Luft in Infusionsschlauch

Jetzt muss ich doch noch meinen Senf dazu geben...

Ja, sie hat einen Fehler gemacht. Den sie aber zu keinem Zeitpunkt (nach ihrer Schilderung) abgestritten oder verharmlost hat.

Ich habe mit Ausbildung 16 Jahre in der Pflege am Bett gearbeitet, 11 davon auf Intensivstation. Wenn es jedes mal für meine Kollegen und mich zuzüglich des ärztlichen Dienstes Abmahnungen für Fehler (ähnliche oder schlimmere) gegeben hätte, wäre die Anzahl an Abmahnungen unüberschaubar.

Als ich im Rahmen der Fachweiterbildung in der Anästhesie war, habe ich dem Anästhesisten irgendwas falsch angereicht, was ich auch falsch vorbereitethatte. Gab natürlich in dem Moment Gezeter.

Dem Abteilungsleiter hab ich das dann natürlich erzählt, wobei seine Reaktion ganz anders als erwartet ausfiel. Er war auf dem Standpunkt, dass der Arzt vor dem Einleiten der Narkose dazu verpflichtet ist, zu prüfen ob alles korrekt vorbereitet wurde und daher mindestens die "Hälfte der Schuld" trägt und der Anpfiff somit ungerechtfertigt ist.

Es gab ein Gespräch mit dem Anästhesten, der sich dann auch entschuldigte.

Eine Abmahnung halte ich für den hier geschilderten Fehler für extrem maßlos überzogen!

Wäre ich betroffen würde ich mich wehren, zur Not auch mit Anwalt etc.

Endlich auf den Punkt gebracht: wer anhängt hat die Verantwortung (und sollt die Infusion im Zusammenhang mit der Gesamtverantwortung auch selber gerichtet haben!)
 
Mir fällt spontan das "vier Augen Prinzip" ein. Möglicherweise kann das zur "Entlastung" angewandt werden? Dieses Prinzip hat ja den Zweck, Fehler nicht bis zum Patienten durchkommen zu lassen. Hat hier ...eigentlich... super funktioniert...das System war nicht entlüftet, der Arzt hat es bemerkt und den Patienten vor Schaden bewahrt. Klassischer Fall für CIRS nebenbei.
So weit so gut.
Der Chefarzt (scheint ja ein Prachtstück zu sein ... hust) hätte eindringlich auf den Fehler hinweisen können und aber auch die Bedingungen, die zu dieser Situation führten, reflektieren müssen.
Bei dieser Entwicklung ... Verbot der Tätigkeit...Abmahnung...0 Unterstützung vom BR usw usw. entsteht eine Atmosphäre der Angst.
Zukünftig werden alle dort, denen ein Fehler unterläuft, diesen vertuschen und eben nicht dem allgemeinen Lernprozess zur Verfügung stellen. Traurig!
 
Endlich auf den Punkt gebracht: wer anhängt hat die Verantwortung (und sollt die Infusion im Zusammenhang mit der Gesamtverantwortung auch selber gerichtet haben!)
Ganz sicher? Hast Du da mal eine Quelle?
 
Statt hier anderen die Schuld zu weisen, all der Möglichkeiten eine Abmahnung rechtlich anzugehen und das QM einzuschalten, damit der Chefarzt von seinem Ross gestürzt wird, hat die betreffende Person nach wie vor nicht Ursache für den Fehler benannt.

Ich wiederhole mich gerne nochmal: eingewiesen in das Richten einer Infusion, ja oder nein?
In welcher Funktion auf der Abteilung tätig?
Was steht in deinem Arbeitsvertrag zur Tätigkeitsbeschreibung?


Statt sich hier gegenseitig die Schulter zu klopfen und sich gegenseitig zu bemitleiden, sollte man diese Fragen erstmal klären. Den letzten Endes wird keine MAV, kein Betriebsrat und kein QM helfen, wenn die betroffene Person Tätigkeiten durchgeführt hat, für die sie nicht qualifiziert ist oder nicht ihrem Tätigkeitspool entspricht.

Und nein, wir sitzen nicht im selben Boot, lediglich im selben Wasser.
 
Stress durch Personalmangel ist irrelevant, da Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Selbst wenn Überlastungsanzeigen geschrieben werden, befreit es nicht vor Konsequenzen für die eigenen Handlungen.

Selbst wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, wenn Manuela71 ihre Abmahnung anfechtet, wird sie nicht schuldfrei aus diesem Prozess rauskommen.

Es wird nicht nur auf den Fehler geschaut, sondern wodurch dieser Fehler erst ermöglicht wurde. Unter anderem auch auf die Befähigung der Person, die eine Tätigkeit durchgeführt hat.


Nicht umsonst hat Manuela71 bereits eine Teilschuld eingestanden, da sie ursprünglich "als Schreibkraft an den Posten" gekommen ist. Siehe Beitrag Nr. 191.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meinem Rechtsverständnis hat der der die Infusion anhängt auch die Durchführungsverantwortung.

Ich habe keine Erfahrung mit Chemotherapie, weiß aber noch aus meiner klinischen Zeit, dass z.B. Bluttransfusionen auch einzig in der Verantwortung des Arztes lag. Daher wurde von uns da auch nie was vorgerichtet.

Ich habe zudem dunkel in Erinnerung, dass bei solchen Fällen Richter einen Ermessensspielraum haben, wer hier wie viel Verantwortung trägt.

Finde diese Diskussion jedoch müßig. Hier ist nichts passiert. Und diese lächerliche Abmahung führt in Zukunft sicher nicht dazu, dass mit Fehlern zukünftig konstruktiv umgegangen wird. (Hatte jemand anders auch schon geschrieben)
 
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Reaktionen: Manuela71
Mein Rechtsverständnis ist auch so, dass der, der die Infusion anhängt auch die Verantwortung dafür trägt. Es ist immer kritisch Medikamente und Infusionen anzuhängen, die man nicht selbst vorbereitet hat, entlässt einen aber nicht aus der Verantwortung! Aber vor dem Anhängen kontrollieren wie die Infusion und das System aussehen, ob alles korrekt beschriftet ist, das System luftfrei ist, das gehört eindeutig auch in den Verantwortungsbereich desjenigen der die Infusion anhängt!
 
Klar nimmt das Zeit in Anspruch um alles sorgfältig vorzubereiten, nur liefert die Apotheke die Zytostatika erst kurz nach 8 Uhr und um 8.15 Uhr steht dann der Chef im Zimmer und will schon loslegen..und das alles mal so nebenher bei allen añderen anfallenden Ambulanztätigkeiten..geht gar nicht! Vor 8 Uhr dürfen wir auch nicht anfangen (Arbeitszeit) um in Ruhe erstmal das Chaos im Sekretariat aufzuarbeiten. Organisation gleich Null
Und das soll kein Fall für eine Überprüfung der Zustände sein? Abmahnung hinnehmen, "Anwalt her!" schreien, aber ohne Überprüfung der Zustände kommt der auch nicht weiter.

Aber jeder, wie er will...

Bei uns sieht es übrigens so aus, dass jeder, der selber so einen Fehler meldet und um Überprüfung bittet (wenn, wie hier kein Schaden entstanden ist), einer "Charta der Straffreiheit" unterliegt, sonst würde ja keiner mehr Fehler melden. Daher auch mein Vorschlag an die TE, das zu tun.
 
Und das soll kein Fall für eine Überprüfung der Zustände sein?

Selbstverständlich sollte man die Situation analysieren und sich für die Zukunft überlegen welche Abläufe man verbessern muss.

Aber dafür ist primär nicht das QM zuständig. Das liegt in der Verantwortung der Leitungen (pflegerische und ärztliche) vor Ort
 
Das QM hat da schon was mit zu tun. Ich könnte jetzt hier ein mega beitrag schreiben, was genau qm ist.
Aber ich fass mich kurz
QM beinhaltet wie ja auch einige im endeffekt schon geschrieben haben, ein Risikomanagement.
Sowie ist ua. der PDCA-Zyklus auch demingkreislauf ein unerlässliches Instrument des QM.
Ziele bzw die primäre Funktion des QM sind

  • Steigerung der Kunden- / Patientenzufriedenheit und -sicherheit
  • Förderung der Patientensicherheit durch klinisches Risikomanagement
  • Analyse und Darstellung der Qualität über Zertifizierungen und Qualitätsindikatoren
  • Beitrag zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit u.a. durch klinische Prozessoptimierung
  • Unterstützung der Krankenhausleitung bei der Weiterentwicklung der Unternehmenskultur
Die qm verantwortlichen sollten prozesse so anlegen, dass sie die patientensicherheit durch optimierung somit auch die sicherheit der MA erhöhen
 
Die qm verantwortlichen sollten prozesse so anlegen, dass sie die patientensicherheit durch optimierung somit auch die sicherheit der MA erhöhen
Schon schade, dass man solchen eigentlich ja Selbstverständlichkeiten hochtrabende Namen wie QM und die damit verbundenen Vorgänge geben muss... und es dann trotzdem oft nicht funktioniert.
 
Mein Rechtsverständnis ist auch so, dass der, der die Infusion anhängt auch die Verantwortung dafür trägt. Es ist immer kritisch Medikamente und Infusionen anzuhängen, die man nicht selbst vorbereitet hat, entlässt einen aber nicht aus der Verantwortung! Aber vor dem Anhängen kontrollieren wie die Infusion und das System aussehen, ob alles korrekt beschriftet ist, das System luftfrei ist, das gehört eindeutig auch in den Verantwortungsbereich desjenigen der die Infusion anhängt!

Der Chefarzt ist dieser Verantwortung ja auch nachgekommen. Er hat Manuelas Fehler rechtzeitig bemerkt und korrrigiert. Der Patientin ist nichts geschehen.

Manuela hatte jedoch auch eine Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Arbeit. Und die hat sie nicht korrekt wahrgenommen.

Dass der Chefarzt ihren Fehler an sie rückmeldet, ist richtig, die Art und Weise, wie er getan hat, meiner Ansich nach nicht. Ob der Fehler eine Abmahnung rechtfertigt, darüber mag man sich streiten; die Abmahnung an sich ist jedoch ein rechtmäßiges Mittel des AG, einen AN zurechtzuweisen. In meinen Augen ganz sicher nicht korrekt war das Herumerzählen im ganzen Team.
 
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Reaktionen: renje und Martin H.
Manuela 71, wie geht es dir ?
Hat sich noch etwas ergeben ?
Stehen Kolleginnen/Kollegen hinter dir ?
Du tust mir echt leid in dieser Situation ...
 
Manuela 71, wie geht es dir ?
Hat sich noch etwas ergeben ?
Stehen Kolleginnen/Kollegen hinter dir ?
Du tust mir echt leid in dieser Situation ...
Ich hatte Urlaub und heute nach der Abmahnung meinem ersten Arbeitstag. Chef will mich nächste Woche nochmal mit mir sprechen. Kollegen..hm..weiss ich nicht ob die hinter mir stehen..sagen kann man ja immer viel
Mir persönlich geht's nicht gut seitdem, bin gespannt was der Chef mit mir noch besprechen will..bestimmt nichts Gutes! Aber lieb von Dir dass Du an mich gedacht hast.
 
Chef will mich nächste Woche nochmal mit mir sprechen. (...)
Mir persönlich geht's nicht gut seitdem, bin gespannt was der Chef mit mir noch besprechen will..bestimmt nichts Gutes!
Ggf. solltest Du jemanden mitnehmen zu diesem Gespräch, nach allem was vorgefallen ist?!
Nur so eine Idee, ich weiß ja nicht, um was es geht, aber es ist stark anzunehmen, daß es nochmal um diesen Vorfall geht...
 
Ggf. solltest Du jemanden mitnehmen zu diesem Gespräch, nach allem was vorgefallen ist?!
Nur so eine Idee, ich weiß ja nicht, um was es geht, aber es ist stark anzunehmen, daß es nochmal um diesen Vorfall geht...
Nur wen Martin? Denke auch es geht nochmal darum oder auf meine Stelllungnahme diesbezüglich
 
Nur wen Martin? Denke auch es geht nochmal darum oder auf meine Stelllungnahme diesbezüglich
Normalerweise hätte ich ja gesagt, jemand vom Betriebsrat; aber nachdem die ja nicht so die "Bringer" waren, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. :|

Vielleicht weiß jmd. anders hier noch ´nen guten Tip?