Man muß aber wohl auch die Frage aufwerfen, ob die genannten Gründe (Unabhängig davon, ob das erlaubt ist, oder nicht.) überhaupt zutreffen. Prinzipiell sollte man nicht ausschließen, daß Gründe genannt werden, die nicht nicht stimmen.
Mal angenommen, der gekündigte Kollege hat einen Patienten bestohlen und wurde dabei ertappt. Niemand will, daß in der Zeitung steht, daß im Krankenhaus "Zum scharfen Löffel" das Personal stiehlt. Also behauptet man, daß die Kündigung wegen pflegerischem Fehlverhalten erfolgte und wenn die Nachbarin oder die Presse fragt, ob es stimmt, daß da gestohlen worden sei, können alle Ex-Kollegen sagen: "Davon weiß ich nichts."
Abgesehen davon gibt es auch Dinge, die man nicht tun sollte, obwohl es nicht verboten ist und deshalb finde ich es unter aller S..., Kündigungsgründe herumzutratschen. Die Schwangerschaft einer Kollegin darf ja auch vom Vorgesetzten nicht mitgeteilt werden, warum dann die Kündigungsgründe? Wenn ich beim Umziehen sehe, daß ein Kollege eine Einlage in der Hose trägt und ich rumposaune: "Kollege X. hat eine Urininkontinenz." bekomme ich (zu Recht) den Anschiß meines Lebens, obwohl garantiert in keinem deutschen Gesetz und keiner Verordnung steht: "Du darfst nicht rumerzählen, daß Dein Kollege inkontinent ist.""
Im kaufmännischen Bereich gelten die Regeln von "Treu und Glauben", obwohl nirgendwo konkret steht, was das ist. Und man sollte einfach davon ausgehen dürfen, daß ich, wenn mir gekündigt wurde, der einzige bin, der zu Dritten über die Gründe sprechen darf.