i.v. Spritzen von Pflegepersonal?

Hallo allerseits,
zu Eurem Thema noch ein Hinweis in einem anderen Thread hier im Forum unter "Fachliches zu Pflegetätigkeiten" der Beitrag von Elisabeth (und Nachtrag von mir)
zum Thema "Mehr Kompetenzen - Starke Schwestern"

Lieben gruß
Klaus
 
Fisch schrieb:
Hi Leute


Ich hätte gerne ein paar Meinungen in Sachen i.v. Spritzen .
Das ist ein leidiges Thema bei uns im KH.
unser Doc. meint wir können diese Tätigkeit ausführen .
Was meint Ihr dazu?



ich meine wenn das dein doc will is ja schön aber jede krankenschwester kennt ihre rechtlichen grundlagen und sollte dementsprechend handeln. in notfallsituationen spritze ich auch i.v. aber warum soll ich den anderen arbeitsgruppen arbeit abnehmen wenn sie meine auch nicht tun.
demnach dürfen wir nicht i.v. spritzen und was ein jeder tut liegt in seinem eigenen ermessen also du musst dafür grade stehen wenn was passiert wird kein doc zu dir sagen das er es war ;)
 
Wo ich grad die Mail hierzu kriege - ist heute passiert:

Doc kam ins Dienstzimmer weil er ne Viggo legen musste (die vorherrige hat er direkt daneben gelegt, lief erst garnix rein). Er meint zu mir: hast du schonmal ne Viggo gelegt? Ich ja, paar mal. Er: Gut, dann kannst du das ja machen - wenn sogar schon paar mal brauch ich ja auch nicht mehr zugucken... und wollte wieder verschwinden :)
hat zum Glück die aufbrausende Sr nebenan mitgekriegt und ihm eins über Zuständigkeiten und Absicherungen suw erzählt :))

Ich persönlich hätte wohl nix gesagt und brav gemacht. War eh nicht so viel Stress heute...
 
ja aber das prob is doch was wir alle zu genüge kennen.... in solchen situationen sehen die ärzte uns als team an und wir können ihnen helfen aber andererseits gibt es wenig ärzte die uns helfen also es wird dann macht zur gewohnheit und dann wird es vorausgesetzt das jeder es tut.
dann wird gesagt schwester oder pfleger xy macht das auch. ich finde das pflegeteam sollten alle gleich handeln sonst gibt es immer diskussionen die gar nicht notwendig sind. zum glück klappt das bei uns.
wenn zum beispiel eine wässerung angeordnet ist und der arzt vor dem nach hause gehen keine viggo legt wird das dokumentiert und auch der diensthabende wird nicht mit solchen dingen belästigt denn die weigern sich auch...
also leider zum leid des patienten aber naja
 
Maniac schrieb:
Ich persönlich hätte wohl nix gesagt und brav gemacht. War eh nicht so viel Stress heute...

... und hättest im Falle eines Falles schön dumm dagestanden: Durchführungsverantwortung. Oder ist in eurem Haus mit dem Versicherer der Einrichtung geklärt, wer für den Schaden aufkommt? Nach deutschen Recht hat eine Pflegekraft erst mal nix an den i.v. Sachen zu suchen. Dafür muss man ja studieren. *fg* Einige Kliniken schulen deshalb zur Absicherung ihrer Arbeitskräfte ganz gezielt zum Thema: BE, i.v. Injektionen, Flex. legen u.ä..

Elisabeth
 
Jo, weiß ich ja.
Anderereseits haben wir das schließlich in unserer Ausbildung auch gelernt und es ist eine deligierbare Tätigkeit. Im Prinzip wie Infusionen anhängen ... :-/

Aber das nächste Mal bin ich so frech wie zu der Putzfrau letztens die nach dem Wischen durch den Flur ging, ne neue, längere Pfütze sah und meinte "Da hnten ist ein Mob, wischen sie hier mal durch, sonst rutscht noch einer aus" .

Hab ich gesagt "Ja, und sie gehen auf 5 Herrn xxx betten, das wollte ich nämlich eigentlich grade machen". Hat sie nüx mehr gesagt :)

Und wenn wir demnächst Blut abnehmn sollen oder Viggos legen sollen die Ärzte auch für uns lagern gehen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns ist das so, dass jede Schwester einen Befähigungsnachweis hat. Dieser beinhaltet ---> Infusionen anlegen, s.c., i.m., i.v. Injektionen usw.
Dieser Befähigungsnachweis wird jeses Jahr erneuert und vom jeweiligen Oberarzt abgesegnet.

Gruß Moni
 
Anbei einige interessante Links zum Thema.

Die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten

5. Pflegefachtagung in Hannover vom 11.11.2003

Homecare Journal 01/2005 S.4-5

Bei uns im Haus gibt es ff. Verfahrensweise:
Schulung zur Technik der Punktion der Vene
Schulung über die Wirkweise ausgewählter Medikamente (sogenannte Postivliste- nur diese dürfen Pflegekräfte applizieren)
Überprüfung der praktischen Kenntnisse durch den ärztl Dienst, vertreten durch den Stationsoberarzt
Am Ende steht ein sogenannter Spritzenschein. Beim Wechsel der Station muss stets wieder eine "prakt. Prüfung" abgelegt werden. Theoretische Refresherschulungen laufen sporadisch.
Zusätzlich muss jeder Pat. bei Aufnahme dem Doc per Unterschrift bestätigen, dass der Doc die ausgewählten ärztl Tätigkeiten delegieren darf.
Ich denke, damit haben wir eine sehr gute Absicherung.

Elisabeth
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
die derzeitige Rechtslage und das, was tatsächlich passieren könnte (z.B. Patient verträgt Infusion nicht, Viggo liegt so schlecht, dass Gewebe kaputt geht und chirurgisch interveniert wird etc) liegt Welten auseinander.
Mit anderen Worten:
Die tägliche Praxis zeigt, dass man zum Blutabnehmen und vielleicht auch bei manchen Viggos dressierte Affen nehmen könnte!
Das bei der Infusion von Antibiose und Schmerzmittel nur jeder Millionste Patient mal ne ernsthafte Nebenwirkung hat.

Dann kommt noch dazu, dass man als Pflegekraft keinen eigenständigen Bereich hat, in dem man,rein rechtlich gesejhen , schalten und walten kann wie man möchte, also keine Vorbehalttätigkeiten hat.

Um Dinge zu tun, die einen Tagesablauf besser und wirtschaftlicher zu strukturieren, müssen derzeitig noch Umwege unternommen werden, wo man sich fragt, ob diese Zettel das Papier überhaupt wert sind, auf dem sie geschrieben sind.:angry:
Wenn vielleicht mal Flächendeckend in den Krankenhäusern Personal eingestellt werden würde, das einem die "Packesel", Putz- und Hol und Bringearbeiten abnehmen würde, dann hätte man auch wieder Zeit für solch Sachen wie Blutentnahme und alles was schon erwähnt wurde.

Das Gehalt noch ein wenig anpassen und die Ärzte, deren Arbeit ja auch zugenommen hat, könnte ihren Tätigkeiten auch mal wieder etwas gelassener und vor allem genauer Nachkommen.

Die Frage ist, ob es die verschieden Berufs und interessengruppen auch ALLE wollen!
Das wiederum bezweifele ich. Pflege könnte ja zu mächtig werden!

Gruß
Klaus
 
Amüsant an diesem Thema finde ich immer: Welche Ursache hat es denn, dass Pflegekräfte so einen Terz über sich ergehen lassen, wenns um die "Affentätigkeiten" geht? Liegts da nicht auch am Allmachtsanspruch unserer Ärzteschaft? Nun, wo die Zeit eng wird- da darf der "Affe" wieder aktiv werden und die ungeliebten Tätigkeiten übernehmen- wie ich immer sage: die moderne Kaffeetasse reichen. Es geht hier nicht um eine Aufwertung der professionellen Pflege. Es geht hier um die kostengünstigere Variante, die für die Ärzte sogar noch zeitneutral iat. Hat irgend jemand gemerkt, dass es mehr Personal gibt, wenn wir BE, i.v. Spritzen und andere Kleinigkeiten übernehemn?
Schön finde ich auch, dass ich den Doc ausbilde in diesen Tätigkeiten und einige Jahre später erteilt er mir dann per Papier die Erlaubnis diese Tätigkeiten auszuführen.

Deutschland und seine Bürokratie- ich liebe sie. Und ich werde den Teufel tun, den Doc zu entlasten und mich zu überlasten.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
sehe ich genauso, werde mich damit auch nicht "mehr" belasten um den Arzt zu entlasten.
Meine Bedingungen:
1. rechtlich klare Regelung zur Übernahme von BE, i.v., Zugänge Med.etc
2. mehr Knete
3. Entlastung meines Tätigkeitkatalog (sofern man davon sprechen kann) um die Tätigkeiten, die Pflegekräfte nicht brauchen (Putzen, abheften, Rö-Bilder sortieren, Bestellwesen,..., etc.)

Rein objektiv gesehen ist dann der Tätigkeitskatalog aufgewertet, da man wohl davon ausgehen kann, dass man schon mehr Wissen benötigt eine Blutentnahme durchzuführen als eine Akte abzuheften.
Ausserdem hätte man hier den Tausch von Patientenfernen gegen Patientennahe Tätigkeiten, was ich ebenso begrüße.

Gruß
Klaus
PS: Aber nochmals: Findet keine Entlastung wie oben beschrieben statt, werde ich gar nix verändern!
 
Hi,

für mich als Schüler ist das sowieso keine Frage, aber selbst als examinierte Kraft würde ich von diesen Deligierungen doch Zurück treten. In dem Haus in dem ich arbeite wird das auf manchen Stationen aber nicht für voll genommen.
Meine Meinung ist das Ärzte das Gehalt für ihre Tätigkeiten und Fähigkeiten, wozu das i. v. Spritzen zählt .
Deligieren ja, aber nur mit Spritzenschein!!!


Also ihr da, macht euch noch nen schönen Abend!!!
 
Hallo!

Ja, also der Meinung mit dem Tausch des Leerens der Katheterbeutel kann ich mich auch nur anschließen!!!!
Auf jeden Fall würden die Doc`s das gerne!!!
Hier stellt sich aber ganz klar auch die Frage, ob man selbst überhaupt noch die materielle und formelle Qualifikation dazu hat????:weissnix: :weissnix: :weissnix:
Außerdem natürlich, ob man sich drum überhaupt reißen möchte...:fidee:
Ich sage nur...denke auch an deine Weigerungsrechte!!!!:daumen: :daumen: :daumen:
Wenn Du aber extra Fortbildungen gemacht hast, dann sind auch diese Weigerungsrechte im Eimer!:evil:
Liebe Grüße
Doreen
 
doreenmuche73 schrieb:
Wenn Du aber extra Fortbildungen gemacht hast, dann sind auch diese Weigerungsrechte im Eimer!:evil:

Du darfst auch danach die Tätigkeit verweigern, wenn du dich der Situation nicht gewachsen fühlst. Es dürfte sich eigentlich kein Problem daraus für dich ergeben.

Elisabeth
 
IV - Nein Danke?!

Hallo,

die Diskussion im die IV Injetionen kommt immer mal wieder auf den Tisch. Momentan wird auf Berufspolitischer Ebene die Blutabnahme durch Pflegepersonal diskutiert. Hierzu gibt es aber eine ofizielle Stellungnahme vom Bundesgeschäftsführer des DBfK Franz Wager in der "Die Schwester der Pfleger". Eine solche Stellungnahme ist mir leider zu der IV - Problematik nicht bekannt. Jedoch gibt es zu diesem Thema eine vielzahl an Urteilen und Erklärungen die allerdings um so mehr verwirren. Empfehlen könnte ich hier das Buch "Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht" von Werner Schell. Grundsätzlich ist die Injektion im allgemeinen und die IV - Injektion im Besonderen ärztliche Aufgabe, die allerdings delegierbar ist (Auslegung einer Stellungnahme der BÄK vom 20.05.74 RNr. j - KV 14 / 74) . Natürlich unter den allgemein gültigen Grundlagen der Delegation.
Damit beantwortet sich auch deine Frage. Ich als Ausführer einer deleg. Tätigkeit muss mir selbst sicher sein, diese Tätigkeit auszuführen sowie bei Komplikationen schnell und kompetent handeln zu können. Seit ihr euch im Team einig und übernimmt keiner diese Tätigkeit, kann der Arzt nicht darauf bestehen. Damit wäre für mich die Diskussion beendet. Bei weiteren Fragen, kann sich der Arzt ja gerne an die PDL wenden.

Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. Dies ist eine Möglichkeit die Bitte abzuwenden, es gibt noch zahlreiche andere Urteile uns Stellungnahmen zu diesem Thema. Falls du mejr infos benötigst einfach mal per Mail melden.

Viele Grüße

Axel
 
Katheterbeutel!!!

Das mit dem Katheter und der Bilanz probier ich mal aus hi hi, das ist gut.:knockin: Aber nicht gerade beim Chefarzt... -grins-:lol1:
 
soweit ich weiss, fällt i.v. spritzen unter "nicht delegierbar" allerdings sind kurzinfusionen delegierbar...heisst wenn der arzt nich ganz blöd ist,wird er sagen :" tu´s halt in die nacl schwester/pfleger" :-)
denk,im alltag sollte sich an nicht delegierbar gehalten werden... im notfall wieder ne ganz andere kiste.
wie schon erwähnt, macht der doc ja auch nicht unseren job.

die himmlische
 
das stimmt nicht ganz so!
im einzelfall sind diese tätigkeiten delegationsfähig.
lg
schwester313
 
Zuletzt bearbeitet:
Delegation

Muss Schwester313 (leider) recht geben. Wie ich in meinem Beitrag schon geschrieben habe, gibt es eine Stellungnahme von der Bundesärztekammer (BÄK) die , aussagt, dass auch die IV - Injektion delegierbar ist. Aber auch diese Stellungnahme ist nicht sehr aussagekräftig und kann verschiedentlich ausgelegt werden.

Axel
 
Mehr Kompetenzen
Starke Schwestern

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Dürfen Pflegekräfte Blut abnehmen und i.v. spritzen? Diese deutschlandweit ungeklärte Frage beantwortet Helios seit kurzem mit einem klaren Ja. Juristische Vorbehalte der Berufsverbände lässt der Konzern nicht gelten. Ab Frühjahr werden spezialisierte Schwestern und Pfleger in den Helios-Kliniken sogar Narkosen überwachen.


Als Anfang der 90er-Jahre im Humboldt-Krankenhaus in Berlin-Reinickendorf eine neue Krankenschwester den Verband von einem Zentralen Venenkatheter wechseln wollte, hieß es auf Station: „Das ist Arztaufgabe.“ Die Reaktion der Schwester ist nicht mehr bekannt. Doch es ist denkbar, dass sie im Laufe des Vormittags einige Male erfolglos versuchte, den Stationsarzt zu erreichen, und der verkrustete Verband am Abend noch immer am Unterarm des Patienten klebte. Der Fall macht deutlich: Eine strenge Tätigkeitsabgrenzung beeinträchtigt die Qualität und raubt außerdem Zeit. Dies können sich die Krankenhäuser unter DRG-Bedingungen nicht mehr leisten. Der Helios-Konzern hat deshalb die strikte Unterscheidung zwischen pflegerischer und medizinischer Tätigkeit aufgeweicht. Die Pflegekräfte in allen 25 Helios-Häusern müssen jetzt auch medizinische Aufgaben wie Blutentnahmen und i.v. Injektionen übernehmen. Das Fortbildungsprogramm „Florence QS“ (Florence Qualitätssicherung) soll die Krankenschwestern und Pfleger dabei unterstützen.

„Florence QS“ stellt für die Pflegekräfte eine Chance dar, meint Helios-Geschäftsführer Francesco De Meo: „Die rein pflegerischen Tätigkeiten werden wegen der kürzeren Verweildauer weniger. Die Pflege muss sich deshalb besinnen und Dinge wie Blutentnahme und Spritzen, die eigentlich traditionell schon immer zu ihren Aufgaben gehören, wieder wahrnehmen. Das sichert ihr nicht nur Arbeitsplätze: Die Pflege erhält auf diese Weise auch wieder größere Bedeutung und folglich mehr Anerkennung.“ Hinzu kommt: Die Zusammenarbeit zwischen Krankenschwestern und Ärzten verläuft bei eindeutig definierten Aufgaben reibungsloser. Der Stationsbetrieb wird für neue Ärzte durchschaubarer: Vorbei sind die Zeiten, als die Übernahme medizinischer Tätigkeiten von der persönlichen Einstellung der Stationsleitung oder gar der einzelnen Krankenschwester abhing.
Ärzte profitieren von „Florence QS“ vor allem, weil sie entlastet werden und sich mehr auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können, meint De Meo. Die Arbeit der Ärzte werde effizienter, da sie jetzt dort seien, wo sie tatsächlich gebraucht würden. „So lässt sich einfach vermeiden, dass ein Arzt mit Blut abnehmen beschäftigt ist, obwohl er dringend im OP gebraucht wird“, sagt der Geschäftsführer. Es geht dem Konzern aber nicht allein um Effizienz. „Florence QS“ wirkt sich auf positiv auf Mund-zu-Mund-Propaganda aus: Es macht Patienten zufrieden, wenn der Arzt sich für ein Gespräch Zeit nehmen kann und nicht mehrfach unterbrochen wird, weil eine i.v. Spritze, eine Blutabnahme oder ein Verbandwechsel auf Station ansteht.
Manche Pflegedienstleitungen begegneten „Florence QS“ allerdings ablehnend. „Wir hatten ganz wenige Probleme im Osten – die Schwestern dort sind es aus DDR-Zeiten gewohnt, medizinische Aufgaben zu übernehmen. Widerstände gab es vor allem in den größeren Kliniken im Westen, in den Häusern, in denen die Berufsverbände traditionell stark sind“, berichtet De Meo. Lange diskutiert hat die Konzernleitung nicht. Ziel sei, Patienten so gut wie möglich zu heilen. Eine Diskussion über pflegerische Tätigkeiten lenke von diesem Gebot nur ab. „Ärzte und nichtärztliches Personal erbringen letztlich medizinische Leistungen. Der Arzt muss vor allem die Diagnose stellen und die Behandlung planen. Aber er muss die dazu notwendigen Leistungen nicht unbedingt selbst erbringen – wenn man einmal von so hoch spezialisierten Leistungen wie einer Operation absieht“, sagt Michael Reinhardt, Leiter der Helios Akademie.


Über die juristischen Vorbehalte der Verbände hat Helios sich ebenfalls hinweg gesetzt. „Wer sagt, es handele sich bei der Delegation medizinischer Aufgaben um ein juristisches Problem, will sie im Grunde verhindern. Wenn Pflegekräfte medizinische Aufgaben übernehmen, ist das kein per se juristisches Problem, sondern ein Problem der Juristen“, sagt De Meo, der selbst Jurist ist. Helios konnte den Versicherungsschutz für seine Pflegekräfte klären. Die Versicherung stimmte unter der Bedingung zu, dass es sich wirklich um eine Delegation handelt und die Pflegekräfte nur nach Absprache mit dem Arzt Medikamente i. v. spritzen. Außerdem muss der Helios-Konzern dafür sorgen, dass die Pflegekräfte entsprechend ausgebildet sind. Weitere Voraussetzung ist, dass eine Negativliste existiert mit hochpotenten Medikamenten wie Zytostatika und Blutprodukten, die Krankenschwestern und Pfleger in keinem Fall verabreichen dürfen.
Um sicher zu stellen, dass alle Pflegekräfte medizinische Basisaufgaben übernehmen können, hat eine Fachgruppe, bestehend aus den Pflegedienstleitungen des Konzerns, ein Curriculum geschrieben. In diesem ist genau festgehalten, welche Qualitätsanforderungen eine examinierte Pflegekraft erfüllen muss. Die Pflegedienstleitungen setzen diese Richtlinien um und sorgen dafür, dass jede Pflegekraft, die bestimmte Dinge wie das i.v. Spritzen noch nicht beherrscht, im Stationsalltag von einem extra delegierten Arzt geschult wird. Am Ende wird die erworbene Qualifikation in der Personalakte vermerkt.


Dass der Versicherungsschutz für Pflegekräfte nicht schwer zu regeln ist, zeigt sich an der Bereitschaft der Versicherung, auch für die Leistungen Anästhesieassistenten zu haften. Die Weiterbildung zum Anästhesieassistenten ist relativ neu und bei Helios Teil von „Florence QS“. Die Krankenschwestern und Pfleger lernen in dieser Weiterbildung selbstständig eine Narkose zu überwachen. Die Einleitung der Narkose bleibt allerdings weiterhin in den Händen des Arztes. Auch dürfen die Assistenten nur dann eine Narkose überwachen, wenn ein Anästhesist in der Nähe ist, der jederzeit abkömmlich ist. Anästhesieassistenten ermöglichen einen höheren Patientendurchlauf. Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) möchte den Einsatz von Pflegekräften zwar nur in Notfallsituationen zulassen. Doch Helios geht davon aus, die ersten Absolventen ab Mai dieses Jahres einzusetzen.

Gerd Dielmann, Fachgruppenleiter Gesundheitsberufe bei Verdi ist überzeugt, dass „Florence QS“ vor allem dazu dient, Personalkosten zu sparen. De Meo hält dagegen: „Mit optimierten Abläufen kommen wir vielleicht auch mit weniger Ärzten in bestimmten Teilbereichen aus. Trotzdem geht es in erster Linie nicht darum Ärzte einzusparen, sondern die vorhandenen – meistens knappen – ärztlichen Ressourcen effizienter einzusetzen.“ Ob Helios am Ende weniger Ärzte braucht oder nicht – so viel lässt sich sagen: „Florence QS“ ist zunächst mit hohen Investitionskosten verbunden. Die Anästhesieassistenten erhalten rund 250 Stunden theoretischen Unterricht und 400 bis 500 Stunden praktischen Unterricht. Für den theoretischen Unterricht werden bei Helios die lehrenden Ärzte freigestellt. Die Ausbildung dauert sechs bis acht Monate, die Gesamtkosten pro Mitarbeiter betragen 15.000 bis 20.000 Euro. „Wir heben den Marktwert der Mitarbeiter. Ihr inhaltliches Know-how in der Anästhesie befindet sich auf einem Level mit dem eines Assistenzarztes. Es gibt deshalb auch die Befürchtung, dass sie nach der Ausbildung gehen könnten“, meint Reinhardt.
„Florence QS“ soll die Mitarbeiter laut Helios auf einen europäischen Standard heben. Das Programm erinnert mit seinen vielen Qualifikationsprofilen tatsächlich an die differenzierten Systeme der Pflegeausbildung in England oder der Schweiz: Neben der Ausbildung zum Anästhesieassistenten will der Konzern noch weitere Spezialqualifikationen anbieten zum Beispiel zum Diabetes-, Wund-, Schmerztherapie- und zum Antibiotikamanagement an. Nicht alle Mitarbeiter freuen sich über das Angebot an Fortbildungen. De Meo: „Es wird eine Spreizung geben – zwischen denen, die den Schritt zu einer höheren Qualifikation tun und denen, die davor zurückschrecken.“ <<
Kirsten Gaede


[Hallo Felix, dies ist eine Kopie des Originalartikel, falls man ihn aus rechtlichen gründen nicht kopieren darf, was ich nicht weiß, dann mach irgendwas, vielleicht sagst du mir dann, was ich machen kann, damit es erlaubt ist. Den Artikel kriegst du nur mit Zugangsdaten...]
Gruß
Klaus


KMA 01/2005 038 (642)
 

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