Umsetzung S3-Richtlinie in der Endoskopie: Propofol spritzen (NAPS)

groshand

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19.11.2006
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16
Ort
Dresden
Beruf
Fachkrankenpfleger Anästhesie und Intensivmedizin
Hallo ich bedarf wieder einmal eurer Hilfe .
Bei uns Im Krankenhaus werden jetzt die S3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalenEndoskopie“ 2008 (AWMF-Register-Nr. 021/014) umgesetzt. Da es aber an den Wochenenden und außerhalb der normalen Dienstzeit (nach 17.00 Uhr) an Personal der Endoskopie fehlt,-- es gibt nur eine Bereitschaftsschwester- soll sich das zum Injizieren und Überwachen von Propofol/ Disoprivan benötigte Personal von der ITS aus dem laufenden Betrieb geholt werden. Die ITS- Schwester/ Pfleger hat jedoch keinerlei Einfluß auf das Narkosemedikament und deren Dosierung, dies legt der Untersuchende Arzt( Internist) fest.
Untersuchungspatienten sind akute Gastrologische Notfälle mit Verdacht auf oder Stattgefundener Blutung (Forrest 1- 2b) Gastral/ Duodenal oder Coloskopisch
.
Überwacht wird der Kreislaufstatus während der Untersuchung mit einer peripheren O2 Messung für Sauerstoffsättigung und Pulsfrequenz.

Gibt es bei Euch ähnliche Erscheinungen?? Wie geht ihr damit um??


Danke für Eure Hilfe und Mitteilungen
Groshand


 
Was genau meinst Du bzw Was stört dich?
 
Hallo Blinki,
Mich stören die relativen Kontraindikationen von Propofol ( Hypovolämie) und der mangelnde Einfluss auf das Narkotika; ich soll meinen Namen für eine Aktion hergeben mit der ich fachlich nicht einverstanden bin. Außerdem werden im laufenden Schichtbetrieb ( 3 Schwestern für 8 Betten- z.T. Beatmung+ Dialyse und Reanimationsbereitschaft für das Krankenhaus) 1 Vollkraft abgezogen und muß für ca 1-2 Stunden die Station verlassen. Gibt rechtliche Grundlagen sich diesem zu entziehen? Wie wird diese Praxis in anderen kleineren Krankenhäusern gehandhabt? Welche Dienstplanregelungen gibt es hier?


Grüße und Danke für Eure Rückantworten
Großhand
 
Guten Abend,

die Gedanken, die Du dir machst, sollte sich auch die Intensivstation machen - dort fehlt ja dann das Personal, können Patienten nicht mehr adäquat versorgt werden weil nur 1 Kraft für 8 Patienten da ist (eine ist ja bei euch in der Endo und die andere beim reanimieren).
Propofol kann übrigens bei entsprechender Narkoseführung gut bei Hypovolämie angewandt werden - ist gängiges Einleitungs- u. Aufrechterhaltungsnarkotikum außerhalb vom Herz-OP (bzw. bei kardial schwer eingeschränkten Patienten). Gerade in Kombination mit Remifentanil wird das gern verwendet, da gut steuerbar - "Punktlandung" möglich. Medikamente zum Gegensteuern z.B. für hypotone Phasen und Hilfsmittel zur Atemwegssicherung müssen natürlich vor Ort sein und sicher angewendet werden können.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Gibt rechtliche Grundlagen sich diesem zu entziehen?
Wenn du der Meinung bist, eine Anordnung führt zum Schaden beim Patienten, hast du grundsätzlich das Remonstrationsrecht, also das Recht die Ausführung zu verweigern. Das musst du aber natürlich gut begründen können.

Die Station ist in der Verpflichtung eine Überlastungsanzeige zu schreiben. Ansonsten befindet sich die Schichtleitung und die Stationsleitung mMn mit einem Bein im Knast, wenn sie nach oben hin nicht kommunizieren, dass die Situation einen potentiellen Schaden beim Patienten verursachen kann. Selbst eine 2 zu 8 Betreuung ist doch schon grenzwertig.
 

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