Im Krankheitsfall geplante Stunden für Wochenenddienst gestrichen

Hallo tecris,

danke für Deine Antwort, meine Chefin ignoriert mich galant seit 2 Tagen.

In meinem Vertrag steht zum Thema Krankheitsfall:

Bei nachgewiesener, unverschuldeter Krankheit oder auf Betriebsunfall beruhender Arbeitsunfähigkeit, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine Vergütung, gemäß gesetzlichen Bestimmungen, weiter.


Das ist eigentlich alles. Keine Sonderregelungen, allerdings auch nicht dem öffentlichen Tarif angeglichen.

Gruss

Jyklo
 
Hallo liebe Mitschwestern und -pfleger,
ich bin ja total begeistert auf Euer Forum gestossen zu sein!
Ich arbeite in der ambulanten Pflege und habe, weil ich nebenbei studiere meine Arbeitszeit auf 25 % reduziert. Ich arbeite meist an den Wochenenden oder in den Semesterferien am Stück. Als ich jetzt 2 Tage krank war, ist mir das Problem mit den durchscnittlichen Arbeitsstunden auch gedämmert...
Wenn ich an einem Wochenende mit geteiltem Dienst geplant bin sind das 6-8 h pro Tag, vorraussagen lässt sich das natürlich nicht. Im Krankheitsfall bekomme ich aber nur 2 h angerechnet und bin fett im Minus...
Wenn ich Euch richtig verstanden habe müsste ich aber die geplanten Dienststunden bezahlt bekommen- also z.B. die Stunden, die meine Vertretungs-Kollegin dann für mich arbeitet ?! Wenn ich im Frei krank werde ist das mein Problem und im Urlaub werden mir die Urlaubstage gut geschrieben. Ist das alles richtig ?
Das wäre ja traumhaft...
Vielen Dank für die Infos,
Meike
 
Hallo Jyklo
Würde mich mal an Deiner Stelle mit der Mitarbeitervertretung in Verbindung setzen. Oder habt ihr keine? Dann mit einem Rechtsanwalt der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. ev. über Verdi nachfragen. Das sie dich ignoriert, kann man des weiteren als mobbing auslegen, ich würde es aber eher als Unsicherheit bezeichnen.
Und ich würde mich bei der derzeitigen Arbeitslage auf dem Markt, schleunigst nach einer neuen adequaten Arbeitsstelle umsehen. :)
lg Tecris
 
Natürlich keine MAV vorhanden...

Aber ich hab am Montag ein Vorstellungsgespräch ;)

Weiss auch nicht, was sie sich dabei denkt, mit Glück bin ich noch einen Monat bei ihr, und da stehen mir dann noch 8 Urlaubstage zu.

liebe Grüsse

Jyklo
 
Wenn ich Euch richtig verstanden habe müsste ich aber die geplanten Dienststunden bezahlt bekommen- also z.B. die Stunden, die meine Vertretungs-Kollegin dann für mich arbeitet ?! Wenn ich im Frei krank werde ist das mein Problem und im Urlaub werden mir die Urlaubstage gut geschrieben. Ist das alles richtig ?
Das wäre ja traumhaft...
Vielen Dank für die Infos,
Meike

Hallo,

kurze Antwort auf deine Fragen:

1.) im Frei krank ist mein Problem - richtig!
2.) bei Urlaub werden die Tage gutgeschrieben - richtig!
3.) am Wochenend nur durschnittliche Stunden bezahlt - falsch!

Im Krankheitsfall steht dir Ersatz für die lt. Dienstplan vorgesehenen Stunden zu.
Es darf in diesen Fällen weder mit durchschnittlichen Tagesstunden noch mit den tatsächlich angefallenen Diensten, die eine Kollegin übernommen hat, gerechnet werden (Denn andersrum, wenn du im Frei krank bist, werden auch die dienstplanmäßigen Stunden gerechnet und nicht irgendein Durchschnitt).

Gruß

medsonet.1
 
Im Krankheitsfall steht dir Ersatz für die lt. Dienstplan vorgesehenen Stunden zu.
Es darf in diesen Fällen weder mit durchschnittlichen Tagesstunden noch mit den tatsächlich angefallenen Diensten, die eine Kollegin übernommen hat, gerechnet werden (Denn andersrum, wenn du im Frei krank bist, werden auch die dienstplanmäßigen Stunden gerechnet und nicht irgendein Durchschnitt).

Gruß

medsonet.1

Nur gibt es (zumindest bei uns in der amb. Pflege) keine genaue Stundenzahl, für einen kurzen Frühdienst brauch ich am WE ca 2,5h, können aber auch 2 oder 3h sein. Ich habe einen 35h Wochenvertrag, wieviel soll ich denn nu für das WE angerechnet bekommen? Die 7h die mir rein theor. bei einer 5 Tage Woche zustehen würden? :gruebel:. Da steht nicht im Dienstplan, heute habe ich 5h zu arbeiten, da steht nur F4 für kurzer Frühdienst (z.B.)

Liebe Grüsse

Jyklo
 
Hallo tecris,

In meinem Vertrag steht zum Thema Krankheitsfall:

Bei nachgewiesener, unverschuldeter Krankheit oder auf Betriebsunfall beruhender Arbeitsunfähigkeit, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine Vergütung, gemäß gesetzlichen Bestimmungen, weiter.

Jyklo

Hallo,

eine kleine Bermerkung am Rande:

diese Vertragklausel ist in einem Arbeitsvertrag unzulässig!
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich eine Lohnfortzahlung für 6 Wochen zu leisten. Es wird auch im Krankheitsfall niemals geprüft, wer daran schuld ist. Lediglich bei einem Unfall mit Fremdverschulden wird eine Schuldfrage geprüft. Aber auch hier muß der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, kann aber entsprechende Ansprüche gegen den Unfallgegner fordern.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Medsonet,
danke dür die schnelle Antwort!
Ich habe mich inzwischen durch meinen AVR-Diakonie gelesen. Unter § 24 Krankenbezüge steht nichts genaues über die geplanten Stunden, nur dass das Entgeld in Höhe des Urlaubsentgelds weitergezahlt wird.
Wo kann ich das genau nachlesen? Ist das eine Auslegung? Oder geht das auf ein Gerichtsurteil zurück?
Meike
 
hallo

kann nur nochmals darauf hinweisen daß es gesetzlich die soll std sind die im Dienstplan geplant waren gegeben werden
müssen. das heißt wenn ich am Wochenende z.b. in meinem Dienst mit geteiltem Dienst und 9.5 Std geplant bin, dann bekomme ich diese Std beim Krankheitsfall gutgeschriewben, es gibt es nicht, dass durch Krankheit minusstunden entstehen!!!! natürlich kannich nicht die Zeit meiner vertretenden Kollegin bekommen, die vielleicht 10.0 std braucht um den dDienst zu bewältigen. Es gelten allgemein nur die geplanten Std. Die auch vor jedem Arbeitsgericht gewährt werden.
lg Tecris

 
Ich hab's mittlerweile verstanden ;-), leider sieht das meine Chefin nicht mal ansatzweise so...sie hat mich heute vor 4 Kollegen derart "zur Sau" gemacht, dass ich echt nicht mehr weiss, was ich noch sagen soll.

Ihr 1. Argument: Wir haben keinen Schichtplan, sondern einen Dienstplan, um mir das zu demonstrieren hat sie einen "Schichtplan" ihres Mannes kopiert, auf dem seine ganzen Dienste für's komplette Jahr vorgeplant sind. Mein Argument, dass wir auch einen Schichtplan haben, da ja unsere Dienste für einen ganzen Monat vorgeplant sind, hat sie für nichtig erklärt.

Ihr 2. Argument: Wir haben Gleitzeit, ich versuchte dies zu widerlegen (klar, ich kann 5min früher oder später anfangen..sehr grosser Gleitspielraum..), sie sagte darauf, schliesslich habe ich heute auch 15min Pause machen können zwischendurch, DAS wäre Gleitzeit, darauf meinte ich, dass das wohl meine gesetzlich vorgeschriebene Pause sei (wir haben keine festgelegten Pausen, im Normalfall arbeiten wir bei den langen Diensten komplett durch (variert von 7-9h...).
Darauf ihr 3. "Argument" (die gingen ihr dann wohl aus und sie musste auf Drohungen zurückgreifen): Ich hatte nach meinen 2 Wochen Krankschreibung eigentlich bis auf den Donnerstag 1 Woche komplett frei, sie rief mich Montags an, ich wäre im Minus und müsste das jetzt nacharbeiten. Ich sagte, ich kann nicht, ich habe diverse Termine, habe imch dann allerdings breitschlagen lassen, das WE zu übernehmen). Jetzt sagt sie mir, das wäre Arbeitsverweigerung gewesen, damit hätte sie einen Grund für eine fristlose Kündigung gehabt, da drücke sie jetzt aber noch mal ein Auge zu (auf Grund der Personallage bei uns kann sie sich das eh nicht erlauben...)

Ich hab die Nase gestrichen voll, habe leider keinen Rechtsschutz und kenne mich mit solchen Dingen auch nicht wirklich aus, ob das was bringt, wenn ich jetzt noch einen abschliesse...

Grüsse

Jyklo
 
Hallo nochmals.
geht jetzt wohl richtig zur Sache. In den kurzen Diensten von 7-9 gehe davon aus, daß dies den Vormittag betrifft, hat du kein Anrecht auf Pause. Anrecht auf Pause hast du nach 6 Std. und dann ist eine Pause bindend, denn falls dann ein Arbeitsunfall passieren würde , Auto,oder pat. ec. hättest du mindesdens eine Teilschuld. Weshalb hattest du die Pause, weil die Pt. nicht nacheinander terminiert wurden? und wer terminiert deine tour? Deine Chefin? wenn sie die Tour terminiert ist es ihr problem, denn sie hat dafür zu sorgen, daß dein Arbeitstag reibungslos abläuft. Aber ich denke sie kommt jetzt jecht in Schwierigkeitn. Sie weiß daß sie arbeitsrechtlich nicht durch kommt, hofft auf deinen Rückzug. Bist du in einem Berufsverband organisiert? wende dich dann dorthin, denn im Berufsverband ,christlich, Dbfk ec . bezahhlt man meistens einen Rechtschtz mit und die haben einen Justiziar der berät. hoffe Du kommst damit etwas weiter lg Tecris
 
Hallo tecris,

die 7-9h sind die Arbeitsdauer ;) (also Dienste von 5:45 Uhr bis im Durchschnitt 14 Uhr).

Und nein, leider bin ich nicht mehr in einem Berufsverband, bis letztes Jahr war ich im KH tätig und habe da monatlich an die MAV gezahlt, aber leider bin ich da ja jetzt völlig raus, war auch ein anderes Bundesland.
Und ja, unsere Chefin macht die Tourenpläne, die "Pause" heute hatte ich mit einer Patientin verquatscht...und heute hatte ich auch nur 2h Dienst am Morgen, mein Gegenargument mit den Pause resultierte auf die Aussage von ihr, wenn in den grossen Touren jemand ausfällt, könnte ich ja auch Pause machen, darauf meinte ich, dass diese Pause uns ja auch gesetzlich zusteht...
 
Hallo Yklo,

die MAV hast du sicher nicht bezahlt, wenn dann hast du an eine Gewerkschaft bezahlt. Wenn du diese nicht gekündigt hast und immer noch brav deine Beiträge überweist, dann hast du auch noch Gewerkschaftlichen "Schutz", auch in einem anderen Bundesland.

Schönen Tag
Narde
 
Hallo narde,

ich hatte monatlich 50 Cent Beitrag an die MAV des Krankenhauses gezahlt, da ich dort nicht mehr arbeite, zahle ich auch nicht mehr.

Gruss

Jyklo
 
Hallo narde,

ich hatte monatlich 50 Cent Beitrag an die MAV des Krankenhauses gezahlt, da ich dort nicht mehr arbeite, zahle ich auch nicht mehr.

Gruss

Jyklo

Und wieso hast Du einen Beitrag an die MAV gezahlt? Wie wurde das begründet?
 
Für die monatliche Ausgabe der MAV-Aktuell und diverse andere Dinge...aber das ist jetzt nicht der Punkt, ich bin nicht mehr drin, hab keinen Rechtsschutz und mein Problem sind meine unter-den Tisch-gefallenen Wochenendarbeitsstunden :).
 
Hallo zusammen,
ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Chefin. Demnach bekomme ich immer meine durchschnittliche Arbeitszeit berechnet, wenn ich arbeitsunfähig bin-auch im Frei ?!?
Das mit dem krank sein im Frei ist mir aber total neu. Da bin ich mal gespannt was im Fall des Falles auf der Abrechnung steht...
Sie begründet den Rückgriff auf die durchschnittliche Arbeitszeit damit, dass eine geplante Dienstzeit in der ambulanten Pflege nicht zu erfassen sei. Das steht so leider auch im AVR- zumindest, wenn die Zeit anders nicht zu ermitteln ist.
Kennt jemand überzeugende Gerichtsurteile zu diesem Gebiet?
Meike
 
Hallo
Das man wenn man im genehmigten Dienstplan steht und dann krank ist die Durchschnittszeit bekommt... Was bezeichnet Deine Chefin als Durchschnittszeit? Wenn ich 25 Patienten in der Tour habe, so ist doch für jede Tätigkeit eine eingeplante Zeit . Verband... Min. Kl Toi...Min Gr. Toi...min
das heißt ich bekomme die geplante Zeit dieser 25 Patienten gutgeschrieben. Daß ungeplante Dinge wie, kollabierter Pat, ein ungeplanter Toilettengang ec. nicht gegeben werden kann ist klar. Das heißt, Du kannst nicht die selbe Arbeitszeit gutgeschrieben bekommen wie Deine Vertretung.
Wenn Deine Tour mit 5.5 Std geplant ist mußt Du diese auch bekommen.
Wenn Du nicht im Dienstplan stehst und frei hast, hast du einfach verloren. Das ist dann halt Dein "Privatvergnügen".
Gerichtsurteile kenne ich nicht.
Lg Tecris
 
Ich bin leider bei der ganzen Diskussion nicht ganz durchgestiegen wie es nun bei mir wäre:

Bin seit 06.01. -31.01. krank geschrieben. Da ich aber im Dienstplan in dieser Zeit mit frei geplant bin (habe noch etliche Überstunden - aber im Plan steht ausdrücklich x für frei, nicht absetzen oder FA) meinte meine PDL ich würde dafür auch keine Stunden erhalten, weil es die nur gibt wie ich geplant bin. Im Klartext hieße das aber ich bin zwar krank, aber mache Minusstunden bzw. setze Stunden ab, da ja auf meiner Monatsabrechnung dann für alle Tage ab 06. Januar eine Null steht. 22 Arbeitstage hat der Monat a 5Stunden/tag (bin für 25/Woche eingestellt) müsste ich ein Monatssoll von 110 Stunden erbringen. Bis jetzt habe ich 34 Stunden gearbeitet, hätte dann also 76 Minusstunden obwohl ich nicht absetze sondern krank bin.

Und noch eine zweite Frage: Meine Krankschreibung läuft wahrscheinlich unter Arbeitsunfallfolgen (wenn die BG keinen Stress macht, der D-Arzt hat es jetzt jedenfalls erstma so eingestuft), wie ist es dann eigentlich? Und bekommt meine PDL meinen Arbeitsausfall dann bezhalt?
 
Hallo Phoenix,
war das frei schon geplant, bevor Du Deine Krankschreibung abgegeben hast?
 

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