Im Krankheitsfall geplante Stunden für Wochenenddienst gestrichen

Ja, der Dienstplan wird bei uns immer fünf - sechs Wochen vorher geschrieben, der für januar am 27. November.
 
Wenn der Dienstplan im Voraus so geplant war, dann hättest Du ja die Minusstunden sowieso gemacht, auch wenn Du nicht krank gewesen wärst, oder? Meines Erachtens ist das so richtig, wie es Deine PDL sagt. Es wird im Krank das berechnet, was im Dienstplan geplant war.
 
Ja du hast leider recht, ich habe mich mittlerweile beim Anwalt erkundigt und es ist tatsächlich so, wenn ich frei geplant bin egal ob normales frei weil ich 10 Tage gearbeitet habe und mir dann regulär vier Tage frei zustehen oder wie jetzt in meinem Fall weil ich Überstunden absetzten soll, dann bin ich zwar krank, aber setzte trotzdem Überstunden ab, der Anwalt meinte, im Prinzip bräuchte ich nicht mal einen Krankenschein.
Werde ich also wiedermal dafür bestraft das ich Überstunden geleistet habe, da ich ja nicht die Wahl hatte, denn sonst hätte ich sie mir bezahlen lassen und nun habe ich sie völlig umsonst gemacht, da ich krank bin und von den Stunden die ich absetze nichts habe, da ich ja momentan nicht mal alleine einkaufen gehen kann weil ich nichts heben und nicht Auto fahren kann.
Selbst die Tatsache das es ein Arbeitsunfall war, ändert nichts daran. :cry1::evil1::motzen:
 
:troesten:

Wer im Frei krank wird, hat Pech gehabt, das geht uns allen so.
 
Werde ich also wiedermal dafür bestraft das ich Überstunden geleistet habe, da ich ja nicht die Wahl hatte, denn sonst hätte ich sie mir bezahlen lassen und nun habe ich sie völlig umsonst gemacht, da ich krank bin und von den Stunden die ich absetze nichts habe, da ich ja momentan nicht mal alleine einkaufen gehen kann weil ich nichts heben und nicht Auto fahren kann.
Du hast für meine Begriffe eine seltsame Sicht. Kein Mensch will Dich bestrafen und es ist auch keine Strafe.
Dass Du in diesen Tagen krank wirst, damit hat niemand gerechnet, im Gegenteil, die Überstunden sollten Dir ja frei gegeben werden.
Wenn Du mit Mehrarbeits-/Überstunden geplant bist und dann krank wirst bekommst Du diese Stunden auch angerechnet. Wie würdest Du das dann bezeichnen, als Belohnung?
 
Ich denke schon, dass es ein Unterschied ist, ob ich frei hatte wegen der Arbeitszeitverlagerung (Sonnatg gearbeitet, Freitag dafür frei) oder ob es sich um einen Freizeitausgleich für mehr geleistete Stunden handelt. Jeder von uns weiß, dass es in der Regel mehr Stunden sind, als der Gesetzesgeber im regelmäßigen Ausgleich vorsieht- dem Arbeistzeitkontingent sei dank.

Die Überstunden sind nicht Inhalt meiner Tätigkeit- meint ich bin mit einer bestimmten Stundenzahl angestellt. Überstunden beschneiden meine Freizeit. Und da finde ich den Satz mit der Bestrafung durchaus nicht daneben.

Kann ich dieser "Bestrafung" eingentlich entgehen, wenn ich drauf bestehe, dass meine Überstunden nicht über frei ausgegelichen werden?

Elisabeth
 
Kann ich dieser "Bestrafung" eingentlich entgehen, wenn ich drauf bestehe, dass meine Überstunden nicht über frei ausgegelichen werden?
Das hatte ich versucht, ich wollte sie gerne bezahlt haben, aber "No way" - hatte auch um eine Höherstufung auf wenigstens sechs Stunden gebeten, da bei durchschnittlich 50 Überstunden pro Monat, ich so ja nie auf nen "grünen Zweig komme" - aber auch Fehlanzeige.
Da musst du dann noch Wohngeld beantragen, weil du es finanziell kaum durchhälst mit dem Teilzeitgehalt, kriegst es nur anteilmäßig genehmigt, weil du ja nicht Vollzeit arbeitest und dir noch nen Nebenjob suchen kannst lt. Argumentation der Wohngeldstelle. (Das Gleiche kriegste bei der ARGE zuhören, da du theoretisch ja, wenn du unter 900, Euro netto hast noch Aufstockung bei der ARGE beantragen kannst). Das ich nur theoretisch mit 5 Stunden angestellt bin und jeden Tag an die 12 Stunden arbeite interessiert nicht.Kommt noch bei mir hinzu, das es ein Arbeitsunfall war, aber auch das interessiert nicht, Krank im Überstunden abbau = Pech gehabt = drei Wochen umsonst gearbeitet.
 
Nein, eine Auszahlung der Überstunden kann man nicht verlangen (außer das Beschäftigungsverhältnis endet und es sind Stunden über) - allerdings muss der AG in einem angemessenen Zeitraum einen Ausgleich schaffen. So weiß ich das zumindest.

Wenn man da krank wird ist das tatsächlich einfach Pech. Aber das ist überall so...und ich würde das fast als Lebensrisiko bezeichnen. Ist natürlich ärgerlich, keine Frage.


DS
 
Nee überall ist es nicht so. Meine Eltern arbeiten in der Landwirtschaft, meine Brüder im Handwerk und meine Schwester im Einzelhandel: Wenn die krank werden und zufällig gerade frei haben, dann zählt krank und nicht frei, es sei denn samstag oder sonntag.
 
Und sie bekommen für das Kranksein dann Stunden gutgeschrieben, oder wie?
 
Hallo,
habe da auch mal eine Frage.
Eine Kollegin von mir ist für 1 Woche krank geschrieben worden. Freitags hat sie angerufen, dass sie für eine weitere Woche krank geschrieben worden ist. Montags bringt sie ihren Krankenschein ins Büro, und sieht das im Dienstplan statt krank FREI eingetragen worden ist. Begründung der Chefin war, man wollte ihr einen gefallen tun damit sie sich in ruhe erholen könne ohne sich stress mit der AU zu machen.
Das problem ist aber das sie jetzt ordentlich minusstunden damit gemacht hat.
Ich glaube ja, dass das so nicht geht. Sie hat sich schließlich krank gemeldet. Da kann man doch nicht einfach frei eintragen.
Zudem musste sie (als schwangere) immer zu einem Kind mit 6 Stunden tglich fahren. Tägliche arbeitsdauer ist 6,42 Stunden. Heißt jeden Tag 0,42Std. minus.
Zudem Samstags immer nur einen kurzen 2 Std.- Dienst.
Ebenfalls jede menge minus.
Auf das Problem angesprochen sagte unsere Chefin immer nur, naja das regeln wir schon.
Jetzt hat sie ein Beschäftigungsverbot bekommen (musste als Schwangere Kinder versorgen die sie eigentlich nicht mehr versorgen durft und aufgrund von Personalmagel nicht freigestellt worden ist) und hat ca 150Std. MINUS!!!!
Was passiert jetzt damit?? Die kann sie ja nicht aufarbeiten. Die Urlaubstage reichen dafür auch nicht. Und nach der Geburt möchte sie da eh nicht mehr arbeiten.
Die Chefin meinte schon, naja sie erkundigt sich und zieht es ihr vom Gehalt ab!!! Darf die das????
Ich finde ja, dass das eine eindeutige Fehlplanung seitens des Büros ist und nicht das Problem meiner Kollegin oder sehen wir das falsch????

Sorry etwas lang geworden, aber schon bei gedanken daran könnte ich platzen!


LG
rebecca
 
Ich habe dasselbe Problem mit den Wochenenden. Wenn ich z.B. Mi-So krank geschrieben bin, bekomme ich nur Mi-Fr als krank angerechnet, obwohl ich Wochenende Dienst gehabt hätte.

Zusätzliches Problem: Wir arbeiten 12Stunden-Schichten und bekommen, wenn wir krank sind, nur 8Stunden pro Tag angerechnet mit der Begründung, dass wir ne 40Stunden -Woche haben.

Also ist das nicht zulässig und falsch?

Außerdem hab ich mich am Sonntagabend krank gemeldet für Montag(hätte da Tagdienst 12 Stunden gehabt).
Jetzt heisst es, ich bekäme für Montag kein krank eingetragen, also keine Stunden, weil keine AU da sei.
Im Arbeitsvertrag steht, dass ich ne AU erst ab dem 3. Tag krank benötige.

Mit welchen Argumenten kann ich meiner Chefin da kommen?
 
Ich habe dasselbe Problem mit den Wochenenden. Wenn ich z.B. Mi-So krank geschrieben bin, bekomme ich nur Mi-Fr als krank angerechnet, obwohl ich Wochenende Dienst gehabt hätte.

Zusätzliches Problem: Wir arbeiten 12Stunden-Schichten und bekommen, wenn wir krank sind, nur 8Stunden pro Tag angerechnet mit der Begründung, dass wir ne 40Stunden -Woche haben.

Also ist das nicht zulässig und falsch?

Außerdem hab ich mich am Sonntagabend krank gemeldet für Montag(hätte da Tagdienst 12 Stunden gehabt).
Jetzt heisst es, ich bekäme für Montag kein krank eingetragen, also keine Stunden, weil keine AU da sei.
Im Arbeitsvertrag steht, dass ich ne AU erst ab dem 3. Tag krank benötige.

Mit welchen Argumenten kann ich meiner Chefin da kommen?

Das ist alles nicht rechtens, denn es gilt das Entgeltausfallsprinzip. Das heißt, wenn Du krank bist, dann wirst Du stundenmäßig immer so behandelt, als wenn Du nicht krank gewesen wärst. Sprich 12 Stunden, wenn ein 12 Stunden-Tag geplant war. Das bedeutet aber auch, wenn Du in der Frei-Phase krank bist, dann bekommst Du auch nichts gutgeschrieben.
Eigentlich aber sind nicht einmal 12 Stunden täglich erlaubt, es gibt nur im Einzelfall Sonderregelungen durch Tarifvertrag in Kombination mit Betriebsvereinbarungen. Denn die tägliche Höchstarbeitszeit darf max. 10 Stunden nicht überschreiten !
In Einzelfällen kann meines Wissens aber auch eine Sonderregelung im Krankheitsfall vereinbart werden, d.h. mit dem Betriebsrat. Dann könnte es evtl. sein, dass es eine Sonderregelung im Krankheitsfall gibt. Aber das sind Ausnahmen. Sonst gilt immer: Stunden zählen im KRANK so, als wenn man nicht krank gewesen wäre, bis zu 6 Wochen.

Klick hier: krank ist wie gearbeitet - Schichtplanfibel für Betroffene
 
Das gleiche war bei mir vor kurzem der Fall. Ich hatte dann sogar Minusstunden durch mein Krank, da wir im 12 Stundendienst arbeiten und ich dann ja auch so eingeplant bin mit ca. 14 Diensten im Monat und nun war ich drei Wochen krank in denen ich 11 Dienste gehabt hätte. Habe aber die 11 Dienste nur mit 8 Stunden berechnet gekriegt und die freien Tage zwischendrin mit frei so dass ich in dem Monat nur auf 124 Stunden kam obwohl ich wenn ich nicht krank gewesen wäre 168 gehabt hätte, somit habe ich durch das krank 44 Minusstunden.

Aber was kann ich dagegen machen, ich weiß das das nicht Rechtens sein kann, aber ich bin ja noch in der Probezeit.
 
Eigentlich aber sind nicht einmal 12 Stunden täglich erlaubt, es gibt nur im Einzelfall Sonderregelungen durch Tarifvertrag in Kombination mit Betriebsvereinbarungen. Denn die tägliche Höchstarbeitszeit darf max. 10 Stunden nicht überschreiten !
In Einzelfällen kann meines Wissens aber auch eine Sonderregelung im Krankheitsfall vereinbart werden, d.h. mit dem Betriebsrat.
Du hast aber nicht überlesen, dass es sich hierbei nicht um eine Klinik handelt sondern um eine häusliche Intensivpflege handelt, die das meist vertraglich mit ihren MA geregelt haben?
 
Du hast aber nicht überlesen, dass es sich hierbei nicht um eine Klinik handelt sondern um eine häusliche Intensivpflege handelt, die das meist vertraglich mit ihren MA geregelt haben?

Doch, das habe ich überlesen... :gruebel: Danke für den Hinweis.
Da gibt es wohl Sonderregelungen, da kenn ich mich net so aus...:emba:
 
Allerdings bin ich wie du der Meinung, dass die geplanten Dienste gelten...
 
Hallo,

wenn du nach einem Dienstplan arbeitest, der von der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 8 Stunden --> 40 Wochenstunden) abweicht, gilt im Falle der Krankheit folgendes:

1.) es sind grundsätzlich die Stunden zu berücksichtigen, die am Tag der Krankheit dienstplanmäßig vorgesehen sind:
- wenn du 10 Stunden Dienst hättest, sind diese 10 Stunden zu berücksichtigen
- wenn du frei hättest, werden keine Stunden berücksichtigt

2.) Eine Sonderregelung gibt es allerdings, wenn du Urlaub an diesem Tag hättest, hier muß dir der Arbeitgeber den Urlaubstag zurückgewähren, obwohl du ja auch "frei" hättest.

Du solltest mal überprüfen, ob du wirklich eine 40-Stundenwoche mit 12-Stundenschichten hast.
Ich kenne diese Variante eigentlich nur in Verbindung mit Bereitschaftszeiten, und da ist in der Regel eine Arbeitszeitverlängerung auf 48-Stunden ( 4 Tage x 12 Stunden) vereinbart.

Gruß

medsonet.1
 
Ich habe definitiv ne 4Stunden-Woche.
Daraus werden die monatlichen Soll-Stunden errechnet.

Und dann mach ich nur 12Stunden-Dienste, was bedeutet, dass ich im Monat ca.14 Dienste habe und den Rest frei.
 
Bei mir ist es etwas anders aber trotzdem vergleichbar.

Ich muss ende des Monats operiert werden, ist auch eine wichtige OP, nicht Mandel raus obwohl es nicht muss etc
Habe meine Stationsleitung informiert und ihr den Termin mitgeteilt. Naja ende des Monats habe ich nun den Termin und war noch für 4 Tage Dienst eingeteilt. Heute gucke ich auf den Dienstplan und ich arbeite an meinen freien Tagen für meine Kollegen die für mich einspringen müssen die anberaumten Stunden.
Das Wochenende vor meiner Op hatte ich eigentlich frei, jetzt soll ich für meine Kollegen einspringen die dann dafür Frei bekommen. Ist das rechtens? Kennt jemand vl irgendwelche rechtlichen Grundlagen wenn nicht. Besten Dank
 

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