Quereinstieg: was darf ein Pflegehelfer tun?

@ Eisabeth
In der ambulanten wird die Einarbeitungsdoku erfahrungsgemäß (warum auch immer) gerne verschl...afen.
> daher mein Hinweis.
Zu Fortbildungsmaterial : Das Thema war : Ganzkörperwaschung im Bett unter besonderer Beachtung von Prophylaxen und Hygiene. Das Material hat sich gut bewährt.

@ Lilii
Auf jeden Fall die 3 jährige anstreben! Examinierte sind gesucht.
Als GuK bist Du "arbeitsmarkt-technisch" breiter aufgestellt. Alles Gute dafür!
 
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Zu Fortbildungsmaterial : Das Thema war : Ganzkörperwaschung im Bett unter besonderer Beachtung von Prophylaxen und Hygiene. Das Material hat sich gut bewährt. ...
gibt es das i-wo zentral abzurufen? Denn dann könnte die TE ihrer Chefin dies empfehlen.

Elisabeth
 
Werde ich mich mal auf dem Arbeitsamt schlau machen müssen, ob es da auch eine Umschulung und finanzielle Unterstützung gibt.
Gibt es und es nennt sich WeGeBAU .
Programm WeGebAU - www.arbeitsagentur.de
Laß Dich nicht abwimmeln,machen die gern .
Einem PH wollten die auch erzählen das es für ihn nicht zutrifft .Er arbeitet seit 12 J. bei uns und wird in Kürze 40 J. jung .
Er hat nur einen Hauptschulabschluss und könnte demzufolge nicht die Ausbildung zum AP machen .Stimmt zwar aber das er auch die Ausbildung zum exam.APH u. anschliessender AP-Ausbildung mit WEgEBAU machen kann wurde verschwiegen.
Unsere HL schaltete sich ein und siehe da es geht .Der PH zwar jetzt mindestens 4 Jahre insgesamt lernen um sich dann AP nennen zu dürfen aber das ist es ihm wert .
 
Für WeGebAU dürfte die TE mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Erzieherin überqualifiziert sein.

Sozialberatung ist ein guter Tipp. Als Alleinerziehende müsste finanzielle Unterstützung für das Kind möglich sein.
 
Ich weiß ja nicht, was du als ungelernte Hilfskraft verdienst, aber die Azubis verdienen im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen doch recht gut.
 
Ich weiß ja nicht, was du als ungelernte Hilfskraft verdienst, aber die Azubis verdienen im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen doch recht gut.



Weiss nicht, ob der Verdienst gut, oder schlecht ist. Jetzt in der Probezeit bekomme ich Grundgehalt 2200 brutto, plus Wochenend Zuschlag, Nachtschicht haben wir nicht. Habe einen 40 Stundenvertag und Überstunden werden alle ausbezahlt... Ich arbeite jedes zweite Wochenende und habe eine 6 Tage Woche...
Was ist denn ein normaler Helfer Gehalt ? Darauf habe ich gar nicht geachtet, wenn ich ehrlich bin.
In der Ausbildung bekommt man ab 850 Euro im 1 Lehrjahr.... Ich werde mir eure Links heute Abend alle mal durchlesen... Danke dafür... :-)
 
Wow- was zahlt dein Pflegedienst dann wohl den Fachkräften wenn dein Helfergehalt schon so hoch ist.

Ohne Zuschläge bekommt ein Berufsanfänger mit dreijähriger Grundausbildung lt. TVöD 2192,63. Da würd ich mir das mit der Ausbildung aber mehr als überlegen und lieber schauen, dass ich die geforderten Tätigkeiten erlerne.

Elisabeth
 
Wow- was zahlt dein Pflegedienst dann wohl den Fachkräften wenn dein Helfergehalt schon so hoch ist.

Ohne Zuschläge bekommt ein Berufsanfänger mit dreijähriger Grundausbildung lt. TVöD 2192,63. Da würd ich mir das mit der Ausbildung aber mehr als überlegen und lieber schauen, dass ich die geforderten Tätigkeiten erlerne.

Elisabeth

ich weiss zufällig, das eine gelernte Fachkraft Berufsanfänger bei uns 2750 Euro bekommt, plus Zuschläge in der Probezeit... Danach je nach Leistung und können mehr, verhandelbar. Meine Kollegin gelernte Altenpflegerin hat mit mir angefangen und die Lehre 2013 beendet... Wir haben uns darüber unterhalten, weil wir am gleichen Tag Vorstellungsgespräch hatten und wir verstehen uns super ;)
meine Chefin hat mir beim Vorstellungsgespräch gesagt, dass sie übertariflich bezahlt, weil sie nicht will, dass die Arbeitnehmer abhauen sobald man mehr Geld bekommt. Sie will konstante Gruppe. Das dass aber soviel mehr ist, wusste ich nicht...

ok, dann ist der Verdienst ja mal gut....
 
Da würd ich mir das mit der Ausbildung aber mehr als überlegen und lieber schauen, dass ich die geforderten Tätigkeiten erlerne.

Aber wenn die Chefin für diese übertarifliche Bezahlung will, dass man Tätigkeiten übernimmt, bei deren Durchführung man mangels Qualifikation nicht abgesichert ist... .
 
Aber wenn die Chefin für diese übertarifliche Bezahlung will, dass man Tätigkeiten übernimmt, bei deren Durchführung man mangels Qualifikation nicht abgesichert ist... .

und genau das möchte ich nicht !!!!

Meine Chefin hat Verständnis, dass ich die Verantwortung nicht übernehmen will und kann. Was das Spritzen angeht...

Heute habe ich 6 Patienten alleine gemacht... Da ging es aber um duschen, Frühstück, einkaufen, Körperpflege.... Danach habe ich mich mit meiner Chefin bei einer Patientin getroffen, da zeigte sie mir, wie man Thrombosestrümpfe anzieht... Die nächsten 3 Patienten musste ich dann machen, da war sie immer dabei und hat mir zugeschaut und mir alles genau erklärt.... Am Montag kommen nochmal die gleichen Patienten dran, mit meiner Chefin, ein lernheft habe ich auch bekommen... Danach darf ich alleine, oder besser gesagt, sie will dass ich dann die Stümpfe alleine anziehe. Das sollte doch dann machbar sein,oder ? Danach zeigt sie mir das Wickeln und so werde ich jetzt schritt für Schritt angeführt...


nach dem Gespräch am Mittwoch, hat sich was getan.
 
Was erwartest du denn dann noch? Mehr Anleitung gibt es in der Ausbildung auch nicht. Im Gegenteil. Da wird einmal geübt und dann geht es los an den Pat. und das ganz ohne Aufsicht. Und nicht weniges muss man sich ganz alleine aneigenen indem man den Pat. fragt, wie er es denn sonst macht. Ist nicht mal der schlechteste Weg sondern eigentlich der Beste.

FSJler, Bufdi, Praktikanten- alle arbeiten nach einer kurzen Einweisung alleine. Es gibt sie sicher auch, die die sich nix alleine zutrauen. Aber diese Gruppe bildet eher die Ausnahme. Die meisten wollen weit mehr machen als sie dürfen. Und davon scheint dein AG auch auszugehen.

Ist zwar jetzt OT- aber am liebsten wäre ich mal Mäuschen um mir die Realität in den Bereichen so mancher User hier anzuschauen. Ich würd dich gerne mitnehmen. Du würdest das Staunen bekommen.

Elisabeth
 
Im Gegenteil. Da wird einmal geübt und dann geht es los an den Pat. und das ganz ohne Aufsicht.
FSJler, Bufdi, Praktikanten- alle arbeiten nach einer kurzen Einweisung alleine.
und genau das ist durch den Gesetzgeber, im behandlungspflegerischen Bereich nicht erlaubt.

Versorgungsverträge für den amb. Bereich, enthalten das sicher auch nicht, jedenfalls keinen den ich kenne.

Wenns 100mal falsch gemacht wird, wird deshalb auch nicht Recht.

@Lilli: denk daran auch wenn du jetzt gut Verdienst, andere PDL und schon kanns anderst aussehen und diese erlaubts nicht mehr und man will teure Helfer los werden.
 
@Lilli: denk daran auch wenn du jetzt gut Verdienst, andere PDL und schon kanns anderst aussehen und diese erlaubts nicht mehr und man will teure Helfer los werden.


Wie gesagt ich wusste nicht mal, dass der Verdienst so weit über den Durchschnitt ist.... Trotz allem werde ich schauen, diesen Beruf zu erlernen... Notfalls über Ils Fernlehrgang und das praktische, über meine Arbeitsstelle.... Ich möchte wissen, was ich tue um Fehler zu vermeiden....
 
nein das geht nicht
Krankenpflegehelfer oder Altenpflegehelfer gehen nur über eine Schule, meist Berufsfachschule, mit Anwesenheitsverpflichtung.

Auch mit irgendwelchen 6 oder 12 Wochenkursen bleibt du Helfer, das sind keine anerkannten Berufsausbildungen.
 
und genau das ist durch den Gesetzgeber, im behandlungspflegerischen Bereich nicht erlaubt.
..
Das ist Wunschdenken. Aber folgen wir diesem. Wenn wir das Gesetz, so es ein entsprechendes gibt, so eng auslegen, wie du es gerne hättest, dann dürfte kein Azubi in seiner gesamten Ausbildung ohne Aufsicht behandlungspflegerisch tätig werden.

Nebenbei- Die hier angebenen Links entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand und das unabhängig von dem Fauxpas mit der MFA.

Elisabeth
 
dann dürfte kein Azubi in seiner gesamten Ausbildung ohne Aufsicht behandlungspflegerisch tätig werden.
genauso ist es, lies mal das Krankenpflegegesetz.

Nebenbei- Die hier angebenen Links entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand und das unabhängig von dem Fauxpas mit der MFA.
dann stell doch mal die Aktuellen hier ein!
 
1. ohne Worte
2. Ich recherchier nicht für dich. Tipp kannst allerdings bekommen: MDK + Pflegehilfskräfte + NRW .

Elisabeth
 
Im Altenpflegebereich gibt es nicht selten berufsbegleitende Teilzeitausbildungen. Heißt: Pflegehelfergehalt läuft während der Ausbildung weiter. Wäre mittelfristig vielleicht eine gute Möglichkeit für Dich.

So früh nach der Anstellung würde ich dies allerdings noch nicht unbedingt vorschlagen. Es ist erstmal ein finanzieller Verlust für den Arbeitgeber; er muss also bereits davon überzeugt sein, dass sich der Aufwand lohnt. Und dazu muss er Dich und Dein Können besser kennen.
 
Ich habe noch eine Frage...

Ich lese mich gerade durch das Arbeitsgesetz durch und da bin ich gerade bei dem Ruhezeiten...

Meine schichten für kommende Woche sieht so aus...

Montag spät von 14-21:15
dienstag geteilter Dienst vom 6 Uhr bis 21 Uhr, da habe ich dann um 11 uhr 3 stunden Pause.
Mittwoch von 6 bis 13 Uhr dann eine sStunde Pause , dann Dienstbesprechung...
donnerstag frei
freitag von 14 bis 21 Uhr
Samstag und Sonntag geteilter Dienst von 6 bis 21 Uhr da immer 2-3 stunden Pause pro Tag am Stück...

Wenn ich ich das jetzt richtig verstanden habe ist das so nicht erlaubt ???? Und somit ein großes Problem, wenn in der Arbeitszeit ein Autounfall oder sonst was passiert....
 
Das Arbeitszeitgesetz ist ein Bundesgesetz, somit gibt es kein anderes auf Landesebene.
Demzufolge verstößt Dein AG permanent gegen das ArbZG, mehrmals pro Woche.
Mo+Fr - Arbeitszeit inkl. Pause oder ist keine vorgesehen? Inkl. 1/2h Pause - o.k., ohne - nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
 

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