Schwanger in der ambulanten Pflege

Hallo liloteq,

also zunächst mal die Sache mit der Frauenärztin: meine Kollegin hatte auch einen Frauenarzt, der meinte, sie könne bedenkenlos weiter arbeiten. ABER: in der ambulanten Pflege ist es unmöglich, sich an die Auflagen des Mutterschutzgesetzes zu halten! Darüber solltest Du Deine Frauenärztin aufklären. Du musst des öfteren schwer heben, wie oft und wie schwer Du heben darfst ist festgelegt. Kontakt mit Ausscheidungen sollte vermieden werden wegen Infektionsgefahr, oder weißt Du, was Deine Patienten "so alles" haben? Bei uns waren das eher Zufallsbefunde, nachdem wir schon die Patienten monatelang betreuten und der Hausarzt sich aus welchen Gründen auch immer entschloß, mal den Patienten etwas gründlicher zu untersuchen. Nadelstichverletzungen! Was ist damit? Ein Großteil des Klientels sind insulinpflichtige Diabetiker! Kannst Du oder Deine Frauenärztin garantieren, dass Du Dir nie eine Nadelstichverletzung zufügst?
Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, dass eine Schwangere trotz MuSchuGes sich das alles antut.
Deine Vorgesetzte rät Dir das richtige. Wenn Du arbeiten möchtest, dann lasse Dich einsetzen für administrative Aufgaben in Deiner Einrichtung.
Übrigens: wenn es Dir wirklich so übel ist, dann lasse Dich weiter krank schreiben. Du gefährdest Dich und den restlichen Strassenverkehr. Ausserdem ist im ersten Trimenon wegen starker Müdigkeitsanfälle die Konzentration stark herab gesetzt.
Du musst wissen, wem Du einen Gefallen tust. Wenn eine Fehlgeburt droht, dann bleibe besser zu Hause.

LG
Trisha
 
ich werde am donnerstag mit der ärztin reden wegen beschäftigungsverbot oder krankschreibung.ich will mich nicht so belasten,weil ich eh angst genug habe nach der letzten diagnose.
es waren nur 2 tage an denen ich gearbeitet habe wie vorher da ich meine schwangerschaft freitags festgestellt habe und ich eine komplette dienstplanumstellung fürs wochenende vermeiden wollte.und meine chefin hat halt auch nicht gehandelt.
danke für deine antworten.ich werde am donnerstag bericht erstatten wies weiter geht.
 
Hallo Liloteq, lass Dir lieber ein Beschäftigungsverbot vom Arzt geben, wenn es denn der AG nicht tut (bei uns üblich, sobald die Schwangerschaft bescheinigt wurde). Lässt Du Dich krank schreiben wirst du nach 6 Wochen ausgesteuert und erhältst nur noch Krankengeld von der Krankenkasse, sprich du erhältst nach 6 Wochen nur noch ca.70% Deines jetztigen Gehalts
 
Hallo,
bei uns gibt es eine Dienstanweisung, dass du nach dem dritten Monat, kein Dienstfahrzeug mehr steuern darfst.
Keine Ahnung ob das vom Mutterschutzgesetz kommt oder Hausintern ist.

Wenn Gesetz, dann geht es doch in der Amb. Pflege eh nicht, oder?

CU
Narde
 
davon hab ich jetzt noch nix gehört.aber am donnerstag hab ich nen FÄ termin und dann frage ich nach nem beschäftigungsverbot.es geht einfach nimma.die übelkeit beim autofahren ist enorm und die schmerzen bei geringer belastung auch.und dazu kommt die mega angst das kind wieder zu verlieren.
 
Hallo zusammen, weiß jemand Rat?

Also, ich bin seit kurzem als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in einem mobilen Pflegedienst beschäftigt und habe noch bis März Probezeit.
Nun bin ich Schwanger. Es gibt dort keine Ausweichmöglichkeiten wie Büro etc, also hab ich ja dann sobald die PDL das weiß Dauerfrei ;-)
Wie läuft das nun?
Muss ich der PDL ein normales Attest vom Frauenarzt geben oder muss der das Beschäftigungsverbot verhängen?
Da ich ja noch in der Probezeit bin (ich weiß, dass ich als Schwangere Kündigungsschutz habe), aber kann die PDL da nicht irgendwas drehen um mich schnell noch loszuwerden?

Wie ist das mit dem Geld? Bekomme ich dann nach 6 Wochen Krankengeld oder normalen Lohn weiter?

H I L F E ;-)
Mit Dank für eure Antworten im Voraus...
 
Hallo, keine Angst...ist zwar ungünstig, aber lieber die Wahrheit auf
den Tisch, denn der Pflegedienst hat keine echten Kosten wenn
du aussteigst. Hierzu sollte dein Arzt ein Beschäftigungsverbot sofort
aussprechen. Manche Jammern da, aber "Draußen" haben Schwangere nichts
zu suchen und jeder Arbeitsmediziner wird das auch Attestieren.

mfg Windelschwinger

PS. Gratu, denn Kinder sind immer eine Geschenk !
 
hallo

das ist ja echt der wahnsinn, was ihr teilweise für nette und verantwortungsvolle vorgesetzte habt, davon kann ich nur träumen....
bin auch schwanger in der 13. SSW und meine chefin zeigt keinerlei verständnis, im gegenteil, ich muss so weiter arbeiten wie bisher....und wenn man zum arzt will, gibts vorwürfe...toll, was??
 
Ich bin geschockt

was euch zugemutet wird, besonders da eure Chefs sich STRAFBAR machen damit!!! Das hat nichts mit nett und Verständnis zu tun!!!
In der mobilen Pflege darf NIEMAND der schwanger ist ab der 13. Woche beschäftigt sein!!! Der Chef muss euch "versetzen" Büro etc. oder wenn es eine solche Möglichkeit nicht gibt FREISTELLEN!!! Laut Mutterschutzgesetz darf ab der 13. Woche nicht im Außendienst gearbeitet werden, d.h. ihr dürft überhaupt nicht im Auto unterwegs sein! Informiert euch doch bitte mal bei der Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz!Das kann ja wohl nicht wahr sein:motzen:
 
geschockt? ich bin fassungslos!

hallo pflegeapfel!

danke für deine antwort.
mag ja sein das man ab der 13. woche nicht mehr im ambulanten beschäftigt sein darf, aber anscheinend, hat weder meine chefin noch mein gynäkologe je was davon gehört, deswegen suche ich verzweifelt dannach wie ich mein recht durchsetzen kann.
ich weiß das sie sich strafbar macht, doch wie kann ich was dagegen tun? sie hat nicht nur kein verständnis, sondern ist auch hinterhältig und gemein, versucht mich unter druck zu setzen, von wegen mein arzt kann mir sowieso nicht helfen, schwangerschaft ist keine krankheit und andere würden auch bis zum letzten tag arbeiten, wie es einem geht ist ihr völlig egal, noch nicht mal eine gute besserung bekommt man gewünscht! momentan bin ich noch krank geschrieben, doch mein arzt sagte, dies könne er nicht die ganze schwangerschaft tun und wenn ich dran denke dort wieder arbeiten zu müssen bekomm ich jetzt schon bauchschmerzen.
LG Jani
 
Pflegeapfel schrieb:
In der mobilen Pflege darf NIEMAND der schwanger ist ab der 13. Woche beschäftigt sein!!!
Laut Mutterschutzgesetz darf ab der 13. Woche nicht im Außendienst gearbeitet werden, d.h. ihr dürft überhaupt nicht im Auto unterwegs sein!:motzen:

Sorry, aber wo steht denn im MuschG, dass man im Außendienst nicht mehr beschäftigt sein darf, geschweige denn KEIN Auto mehr zu fahren?? Ist mir zumindest neu....


Das gilt nur, wenn die Fahrzeit MEHR als die Hälfte der Arbeitszeit beträgt!
Der Arbeitgeber kann also sagen, das die Fahrzeit kürzer als die Hälfte der Arbeitszeit ist und das Gewerbeaufsichtsamt überprüft das dann im Einzelfall. Der Arbeitgeber kann der Schwangeren weiterhin Patienten geben, die "einfach" sind. Er muß sich halt nur ans MuschG halten was das Heben etc. betrifft.

Was ich nicht weiß ist, ob das evtl. von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Aber auch da kann man sich schlau machen.


So, liebe grüße janina
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo jjanie,

hier kannst du erst mal nachlesen, welche Regeln für deinen Fall gelten:

Mutterschutz in der ambulanten Alten- und Krankenpflege (Sachsen-Anhalt)
Mutterschutz in der ambulanten Krankenpflege (NRW)


Diese Regeln gelten analog auch in den anderen Bundesländern, die auch auf die vorgenannten Regelungen verweisen.
Wende dich ggf an dein zuständiges Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz.

Darüberhinaus such mal hier im Forum mit schwanger* , da wirst auf viele Beiträge und auch Tipps zum Thema stoßen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Flexi

danke für deinen beitrag :) hab mich jetzt auch schon beim amt für arbeitsrecht schlau gemacht, bzw. es wird schon in meiner sache nachgegangen und mir gehts schon etwas besser da mir bestätigt wurde das ich im recht bin.
lg jani
 
Hallo,:flowerpower:

wer kann mir helfen?
Bin in der 13. SSW und bei einem amb. PD in Schleswig Holstein beschäftigt.
Meine Chefin und Kolleginnen gehen ganz gut mit der Situation um. Ich selber brauch nicht mehr schwer heben und sonst mache ich noch alle Arbeiten.
Jetzt meine Frage darf und kann ich das solange machen bis ich in Mutterschutz gehe?
Bin noch stellv. PDL und Wundmentorin, könnt somit einen großen Teil als Bürotätigkeit machen bis ich in Muschu gehe, oder wie seht ihr das?

Steffi
 
Hallo!

erst mal herzlichen Glückwunsch! Ich wünsche dir einen guten Verlauf, eine angenehme Entbindung und dann viel Spaß mit dem kleinen Zwurbel ;)

Nun zu deiner Frage: warum solltest du nicht bis zum Mutterschutz arbeiten? ..:Schwangerschaft ist doch keine Krankheit.

Wenn es dir während der Schwangerschaft gut geht und du keine Risiken oder Probleme hast, dann gibt es keinen Grund, nicht zu arbeiten...zumal, wenn du die Möglichkeit hast, die körperlich schwereren Arbeiten abzugeben!

Eine Kollegin von mir hat vor knapp 3 Jahren entbunden und auch bis zum Schluß gearbeitet...mit ner vollen Pflegetour (natürlich keine Härtefälle und keine MRSA etc). Nach dem Mutterschaftsurlaub hat sie gleich wieder angefangen zu arbeiten...mit den entsprechenden Stillpausen in der Tour! Und nun ist sie mit dem zweiten Kind schwanger,d as im November geboren wird und hat ebenfalls vor, wieder bis zum Mutterschutz zu arbeiten!

Also: lass es langsam angehen, überlaste dich nicht ..und geh arbeiten so lange es dir gut tut und die Schwangerschaft normal verläuft!
 
Hallo Schwester Stefanie,

in der ambulanten Pflege gelten zwar keine besondere Mutterschutz-Regelungen, aber die Arbeiten und Situationen in der ambulanten Pflege erfordern, dass die Arbeit eigentlich direkt abgebrochen werden sollte.
Hier gibt es schon etliche Diskussionen zum Thema, auch hier im Forum Ambulante Pflege. Entweder Suchfunktion benutzen oder selber blättern!!!!

@Mini Bonsai: bei uns braucht man nur den Mutterpass vorlegen, schon hat man Beschäftigungsverbot - manchmal schon ab der 8./9. Woche. Ambulante Pflege birgt zu viele Gefahren - das hat nichts mit dem Befinden der werdenden Mutter zu tun. Ein verantwortungsbewußter Arbeitgeber wird eine werdende Mutter nicht bis zum Mutterschutz beschäftigen.
Wenn dies eine Schwangere dennoch tun will, dann ist es im Prinzip ihre Sache - wenn was passiert, ist aber u.U. der Arbeitgeber mit dran. Das Gewerbeaufsichtsamt hat da nämlich "Aufsicht", weil denen das gemeldet werden muß.

LG
Trisha
 
Hallo alle zusammen...

Erstmal frohe Weihnachten nachträglich...
Ich bin in der 11. Woche schwanger, erstes Kind, und ein wenig ratlos zwecks meiner Tätigkeit in der ambulanten Pflege..
Ich habe einen Nachtwachenvertrag, habe eine Patientin bei der ich 5 Nächte die Woche je 8 Stunden zu Hause sitze.Ich weiß dass ich als Schwangere keinen Nachtdienst machen darf.. aber nach einigem Hin und Her habe ich meinem Chef unterschrieben dass ich das auf freiwilliger Basis(was ich aber jederzeit widerrufen kann) weiter mache. wie gesagt, ich habe nur eine Pat., an Alzheimer erkrankt, körperlich noch nicht stark beeinträchtigt, d.h. ich begleite sie nachts zur Toilette und da sie sehr oft sehr unruhig ist sitze ich bei ihr und beruhige sie.. Ich sehe in der Tätigkeit wesentlich weniger Gefahren als im normalen Tagdienst, wo mir allein bei den ständigen Fahrten mehr passieren "könnte". Jetzt allerdings liegt meine Pat. im KH, Apoplex; und es ist ungewiss ob sie wieder in die häusl. Pflege kommt oder in ein Heim. Jetzt hat mein Chef mich auf unbestimmte Zeit erstmal wieder in den Tagdienst geholt.
Ich habe zwar eine relativ "einfache" Tour, aber heben muss ich trotzdem gelegentlich und Kontakt mit Ausscheidungen habe ich auch, sowie einige Pat. wo ich Insulin verabreiche... Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll.. Das sind doch alles sachen die ich gar nicht machen darf, oder? Und wenn ich in einen Haushalt komme und der/ die Pat. ist gestürzt ect..kann ich sie doch nicht einfach liegen lassen und warten bis Hilfe kommt, wenn ich selber helfe riskiere ich aber verdammt viel.. weiß nicht ob ich da jetzt übertrieben reagier, denn welche Tätigkeit sollte ich sonst ausüben?
Im Büro ist nix zu tun für mich, und wie das mit ner Freistellung läuft,keine ahnung ob mein arzt das so einfach macht.. Möchte zwar nicht wirklich die nächsten 7 monate zu Hause bleiben, aber das Wohl meines Würmchens geht ohne Frage vor...

Hoffe auf Antwort...

sunny211282
 
Ich bin echt erstaunt ob der Lösung mit dem Nachtdienst. Wie vertritt dein AG diese Lösung vor dem entsprechenden Amt? Meines Wissens läßt das Gesetz diese Ausnahmen bewußt nicht zu. Es geht hier um den Schutz des ungeborenen Lebens.

Was die Arbeiten am Tage anbetrifft. Warum muss ein gestürzter Pat. sofort und auf der Stelle in ein Bett transferiert werden? Es gibt dafür aus meiner Sicht keine Indikation. Ergo: warten bis Hilfe kommt.

Elisabeth
 
Hallo,

in der ambulanten Pflege gelten zwar keine besondere Mutterschutz-Regelungen, aber die Arbeiten und Situationen in der ambulanten Pflege erfordern, dass die Arbeit eigentlich direkt abgebrochen werden sollte.
Hier gibt es schon etliche Diskussionen zum Thema, auch hier im Forum Ambulante Pflege. Entweder Suchfunktion benutzen oder selber blättern!!!!

Dies schrieb ich bereits weiter oben - bitte nutze die Suchfunktion bzw. schaue das Forum Ambulante Pflege, aber auch das Forum Arbeitsrecht einmal selbst durch.
Ich bin sicher, Du wirst einiges interessantes zum Thema finden. Wir müssten uns sonst nur wiederholen, denn Du befindest Dich in derselben zumindest ähnlichen Situation wie viele ehemalige Ratsuchende auch.

LG
Trisha
 

Ähnliche Themen