Schwanger in der ambulanten Pflege

Guten Morgen..:flowerpower:

Habe mich mal ein bischen intensiver durchs Forum gelesen...
So wie ich das alles verstehe heisst das für mich entweder mein Chef gibt mir ne Tätigkeit im Büro oder ich bleib zuhause... Na denn.. Werd mich auf jeden Fall mal mit ihm in Verbindung setzen...

danke und einen guten Rutsch ins Jahr 2007:hicks:
 
Hallo Sunny

Ich habe das jetzt auch alles durch, bin schwanger geworden und habe im ambulanten gearbeitet.
Meine Chefin hatte mir auch weiterhin Tagdienst zugeteilt, relativ einfache Tour, bis auf ein paar Brocken...aber auch eine sehr lange Tour, nur Spätdienst, kam dann erst gegen 11 uhr nach hause..naja irgendwann ging es nicht mehr, mir wurde vom Autofahren schlecht und bekam kreislaufprobleme, sodas sogar die Angehörigen mir geholfen haben, jedoch von meiner Chefin kam kein Verständnis, im gegenteil sie setzte mich noch unter Druck. Also bin ich zum Arzt, der mich erstmal krank schrieb, gemeinsam haben wir dann das Amt für Arbeitsschutz informiert und was soll ich sagen, ich durfte nicht mehr in diesem Beruf arbeiten, wenn ich unterstützung gehabt hätte und sonstige regelungen eingehalten würden, dann ja, aber meine chefin wollte mir keine leichte Tätigkeit geben und verweigerte es auch vor dem Amt.
Ich habe dann ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schangerschaft bekommen, jedoch das volle Gehalt.
Also, ich kann dir den Rat geben, wenn du dich auf irgendeine Weise mit deinem Chef einigen kannst, was für dich zumutbar wäre, dann versuche es, denn wenn es nicht geht dann kannst du dannach auf den Job verzichten, ist leider so, leider sind die Chef´s in dieser Beziehung nicht sehr großzügig, und verständnisvoll, wie ich leider erfahren mußte, wenn er nicht kooperativ ist dann schau, was für dein Baby am besten ist.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen weiter helfen.

Lg jani
 
Ich habe dann ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schangerschaft bekommen, jedoch das volle Gehalt.

Die Chefs von Ambulanten Pflegediensten sind oftmals schlecht informiert. Sie setzen Schwangerschaft einer Krankheit gleich und sehen nur den Ausfall, der dadurch entsteht.

Für Pflegekräfte in der ambulanten Pflege gilt, dass sie ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen (sollten und können) - der Arbeitgeber erhält im solchen Fall 120% (!) der Lohnkosten zurück!

Ich glaube einfach, dass die meisten das nicht wissen und Angst vor Verlusten haben. Es ist zunächst ein Verlust einer Arbeitskraft - aber sicherlich kein finanzieller.

Baby im Bauch + Gesundheit der werdenden Mutter geht immer vor und sollte auch für die Arbeitgeber selbstverständlich sein!

LG
Trisha
 
Kannst du eventuell noch die entsprechende Gesetzesquelle hinzufügen?

Elisabeth
 
Hallo zusammen!

Die Lohnkosten werden von allen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftshilfe im sog. U2-Verfahren, an dem alle Arbeitgeber teilnehmen (müssen) erstattet.
Beispiel einer Kasse: BARMER - U2-Verfahren
 
Hallo Zusammen...

Ich habe mich jetzt hier erstmal belesen und verstehe das mit dem Beschäftigungsverbot auch alles (infektionsgefahr, Stichverletunge, Heben ....)

Jetzt war ich beim Gyn und dort wurde auch die Schwangerschaft festgestellt meine Chefin und Kollegen gehen auch prima damit um, da sie mich aber nicht mehr richtig und voll einsetzen können sollte ich mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen, allerdings weigert sich meine FÄ dieses zu tun, da sie der Meinung ist das meine Chefin dafür zu sorgen hat dass ich Arbeit bekomme die ich auch machen darf, was sie auch tun würde wenn es von "diesen Arbeiten" genügend geben würde...
Laut FÄ soll meine Chefin mir ein Beschäftigungsverbot erteilen, aber sowas erkennen die KK ja nicht an und würden somit nicht den Lohn für meinen Ausfall übernehmen...

Irgendwie schickt mich immer nur einer zum anderen und keiner kann mir da wirklich helfen...
Ich find es nur komisch das die FÄ meiner Kolleginnen es einfach ausgestellt haben ohne Probleme zu machen, darum weiss ich nicht mehr was ich glauben soll...

weiss von euch einer mehr darüber???
 
Hallo Püppi79,

was hälst du vom Wechsel zu einer FÄ deiner Kolleginnen?

Kann es sein, das manche Fachärztinnen mit den gesetzlichen Möglichkeiten/Rechten in Bezug auf deine berufliche Tätigkeit nicht up to date sind?

Frage auch bei deiner zuständigen Krankenkasse nach !!
 
Huhu, ich kenne dieses Lied...... der nette Gyn hat keine Ahnung und
bevor er sich die arbeit macht stellt er kein Beschäftigungsverbot aus.
Der wirklich beste Ansprechpartner ist bei uns der Betriebsarzt, dieser
zückt sofort den Attestblock, da er die Arbeitsbelastungen bestrens kennt!

mfg Hotte
 
Hallo Püppi, befürchte sowohl dein Arbeitgeber als auch deine Frauenärztin sind mehr als schlecht informiert.
Dein AG kann mit Bescheinigung deiner Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Teilt dies dann einfach deiner Krankenkasse mit und gut ist. Er soll doch mal einfach bei der Krankenasse anrufen. Bei uns ist dies gängige Praxis. Sobald eine Mitarbeiterin mit der Bescheinigung der Schwangerschaft kommt, gilt sofortiges Beschäftigungsverbot.
 
Vielen Dank für die vielen antworten, werde meinen AG und Betriebsarzt Montag mal drauf ansprechen....

Schönes Wochenende
 
halli hallo

ich hätte da mal eine frage bzgl mutterschutzgesetz.
wir planen demnächst nachwuchs zu bekommen.
jetzt hab ich mal im netz im mutterschutzgesetz rumgestöbert.aber ich bin jetzt nicht viel schlauer als vorher.
da steht so oft was von ausnahmen und die betreffen ziemlich oft unseren beruf.
hat jemand ahnung was ich noch dürfte und was nicht und wie das mit den ausnahmen der dienstzeit aussieht.und wochenenddienst usw.
vielleicht ist ja jemand in der situation oderwar es mal.
gruß liloteq

Hi ,
war bis zum 8. Monat in der ambulanten KrPfl. tätig, da meine chefin von nen umgang einer schwangeren mitarbeiterin keine ahnung hatte. Sie wollte mich kündigen, mir den urlaub sperren und hat kein geld gezahlt. Ich musste mir meine Recht erkämpfen mit Hilfe des Gewerbeaufsichtamtes. Falls du probleme haben solltest oder bekommst, dann wende dich sofort ans Gewerbeaufsichtsamt, die geben dir Tipps und helfen sofort. WE-Dienste fallen weg, sowie Spritzen und septische Verbände, etc. Oft läuft es auf ein Beschäftigungsverbot hinaus. Vorausgesetzt deine FÄ ist fair und hat Ahnung, was bei mir auch nicht war. Viel Glück mit dem Nachwuchs!!!
 
Zitat von Sr. Antje:

Oft läuft es auf ein Beschäftigungsverbot hinaus. Vorausgesetzt deine FÄ ist fair und hat Ahnung, was bei mir auch nicht war. Viel Glück mit dem Nachwuchs!!!

Und noch einmal: es muss kein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt sein, es kann in der ambulanten Pflege auch der ARbeitgeber ein BV aussprechen!!!!
In der Regel wissen dass die Ärzte nämlich nicht und wollen selbst auch kein BV aussprechen.
 
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Reaktionen: narde2003
Hallo,

hier vielleicht was interessantes zum nachlesen:
Quelle Eltern.de
Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt? | Was ist vorteilhafter: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot? | Wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus? | Wer zahlt in einem solchen Fall?
Hat eine Berufstätige ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, so muss sich dieser an das Mutterschutzgesetz halten, und besondere Rücksichtnahme walten lassen. Um das zu erreichen, sind in diesem Gesetz eine Reihe von Schutzvorschriften verankert.​

Generelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Neben diesen generellen Verboten gibt es jedoch noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter - das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Paragraph 3.
Nach diesem Verbot, dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest - die Bescheinigung einer Hebamme genügt nicht. Dieses individuelle Beschäftigungsverbot wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, um zu erreichen, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgeht.

Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt?

Grund für ein Beschäftigungsverbot nach Paragraph 3 des Mutterschutzgesetzes, kann eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder eine andere Störung sein, die auf die Schwangerschaft der Frau zurück zu führen ist. Die Grenzen zwischen schwangerschaftsbedingten und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die eine Weiterbeschäftigung verbieten. Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.​
LG
Trisha​
 
Hallo jjanie, hallo alle zusammen...:flowerpower:

Habe meinem Chef jetzt mitgeteilt dass ich nicht mehr zurück möchte in den Nachtdienst, fand er zwar nicht so toll, hat aber weiter nix gesagt und es quasi so hingenommen..
jetzt bin ich also wieder im Tagdienst. Bis Ende des Monats habe ich eine Praktikantin bei mir die mir einiges abnimmt, danach bin ich wieder allein.. Die touren sind auch an und für sich in Ordnung, und bwi Pat.die ich nicht heben darf kommt jemand extra und hilft mir...
jetzt bin ich aber wieder über etwas gestolpert was mir Fragen aufwirft.. Habe grad gelesen dass ich keine Wochenenddienste machen darf??????
Dann komm ich aber doch gar nicht mehr auf meine Stunden!
Hilfe ist das alles kompliziert!

Gruss, sunny211282 :weissnix:
 
Hallo nochmal...

Also nach einem Gespräch zwischen meiner Chefin und meiner FÄ stelle diese mir nun doch eine BV aus, widerwillig aber sie tut es...
diesen Monat werde ich zwar noch "so gut wie normal" weiter arbeiten, d.h die schweren Patienten werden mir aus der Tour genommen und ab Februar werde ich verkürzt arbeiten bis mir eine Praktikantin zur Verfügung gestellt wird...
ich denke damit bin ich gut dran, es wurde mit zwar gesagt wenn ich es unbedingt wollt könne ich auch ganz zu Hause bleiben, aber das muss ja auch nicht sein, da bin ich dann später noch genug...
 
Hallo jjanie, hallo alle zusammen...:flowerpower:


jetzt bin ich aber wieder über etwas gestolpert was mir Fragen aufwirft.. Habe grad gelesen dass ich keine Wochenenddienste machen darf??????
Dann komm ich aber doch gar nicht mehr auf meine Stunden!
Hilfe ist das alles kompliziert!

:weissnix:

Stimmt so ist es bei mir auch werde auf den neuen Dienstplänen auch nur noch im Frühdienst und am WE Samstags eingeteilt...

Auf meine Stunden komme ich auch nicht, aber einen Teil des Gehalt zahlt doch eigentlich die KK damit deinem AG kein Schaden entsteht.
 
Halli Hallo....

Habe gestern mal mit meinem Chef gesprochen zwecks der ganzen Bestimmungen im MuSchu, und da sagte er mir dass er das wohl alles wisse und ich ja wohl so selbständig sei dass ich ihm sobald mir irgend etwas zuviel wird ect.. Bescheid sage.. SUPER....
Kaum ist eine Frage einigermaßen beantwortet,taucht immer die nächste auf... :wut:
Jetzt hab ich hier im Forum gelesen dass ab der 13. Woche kein Außendienst, sprich Fahrten zu den Pat. gemacht werden dürfen.. Stände im Muschu..
Hab ich allerdings noch nicht gefunden...
Habe 2 verschiedene Versionen des MuSchu für die ambulante Pflege gelesen, und was in dem einen steht steht nicht im anderen.. Woher weiss ich was stimmt und ob es nicht noch wer weiß wie viele andere Versionen gibt in denen dann die Infos stehen die mir fehlen?

Gruß, sunny211282
 
Hallo Flexi,

Danke für die Antwort, ist echt sehr informativ... auch das mit dem Fahrverbot, gilt nämlich erst bei einer fahrtzeit von mehr als 50% der Tätigkeit.... Meine Güte ist das alles komplizert, dahin gegen kann das Kinder kriegen echt nur einfach werden.... :rofl:
Ist halt nur blöd das ich den Chef auf alles hinweisen muss und dann als Antwort krieg ich sei ja eigenständig und würd mich schon melden wenn irgendwas ist...
Komm mir schon richtig doof vor, so als suche ich nur nach Wegen um nicht mehr arbeiten zu müssen...
Dem ist aber doch gar nicht so, nur denk ich hat es alles schon nen Sinn dass das alles im Mutterschutzgesetz steht und das Wohl meines Babys steht an 1. Stelle...
Alles doof...

sunny211282
 
Muß das Kind denn buchstäblich zuerst in den Brunnen fallen? :evil:
Manche AG sind echt zu ...... (Phantasie freien Lauf lassen bitteschön) um sich ernsthaft mit den Auflagen zu beschäftigen...

LG
Trisha
 

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