- Registriert
- 12.04.2005
- Beiträge
- 3.210
- Beruf
- Hygienefachkraft, OP-Fachpfleger, Praxisanleiter (DBfK),
- Akt. Einsatzbereich
- Hygiene
- Funktion
- HFK
Jetzt muss ich doch noch meinen Senf dazu geben...
Ja, sie hat einen Fehler gemacht. Den sie aber zu keinem Zeitpunkt (nach ihrer Schilderung) abgestritten oder verharmlost hat.
Ich habe mit Ausbildung 16 Jahre in der Pflege am Bett gearbeitet, 11 davon auf Intensivstation. Wenn es jedes mal für meine Kollegen und mich zuzüglich des ärztlichen Dienstes Abmahnungen für Fehler (ähnliche oder schlimmere) gegeben hätte, wäre die Anzahl an Abmahnungen unüberschaubar.
Als ich im Rahmen der Fachweiterbildung in der Anästhesie war, habe ich dem Anästhesisten irgendwas falsch angereicht, was ich auch falsch vorbereitethatte. Gab natürlich in dem Moment Gezeter.
Dem Abteilungsleiter hab ich das dann natürlich erzählt, wobei seine Reaktion ganz anders als erwartet ausfiel. Er war auf dem Standpunkt, dass der Arzt vor dem Einleiten der Narkose dazu verpflichtet ist, zu prüfen ob alles korrekt vorbereitet wurde und daher mindestens die "Hälfte der Schuld" trägt und der Anpfiff somit ungerechtfertigt ist.
Es gab ein Gespräch mit dem Anästhesten, der sich dann auch entschuldigte.
Eine Abmahnung halte ich für den hier geschilderten Fehler für extrem maßlos überzogen!
Wäre ich betroffen würde ich mich wehren, zur Not auch mit Anwalt etc.
Endlich auf den Punkt gebracht: wer anhängt hat die Verantwortung (und sollt die Infusion im Zusammenhang mit der Gesamtverantwortung auch selber gerichtet haben!)