- Registriert
- 23.12.2018
- Beiträge
- 95
- Beruf
- Gesundheits und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Heilpädagogische Wohngruppe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wie sieht es rechtlich aus?
Im Rahmen des Ausbildungsgesetzes für Gesundheits und Krankenpflege ist es vorgeschrieben eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden im Nachtdienst absolvieren. So weit so gut
Bei uns kamen welche zum Nachtdienst auf Station wurden von der PDL abgezogen bei einem selbstgefährdeten Patienten Sitzwache zu machen
Also ganz ehrlich,ich will das verweigern, wenn die mich abrufen würden.
Warum:
Leute eine ganze Nacht da sitzen . Ich schlafe ein ich habe keine Erfahrungen mit Nächten. Und diese Verantwortung trage ich doch gar nicht als Auszubildene. Sonst heißt auch wir dürfen nicht an ZVK und so weiter. Wir dürfen keine Pflegeplanung in den Kurven schreiben , aber Sitzwachen dafür sind wir gut genug.
Was soll man da lernen? Und die Verantwortung
Wie sieht es rechtlich aus?
Im Rahmen des Ausbildungsgesetzes für Gesundheits und Krankenpflege ist es vorgeschrieben eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden im Nachtdienst absolvieren. So weit so gut
Bei uns kamen welche zum Nachtdienst auf Station wurden von der PDL abgezogen bei einem selbstgefährdeten Patienten Sitzwache zu machen
Also ganz ehrlich,ich will das verweigern, wenn die mich abrufen würden.
Warum:
Leute eine ganze Nacht da sitzen . Ich schlafe ein ich habe keine Erfahrungen mit Nächten. Und diese Verantwortung trage ich doch gar nicht als Auszubildene. Sonst heißt auch wir dürfen nicht an ZVK und so weiter. Wir dürfen keine Pflegeplanung in den Kurven schreiben , aber Sitzwachen dafür sind wir gut genug.
Was soll man da lernen? Und die Verantwortung