Quereinstieg: was darf ein Pflegehelfer tun?

Klar ! Und mit irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben wird ganz leger umgegangen, da es in der ambulanten ja keine Miesmacher wie z.B. die Heimaufsicht gibt.
 
Welche Möglichkeiten hat ein Pflegedienst dann? Mehr Teilzeitbeschäftigte? Damit könnte der geteilte Dienst vermieden werden. Oder soll der Kunde sich anpassen?

Elisabeth
 
Unmöglich mehr qualifizierte Teilzeitkräfte zu bekommen. Die Menschen müssen von
ihrem Verdienst leben können.
Einen anpassungsfähigen Kunden, der sich in einer Stunde 10x lagern lässt, und uns
den Rest des Tages frei gibt,sollte man sich patentieren lassen. Es ist eine Zwickmühle
- klar. Und nur weil wir halt das Helfersyndrom haben
lassen wir uns durch den Wolf drehen.
Für Lösungsvorschläge immer offen :
Frieda
 
Ein Pflegedienst hat die Möglichkeit so humane Bedingungen zu bieten, dass er genügend Arbeitskräfte findet und diese auch lang bei ihm bleiben! Somit teilt sich die Arbeit auf und niemand wird überfordert. Bei uns läuft es jedenfalls so, niemals würde unsere PDL uns 12! geteilte Dienste zumuten! Sie hat schon bei mehr als 4 im Monat Bedenken. Kommt wahrscheinlich daher, dass sie viele Touren immer wieder selber fährt und nicht nur im Büro ist! Es geht durchaus anders und die Mitarbeiter danken es dem Betrieb durch sehr wenige Fehltage und viel Engagement !
 
Bedeutet also, dass der Kunde einen Pflegedienst suchen muss, zu dessen Personalstrukturen er passt. Und der Pflegedienst wählt die Kunden anhand der zu vergebenden Stunden laut Dienstplan aus. Denn nur dann dürfte die Rechnung immer aufgehen.

Elisabeth
 
Naja, ich denke jeder, der im ambulantenPflegedienst arbeitet, sollte sich bewusst sein, dass er Teildienst hat.... Es kommt immer auf die Art an finde ich. 12-13 Stunden Dauer Teildienst hält kein Mensch durch und ich bin ehrlich, das kann ich auch meinem Kind nicht antun....

Wenn ich 4 Stunden Morgens und 4 Stunden Mittags arbeiten soll, ist das kein Ding
 
Dagegen ist nix einzuwenden. Mir geht es nur darum, dass die Teildienste ihre Gründe haben.

Elisabeth
 
Später Nachtrag:

Bei unserem "Maximalversorger" fehlt jedwede Stellnbeschreibung! Sowohl für die unexaminierten KPH, als auch für die examinierten KPH (wie mich).
Da ist es dann wohl besser, wenn da nichts existiert... ;-)

Gruß
 
Hallo,

Entschuldigung - aber es gibt keine examinierten und nicht examinierten KPH's. Es gibt nur examinierte Pflegekräfte mit einer 3jährigen Ausbildung.

Gruß,

Zodac19
 
seit wann gibts keine examinierten KPHs mehr?
unexaminierte kenne ich allerdings auch nicht, da die Berufsbezeichnung geschützt ist.
 
Hey, wenn hier groß kluggeschi**en wird, will ich auch mitmachen :-)

Also da wir in der Pflege nirgends ein (Staats)examen machen, gibt es überhaupt keine examinierten Pflegekräfte.

Es gibt staatlich geprüfte Pflegekräfte, sowohl Ges u Krankenpfleger als auch (ehemals) KPH. Beides geschützt.
 
Ich gehöre auf jeden Fall zu der "geschützten" Sorte ;-) - die Anderen nenne ich dann mal PH :-)
 
Hallo Maniac,

natürlich machen wir ein Examen, denn das heißt nichts anderes wie Prüfung und staatl. gepr. wird gerade auch im Ges.wesen synonym verwendet.
Die Prüfung steht natürlich unter staatl. Aufsicht durch die Schulaufsichtsbehörde als Regierunsbehörde, genauso wie die Ausbildung.

Deshalb ist es auch Unsinn examinierte oder geprüfte GuK oder KS zu schreiben, eine nicht geprüfte darf die Berufsbez. nicht führen, gibts also nicht
Ausnahme
staatl. anerkannte ...

Staatsexamen ? Wikipedia
 
Langsam wiehert der weiße Schimmel und der schwarze Rappe lacht sich eins ins Fäustchen....

denn amtlich heißt es: Jemand darf sich "Gesundheits- und KrankenpflegerIn" nennen, der die staatliche Prüfung bestanden hat (s. §1+2 Krankenpflegegesetz).

Ergo: bei "examinierte Krankenschwester" und "examinierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn" wiehert jedes Pferd in Deutschland.
images
 
Hallo Maniac,

natürlich machen wir ein Examen, denn das heißt nichts anderes wie Prüfung und staatl. gepr. wird gerade auch im Ges.wesen synonym verwendet.
Die Prüfung steht natürlich unter staatl. Aufsicht durch die Schulaufsichtsbehörde als Regierunsbehörde, genauso wie die Ausbildung.

Deshalb ist es auch Unsinn examinierte oder geprüfte GuK oder KS zu schreiben, eine nicht geprüfte darf die Berufsbez. nicht führen, gibts also nicht
Ausnahme
staatl. anerkannte ...

Staatsexamen ? Wikipedia
Wenn du das "Examen" nur auf die lateinische Wortherkunft beziehen möchtest, dann bin ich auch examinierter Autofahrer usw. Da ich dort eine Prüfung hatte.

Dem Rest deines posts stimme ich uneingeschränkt zu, denn im allgemeinen ist mit dem Examen das Staatsexamen gemeint.
 
Zum eigentlichen Thema.

Für ambulante Pflegedienste ist das in den jeweiligen Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen geregelt. Dort steht ganz genau drin, welche Arbeit von Fachkräften durchgefürht werden müssen.


Es kann darüber also für diesen Bereich keine Diskussionen geben, es ist geregelt.
 
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