Ist es erlaubt als Auszubildene Sitzwachen machen?

Considerway

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23.12.2018
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95
Beruf
Gesundheits und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Heilpädagogische Wohngruppe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wie sieht es rechtlich aus?
Im Rahmen des Ausbildungsgesetzes für Gesundheits und Krankenpflege ist es vorgeschrieben eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden im Nachtdienst absolvieren. So weit so gut
Bei uns kamen welche zum Nachtdienst auf Station wurden von der PDL abgezogen bei einem selbstgefährdeten Patienten Sitzwache zu machen

Also ganz ehrlich,ich will das verweigern, wenn die mich abrufen würden.
Warum:
Leute eine ganze Nacht da sitzen . Ich schlafe ein ich habe keine Erfahrungen mit Nächten. Und diese Verantwortung trage ich doch gar nicht als Auszubildene. Sonst heißt auch wir dürfen nicht an ZVK und so weiter. Wir dürfen keine Pflegeplanung in den Kurven schreiben , aber Sitzwachen dafür sind wir gut genug.
Was soll man da lernen? Und die Verantwortung
 
Die (Durchführungs-) Verantwortung für Deine Tätigkeit hast Du auch, wenn Du keine Sitzwache bist.

Ich bin kein Freund davon, Auszubildende für eine Sitzwache einzusetzen. Du kannst sehr wohl etwas dabei lernen, meiner Ansicht nach (ist der Umgang mit deliranten Patienten etwa nicht erlernenswert?), aber ich würde die Zeit auch lieber für andere Lerninhalte nutzen. Jedoch gibt es keine rechtliche Handhabe gegen einen Einsatz als Sitzwache - würde ich selbst dafür eingeteilt, könnte ich mich auch nicht dagegen verwahren. Du musst darauf achten, dass der Patient sich nicht die Zugänge zieht, allein aufsteht und stürzt o. ä. Das kann ich einem Schüler im 2. oder 3. Lehrjahr (früher gibt es ja keine Nachtdienste) zutrauen.

Was Du vorhast, nennt sich Arbeitsverweigerung. Und dagegen gibt es rechtliche Handhabe.
 
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Vielen lieben Dank für deine Antwort

Genau das ist mir bewusst. Auf der Arbeit muss ich nicht nur fachlich richtig handeln sondern auch rechtlich. Aber die Nächte als Sitzwache zu verbringen finde ich grausam. Tagsüber meinetwegen

Da ich die Durchführungsverantwortung habe und der fixiert ist ohne irgendwelche Gerichtliche Sachen, da muss mich verweigern
 
Jemandem eine Sitzwache zur Seite zu stellen ist keine freiheitsentziehende Maßnahme. Daher entfällt dieser Verweigerungsgrund.

Und das Du eine bestimmte Aufgabe für Dich persönlich als "grausam" empfindest, hilft Dir auch nicht weiter. Du kannst auf Deiner Arbeitsstelle nicht nur die Aufgaben erfüllen, die Dir Spaß machen.

Ich persönlich mache auch nicht mehr sonderlich gern Nachtdienst. Machen muss ich den aber trotzdem. Drei-Schicht-System steht in meinem Arbeitsvertrag. "Mag ich nicht" ist kein Argument.
 
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Auf jeden Fall vielen Dank

Wo macht man denn Aufgaben die einem nur Spaß machen ?
Ich mache die Ausbildung jetzt schon lange genug. In meiner Hierarchieebene weiß ich das zu genüge. Ich will nur wissen was erlaubt ist und was nicht.
 
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Sitzwachentätigkeit ist erlaubt. Arbeitsverweigerung nicht.
 
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