Im Krankheitsfall geplante Stunden für Wochenenddienst gestrichen

Ist wirklich etwas schwierig... Warum hat Sie den den Krankenschein nicht bei Euch abgegeben oder ist das typisch in Deutschland, dass dies der KK abegegben wird? :-?

Wie ist das denn, wenn die Stunden so gezählt werden, dass sie arbeitet, erhält sie dann nochmals Gehalt?

In Deutschland ist das so geregelt, das die Krankenkasse 10 Tage Krankengeld zahlt, wenn das KInd krank ist. Der AG zahlt keine Lohnfortzahlung in Krankheitsfall des Kindes. Dem zufolge bekommt die KK den Krankenschein von Kind und wenn du ein ganz lieber Arbeitnehmer bist, schickst du deinen AG eine Kopie des Krankenscheines.

Wie ist das denn das bei euch???
 
Hypertone_Krise;329501 Wie aber berücksichtige ich diese Krankmeldung auf dem Dienstplan? Zähle ich die drei Nächte so schrieb:
Eingetragen wird es auch bei uns als KK (Kind krank), die Stunden zählen wie gearbeitet, oder als wenn der AN krank gewesen wäre im Stunden-IST.
Abrechnungstechnisch zahlt allerdings der AG nichts, sondern das Gehalt wird an KK-Tagen von der Krankenkasse übernommen.
 
Habe mir gerade mal die Mühe gemacht und alle Beiträge durchgelesen. Erstaunlich, wie viele AG sich (bei Krankheit der AN) nicht an das Entgeltausfallprinzip oder Entgeltfortzahlungsgesetz (geplante Feiertags-und Wochenenddiensten im Krank) halten. :x

Grundsätzlich gilt natürlich für die regelmäßige Arbeitszeit: „Krank ist wie gearbeitet.” Da kann also niemals und nie eine einzige Minusstunde entstehen!

Und hätten kranke AN Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, dann müssen ihm auch diese - tatsächlich zu leisten gewesene - auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
Betriebliche Regelungen, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstoßen einfach mal gegen das Lohnausfallprinzip. :down:

Im übrigen gelten für Urlaub...nicht die gleichen Spielregeln.

Welche Spielregeln gelten denn da, wenn sich im Dienstplan unter dem SOLL ein U - statt einem K - im ISTPlan befindet? :lol:
 
In Deutschland ist das so geregelt, das die Krankenkasse 10 Tage Krankengeld zahlt, wenn das KInd krank ist. Der AG zahlt keine Lohnfortzahlung in Krankheitsfall des Kindes. Dem zufolge bekommt die KK den Krankenschein von Kind und wenn du ein ganz lieber Arbeitnehmer bist, schickst du deinen AG eine Kopie des Krankenscheines.

Wie ist das denn das bei euch???


Hier in der Schweiz, zahlt die Krankenkasse kein Gehalt für den Ausfall, wenn man zu Hause bleiben muss, weil das Kind krank ist. Bisher sind meine Kinder recht gut gesegnet mit Gesundheit, aber is ist auch schon vorgekommen, dass ich mal 1-3 Tga zu Hause bleiben musste, wegen meiner Kinder. Hier muss man in der Regel den Kranknschein erst ab den 3. Kranheitstag abgeben, tw. auch erst ab dem 5. Tag... es gibt auch Ausnahmen, dann muss man den Schein ab dem ersten Tag abgeben... Wenn meine Kinder krank wurden, habe ich das Gehalt vom Arbeitgeber erhalten.
 
Wie ist das denn, wenn die Stunden so gezählt werden, dass sie arbeitet, erhält sie dann nochmals Gehalt?
Nein- eben nicht. Habe heute endlich Rücksprache mit unserer PDL sprechen können. Das Gehalt entfällt, für die Zeit, in der sie wegen ihrem Kind krank geschrieben ist.
 
Hallo,

Ich habe da auch eine Frage zu diesem Thema. Ich arbeite seit einem Jahr im ambulanten Bereich bei einem privaten Träger.
Wir werden jedes Monat nach unseren Arbeitsstunden ausgezahlt, also Minus und Plus Stunden werden nicht auf den nächsten Monat übertagen.
Jetzt hatte ich eine kleine Mini-Op mit drei Tagen Krankenstand und habe meinem AG darüber vorab infomiert, sodass es im Dienstplan berücksichtigt werden kann. Mein AG hat mir im Dienstplan die drei Tage mit "K" Krank eingetragen. Das war ein Freitag, Samstag und Sonntag.
Auf meiner Gehaltsauszahlung hatte ich jetzt aber Lohnentgeldfortzahlung nur für den Freitag bekommen mit der Begründung, dass ich jenes Wochenende ja "frei" gehabt hätte.
Normalerweise haben wir jedes zweite Wochenende Dienst, aber da das sehr unregelmäßig in der Praxis am Dienstplan steht, ist es für mich schwer ersichtlich, ob ich da jetzt wirklich frei gehabt hätte oder ob meine AG mir für die drei Tage Lohnentgeldfortzahlung zahlen müsste.
Ist das von meinem AG gerechtfertigt?
 
Schwierig, wie willst du beweisen, dass du da nicht freigehabt hättest! Dann müsste der AG das auch nicht bezahlen.

Was lernt man daraus? Solche Krankmeldungen nicht im Voraus dem AG anzeigen!
 
Ist korrekt so.
Wenn du geplant krank bist, wirst du mit vertraglichem Stundensoll geplant. Wenn du eine 5Tage Woche hast, wären das in dem Fall 7,7 Stunden (am Freitag). Wenn du die 6 Tage-Woche hast eher 2x6,42h (Fr+Sa) - beides bei 38,5h/w als Beispiel.

Und ludmillas gesetzeswidriger Vorschlag sollte ignoriert werden. :down:
 
Was ist daran gesetzeswidrig? Es ist erst mal nur eine geplante OP und keine bescheinigte AU. Es kann ja sein, dass diese, aus welchen Gründen auch immer, dar nicht durchgeführt werden kann....
 
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Was ist daran gesetzeswidrig? Es ist erst mal nur eine geplante OP und keine bescheinigte AU. Es kann ja sein, dass diese, aus welchen Gründen auch immer, dar nicht durchgeführt werden kann....

Korrekt, ist mir schon passiert dass der OP Termin verschoben werden musste
 

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