Kollegen und (Alltags-)Drogen

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Wenn du das so siehst? Was bedeutet denn vernebeln...evtl. beseitigen,tilgen,verbergen,verschleiern,verdunkeln,tarnen,verschwimmen,wischen,undeutlich machen, Spuren beseitigen....und und und.
Persönlich werden und persönliche Wahrnehmung von Dingen und Zitaten ist doch was ganz anderes.
Dann müsste ich ja der größte Denunziant aller Zeiten sein. Nun gut, wenn das Melden eines Fehlverhalten ( vorausgesetzt man kann den Sachverhalt nicht selber klären) zum Denunziantentum zählt...dann kann ich es nicht ändern.

Anmerkung:
[h=1]Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln[/h]§ 29 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2.eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3.Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,.....

Ich stelle nochmals fest....man kann doch von mir aus alles in sich reinschmeißen was einem das grinsen quer ins Gesicht treibt. Aber irgendwo werden hier Grenzen überschritten !


[h=4]

[/h]
 
Um ein (illegales) Betäubungsmittel zu konsumieren muss ich es eben auch besitzen! Oder es geht durch den Gebrauch in meinen (durch meinen Körper) in meinen Besitz über! Die Variante mit Besitz und Gebrauch ist eine juristische Spitzfindigkeit und wurde einmalig von einem Gericht so befunden, seitdem meint jeder sich darauf berufen zu können! So manchem wurde dieser Zahn dann in eigener Rechtsprechung schon gezogen.
 
Um ein (illegales) Betäubungsmittel zu konsumieren muss ich es eben auch besitzen!
Nee, nicht zwingend, man kann auch das Betäubungsmittel eines anderen inhalieren, ohne die Substanz je in den Händen zu halten. Das ist nicht verboten.
Die Variante mit Besitz und Gebrauch ist eine juristische Spitzfindigkeit und wurde einmalig von einem Gericht so befunden, seitdem meint jeder sich darauf berufen zu können!
Es ist keine Spitzfindigkeit, sondern ein Rechtsgrundsatz dass der Konsum der Substanzen nicht illegal ist, so wie du das dargestellt hast. Es ist sogar ein Rechtsgrundsatz, dass man Substanzen zum Eigenbedarf besitzen darf ohne sich strafbar zu machen.
So manchem wurde dieser Zahn dann in eigener Rechtsprechung schon gezogen.
Ich empfehle dir mal etwas Rechtskunde:
§31a Absatz 1 BTMG
ZITAT
[...]Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. ZITAT-ENDE

Fettdruck durch mich gesetzt. Das Gesetz besagt, sobald nur eine Eigenbedarfsmenge besitzt, sieht das Gesetz vor, dass automatisch eine Einstellung des Verfahrens erfolgen soll. Das heisst, das Gesetz besagt, dass es zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar ist diese Substanzen zu besitzen.

EDIT: Im Spiegel der letzten Woche ist ein schönes Interview mit einem Ethnobotaniker, der ziemlich aus dem Nähkästchen plaudert. Wäre der Konsum illegal, könnteste den mit einer Probe seines Zopfes für Jahrzehnte hinter Gitter stecken. So bleibt er aber von der Staatsmacht unbehelligt.
 
Nee, nicht zwingend, man kann auch das Betäubungsmittel eines anderen inhalieren, ohne die Substanz je in den Händen zu halten. Das ist nicht verboten.
Es ist keine Spitzfindigkeit, sondern ein Rechtsgrundsatz dass der Konsum der Substanzen nicht illegal ist, so wie du das dargestellt hast. Es ist sogar ein Rechtsgrundsatz, dass man Substanzen zum Eigenbedarf besitzen darf ohne sich strafbar zu machen.

Ich empfehle dir mal etwas Rechtskunde:
§31a Absatz 1 BTMG
ZITAT
[...]Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. ZITAT-ENDE

Fettdruck durch mich gesetzt. Das Gesetz besagt, sobald nur eine Eigenbedarfsmenge besitzt, sieht das Gesetz vor, dass automatisch eine Einstellung des Verfahrens erfolgen soll. Das heisst, das Gesetz besagt, dass es zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar ist diese Substanzen zu besitzen.

EDIT: Im Spiegel der letzten Woche ist ein schönes Interview mit einem Ethnobotaniker, der ziemlich aus dem Nähkästchen plaudert. Wäre der Konsum illegal, könnteste den mit einer Probe seines Zopfes für Jahrzehnte hinter Gitter stecken. So bleibt er aber von der Staatsmacht unbehelligt.

Im § 10 BTMG geht es aber um den legalen Betrieb von genemigungspflichtigen "Drogenkonsumräumen", was Du zitierst ist für "Normalbürger" irrelevant!
 
Es soll oder muß doch klar sein, dass von Personen die im Beruf die Verantwortung für Drogen (Opiate) haben, etwas andere (nämlich höhere) Erwartungen an die Intergrität gestellt werden.
Es ist kaum davon auszugehen, dass ein Staatsanwalt Schwester A oder Pfleger B den verantwortungsbewußten Umgang mit dem Stationsgiftschrank zutraut obwohl beim Kiffen oder mit einem Pice erwischt! Den gegebenen Ermessungsspielraum kann versuchsweise gerne von anderen ausgetestet werden, nicht von mir....
 
Im § 10 BTMG geht es aber um den legalen Betrieb von genemigungspflichtigen "Drogenkonsumräumen", was Du zitierst ist für "Normalbürger" irrelevant!
Du hast Recht, in Drogenkonsumräumen ist es eine Soll-Bestimmung. Für den Normalbürger ist das nicht irrelevant, sondern eine Kann-Bestimmung. Bei Mengen im Eigenbedarfsbereich kann eingestellt werden, und das heisst eben, dass es nicht unbedingt strafbar ist.

Und der Fakt bleibt bestehen, dass Konsum niemals illegal ist. Ich seh nicht wo da die fehlende Integrität sein soll. Wenn jemand im Unterricht SMS schreibt, unterstellt man ja auch nicht fehlende Integrität.
Ein großer Teil der jungen Menschen kifft hin und wieder, wenn die dadurch alle mit ner größeren Wahrscheinlichkeit an den Giftschrank gehen würden, hätten wir aber hunderte Themen mit verschwundenen BTM jedes Jahr.

Finde doch nur einen Fall, wo einem die Berufserlaubnis wegen BTM-Besitz in geringer Menge entzogen wurde. Du wirst ihn nicht finden.
 
Um mal was nachzuwerfen: Jedem denkenden Menschen sollte doch klar, dass die tablettenabhängigen Kollegen, die gegens Arzneimittelgesetz verstoßen, aber nicht gegens BTMG, auf Stationen viel mehr mitnehmen werden, als ein Kiffer. Wenn euch ein Kollege erzählt, dass er zu jedem Einschlafen Zopiclon nimmt, denunziert ihr den dann auch? Wenn Kollegen zu Silvester ein Glas Sekt trinken, schreibt ihr da gleich Briefe? Sorry, eure Unterteilung in legale-illegale Substanzen bildet doch die wahren Gefahren der Realität gar nicht ab.
 
Du hast Recht, in Drogenkonsumräumen ist es eine Soll-Bestimmung. Für den Normalbürger ist das nicht irrelevant, sondern eine Kann-Bestimmung. Bei Mengen im Eigenbedarfsbereich kann eingestellt werden, und das heisst eben, dass es nicht unbedingt strafbar ist.
Der Staatsanwalt hat zu ermitteln, falls es eine öffentliche Gefährdungs gibt: BTM und gewissenhafter Umgang damit!

Und der Fakt bleibt bestehen, dass Konsum niemals illegal ist. Ich seh nicht wo da die fehlende Integrität sein soll. Wenn jemand im Unterricht SMS schreibt, unterstellt man ja auch nicht fehlende Integrität.
???

Ein großer Teil der jungen Menschen kifft hin und wieder, wenn die dadurch alle mit ner größeren Wahrscheinlichkeit an den Giftschrank gehen würden, hätten wir aber hunderte Themen mit verschwundenen BTM jedes Jahr.
Es gibt auch Verstöße gegen andere Gesetze, wird es damit richtig und legal?

Finde doch nur einen Fall, wo einem die Berufserlaubnis wegen BTM-Besitz in geringer Menge entzogen wurde. Du wirst ihn nicht finden.
Hast Du in Zusammenhang mit Deiner letzten Anmerkung überhaupt den Überblick......?
 
Nochmal, du hast erst behauptet, dass schon der Konsum illegal ist und zum Entzug der Berufserlaubnis führt. Nun ist ersten der Konsum nicht illegal, und das ist keine Nebensächlichkeit, sondern ein Rechtsgrundsatz. Zweitens muss bei einem Besitz geringer MEnge keine Verurteilung stattfinden, und wird es auch üblicherweise nicht, und drittens wirst du auch im Fall einer Verurteilung wegen geringer Menge, niemanden finden, dessen Berufserlaubnis deswegen entzogen wurde. Deine ganzen Behauptungen, auf denen deine Argumentation fußt, kannst du nicht belegen.
 
Du möchtest gerne bitte mal alles lesen! Auch die Inhalte dir (auch) Dir durch den Link der Ko-Moderatorin Lillebrit zugänglich gemacht wurden. Beim Konsum geht die Substanz in Deinen Körper (=Besitz) über. Die Mengen die besessen werden dürfen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das Ermessen der Staatsanwaltschaft ist dahingehend eingeschränkt, dass bei öffentlicher Gefährdung ein Pflicht zur Strafverfolgung besteht! Dies kann in bestimmten Fällen eben auch zu einer Verurteilung führen.
Ein Gericht entscheidet nicht immer nur nach Recht und Gesetz, es speilt auch der sonstige Lebensstil und eventuell vorhandene Eintragungen in behördliche Register eine Rolle!
Und zum guten Abschluss möchte ich nicht unwidersprochen in einem öffentlichen Forum illegales Handeln verharmlosen. (Es könnte leicht als Anregung dazu missverstanden werden!)

Ende und Aus
 
Du möchtest gerne bitte mal alles lesen! Auch die Inhalte dir (auch) Dir durch den Link der Ko-Moderatorin Lillebrit zugänglich gemacht wurden. Beim Konsum geht die Substanz in Deinen Körper (=Besitz) über.
Das steht nicht in diesem Link. Wo steht das?

Ich fordere nicht auf diese Substanzen zu konsumieren, sondern ich agiere gegen die Verharmlosung von legalen Substanzen, indem man bei Cannabis z.B. einen sozialen Druck aufbaut, der der Gefährdungssituation nicht entspricht und im Gegenzug die anderen Substanzen harmloser darstellt als sie sind.
Ich bin nicht gegen ein Verbot von Substanzen, sondern für einen über Risiken, Nebenwirkugne, Wechselwirkungen, aber auch Safer-Use aufgeklärten Nutzer. Ich denke die Erfahrung zeigt, dass man Substanzkonsum, egal ob legal oder illegal nicht verhindern kann, es gehört zur menschlichen Kultur.
 
Ich leg mich flach...:freakjoint:
@ Flaschor_Max...ich geb dir insofern recht, das der Konsum von legalen Stoffen sogar noch schlimmer sein kann als ne Tüte.
Aber warum kann man nicht einfach sagen, der Konsum von Cannabis auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Wieso verteidigst du dermaßen dieses Verhalten. Hätte die TE Starterin geschrieben, auf dem Hof wird jeden Tag ne Flasche Korn gekippt, wäre das deiner Meinung nach auch in Ordnung ?
Du investiert hier soviel Zeit und reitest auf Paragaphen, nur um nen Joint zu legalisieren?
 
Hallo zusammen!
Ich hab diesen Thread hier gerade nochmal sehr genau studiert.
Ich werde daher diesen Thread jetzt hier schliessen.

www.krankenschwester.de - Die Online Community für Pflegeberufe legt Wert auf die Feststellung, das wir einen strafbewehrten illegalen Drogenkonsum hier nicht in der Diskussion verharmlosen können und wollen, auch nicht, wenn er in einer Arbeitspause stattfindet.
Angeführte Verharmlosungsargumente sind durchaus als Wortklaubereien zu sehen, wo selbst Juristen sich uneins sind und es immer im Einzelfall juristisch zu entscheiden ist.
Wir alle wissen, welche Folgen solch missbräuchlicher Drogenkonsum hat, ein Gutbeten widerspricht unserer Auffassung nach eindeutig auch unserem Berufsethos!
 
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