PDL macht ihre eigenen Gesetze!

Wenn eine Teilzeitkraft bereits 300 (!) Mehrarbeitsstunden geleistet hat, ist Schluß mit lustig! Der Arbeitgeber hat hier auc eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Es empfiehlt sich, mit der Pflegedienstleitung zu besprechen, wie die 300 Stunden in welchem Zeitraum abgebaut werden sollen.
Vorsorglich die Dienstpläne fotokopieren, in den die 300 Stunden dokumentiert sind. Es soll schon Fälle gegeben haben, da hat die Leitung festgestellt, dass die Mitarbeiter/-innen die geleisteten Mehrarbeitsstunden ohne eine ausdrückliche Anordnung eines Dienstvorgesetzten erbracht. Mehrarbeitsstunden bedürfen der ausdrücklichen Anordnung. Dies kann auch nachträglich erfolgen, wenn kein Vorgesetzter errreichbar ist. Wer allerdings auf Fotokopien nachweisen kann, dass die Mehrarbeitsstunden von Monat zu Monat übertragen wurden, der kann auch den Nachweis führen, dass die für die Dienstplanung Verantwortliche die Mehrarbeitsstunden billigend in Kauf genommen hat.
Also mit der Leitung sprechen und festlegen, wie die 300 Stunden abgebaut werden sollen. Aber nicht zu temperamentvoll - der Arbeitgeber darf die Stunden auch auszahlen....
Die Leitung ist gut beraten, eine Regelung zu treffen...andernfalls ist es ja wie oftmals...die Kolleginnen und Kollegen fallen wegen Erkrankung aus.
 

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