Resturlaubstage auf im Dienstplan vorher mir "frei" geplante Tage gelegt

OK, hier kennen wir auch nicht das Vorgehen in dem Betrieb.

Ich glaub, mich holen sie gerade ab. Was denn für ein Vorgehen im Betrieb? Es gibt gesetzliche Regelungen, an die sich nun einmal jede Firma zu halten hat. Wenn ein Dienstplan einmal über das Direktionsrecht eines AG erstellt wurde, ist er danach nur noch in einem gegenseitigen Einvernehmen zu ändern.
Ich verstehe nicht, was es da noch zu diskutieren gibt.
 
Was denn für ein Vorgehen im Betrieb?
..z.B. daß unverbindliche Vorpläne existieren, die erst am 20. des Vormonats gültig werden.. oder ähnliches...
Glaube mir, MIR sind die gesetzlichen Regelungen bestens bekannt.
Ich glaub, mich holen sie gerade ab.
Absolut unpassend und disqualifizierend der Spruch.
 
Was denn für ein Vorgehen im Betrieb? Es gibt gesetzliche Regelungen, an die sich nun einmal jede Firma zu halten hat. Wenn ein Dienstplan einmal über das Direktionsrecht eines AG erstellt wurde, ist er danach nur noch in einem gegenseitigen Einvernehmen zu ändern.
Ich verstehe nicht, was es da noch zu diskutieren gibt.

Genau so sehe ich das auch.
 
Hallo!
Ich habe seid neuesten ein ähnliches Problem
Bin seid Ende August ins heim als dauernachtwache gewechselt.mit Absprache der zweiten dauernachtwache wurde es so geregelt das jeder 7 Tage arbeitet und 7 Tage frei hat.einvernehmlich von beiden!
Im Oktober gab ich an das ich in der Woche wo ich frei habe...laut dienstplan..elich Urlaub habe...am nächsten tag stand in der Woche statt frei..urlaub...der dienstplan wurde aber nicht geändert...nur eben von f in u.
Nun habe ich im November einen tag Urlaub beantragt.den 11.11.
Laut meiner Rechnung. .7tage arbeiten 7 frei..hätte ich da arbeiten müssen!
So nun habe ich gestern erfahren das meine pdl mein dienstplan wieder so gestaltet hat das ich nach 7 Nächten nur 3 tage frei habe u dann wieder in 7 nächte gehe. .also genau wieder so gelegt das ich in meinen eh offiziellen 7 Tagen frei..einen Urlaubstag drinn hab!
Wozu soll ich urlaub nehmen wenn ich dafür mehr freie Tage weggenommen bekomme u an diesem Tag dann eh frei hätte?
Find es voll unlogisch und auch gemein...dann brauch ich den tag Urlaub nicht!
Hat jemand nen Rat? Komm mir Grad ********* vor u möchte sie erst zur Rede stellen wenn ich weiß ob das alles rechtens ist!!!

Dankeschön
 
Etwas durcheinander Dein Post.
Hast Du einen Vertrag, der besagt, dass Du 7 Tage Dienst und Frei in diesem Wechsel hast?
Wieviel Urlaubstage hast Du pro Jahr?
 
Guten Morgen,

dein Post ist sehr schwer zu verstehen und äußerst verwirrend geschrieben.
Welchen Stundenumfang musst du pro Monat erbringen? Was genau steht in deinem AV?

Ich muss gestehen, dass ich auch im November- und Dezemberdienstplan die FZA-Wünsche meiner MA mit Resturlaubstagen ausgeglichen habe. Denn Urlaub muss im selben Jahr genommen werden, sonst kann er u. U. verfallen. Überstunden verfallen nicht und können mitgenommen werden.
Jeden nicht verplanten U-Tag meiner MA für 2014 muss ich in der PA begründen und das Mitziehen nach 2015 beantragen.
Wenn MA Resturlaub haben, ich aber für den MA FZA eintrage, bekomme ich evtl. unangenehme Rückfragen. Um mir diese zu ersparen, handele ich so.
Allerdings mache ich das in Absprache mit den betroffenen MA´n. Bis jetzt hatten alle Verständnis für meine Begründung und es gab keine Meuterei deswegen.
LG opjutti
 
Erstmal danke für die antworten.ja leider ist es nicht einfach zu schreiben...das problem! Grins
Ich habe leider keinen neuen Arbeitsvertrag in der Hand...habe vorher in der selben Firma gearbeitet nur im ambulanten Bereich!
Das mot den 7 Tagen wurde vorab ausgehandelt weil ich gefragt wurde wie viel Tage ich hintereinander arbeiten würde.ich habe gesagt wenn die 2te dauernachtwache damit einverstanden ist würde ich 7 Tage arbeiten u 7 frei.
Das mit den 7 Nächten wird ja auch voll eingehalten.nur das frei halt nicht.
Ich habe eine 30std.woche .arbeite nachts von 21.30 Uhr bis 6.15 uhr.arbeite meine freien tage also raus.
Habe 27 urlaubstage im Jahr und hatte als ich wechselte noch 10 über Bis Jahresende.
 
Es wäre doch möglich gewesen an diesem einen Urlaubstag die andere Nachtwache einzusetzen.ich hätte ja kein Problem damit dann mal eine Nacht ran zu hängen aber dann den Plan so zu gestalten das der Urlaubstag in meiner freien Woche liegt und ich dadurch nur 3 tage zwischendurch frei habe finde ich nicht fair! Ist ja nicht so das ich nachts schlafen kann..nein..ich muss auch Bewohner waschen und putzen usw.ich langweile mich ja nicht!
 
Ich versteh das Problem nicht so ganz, weil die Stunden, die du monatlich erbringen musst durch den Urlaub ja nicht verändert werden. Und ob du erst mal frei oder Urlaub hast ist doch egal. Deine Stunden verfallen ja nicht. Oder versteh ich das Problem grad nicht ? Vielleicht ist es ja so, wie Opjutti schreibt und dein Urlaub muss noch aufgebraucht werden? Geh doch zu der Leitung und sprich sie sachlich (!!) darauf an und bitte sie, dir das zu erklären.
 
Hm..ich weiß auch nicht wie ich das so erklären soll.sie hatte mir ja gesagt ich soll meine letzten urlaubstage planen u ihr sie sagen.hab ich.
Es geht einfach darum das ich dann kein brauche wenn ich in der Woche eh frei hätte...das ist doch nicht der Sinn von urlaub?
Man geht doch auch nicht 14 tage arbeiten...hätte dann 7tage frei und der wird dann in urlaub verwandelt...
Ich kenn das auch nicht so.sorry.

das mir die Stunden nicht verloren gehen ist mir klar..im gegenteil...das werden alle überstunden...so hab ich jetzt schon über 90 überstunden ..auch weil meine freien tage in urlaub verwandelt werden.ich denke aber das frei nicht ausschließlich Urlaub bedeutet.dann brauch ich doch keiner Urlaub nehmen...wenn ich da eh frei habe! Logischer weise!
 
Was ist denn dann der Sinn von Urlaub???? Im Urlaub habe ich doch auch frei.
Wenn mein Urlaub weg muss, weil sich das Jahr dem Ende nähert, dann ist es mir lieber, den Urlaub zu nehmen, als meine Ü-Stunden abzufeiern. Und glaub mir, ich habe auch sehr viele Überstunden.
Wie bereits geschrieben muss der U im Kalenderjahr genommen werden, sonst kann er verfallen. Den Ärger, der dann seitens der AN entsteht,will keine Leitung haben.
LG opjutti
 
Der Sinn von urlaub ist das ich dafür nicht den ganzen dienstplan ändere nur damit der Urlaubstag auf einen elich eh freien tag liegt.dann müsste ich nämlich keinen Urlaub nehmen sondern nur einen wunschfrei äußern.das sind zwei verschiedenes paar Schuhe!
Es geht auch nicht darum die tage noch los zu werden.wir sind zwei dauernachtwachen...also wäre es genauso möglich an diesem einen tag die andere Nachtwache einzusetzen und mir dafür einen tag iwo iwann ran zu hängen.ich habe doch genau deshalb Urlaub beantragt weil nach der Rechnung 7tage arbeiten 7 frei..ich hätte arbeiten müssen...
Deshalb nimmt man urlaub.um an gewissen Tagen wo man Urlaub braucht..weil es eben wichtig ist...die restlichen Tage sind mir doch schnulle..es geht einfach darum das ich jetzt 14 nächte habe nur weil ich einen Tag Urlaub wollte...
Was ist daran nicht zu verstehen.
Der dienstplan wurde jetzt so umgeschrieben das ich in meiner frei Woche den einen tag Urlaub habe...

Ist doch net so das ich nicht gern arbeite..aber ich hätte keinen Urlaub nehmen brauchen weil ich laut neuem dienstplan jetzt eh frei hätte...nur das ich jetzt halt 14 nächte habe...statt 7.

Und mal ehrlich..das ist mir echt neu...bin jetzt 7 Jahre in der pflege und kenn das absolut nicht...
Sicher hat cheffin Ende des Jahres mal angerufen..wo soll ich die drei tage lassen...hab ich auch gesagt...erledige das mit iwelchen freien tagen..aber das sie den dienstplan extra so gelegt hat das ich da eh frei hab...ne.....das hatte ich nie!
Im Gegenteil. .meist hat sie vorher schon frei reingeknallt...damit man zeit für urlaub hat u sich vorher von den Arbeitstagen erholt!
 
@opjutti
Bist Du sicher, dass Urlaub verfallen kann, wenn er im Kalenderjahr nicht genommen wird? Wir haben eine ähnliche Vorgehensweise wie Du, indem wir aus freien Tagen Urlaub machen und dann Ü-STunden aufbauen. Das hat aber völlig andere Gründe als die, dass der U sonst verfällt. Hat was mit der finanziellen Planung für das nachfolgende Jahr zu tun. Selbstverständlich muss ich auch jeden Übertragn von U ins neue Jahr begründen, aber ist noch nie ein Problem gewesen.
@ durchgeknallte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du 27 Tage Urlaub hast, Urlaub aber nur an den Tagen nehmen musst, die Du lt. Abmachung arbeiten müsstest. Das wären rein rechnerisch, wenn man in Deinem Rhythmus (7 frei/7 Dienst) bleibt, mindestens 56 freie Tage durch Urlaub. Sollte es so sein, dann würde mich ein läppischer Tag kein bisschen stören und ich würde Dir zu einem solch großzügigen AG gratulieren sowie Dir raten tunlichst den Mund zu halten.

Da ich mir solche AG in meinen kühnsten Phantasien nicht vorstellen kann gehe ich eher davon aus, dass Du bei einem Urlaubswunsch alle Tage, auch die Freirhythmen als Urlaubstage eintragen musst. Werden ansonsten diese 7/7 Rhythmen eingehalten hast Du selbst dann noch mehr frei als jeder AN sonst.
Unter dieser Vorgabe hast Du einen Tag, den Du unbedingt frei haben wolltest, als U-Wunsch geäußert und auch bekommen. Somit ist es völlig korrekt, dass dort auch ein Urlaubstag eingetragen wird, selbst wenn von den üblichen 7/7 Rhythmen mal abgewichen wurde.
Auch meine Kollegen in ähnlicher Konstellation wie Deiner. Tragen U-Wünsche auch in den regulären Freirhythmen ein, wenn sie diesen Tag unbedingt frei haben wollen. Urlaub wird nämlich genehmigt und kanndann nicht so ohne weiteres verändert werden als wenn da nur ein frei steht.
 
@Kalimera:
Bundesurlaubsgesetz §7 Abs. 3.
Dort steht, dass Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss.
Eine Übertragung ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe dies rechtfertigen.

Eine Weigerung seine U-Tage für das laufende Jahr zu verplanen oder zu nehmen, kann der AG so auslegen, dass dem AN die Möglichkeit zwar gegeben wurde, er davon aber keinen Gebrauch gemacht hat.
Wir nehmen auch einzelne U-Tage mit ins neue Jahr, aber das hängt mit den Feiertagen zw. Weihnachten und Hl. 3 König zusammen.
Damit jeder MA in den Genuss zusammenhängender freier Tage kommt, nimmt die eine Hälfte im alten Jahr ihre Resturlaubstage und die anderen im neuen Jahr. Wer keinen U mehr hat, kann FZA nehmen.
Unser OP ist an den Feiertagen geschlossen und mit Rufdienst besetzt. Und an den dazwischenliegenden A-Tagen läuft reduziertes Programm und/oder Notfälle. Da benötigen wir nur die halbe Mannschaft.
LG opjutti
 
@durchgeknallte
iss echt schwierig, da durchzusteigen.
Kann es sein, dass das durcheinander sich auf dieses Jahr begrenzt, weil Du vor ein paar Monaten erst gewechselt, Deinen genehmigten Urlaub mitgenommen hast?
An sich versteh ich auch nicht den Sinn und Zweck von - um 1 Urlaubstag zu erhalten, den kompletten Dienstrhythmus umzuschmeißen
und NOCH mehr zu arbeiten.
Wenn ich Urlaub habe, REDUZIEREN sich meine Arbeitstage. Reduzieren sie sich nicht - Mehrarbeit.

Ist ja nicht so, dass ich das zum ersten mal lese - wird ja schon ab und an gemacht, auch beim eigenen Brötchengeber:
Die Anzahl der Arbeitstage reduziert sich nicht entsprechend der Anzahl der Urlaubstage. Auch bei regulärer Planung.

Als Teilzeit mit 30h/Woche hast xyz Stunden Sollarbeitszeit für jeden Monat.
Wennst jetzt nach den wenigen Monaten schon 90 Stunden zuviel geleistet hast - woran liegt das.
An der regulären Planung oder an zusätzlichen Extra-Nachtdiensten?

Womit ich auch bei der nächsten Irritation bin.
2 Dauernachtwachen decken komplett den ND ab? Geht ja eigentlich nicht.

Wenn Du 1 Tag Urlaub brauchst, ist Dein Ansatz, dass die andere Dauernachtwache für Dich arbeiten soll, sie Mehrarbeit leistet soll.
Interessante Idee. Warum sollte sie das machen? Wär das zwischendrin, oder ging es darum 1 Nacht dran zu hängen?
Der Dienstplan November stand schon und man bemüht sich jetzt das irgendwie hinzudrehen, mehr Personal iss nu aber trotzdem nicht da.

Frag doch mal die andere Dauernachtwache wie das sonst läuft?
 
... Womit ich auch bei der nächsten Irritation bin.
2 Dauernachtwachen decken komplett den ND ab? Geht ja eigentlich nicht.
Funzt nur, wenn du das untereinander ausgleichst und die andere Nachtwache ihren Dienst entsprechend verlängert oder verkürzt.

Elisabeth
 
An sich versteh ich auch nicht den Sinn und Zweck von - um 1 Urlaubstag zu erhalten, den kompletten Dienstrhythmus umzuschmeißen
und NOCH mehr zu arbeiten.
Na kann ja sein, dass die zeit wo sie Urlaub haben wollte eh schon knapp ist mit Urlaub, krank, ND-Mitarbeitern, sodass sie es umschmeißen musste um alle Nächte abdecken zu können...
Hieße, nur um DIR @TE deinen kurzfristigen Wunsch erfüllen zu können, hat sie sich die Arbeit gemacht einen regulär laufenden DP umzusortieren, und sicher auch bei der anderen ND-Mitarbeitern unbeliebt gemacht.

Statt Danke, wird noch gemeckert...
 
@Elisabeth: Wie deckst die (nicht unerheblichen) Urlaubsansprüche ab? Durch die jeweilige Mehrarbeit der anderen Dauernachtwache? Meinst so?
@Maniac
durchgeknallte hat nach Ansicht des DP für November festgestellt, dass der wichtigste Tag, den sie frei braucht, mit Dienst verplant wurde.
Ursprünglich war die Woche mit mehreren Tagen Urlaub geplant - der auch nicht im DP steht.
...Bin seid Ende August ins heim als dauernachtwache gewechselt...Im Oktober gab ich an das ich in der Woche wo ich frei habe...laut dienstplan..elich Urlaub habe...am nächsten tag stand in der Woche statt frei..urlaub...der dienstplan wurde aber nicht geändert...nur eben von f in u.
Nun habe ich im November einen tag Urlaub beantragt.den 11.11....

Ihr ND-Turnus fällt exakt in DIESE Woche mit dem 1 Tag, an dem sie was vorhat (was-auch-immer). Eigentlich U haben sollte.
Bittet nun um Änderung, die Vorgesetzte kümmert sich drum (Absprachen, Vorabüberlegungen...wissen wir nicht).
Am Ende kommt raus, was jetzt im DP steht. ND-Turnus wurde verschoben um den wichtigsten freien Tag (11.11.) zu ermöglichen.
Dadurch fallen ansonst regulär freie Tage aus, der darauffolgende ND-Turnus beginnt früher.
Ein recht heilloses Durcheinander. Ein vermeidbares?

Freilich - wenn mir ein Tag wirklich wichtig ist, nehm ich das in Kauf.
Dass es in einem bereits feststehenden DP - nicht so viele Ausweichmöglichkeiten gibt - ergibt sich.
Nehm ich in Kauf, dass ich dafür andere Tage arbeiten muss.
Schau ich wie ich das selbst regeln kann, mit den Kollegen, um die Lücke zu schließen.
Wenn denn - das mit dem geplanten Urlaub nicht eigentlich schon beim Wechsel der Arbeitsstätte - an die neue Dienststelle mitgeteilt wurde. Durch mich selber. Womit man das, im Vorfeld hätte klären können (z.B. durch REDEN, was manchmal ja auch hilfreich sein soll).
Wer-wie-was-wann......hätte, hätte, Fahrradkette......Sich das merken fürs nächste Jahr, damit das besser laufen kann.
Alternative wär gewesen:
Ich verzichte auf diesen 1 Tag, in diesem Jahr. Um des Friedens Willen, um es mir mit den Vorgesetzten/ Kollegen nicht zu versemmeln.
Wenn ich es selber verbockt habe.

Danke sagen, auch wenn mir die Änderung des DP nicht wirklich schmeckt. Der gewünschte freie Tag wurde schließlich ermöglicht.
Mit dem Vorgesetzten nochmals (höflich) reden, um zu verstehen wie das zustande kam - erlaubt.

Der Möglichkeiten - gibt es viele. Welche die zutreffende ist - k.A.

Wie aus einer scheinbaren Kleinigkeit ein heilloses durcheinander werden kann - darin bin ich schon auch Experte.:king:
Frag meine Kollegen.
 
@Elisabeth: Wie deckst die (nicht unerheblichen) Urlaubsansprüche ab? Durch die jeweilige Mehrarbeit der anderen Dauernachtwache? Meinst so?
@Maniac
durchgeknallte hat nach Ansicht des DP für November festgestellt, dass der wichtigste Tag, den sie frei braucht, mit Dienst verplant wurde.
Ursprünglich war die Woche mit mehreren Tagen Urlaub geplant - der auch nicht im DP steht.


Ihr ND-Turnus fällt exakt in DIESE Woche mit dem 1 Tag, an dem sie was vorhat (was-auch-immer). Eigentlich U haben sollte.
Bittet nun um Änderung, die Vorgesetzte kümmert sich drum (Absprachen, Vorabüberlegungen...wissen wir nicht).
Am Ende kommt raus, was jetzt im DP steht. ND-Turnus wurde verschoben um den wichtigsten freien Tag (11.11.) zu ermöglichen.
Dadurch fallen ansonst regulär freie Tage aus, der darauffolgende ND-Turnus beginnt früher.
Ein recht heilloses Durcheinander. Ein vermeidbares?
Das sind doch zwei verschiedene Fälle?!

1.
Im Oktober gab ich an das ich in der Woche wo ich frei habe...laut dienstplan..elich Urlaub habe...am nächsten tag stand in der Woche statt frei..urlaub...der dienstplan wurde aber nicht geändert...nur eben von f in u.

Ein geplanter Urlaub stand im Dienstplan als frei, statt Urlaub, wurde also übersehen. Das gab sie an, im DP wurde das F in U gewandelt. Klar, nachträglich anders wohl schwerlich möglich

2.
Nun habe ich im November einen tag Urlaub beantragt.den 11.11.
Laut meiner Rechnung. .7tage arbeiten 7 frei..hätte ich da arbeiten müssen!
usw.
Jetzt sind wir im November wo sie zusätzlich (kurzfristig) einen Tag Urlaub beantragt hat.

Rest siehe mein letztes post, dies hier nur zur Erklärung.

Wobei auch mir beim Verständnis dieses wirren Ausgangsposts ein Fehler unterlaufen sein kann :)
 

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