Kollegen und (Alltags-)Drogen

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Hallo, zu dem Sachverhalt des Rauschmittelkonsums in den Schulpausen bin ich mir nicht so sicher, ob dieses eben nicht doch einen Abmahnungsgrund darstellt. Es gibt i.d.R. eine Schulordnung, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist...in dieser sind Dinge wie das Verhalten im Unterricht, vertragliche Pflichten aller Beteiligten und auch Substanzmissbrauch geregelt. Ist z.B. der Konsum von Alkohol, Drogen etc. in den Schulzeiten sowie auf dem Schulgelände untersagt, wäre dieses eine vertragliche Pflichtverletzung. Über die Brücke, dass die Drogen in der Pausenzeit konsumiert wurden und daher toleriert werden, würde ich nicht gehen, da die Wirkung nicht mit Beginn des Unterrichtes vorbei ist- vermutlich würde dieses auch kein Arbeitsrichter. Darüber hinaus gibt es durchaus Vereinbarungen, die das Verhalten des AN in der Freizeit tangieren- ich spreche hier alle Verhaltensweisen an, die das Ansehen des AG in der Öffentlichkeit betreffen und schädigen können. In meiner Einrichtung ist dieses über einen verbindlichen Verhaltenskodex geregelt...Ich denke, dass hier die Grenzen für das Verhalten in der Freizeit gesetzt sind.
 
Natürlich ist das abmahnwürdig, da besteht doch gar keine Diskussion. Die Frage ist, warum sollte man selbst zum Denunzianten werden? Es gibt sicher noch haufenweise andere Sachen die Mitschüler machen, die gegen die Schulordnung verstoßen, wie z.B. im Untericht SMS schreiben, etc.. Soll man da auch gleich denunzieren? Ist die Aufmerksamkeit bei SMS schreiben weniger stark eingeschränkt als breit?
Solange die nur ihren eigenen Noten schaden, aber keiner anderen Person gibts keinen Grund sich einzumischen.
Sorry, mich widert diese kleinbürgerliche Denunziantenkultur in Deutschland einfach nur an.

@Lillebrit: Woran erkennst du dass es ein Substanzmissbrauch und kein Substanzgebrauch war?
 
@Lillebrit: Woran erkennst du dass es ein Substanzmissbrauch und kein Substanzgebrauch war?
Mir ist gerade nicht ganz klar, worauf diese Frage abzielt ...wenn ich einen Schüler vor der Schule mit alkoholischen Getränken oder beim Konsum von Drogen erwische, muss ich doch erstmal davon ausgehen, dass dieses im Sinne der Schulordnung regelwidrig ist.
 
Mir ist gerade nicht ganz klar, worauf diese Frage abzielt
Die Frage ist, wie du anhand der Schilderung erkennen konntest, dass es sich um Substanzmissbrauch handelt. Die Mehrheit der Kiffer sollten Substanzgebrauch und nicht -missbrauch betreiben, oder willst du das anzweifeln?
...wenn ich einen Schüler vor der Schule mit alkoholischen Getränken oder beim Konsum von Drogen erwische, muss ich doch erstmal davon ausgehen, dass dieses im Sinne der Schulordnung regelwidrig ist.
Darüber lässt sich schwer diskutieren. SMS schreiben im Unterricht ist laut eurer Schulordnung aber vermutlich auch regelwidrig. Oder nicht?
Denkst du die Threaderöffnerin wird SMS-Schreiber mit dem gleichen Elan denunzieren wie Kiffer? Denkst du nicht, dass die Aufmerksamkeit bei den Simsern vllt. sogar noch stärker behindert ist?
Und abschließend die Frage, ob du also der Meinung man sollte Menschen ganz normal denunzieren, wenn sie Regelverstöße begehen?
 
Natürlich ist das abmahnwürdig, da besteht doch gar keine Diskussion. Die Frage ist, warum sollte man selbst zum Denunzianten werden? Es gibt sicher noch haufenweise andere Sachen die Mitschüler machen, die gegen die Schulordnung verstoßen, wie z.B. im Untericht SMS schreiben, etc.. Soll man da auch gleich denunzieren? Ist die Aufmerksamkeit bei SMS schreiben weniger stark eingeschränkt als breit?
Ich glaube, dass es einen Unterschied gibt zischen Denunziantenkultur (die ich auch nicht gut heiße), oder einer Berufsethischen Verpflichtung, Schaden von 3. abzuwenden. Wenn ich z.B. sehe, dass ein Kollege häufig Fehler macht, die weitreichende Konsequenzen für einen Patienten haben können, bin ich nicht bereit diese zu decken. Ich müsste mir also im Einzelfall überlegen, ob das Verhalten negative Konsequenzen haben könnte für Patienten oder unbeteiligte Dritte (z.B. andere Teilnehmer im Straßenverkehr etc.). Hiervon würde ich meine Entscheidung, Dinge anzusprechen, abhängig machen. Unter dieser Perspektive denke ich, dass SMS schreiben im Unterricht das Problem des betreffenden Schülers bleibt- was er eventuell versäumt hat, schlägt sich auf seine Note nieder, schadet aber keinem anderen. Ungeachtet dessen spreche ich in meiner Rolle als Lehrkraft dieses Verhalten selbstverständlich an- der Schüler hat eine Lernpflicht. Wenn ich aufgrund meines körperlichen Zustandes aber nicht in der Lage bin, meine Dienstverpflichtungen zu erfüllen und ggf. anderen dadurch schade, ist es eben nicht mehr nur die Sache des jeweiligen AN. Hier kann und muss auch ein Kollege dieses Verhalten ansprechen, um Schaden vom Patienten abzuwenden. Im Fall einer Suchtproblematik geht es darüber hinaus auch darum, der betreffenden Person Hilfestellung vom AG anzubieten.
 
Ich glaube, dass es einen Unterschied gibt zischen Denunziantenkultur (die ich auch nicht gut heiße), oder einer Berufsethischen Verpflichtung, Schaden von 3. abzuwenden.
Den gibt es aber nicht, wenn man in der Berufsschulzeit kifft.


Unter dieser Perspektive denke ich, dass SMS schreiben im Unterricht das Problem des betreffenden Schülers bleibt- was er eventuell versäumt hat, schlägt sich auf seine Note nieder, schadet aber keinem anderen. Ungeachtet dessen spreche ich in meiner Rolle als Lehrkraft dieses Verhalten selbstverständlich an- der Schüler hat eine Lernpflicht
Ist richtig, als Lehrkraft musst du das. Aber würdest du als Mitschüler den SMS-Schreiber denunzieren?
Im Fall einer Suchtproblematik geht es darüber hinaus auch darum, der betreffenden Person Hilfestellung vom AG anzubieten.
Erst redest du wertend vom Substanzmissbrauch, obwohl die meistne Konsumenten eben Gebraucher sein sollten. Jetzt bringst du das Wort Sucht hier rein. Warum wertest du das Verhalten von SMS-Schreibern nicht in gleicher Maße mit negativen Begriffen? Sie sind doch viel mehr in ihrer Aufmerksamkeit beeinträchtigt.

Im übrigen gibts sogar Kollegen die in der Praxis im Patientenzimmer SMS schreiben. Noch nichtmal die denunziere ich, solange ich der Meinung bin es schadet dem Patienten nicht. Würdest du da jeden gleich denunzieren als Kollege?
 
Den gibt es aber nicht, wenn man in der Berufsschulzeit kifft.?
Spätestens dann, wenn man sich in dem Zustand nach dem Unterricht ans Steuer setzt ...

Ist richtig, als Lehrkraft musst du das. Aber würdest du als Mitschüler den SMS-Schreiber denunzieren? ?
das habe ich ja beantwortet...in der Rolle als Lehrkraft ja, sonst nein, da es das persönliche Problem des betreffenden ist.

Erst redest du wertend vom Substanzmissbrauch, obwohl die meistne Konsumenten eben Gebraucher sein sollten. Jetzt bringst du das Wort Sucht hier rein. Warum wertest du das Verhalten von SMS-Schreibern nicht in gleicher Maße mit negativen Begriffen? Sie sind doch viel mehr in ihrer Aufmerksamkeit beeinträchtigt.?
Das ist der Teil, den ich an Deiner vorherigen Fragstellung nicht verstanden habe. Ist es in dem Fall des Cannabis-Konsums nicht egal, wie man es betitelt? Es gehört nicht an den Arbeitsplatz oder in die Schule.

Im übrigen gibts sogar Kollegen die in der Praxis im Patientenzimmer SMS schreiben. Noch nichtmal die denunziere ich, solange ich der Meinung bin es schadet dem Patienten nicht. Würdest du da jeden gleich denunzieren als Kollege?
Wenn ich weiß, das im Haus der Konsens herrscht, dass das Benutzen von Handys Ok ist und keiner geschädigt wird, dann ist es mir ziemlich egal. Mittlerweile scheint es ja sogar Patienten erlaubt zu sein...es ist für mich immer Kontextabhängig und man kann nicht pauschal sagen, was unter denunzieren fällt und wo man einfach verpflichtet ist, Schaden abzuwenden.
 
Dass man was tun muss, wenn andere gefährdet sind, habe ich auch so herausgestellt.
Das ist der Teil, den ich an Deiner vorherigen Fragstellung nicht verstanden habe. Ist es in dem Fall des Cannabis-Konsums nicht egal, wie man es betitelt? Es gehört nicht an den Arbeitsplatz oder in die Schule.
Es ist nicht egal, da beim Substanzgebrauch keine Selbstschädigung vorliegt (sieht man mal von den Konzentrationseinschränkungen ab). Also die Argumentation, man denunziert sie, um sie vor sich selbst zu schützen, gilt für die Mehrheit der Substanznutzer nicht.

Mit der Wortwahl unterstellt man aber, dass der Großteil der Menschen das in schädlicher Art und Weise macht. Das wäre so als würde man allen SMS-Schreibern im Unterricht unterstellen, dass sie abhängig sind davon. Es sind Verhaltensweisen die die Aufmerksamkeit behindern, du wertest aber mit deiner Wortwahl beide Sachen völlig unterschiedlich.

Mir gehts darum, dass es einen Unterschied gibt. Nur weil eine Abmahnung von Seiten der Schule gerechtfertigt ist, ist es noch lange nicht gerechtfertigt die eigenen Mitschüler zu denunzieren. Legal und moralisch sind nicht die gleichen Sachen.

Für mich ist klar, diese Leute als Mitschüler zu denunzieren hat nichts damit zu tun andere Menschen oder Sie selbst zu schützen, sondern nur, seine eigenen Moralvorstellungen anderen aufzudrücken.
 
Dass man was tun muss, wenn andere gefährdet sind, habe ich auch so herausgestellt.
Es ist nicht egal, da beim Substanzgebrauch keine Selbstschädigung vorliegt (sieht man mal von den Konzentrationseinschränkungen ab). Also die Argumentation, man denunziert sie, um sie vor sich selbst zu schützen, gilt für die Mehrheit der Substanznutzer nicht.

Mit der Wortwahl unterstellt man aber, dass der Großteil der Menschen das in schädlicher Art und Weise macht. Das wäre so als würde man allen SMS-Schreibern im Unterricht unterstellen, dass sie abhängig sind davon. Es sind Verhaltensweisen die die Aufmerksamkeit behindern, du wertest aber mit deiner Wortwahl beide Sachen völlig unterschiedlich.

Mir gehts darum, dass es einen Unterschied gibt. Nur weil eine Abmahnung von Seiten der Schule gerechtfertigt ist, ist es noch lange nicht gerechtfertigt die eigenen Mitschüler zu denunzieren. Legal und moralisch sind nicht die gleichen Sachen.

Für mich ist klar, diese Leute als Mitschüler zu denunzieren hat nichts damit zu tun andere Menschen oder Sie selbst zu schützen, sondern nur, seine eigenen Moralvorstellungen anderen aufzudrücken.
Wie gesagt, eine Bewertung als moralisierendes Verhalten oder nicht mache ich immer vom Kontext, potentiell resultierenden Konsequenzen und den agierenden Personen abhängig. Als ersten Schritt stelle ich der betreffenden Person meine Sicht der Dinge dar und gucke, wie diese reagiert. Dann muss ich mir überlegen: 1.) Schadet das Verhalten Dritten, 2.) Schadet es dem Ansehen des Arbeitgebers, 3.) Gefährdet die Person sich selbst. Wenn ich eine dieser drei Fragen klar mit "ja" beantworten kann, dann ist es meine moralische Pflicht etwas zu sagen. Im Fall des SMS schreibens sehe ich als Mitschüler keinen Grund, dieses zu "petzen". Als Lehrerin muss ich anders agieren, da es zu meinem Rollenverhalten gehört. Wenn ich sehe, dass Drogen konsumieret werden drehe ich mich nicht kommentarlos um, da dieses der Person, dem AG und potentiell Dritten schadet. Ähnlich ist der Fall gelagert, wenn Kollegen wiederholt Fehler unterlaufen, die aus Übermüdung resultieren. Hier wird ein Patient gefährdet und aufgrund "Negativ-Publicity" der AG in der Öffentlichkeit schlecht dargestellt.
 
Hi,
Was Leute in der Freizeit machen, und wie das rechtlich ist, ist mir
erst einmal egal.Mir geht es nur um das Wohl der Patienten.
Verpetzen werde ich sicher keinen, aber ich überlege, die betreffenden Personen in einer geeigneten
Situation darauf anzusprechen.
Ich ersehe aus der Anfrage des TE nicht den Versuch, den Moralapostel zu spielen sondern vielmehr ein verantwortliches und reflektiertes Verhalten als Mitglied unserer Berufsgruppe: http://www.pflege-charta-arbeitshilfe.de/material/M5-ICN-Ethikkodex-DBfK.pdf
 
So unterschiedlich kann die Wahrnehmung sein.
 
1. Cannabis ist illegal und der "Genuss" der Substanz ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit strafbar!
2. Eine Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zieht in der Regel den Velust der Berufserlaubnis nach sich!
3. Eine fristlose Kündigung ist durch 1. und 2. das geringste Risiko für den Cannabis-Konsumenten!
 
1. Cannabis ist illegal und der "Genuss" der Substanz ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit strafbar!
2. Eine Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zieht in der Regel den Velust der Berufserlaubnis nach sich!
3. Eine fristlose Kündigung ist durch 1. und 2. das geringste Risiko für den Cannabis-Konsumenten!
Ganz genau! Im Fall des Schülerstatus wird die Berufserlaubnis nicht verloren, wohl aber deren Erteilung verhindert...
 
Erstaunlich mit welcher Intensität der konsum von Cannabis verteidigt wird. Und ich lese immer denunzieren !!! Befasst euch mal mit diesem Begriff.
Aber wir können es ja halten wie die drei Schimpansen...nichts sehen..nichts hören...nichts sagen. Dann kann jeder in seinen Schulpausen kiffen und wir sind halt nur die dummen Affen.
Da ich mich aber wesentlich von dieser Gattung der höheren Primate unterscheide, bin ich der Meinung, mal den Mund aufmachen zu dürfen.
Wenn dann kiffen mit SMSén verglichen wird, fragt man sich in welchem (dauerhaften?) Rausch sich hier mancher befindet.
Vernebelt euch weiter den Kopf, während ich meinen Azubis weiterhin vermitteln werde, sich in ihrer Persönlichkeit dahin zu entwickeln , eine rauschfreie Schul und Arbeitszeit als selbstverständlich zu betrachten.
Gute NAcht
 
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Wenn dann kiffen mit SMSén verglichen wird, fragt man sich in welchem (dauerhaften?) Rausch sich hier mancher befindet.
Vernebelt euch weiter den Kopf, während ich meinen Azubis weiterhin vermitteln werde, sich in ihrer Persönlichkeit dahin zu entwickeln , eine rauschfreie Schul und Arbeitszeit als selbstverständlich zu betrachten.
Gute NAcht

Ah, wenn einem die Argumente ausgehen, geht man auch die persönliche Ebene. Höchst Professionell.
Ich würde Dir mal 'nen Kommunikationsworkshop empfehlen, kann nicht schaden.
 
1. Cannabis ist illegal und der "Genuss" der Substanz ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit strafbar!
2. Eine Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zieht in der Regel den Velust der Berufserlaubnis nach sich!
3. Eine fristlose Kündigung ist durch 1. und 2. das geringste Risiko für den Cannabis-Konsumenten!

Nicht zwingend, je nach Klinik. Bei uns gibt es da eine ganz klar geregelte, schriftlich fixierte Vorgehensweise, die das Aufsuchen der klinikinternen Suchtberatung (oh ja die gibt es - und zwar ausschließlich für das Personal), eine Therapie und das Erfüllen individueller Auflagen beinhaltet.
 
Rausch bezeichnet einen emotionalen Zustand übersteigerter Ekstase, bzw. ein intensives Glücksgefühl, das jemanden über seine normale Gefühlslage hinaushebt. Persönliche Ebene ? Kann ich hier nicht erkennen !!
Beteilige mich jedoch gerne weiter an der Diskusion. Argumente habe ich genug.
Wenn man jedoch in seiner Anschauung mancher Dinger so eingeschränkt ist, um nicht zu erkennen, das es sich hier um eindeutige Vefehlungen gesellschaftlicher Rechte und Normen handelt, dann tut´s mir leid.
 
1. Cannabis ist illegal und der "Genuss" der Substanz ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit strafbar!
Das ist falsch! Der Konsum von Cannabis ist nicht illegal. Es ist nicht verboten z.B. den Rauch zu inhalieren. Nur der Besitz der Substanz verboten.
 
Das ist falsch! Der Konsum von Cannabis ist nicht illegal. Es ist nicht verboten z.B. den Rauch zu inhalieren. Nur der Besitz der Substanz verboten.

Echt? Unsere Rechtsprechung ist teilweise schon ziemlich verquer. :verwirrt:
 
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