Hallo, zu dem Sachverhalt des Rauschmittelkonsums in den Schulpausen bin ich mir nicht so sicher, ob dieses eben nicht doch einen Abmahnungsgrund darstellt. Es gibt i.d.R. eine Schulordnung, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist...in dieser sind Dinge wie das Verhalten im Unterricht, vertragliche Pflichten aller Beteiligten und auch Substanzmissbrauch geregelt. Ist z.B. der Konsum von Alkohol, Drogen etc. in den Schulzeiten sowie auf dem Schulgelände untersagt, wäre dieses eine vertragliche Pflichtverletzung. Über die Brücke, dass die Drogen in der Pausenzeit konsumiert wurden und daher toleriert werden, würde ich nicht gehen, da die Wirkung nicht mit Beginn des Unterrichtes vorbei ist- vermutlich würde dieses auch kein Arbeitsrichter. Darüber hinaus gibt es durchaus Vereinbarungen, die das Verhalten des AN in der Freizeit tangieren- ich spreche hier alle Verhaltensweisen an, die das Ansehen des AG in der Öffentlichkeit betreffen und schädigen können. In meiner Einrichtung ist dieses über einen verbindlichen Verhaltenskodex geregelt...Ich denke, dass hier die Grenzen für das Verhalten in der Freizeit gesetzt sind.