Arbeitgeber sagt, das Praktikant Behandlungspflege durchführen darf (Insulin spritzen): Geht das?

Darky81

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Hallo zusammen, ich arbeite in einem Wohnheim für psychisch erkrankte Menschen. Dort sind Krankenschwestern sowie Krankenpfleger angestellt, FSJ´ler und Sozialpädagogen.

Der Arbeitgeber sagt, das, wenn ein FJL´ler angelernt wird mit allem drum und dran, er auch einen Herrn (der eingewilligt hat) außerhalb, wenn sie unterwegs sind, spritzen darf, weil er einen starken Tremor hat.

Die Sozialpädagogen sind auch alle delegiert worden, also haben es gezeigt bekommen und es wurde kontrolliert ob alles richtig gemacht wird.

Ist dies rechtlich korrekt? Weiß das jemand ganz genau?
Habe versucht bei google was zu finden, leider gestaltet es sich als sehr schwierig.

LG
 
Inwieweit ist der Patient Herr seiner Willen und geschäftsfähig mit seiner psychischen Erkrankung, hat er einen Betreuer, weiß der Bescheid, ist es irgendwo dokumentiert?
 
Es gibt keine Vorbehaltsaufgaben für Pflegekräfte.


Elisabeth
 
Sorry für die späte Antwort. Also Betreuer ist einverstanden, Bewohner selber auch.

@Elisabeth, wie meinst du das? :-)

LG
 
Im Prinzip ja, wenn der Patient einwilligt... deswegen die Frage nach der Geschäftsfähigkeit des Patienten.
 
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Reaktionen: Elisabeth Dinse
Spannend wird es erst, wenn was passiert - oder gänzlich im Zusammenhang mit der Abrechnung.
 
Ja, ja- die Abrechnung. Die Versorgung soll möglichst nix kosten. Aber man mag auch nicht die Kompetenz bezahlen.

Ansonsten: der Bürger ist nicht entmündigt. Und wenn man sonst Angehörige damit beauftragt, eine s.c. Spritze zu applizieren, dann erschließt sich mir nicht, warum man in dem beschriebenen Fall eine dreijährig ausgebildete Fachkraft braucht.

Elisabeth
 
So ich nochmal, bin ja erst seit einem Monat da und habe noch net den Ablauf total drin. Also dort darf nur die Fachkraft Spritzen. Die FSJ´ler und Pädagogen sind nur unterwiesen in dem, was passieren könnte bei Unter- und Überzuckerung, wenn die mal unterwegs sind. Und wie und was man da machen kann.

Naja, ich mal wieder... ;) also mich hätte es gewundert.

LG
 
Um welches Bundesland geht es denn? Denn manche Regelungen bzw. Veträge mit dem Leistungsträger können je nach Bundesland abweichend sein. UND NEIN ES KANN NICHT JEDER DIE ARBEIT EINER FACHKRAFT ÜBERNEHMEN. Weiterhin kann die Vergütung eine andere sein je nach dem ob es eine Pflegefachkraft oder eine Pflegekraft ist die die Tätigkeit ausführt.
 
Um welches Bundesland geht es denn? Denn manche Regelungen bzw. Veträge mit dem Leistungsträger können je nach Bundesland abweichend sein. UND NEIN ES KANN NICHT JEDER DIE ARBEIT EINER FACHKRAFT ÜBERNEHMEN. Weiterhin kann die Vergütung eine andere sein je nach dem ob es eine Pflegefachkraft oder eine Pflegekraft ist die die Tätigkeit ausführt.

[Ironie] Danke fürs necromancing [/Ironie]
 

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