Geplante Minusstunden?

...
naja...bin nu mal gespannt, was passiert, wenn ich meine kündigung (hoffentlich bald) da abgeben werde.....

Glaubst Du da selbst noch dran? Das alles hätte doch schon so gut wie erledigt sein können. Die Stellensituation ist der Pflege ist doch im Moment so gut wie lange nicht mehr, vor allem bei Euch in Pott wird sich doch wohl leicht was finden lassen. Ich verstehe nicht, wieso Du noch nichts hast! Hast Du wenigstens schon Bewerbungen geschrieben?
 
ich mach mir da auch nur wenig hoffnungen.....
langsam zeigt chef echt sein wahres gesicht.....schlimm, schlimm...wenn ich pech hab, darf ich also auch noch geld ZAHLEN, wenn ich da aufhöre.....wenn es nicht so traurig wäre,müsste ich echt fast lachen....
 
Sag mal, hast du dir eigentlich deinen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift durchgelesen?
 
ja, aber scheinbar nicht gut genug. chef sagte ja auch, dass 15 nächte im monat ausreichen würden......und jetzt dreht er mir das so um......
 
Blackcat ich hab da ein Angebot für dich ;)

ATTRAKTIV! :flowerpower:

sieh zu dass du da wech kommst. Alles andere sieht aus, als würdest du dein Leiden genießen. Huschhusch - Popo hochkriegen.


PS - ich schreibe meine Dienstpläne zu Hause auf - inc. Soll- und Iststunden, Urlaub und AU :) hat mir schon so manches mal geholfen ^^
 
habe schon eine bewerbung geschrieben, wäre meine absolute traumstelle, hier am ort. in einer behinderten-wohneinrichtung. reiner tagdienst, betreuung, freizeitgestaltung, caritas-verband ......werde da morgen mal anrufen, vielleicht liegt ja auch morgen schon ne antwort im briefkasten. das telefonat, was ich dienstag geführt habe, war jedenfalls schon sehr positiv ...drückt mir bitte alle ganz fest die daumen!!

lg cat
 
Versteif dich nicht auf ein Angebot - ich hatte letztes Jahr 10 Bewerbungsgespräche bei amb. Intensivdiensten - bei allen waren die Arbeitsverträge - naja - sagen wir - höm - für die Tonne (Knebelverträge aus dem Märchenbuch :schraube: )

Ich hatte heute ein Gespräch - sehr vielversprechend und am 12. ziehts mich nochmal zu einem anderen PD

allerdings wechsel ich aus der Erwachsenenpflege wieder in die KiKra - mit meiner Firma hab ich so kein Problem, weswegen ich sie bez. Erw.Pflege bedingungslos weiterempfehlen würde. Für Fragen diesbezüglich einfach PN schicken :)
 
Na klar, aber unterschreibe nicht wieder einen Sklavenvertrag - Sklaven können nämlich nicht entlassen, sondern nur verkauft werden :x
 
schwarze Schafe gibts ja leider überall :(

ich hab heute wieder die Erfahrung gemacht, dass die PD mittlerweile eher sich präsentieren und dem Bewerber schmackhaft machen müssen und nicht mehr andersrum (freaky)

da sieht man mal, wie alle Händeringend nach Personal suchen - die Angebote im Vergleich zum Vorjahr sind schon krass.
 
@ blackcat:
Ich verweise auf meinen Beitrag, die Nr. 31 in diesem Thread. Wenn keine diesbezügliche Regelung in Deinem Vertrag steht (1. Möglichkeit) oder wenn der Betriebsrat keine derartige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossenhat (2. Möglichkeit, dort nachfragen!), dann sind die Minusstunden gegenstandslos, wenn Du denn immer bereit warst, zu arbeiten, und Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast.
Geld zahlen würde ich schon gleich gar nicht. Lies einfach mal den Beitrag Nr. 31 durch, da ist ein interessanter Link, der alles erklärt.
Alles Gute!
 
ich zitiere hiermit aus meinem AV: "1. die arbeitszeit wird durch den dienstplan festgelegt. sie wird im zusammenhang mit dem Dienstplan auf einem arbeitszeitkonto dokumentiert (anmerkung von mir: allerdings ohne aufstellung eines saldos - +/- Stunden). das konto ist monatlich vom An durch unterzeichnung zu bestätigen.
2. geleistete arbeitsstunden sind zunächst immer auf bestehende minderarbeitsstunden anzurechnen. es können höchstens 40 stunden in den folgenden abrechnungszeitraum übertragen werden. darüber hinausgehende minderarbeitsstunden werden mit der abrechnung einbehalten. darüber hinausgehende mehrarbeitsstunden sind grundsätzlich auf volle arbeitstage in feizeit auszugleichen.

weiter steht im vertrag:
§ 20 Verfallfristen

  • alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.
  • Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
Dies gilt nicht für Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, die während eines Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang anhängen.
Für diese Ansprüche beginnt die Verfallfrist von zwei Monaten nach Rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens.

frage hierzu: ansprüche - auch finanzielle aus der lohn- und gehaltsabrechnung??

lg cat

p.s: 11 nächte am stück gearbeitet...jetzt hoffentlich 4 volle tage frei....ansonsten flipp ich aus!!!!
bewerbungen laufen!!
 

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