Quereinstieg als Lehrkraft an einer Krankenpflegeschule

Ich werfe jetzt mal etwas Neues in die Waagschale.
Ich lebe in Niedersachsen, bin an einer großen Bildungseinrichtung als Lehrer beschäftigt und habe noch gar keinen Abschluss, sondern studiere noch.

Dabei habe ich Kollegen, die völlig fachfremde Fächer wie Kulturanthropologie studiert haben. Hier gilt die Regelung, wenn sie bis zum 31.12.19 an einer Berufsfachschule angestellt sind, so werden sie auch mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes weiter beschäftigt werden.

Kocht halt jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.

Trotzdem werde ich bis zum Master studieren.
Wie wird sich die Situation in Niedersachsen hinsichtlich der akzeptierten Abschlüsse entwickeln?
 
Was ist eine große Bildungseinrichtung?
Wir sollten unterscheiden zwischen Berufsfachschule und Fort- und Weiterbildung im sozialen und/oder pflegerischen Bereich.
 
Berufsfachschule.

@Lillebrit
Du meinst in Bezug auf M.A. oder M.ed.?
 
Und Bayern hat kurz nach dem der Studengang Pflegepädagogik in der charite Berlin zum Regelstudiengang wurde in München und Würzburg die Studiengänge gestartet mitte der 90iger

In Würzburg gab es in den 2000dern den aber nicht mehr...
 
In Würzburg gab es in den 2000dern den aber nicht mehr...
Ja da haben sich die Schwerpunkte natürlich im Laufe der Jahrzehnte verändert klar. In München gabs mal den Kombistudiengang Management und Pädagogik und nach dem BC konnte man sich erst entscheiden welche Masterrichtung, gibts auch nicht mehr, fand ich nicht schlecht.
 
Dann müssten wir uns ja aus den Arbeitsgruppen und Prüfungskommissionen beim KUMI kennen?
Klar, normale Lehrkräfte haben sowieso keinen Einblick... einfache Pflegekräfte eh nicht, wenn man einigen Deiner Beiträge im Forum folgt.
Konsequenterweise müßtest Du dann in sämtlichen Kultusministerien gehockt sein, daß Du das (als Einziger) so gut beurteilen kannst, wo Bayern im Vergleich zu den anderen steht. :mrgreen:
Ich kann mich teils des Eindrucks erwehren, dass du MANCHMAL solange einen mit Quellen und Verdrehungen/Teilzitaten zuschüttest, bis MAN irgendwann aufgibt - teils meine Beobachtung/Eindruck - kann jetzt stimmen oder nicht.
Und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Du manchmal einfache Sätze nicht verstehst, wo dies bei anderen Forumsmitgliedern keinerlei Problem darstellt. (Klar kann es vorkommen, daß ein Satz mal mißverständlich ausgedrückt war - sowas kann man per Nachfrage klären. Das klappt aber nur bei den anderen, nur mit Dir gibt es diese Endlosdebatten).
Kann stimmen oder auch nicht. 8-)

Das Wetter viel zu schön ist.
Der sinnvollste Beitrag von Dir in diesem Thread.:wink1:
Das wage ich mal zu bezweifeln, da bereits am Dienstag von Dir angekündigt wurde:
„Damit ist für mich dieser Austausch für mich beendet, soll sich jeder Leser sein eigenes Bild machen.“

Ach - eins noch, das mir schon bei mehreren Beiträgen von Dir aufgefallen ist:
und nach dem BC konnte man sich erst entscheiden
"BC"? :weissnix::D
Was soll das sein, kenne es nur als Abkürzung für "Before Christ", als Jahreszahlangabe.
Aber sicherlich war auch das eine am Kultusministerium gängige Abkürzung für den "Bachelor", die nur wir Dummies nicht kennen... :wink:
 
Martin H.,
der Master of Ed (=Lehramt 1. Staatsexamen mit 2 Fächern) ist der Goldstandard der allgemeinen Lehrerbildung. Pflege hat diesen Weg lange nicht genommen, jetzt gleicht sich das aber nach und nach an. Der DBR plädiert schon sehr lange dafür!
RLP, HH, BY und bald auch He werden dieses anbieten.
Lillebrit, danke für die Erklärung.
Finde ich aber nach wie vor nicht gut, aus zwei Gründen:
  1. Die breite Masse der Lehrenden in Pflegeberufen (... die pflegerische Fächer unterrichten... ) dürfte den Weg des Pflegepädagogen gegangen sein (von der WB mal abgesehen, aber die dürften ja quasi "aussterben"). Wer jetzt da einen Bachelor oder auch ein Diplom hat, kommt nicht weiter, denn (wie Du ja weiter oben schon schriebst), ist für den M. Ed. ein B. Ed. nötig.
  2. Für das Studium der Pflegepädagogik ist fast immer die 3-jährige pflegerische Ausbildung unerläßlich (plus Berufserfahrung) - für das Studium M. Ed. nicht, hier langt meist Abitur und ein pflegerisches Praktikum. Und genau das finde ich grundfalsch! Denn dann stehen Leute vor den Klassen, die von Pflege (und dazu zählt eben auch die Praxis) keine Ahnung haben.
Aber nun gut, die Entscheidungen scheinen wohl (leider) schon gefallen zu sein...
 
Lass es gut sein.
Mußt nicht persönlich werden.

War von mir weder böse gemeint noch wollte ich dir auf die Füsse treten - alles Gut.
 
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Reaktionen: Martin H.
Ok, das kam wohl falsch rüber.
Alles gut.
 
@Lillebrit
In Bezug auf den ganz konkreten Abschluss bzw. die verschiedenen Studiengänge die zugelassen sind.
Gibt es in Nds. schon eine Durchführungsverordnung?

Um es ganz konkret benennen zu können, müsste ich meine Schulleitung fragen. Bin aber gerade im Urlaub.

Eine Kollegin schreibt zur Zeit ihre Masterarbeit, hat aber keine Pflegeausbildung. Von daher darf sie bestimmte Fächer nicht unterrichten.

Ich belege ja sowieso einen pädagogisch ausgelegten Bachelor und werde mir den Master danach aussuchen, was erforderlich ist. Das ist aber noch zwei Jahre hin.
 

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