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Phoenix79
Gast
Ja, der Dienstplan wird bei uns immer fünf - sechs Wochen vorher geschrieben, der für januar am 27. November.
Du hast für meine Begriffe eine seltsame Sicht. Kein Mensch will Dich bestrafen und es ist auch keine Strafe.Werde ich also wiedermal dafür bestraft das ich Überstunden geleistet habe, da ich ja nicht die Wahl hatte, denn sonst hätte ich sie mir bezahlen lassen und nun habe ich sie völlig umsonst gemacht, da ich krank bin und von den Stunden die ich absetze nichts habe, da ich ja momentan nicht mal alleine einkaufen gehen kann weil ich nichts heben und nicht Auto fahren kann.
Das hatte ich versucht, ich wollte sie gerne bezahlt haben, aber "No way" - hatte auch um eine Höherstufung auf wenigstens sechs Stunden gebeten, da bei durchschnittlich 50 Überstunden pro Monat, ich so ja nie auf nen "grünen Zweig komme" - aber auch Fehlanzeige.Kann ich dieser "Bestrafung" eingentlich entgehen, wenn ich drauf bestehe, dass meine Überstunden nicht über frei ausgegelichen werden?
Ich habe dasselbe Problem mit den Wochenenden. Wenn ich z.B. Mi-So krank geschrieben bin, bekomme ich nur Mi-Fr als krank angerechnet, obwohl ich Wochenende Dienst gehabt hätte.
Zusätzliches Problem: Wir arbeiten 12Stunden-Schichten und bekommen, wenn wir krank sind, nur 8Stunden pro Tag angerechnet mit der Begründung, dass wir ne 40Stunden -Woche haben.
Also ist das nicht zulässig und falsch?
Außerdem hab ich mich am Sonntagabend krank gemeldet für Montag(hätte da Tagdienst 12 Stunden gehabt).
Jetzt heisst es, ich bekäme für Montag kein krank eingetragen, also keine Stunden, weil keine AU da sei.
Im Arbeitsvertrag steht, dass ich ne AU erst ab dem 3. Tag krank benötige.
Mit welchen Argumenten kann ich meiner Chefin da kommen?
Du hast aber nicht überlesen, dass es sich hierbei nicht um eine Klinik handelt sondern um eine häusliche Intensivpflege handelt, die das meist vertraglich mit ihren MA geregelt haben?Eigentlich aber sind nicht einmal 12 Stunden täglich erlaubt, es gibt nur im Einzelfall Sonderregelungen durch Tarifvertrag in Kombination mit Betriebsvereinbarungen. Denn die tägliche Höchstarbeitszeit darf max. 10 Stunden nicht überschreiten !
In Einzelfällen kann meines Wissens aber auch eine Sonderregelung im Krankheitsfall vereinbart werden, d.h. mit dem Betriebsrat.
Du hast aber nicht überlesen, dass es sich hierbei nicht um eine Klinik handelt sondern um eine häusliche Intensivpflege handelt, die das meist vertraglich mit ihren MA geregelt haben?
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