingriff in die Grundrechte und das ist nicht wegzudiskutieren...man kann es sich natürlich auch schön reden und es wird ja eh nix passieren...wo kein Kläger, da kein Richter und solche schöne Aussagen...lol.

Ein Vorgesetzter hat in jedem Falle Verschwiegenheit zu bewahren.

Fallbesprechungen bezüglich falscher Vorgehensweise oder zur Optimierung hingegen stehen auf einem anderen Blatt Papier und sind durchaus sinnig.
Aber den ehemaligen Mitarbeiter vor den Anderen zu denunzieren finde ich höchst unprofessionell. Es ist rechtlich nicht in Ordnung. Fragt einfach verdi und Eure MAV`s, die werden Euch gerne darüber aufklären, was ein Vorgesetzter darf und was nicht. z.B.: Ein Vorgesetzter darf sich keinerlei Notizen über Mitarbeiter/innen machen. Dies ist rechtswidrig. Ein Mitarbeitergespräch darf nur mit Einverständnis des Mitarbeiters schriftlich fixiert werden und geführt werden, wenn der Mitarbeiter/in mit einverstanden ist. Dies gilt allerdings nur in Häusern, die noch keinerlei standartisierten Mitarbeitergespräche, in Vorbereitung oder im Rahmen der KTQ- Zertifizierung, eingeführt haben.
 
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