Quereinstieg: was darf ein Pflegehelfer tun?

Und warum lässt man dich VOR diesen angeblichen Weiterbildungen solche Tätigkeiten durchführen ??? Frag nach was für Weiterbildungen das sein sollen, würde mich brennend interessieren...


Naja die Insulin spritzen kenne ich von meiner Mutter, da hätte ich kein Problem damit, deshalb habe ich es von Anfang an nach Einarbeitung gemacht... Die Thrombose Spritze hatte ich gestern das 1 Mal, da ich bei dem Patienten sonst immer nur am Nachmittag und Abend habe. Ihm nur die Abendtablette gebe und Bettfertig mache. Die Tablette richtet mir eine gelernte Altenpflegerin immer hin. Als ich dieThrombose Spritze gesehen habe, rief ich bei meiner Chefin an und fragte nach, ob ich die ihm geben darf... Sie meinte ja! In dem Moment verlasse ich mich auf die Aussage, weil ich davon ausgehe,dass der Firma das wohl und Richtigkeit einer Pflege an erster Stelle stehen. Jetzt weiß ich, dass ich das nicht darf und werde es nicht mehr tun. Werde mir jetzt überlegen, ob ich vielleicht doch noch eine Ausbildung in dem Beruf mache... Ich will ja den Beruf machen, weil es mir Spaß macht und ich es gerne tu. Und das was ich tu will ich richtig machen....
 
Naja die Insulin spritzen kenne ich von meiner Mutter, da hätte ich kein Problem damit, deshalb habe ich es von Anfang an nach Einarbeitung gemacht
an verschiedenen Stellen wurde hier auch schon angemerkt, dass du nicht als Privatperson tätig bist sondern im Auftrag einer Institution und eine Garantenstellung hast. Das hat mit deiner Mutter überhaupt nix zu tun!
 
Ich habe es verstanden und werde auch dementsprechend handeln... Heißt ich werde meiner Chefin sagen, dass ich die Spritzen nicht mehr verabreichen werde....


ich ich habe mir gerade die Links durch gelesen.... Verstehe ich das richtig? Ich darf Tabletten auch nicht verabreichen ? Also auch nicht, die, die mir hingerichtet wurden ?
 
Richtig, auch hier gehts um Wirkung und Wechselwirkung die man kennen sollte und nicht darum diese in die - Entschuldige die plakative Formulierung - richtige Öffnung zu plazieren.
 
Richtig, auch hier gehts um Wirkung und Wechselwirkung die man kennen sollte und nicht darum diese in die - Entschuldige die plakative Formulierung - richtige Öffnung zu plazieren.

mmh, ok, dann wird es schwierig den Job zu behalten... Dann darf ich alles das nicht machen, was ich eigentlich gerade mache....

es es sind wenige Patienten auf meinem Dienstplan, die keine Medikamente bekommen....
 
Ganz ehrlich: lieber ein paar Monate Geld vom Arbeitsamt beziehen, als evtl. ein Menschenleben auf dem Gewissen haben.
 
.... Zu den Spritzen... Also darf ich es nicht ?? Es ist eine clexane 40mg s.c spritze . Darf ich die verabreichen ? Und wenn nein, was muss ich machen, dass ich das darf ? Die gleiche Frage gilt für Insulin s.c ?

Dies geht nur, wenn der Arzt dies auch entsprechend so anordnet. Frag nach dem "Spritzenschein".
Insulinspritze. Warum spritzen die examinierten Kräfte nicht, wenn sie die Sprite schon aufziehen. Kennst du die Wirkungsweise von Insulin? Wenn ein Patient nicht danach essen kann/möchte, spritzt man womöglich jemanden in Unterzuckerung.....[/QUOTE]Ich hoffe doch mal, dass die Pflegefachkraft weiß, was der Gesetzesgeber von ihr erwartet. Sie hat entsprechend anzuleiten. Das beinhaltet auch, dass sie die Pflegehelferin darauf hinweist, bei welchen Abweichungen sie sich zu melden hat.
Die TE muss nicht wissen, wie Insulin und "Thrombosespritze" wirken. Das wissen oft nicht mal Pflegefachkräfte. Sie muss aber wissen, was zu beobachten ist. Dazu gehört nicht nur, dass man ausreichend Essen muss. Ich wäre schon dankbar, wenn man ihr beibringt, wie die Symptome einer Unter- bzw. Überzuckerung aussehen. Selbst das ist heute nicht mehr jeder Pflegefachkraft bekannt- es sei denn, es handelt sich um die Extremsituationen.

Ich erwarte das die Pflegehilfskraft sich im Zweifel immer- und die Betonung liegt auf immer- und zu melden hat. Meine Verantwortung liegt in der entsprechenden Anleitung.

So gern das manche auch hätten- es gibt keinerlei Vorbehaltsaufgaben. Einschränkungen ergeben sich lediglich aus der Vergütung der entsprechend zuständigen Kasse. Der Gesetzesgeber hat den Weg bereits frei gemacht. Die Kassen dürften in absehbarer Zeit nachziehen.
Und zu den Links. Wer eine Medizinische Fachangestellte in 2004 noch als Arzthelferin bezeichnet, hat sich wohl selbst degradiert. Aber übersehen wir dies mal großzügig denn es gibt weitere Aspekte, die längst überholt sind. Siehe i.v. Gabe von Medikamenten bzw. legen von Flexülen im peripheren Bereich. Da gibt es heute bereits den entsprechenden "Spritzenschein".

Wir würden gut daran tun, Pflegehelfer nicht ständig zu verunsichern sondern sollten mal langsam der Realität ins Auge schauen. Dazu gehört auch, dass man sich Gedanken machen sollte, wie man in der Realität dafür sorgt, dass sich Fachkraft auch tatsächlich von Hilfskraft unterscheidet. Beide tun dasselbe- wo wird für den Laien sichtbar, dass es Unterschiede gibt.

Elisabeth
 
Elisabeth: das ist nicht gegen Helfer. Das Vorgehen dieses Pflegedienstes ist einfach falsch. Offensichtlich hat die TE weder eine vernünftige Anleitung erfahren noch wurde sie über Konsequenzen unterrichtet.

Ich habe nirgendwo behauptet, dass es den ex. Pflegekräften vorbehalten ist. Doch die Kassen zahlen für eine bestimmte Leistung, die hier nicht gegeben ist.

Und ja es unterscheidet sich auch dabei ob jemand seit 3-4 Wochen dabei ist oder seit Jahren.
 
Was die Einarbeitung anbetrifft schließe ich mich an. Die Pflegefachkraft hat hier scheinbar nicht gelernt, dass Delegation voraus setzt, dass ich mich von den Fähigkeiten der Kollegin überzeugen muss. Das scheint hier nicht erfolgt zu sein. Und die TE sollte ein entsprechendes Gespräch einfordern.

Elisabeth
 
Vorsicht - böse Falle - : Anleitung, Überprüfung und Delegation müssen dokumentiert sein.
(Sagte mir zumindest der MDK)

>>> Einarbeitungsprotokoll

  • :thinker:
  • s. pqsg.de
 
Wieso böse Falle? Es ist genau das, was die Fachkraft vom Helfer unterscheidet. Der eine kann delegieren, der andere darf erst nach der Delegation aktiv werden. Und es sollte nicht nur während der Einarbeitung eine entsprechende Doku geben und auch nicht für den MDK.

Elisabeth
 
Was die Einarbeitung anbetrifft schließe ich mich an. Die Pflegefachkraft hat hier scheinbar nicht gelernt, dass Delegation voraus setzt, dass ich mich von den Fähigkeiten der Kollegin überzeugen muss. Das scheint hier nicht erfolgt zu sein. Und die TE sollte ein entsprechendes Gespräch einfordern.

Elisabeth

die Einarbeitung war wirklich miserabel, das ist Fakt! Ich habe heute mit meiner Chefin gesprochen und den Link von euch ausgedruckt und vorgelegt. Sie meinte, das würde nicht mehr Stimmen. Nach genauer Einweisung dürfte ich Insulin und Thrombose Spritzen setzen, solange ich sie nicht aufziehen muss. Es sind fertig Spritzen, deshalb dürfte ich das nach Einweisung...

Sie stimmte mir zu mit der kurzen Einarbeitungzeit. Ab Morgen fahre ich nochmal 7 Tage mit der Stellvertretung mit,,die ist natürlich gelernt und werde genau eingewiesen. Was mit dem Spritzen jetzt ist, weiß ich noch nicht. Da werde ich dann Morgen mal mit der Fachkraft reden....
 
Na siehst. Manche Probleme lösen sich schneller als gedacht. Bezüglich der Injektionen- du darfst auch was ablehnen wenn du dich noch nicht sicher fühlst.

Elisabeth
 
Na siehst. Manche Probleme lösen sich schneller als gedacht. Bezüglich der Injektionen- du darfst auch was ablehnen wenn du dich noch nicht sicher fühlst.

Elisabeth

Habe gestern ja gesagt, ich möchte das so nicht mehr machen. Begeistert war meine Chefin nicht und die anderen Angestellten sind zum Thema spritzen und Tabletten verabreichen anderer Meinung wie ich....

Bin da gerade im Zwiespalt und überlege wann, oder ob ich das als ungelernte machen soll. Ob es nicht doch besser wäre eine 3 jährige Ausbildung zu machen. Ausbildung ist halt eine finanzielle Sache....

Wie ist ist denn da eure Meinung dazu ?

Soll eine ungelernte solche Dinge überhaupt machen ? Ich denke, das meine Chefin nach einer gewissen Zeit wieder auf mich zukommen wird und meint, so nun sind sie ja schon eine Weile bei uns. Die Anweisung wird auf jeden Fall wieder kommen....

Und was denkt ihr über Fernkurse ? Da gibts ja viele Anbieter, wenn man sowas neben der Arbeit macht. Macht das Sinn und wird das anerkannt ?
 
Medikamente eingeben, die kontrolliert wurden- das geht in Ordnung. Medikamente stellen, die dann kontrolliert werden- auch kein Thema.
Die Injektionen sehen deine Kollegen analog zu den oralen Medikamenten.

Die Frage muss also eigentlich lauten- wie macht ihr das mit dem Delegieren von Tätigkeiten? Gebt ihr Informationen mit, die man beachten muss?

Dreijährige Ausbildung? Warum nicht. Wenn du dir das vorstellen kannst.

Elisabeth
 
Dann stell ich die Frage mal so :)

wie macht ihr das mit dem Delegieren von Tätigkeiten? Gebt ihr Informationen mit, die man beachten muss?

Wie handhabt ihr das mit Mitarbeiter die nur als Helfer ohne Ausbildung und Berufserfahrung tätig sind


zu der Ausbildung ja, das überlege ich mir wirklich... Ich kann mir den Beruf gut vorstellen....
 
Hallo Lilli,

ich weiß nicht, wie alt du bist und was dich daran hindert, die 3-jährige Ausbildung zu machen?
Aber ich möchte dir gerne dazu raten, denn:

je besser der Ausbildungsstand, desto mehr Wissen, Sicherheit und Selbstbewusstsein bekommt man!!

Dann kann einem die Chefin nicht irgendwas erzählen, nur weil sie Personalprobleme hat und deshalb ihre eigenen Regeln aufstellt.

LG opjutti
 
Ich bin 38 Jahre jung ;)

das mit der Ausbildung ist schon eine finanzielle Sache.... Werde ich mich mal auf dem Arbeitsamt schlau machen müssen, ob es da auch eine Umschulung und finanzielle Unterstützung gibt... Ich bin dazu noch Alleinerziehend, mein Sohn ist mit 14 jetzt nicht mehr klein und somit in der Lage auch alleine zu Hause zu sein...
 
Arbeitsamt- immer schwierig. Die finanzieren- wenn überhaupt- Altenpflegeausbildungen. Du müsstest nachweisen, dass du in deinem erlernten Beruf keine Arbeit mehr bekommst.

Schau mal, ob du eine Sozialberatungsstelle in deiner Nähe hast. Die dürften dir eher auflisten können, was di wo zusätzlich beantragen kannst.

Alternativ gibt es kurze Fortbildungen in Richtung Schwesternhelfer/Pflegeassistenz. Auch dort lernst die Sachen, die dich aktuell noch verunsichern. Vielleicht hat dein jetziger AG ja Interesse dich hier zu unterstützen.

Elisabeth
 

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