Geplante Überstunden: darf das sein?

kinghunter

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Altenpflegehelfer
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Geriatrie
Hallo. Mal wieder eine Frage.


Ich mach´s mal Kurz:
Und zwar haben wir am Freitag unsere Dienstpläne für April und Mai bekommen.

Im April arbeite ich 16 (Über-)Stunden Planmäßig mehr ohne das schon jemand ausgefallen ist. Der Grund dafür, wir haben keine Azubis... das heißt die Pflegehelfer können das ausgleichen (einstellung der Stationsleitung).

Darf das Sein? Planmäßig Überstunden leisten? Ist die Dienstplanverantwortliche nicht verpflichtet sowas nicht zu planen?
 
wow,ich hab noch nich ma meinen märzplan....aber gut.
also wir werden auch öfter mit mehr stunden eingeplant,wenn es aber geht bekommt man spontan ma den ein oder anderen tag frei.kommt leider auch manchmal vor das es so zwischen 13 und 18 stunden mehr sind.allerdings muß dann der betriebsrat noch zustimmen bzw man muß einen zettel unterschreiben das man mit der mehrarbeit einverstanden ist.aber früher oder später ist das mehrarbeitskonto eh voll und dann gibt es wieder monate wo man viel frei hat.
 
wow,ich hab noch nich ma meinen märzplan....aber gut.


aber früher oder später ist das mehrarbeitskonto eh voll und dann gibt es wieder monate wo man viel frei hat.


Zum Thema Dienstplan für A+M schon haben. Schön ist das nicht, was ist wenn deine Kumpels nun anrufen und im April ne Fette Party machen wollen und du nix mehr Planen oder umschieben kannst...


zum Punkt 2. Hab ich noch nie erlebt das ich weniger gearbeitet habe als die Werktage/mtl. Wir sind Chronisch unterbesetzt
 
Habt ihr ein Arbeitszeitkonto?

Elisabeth
 
Ich habe soeben gesehen, das sich ja schon einmal ausgiebig mit diesem Thema befasst wurde. Ich habe bevor ich den Beitrag verfasst habe die SUFU benutzt, konnte aber nichts vergleichbares finden.

Nun habe ich diesen Beitrag gefunden;:deal:

http://www.krankenschwester.de/foru...pflegegesetz/10922-geplante-ueberstunden.html

aber der beantwortet mir irgendwie nicht die Frage, ob man schon Planmäßig mit Überstunden einplanen darf. Soll dieser Fall nicht verhindert werden und Überstunden nur geleistet werden wenn´s wirklich nicht anders geht. Also so zu sagen nachträglich in den Dienstplan geschrieben werden und nicht schon 2 Monate vorher???
 
Wenn ihr ein Arbeitszeitkonto habet, dann wird nicht nur die monatliche Stundenzahl gesehen, sondern das gesamte Jahr. Dein AG kann dich also im Rahmen 6 Monate mehr beschäftigen - um dann in den ff. 6 Monaten die Stunden wieder zu reduzieren. An einem Stichtag solltest du möglichts auf Null sein. Überstunden müssten ausbezahlt werden, Minusstunden würden verfallen. Nach dem Stichtag beginnt das Stundenzählen von neuem.
Soweit die Idealvorstellung, die selten so klappt.

Erkundige dich einfach bei deiner SL wie es bei euch im Betreib gehandhabt wird.

Elisabeth
 
Hallo,

wenn ihr ein Arbeitszeitkonto führt, habt ihr auch sicherlich "Spielregeln" dafür, die besagen, wieviel Stunden "Mehrarbeit" oder "Minusstunden" gemacht werden dürfen. Innerhalb dieser Grenzen darf sich auch üblicherweise die Dienstplanung bewegen, sodaß es durchaus zulässig sein kann, Mehrstunden bereits im Vorfeld zu planen. Dies ist mit Sicherheit auch sinnvoller, als kurzfristig die Dienstpläne zu ändern oder den Leuten ungeplant zusätzliche Dienste aufzudrücken.

Gruß

medsonet.1
 
Zum Thema Dienstplan für A+M schon haben. Schön ist das nicht, was ist wenn deine Kumpels nun anrufen und im April ne Fette Party machen wollen und du nix mehr Planen oder umschieben kannst...


zum Punkt 2. Hab ich noch nie erlebt das ich weniger gearbeitet habe als die Werktage/mtl. Wir sind Chronisch unterbesetzt

Naja, die Party ist Ansichtssache.... In unserem Beruf kann man leider nicht auf jeder Fete mittanzen, sorry, ich finde so eine frühe Dienstplanung klasse. Und wenn du vorher Wünsche angibst, dann kannst du auch nicht davon ausgehen, das alle immer erfüllt werden.

Zum zweiten: Wie wurde bisher mit euren Überstunden verfahren? So wie du das schreibst, kannst du doch gar keine Abbauen, oder? Bekommt ihr die ausbezahlt???
 
@ycassyy

Na ja bisher läuft das mit unseren Überstunden so (und ich denke so wird das auch bleiben), das die gesammelt wurden und dann am Stichtag ausgezahlt wurden ob man wollte oder nicht.

Wenn mal jemand einen Überstunden -Tag bekommt, muss er halt wieder einspringen oder regulär schon mehr Tage arbeiten.
 
@ycassyy

Na ja bisher läuft das mit unseren Überstunden so (und ich denke so wird das auch bleiben), das die gesammelt wurden und dann am Stichtag ausgezahlt wurden ob man wollte oder nicht.

Wenn mal jemand einen Überstunden -Tag bekommt, muss er halt wieder einspringen oder regulär schon mehr Tage arbeiten.

Dann versteh ich nicht, warum nicht mehr Leute eingestellt werden. Überstunden zu vergüten ist ein teures Vergnügen.

Naja, ich mus nicht jede Unternehmerphilosophie verstehen.
 
Aufs Jahr gesehen ist das aber offensichtlich immer noch wirtschaftlicher als die Einstellung einer Pflegekraft.

Ist ein einfaches Rechenexempel. Alle MA müssten pro Monat mind. soviel Überstunden erbringen, dass daraus eine Stelle wird und dies natürlich 12 Monate im Jahr.

Wer unter einem Arbeitszeitkonto arbeitet kennt die Probleme in der Nähe des Stichtages: da wird rigoros das Personal zusammengestrichen und die Minimalbesetzung - x MA= Unterbesetzung schafft die gleiche Arbeit wie die Optimalbesetzung.
Und der AG freut sich: wieder ein Jahr geschafft ohne eine neue Stelle schaffen zu müssen. Aber nun sind wir schon wieder in der Berufspolitik udn damit vom Thema weg.

Elisabeth
 
Hallo,

prinzipell ja. Der AG kann dich einplanen, auch über das vereinbarte Soll hinaus, bis zur im AZG vorgeschriebenen Höchstgrenze. Dann gibts Ausgleichszeiträume die dem ganzen eine Grenze setzen. Für den Sonntag, Feiertag, Nachtdienst ist ein Ausgleich zu gewähren - wie hoch?

Das AZG spricht nur von einem angemessenen Ausgleich oder angemessenen Zuschlag.

Alles weitere Regelt der gültige Tarifvertrag und BV bzw. DV. Es gibt mittlerweile jede Menge Modelle.

Solang also nicht bekannt ist welchem TV der AN angehörig ist und ob es DV oder BV gibt, ist keine Aussage zu Treffen.

Gruß renje
 
Not macht erfinderisch.

Und der AG ist erfinderisch und definiert die Ausgleichszeiträume als Arbeitszeitkonto und wenn er besonders clever ist nimmt er gleich den Jahreszeitraum. Damit entfallen Zuschläge.

Der AG war schon immer erfinderisch. Mehr Kurzarbeiter, mehr Möglichkeiten. Hier droht nicht mal eine Überstundenzahlung wenn er sich zeittechnisch im Rahmen der Vollzeit bewegt.



Elisabeth
 
Not macht erfinderisch.

Und der AG ist erfinderisch und definiert die Ausgleichszeiträume als Arbeitszeitkonto und wenn er besonders clever ist nimmt er gleich den Jahreszeitraum. Damit entfallen Zuschläge.

Elisabeth

Hallo,

das Problem ist nicht, daß der Arbeitgeber erfinderisch ist, denn das ist nun mal sein gutes Recht. Das Problem ist, das in vielen Betrieben die Mitarbeiter auf ihren Rechtsanspruch, eine Personalvertretung zu haben, verzichten, bzw. gewählte Personalvertretungen haben, die sich aber alles gefallen lassen.

Arbeitszeitkonten sind mitbestimmungspflichtige Vorgänge, hier kann auch ein Betriebsrat entsprechend "erfinderisch" sein, wenn es um die Vereinbarung von Spielregeln geht.

Gruß

medsonet.1
 

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