Quelle
Eltern.de
Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt? |
Was ist vorteilhafter: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot? |
Wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus? |
Wer zahlt in einem solchen Fall?
Hat eine Berufstätige ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, so muss sich dieser an das Mutterschutzgesetz halten, und besondere Rücksichtnahme walten lassen. Um das zu erreichen, sind in diesem Gesetz eine Reihe von Schutzvorschriften verankert.
Generelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Neben diesen generellen Verboten gibt es jedoch noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter - das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Paragraph 3.
Nach diesem Verbot, dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest - die Bescheinigung einer Hebamme genügt nicht. Dieses individuelle Beschäftigungsverbot wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, um zu erreichen, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgeht.
Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt?
Grund für ein Beschäftigungsverbot nach Paragraph 3 des Mutterschutzgesetzes, kann eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder eine andere Störung sein, die auf die Schwangerschaft der Frau zurück zu führen ist. Die Grenzen zwischen schwangerschaftsbedingten und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die eine Weiterbeschäftigung verbieten. Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.