Nee, nicht zwingend, man kann auch das Betäubungsmittel eines anderen inhalieren, ohne die Substanz je in den Händen zu halten. Das ist nicht verboten.
Es ist keine Spitzfindigkeit, sondern ein Rechtsgrundsatz dass der Konsum der Substanzen nicht illegal ist, so wie du das dargestellt hast. Es ist sogar ein Rechtsgrundsatz, dass man Substanzen zum Eigenbedarf besitzen darf ohne sich strafbar zu machen.
Ich empfehle dir mal etwas Rechtskunde:
§31a Absatz 1 BTMG
ZITAT
[...]Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. ZITAT-ENDE
Fettdruck durch mich gesetzt. Das Gesetz besagt, sobald nur eine Eigenbedarfsmenge besitzt, sieht das Gesetz vor, dass automatisch eine Einstellung des Verfahrens erfolgen soll. Das heisst, das Gesetz besagt, dass es zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar ist diese Substanzen zu besitzen.
EDIT: Im Spiegel der letzten Woche ist ein schönes Interview mit einem Ethnobotaniker, der ziemlich aus dem Nähkästchen plaudert. Wäre der Konsum illegal, könnteste den mit einer Probe seines Zopfes für Jahrzehnte hinter Gitter stecken. So bleibt er aber von der Staatsmacht unbehelligt.