Geplante OP nach Narkose ausgefallen!

zu 1.) Narkosegase (wobei man sagen könnte dass durch die Gasabsaugung die Grenzwerte eingehalten werden, AWR ist da sicher problematischer)

zu 2.) OP/Intensiv/Anästhesie gelten per definitionem als Orte mit erhöhter Infektionsgefährdung (ob zu Recht oder zu Unrecht sei mal dahingestellt)

Aber: das ist nur meine Einschätzung, IANAL (i am not a lawyer :))
 
Zu 1. Gasabsaugung hält die Grenzwerte ein. Alles in allem dürfte damit der Punkt wegfallen.
Zu 2. Gibts da eine rechtliche Aussage zu- speziell auf den OP bezogen?

Elisabeth
 
Hallo,

werden in der Anästhesie stichsichere Intrumente eingesetzt? Das ist nämlich auch ein Ausschlusskriterium für Tätigkeiten die eine Anästhestin ausführen muss.

Mutterschutzgesetz gilt auch für sie.

Schönen Abend
Narde
 
Du meinst: eine Flexüle legen? Wo konkret im MuSchu steht das mit den stichsicheren Instrumenten?

Ein Skalpell bekommt hoffentlich nur der Operateur in die Hand. *g*

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

das hier meine ich:
Injektionen, sofern dabei mit stechenden oder schneidenden Instrumenten hantiert wird. Nur wenn ausnahmslos stichsichere Injektionssysteme verwendet werden, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbeschäftigung damit möglich.

Schönen Abend
Narde
 
Man scheint sich sehr uneins zu sein, was die Auslegung des MuSchu angeht:
Einsatzmöglichkeiten:
Daraus ergeben sich zusätzlich zu den bisherigen Einsatzmöglichkeiten folgende mögliche Arbeitsplätze für gra-vide Anästhesistinnen und Anästhesieschwestern nach entsprechender dokumentierter Unterweisung:
Anästhesiebereich
• Durchführung, Überwachung und Dokumentation von Intubationsnarkosen als sogenannte TIVA (ohne Ver-wendung von Inhalationsanästhetika)
• Überwachung und Dokumentation von bereits angelegten Regionalanästhesien
• Kein Umgang mit stechenden, schneidenden oder bohrenden Geräten. Notwendige Punktionen werden von an-deren Personen durchgeführt
• Bei auftretenden Notfällen oder anderen Situationen mit zu erwartenden erhöhten physischen und/oder psychi-schen Belastungen übernimmt der zuständige Oberarzt die Patientenversorgung. Die gravide Mitarbeiterin wird gegebenenfalls in einen anderen, für sie geeigneten Arbeitsbereich - eventuell im Tausch mit einem (r) dort täti-gen Kollegen(in) - eingesetzt.
http://www.ukaachen.de/go/show?ID=1325921&DV=0&COMP=download&NAVID=1325882&NAVDV=0

10. Anästhesie-Bereiche
Narkosegase der Halogenkohlenwasserstoffreihe zählen zu den Gefahrstoffen.
Halothan kann zu Missbildungen am ungeborenen Kind führen.
Die Beschäftigung einer werdenden Mutter in Bereichen, in denen mit
dem Freiwerden dieser Gase gerechnet werden muss, ist daher nicht
möglich (z.B. in Operationsbereichen, in denen Inhalationsnarkosen eingeleitet,
aufrechterhalten oder ausgeleitet werden; in Aufwachräumen).
Stillende Mütter dürfen nur beschäftigt werden, wenn der Grenzwert eingehalten
wird. Von einer Einhaltung der Grenzwerte kann dann ausgegangen
werden, wenn die Empfehlungen des Berufsgenossenschaftlichen
Institutes für Arbeitsmedizin eingehalten werden.36 Werdende oder
stillende Mütter können mit der Prämedikation betraut werden.
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/betriebsarzt/PDF/Broschuere_Mutterschutz_2007_01.pdf

NRW bezieht sich beim Beschäftigungs"verbot" auf die potentielle Infektionsgefahr ohne nähere Angaben zu den Übertragungswegen.

Das bringt die Nundesärztekammer zu folgender Feststellung:

Auch in der Anästhesie haben sich die Gesundheitsgefahren durch Inhalationsnarkosen auf Grund des Einsatzes von effizienten Absaugsystemen und von intravenösen Anästhesien deutlich verringert. Hier ist zu fordern, dass Tätigkeitsverbote durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt nach Arbeitsplatzbesichtigung nur entsprechend des individuellen Risikoprofils ausgesprochen werden.
Bundesärztekammer - Mutterschutz

Man darf gespannt sein, wie der hier beschriebene Fall ausgeht.

Elisabeth
 
Hallo zusammen,

ich bin nachwievor der Meinung, das die Regelungen des Mutterschutzgesetzes einen Einsatz im OP und Anästhesiebereich verbieten und ich kenne bisher keine Klinik, die dies nicht so handhabt.
Es gibt allerdings eine einschränkung, aber ob dies rechtlich relevant ist kann ich beurteilen. Bei meiner Recherche zu diesem Thema habe ich gelesen, dass die Mutterschutzbestimmungen nicht für Selbstständige gelten. Ist die Ärztin in diesem Fall als selbstständig zu werten? Aber auch wenn, dann hätte sie als Fachkraft wissen müssen, dass Stresssituationen sich in der Schwangerschaft negativ bemerkbar machen können, und es u.U. unmöglich machen ihrer Tätigkeit vollständig nachzukommen.
Es geht mir aber gar nicht so sehr um die rechtliche Seite und um Schuld, aber es geht darum, dass der Patient zu Schaden gekommen ist und man ihn entsprechend entschädigen müsste, sofern man dies mit Geld überhaupt kann. Aber es wäre zumindest etwas!



Interessanter Link, kein Gesetz aber erläutert Arbeitschutzbestimmungen für Beschäftigte in Krankenhäusern. Ich kann die meisten Begründungen nachvollziehen.

http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/publikationen/pdf_publ/werd.pdf
 
Gut, die Anästhesistin hat auf eigene Gefahr dort gearbeitet, bitteschön. Das Mutterschutzgesetz soll, soviel ich weiß, die werdende Mutter und das ungeborene Leben schützen. Ich finde es unverantwortlich, aus diesem Grund eine bereits laufende Narkose abzubrechen, was ist das für eine Organisation, ich bin geschockt?!? Es MUSS ein AN frei sein, wer betreut die Intensivstation? Sicher, die Gute hatte sicher keine andere Wahl, trotzdem ist der Vorgang unverantwortlich. Und hat schon einmal jemand davon gehört, dass wegen einer Pflegekraft, der übel geworden ist, eine Op abgebrochen wurde?
Außerdem sollte in einem solchen Fall der Kollege aus dem Nachbarsaal imstande sein, 2 Narkosen zu betreuen, weil sie von fachkundigem Pflegepersonal unterstützt werden.
Was für ein Szenario, ehrlich. Da geht es um Prozeßoptimierung, besseres Op-Management und Qualitätssicherung und eine Op wird wegen der hochschwangeren AN abgebrochen. Sie sollte wenigstens im Kollegenkreis abklären, wie mit ihrer Situation umgegangen wird. Sie hätte auch auf Narkosen verzichten können und außerhalb des Ops genug zu tun gehabt.
Was wäre gewesen, wenn es eine Notfallsectio gewesen wäre? Ein blutendes Aneurysma? Oder einfach nur ein 5jähriges Kind (als Mutter wäre ich ausgetickt)!
Sowas geht nicht! Ich sehe allerdings nicht, was das restliche Op-Team damit zu tun haben soll!
Mit Elisabeth stimme ich mal wieder überhaupt nicht überein. Fehler passieren, ja, aber das war kein "Fehler", sondern mangelnde Organisation und Selbstüberschätzung der AN. Man kann nicht willkürlich Pat. ein- und ausleiten, v.a. nicht, wenn sich schon bei fünfminütiger Verspätung der Operateure beschwert wird.
 
Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
Johannes-Evangelium 8,7

Es kann keinen Schuldigen geben in dieser Situation. Und seien wir mal ehrlich- der Sparzwang führt die Kliniken in solche Situationen. Ergo: Beschwerde bei der Politik.... und vielleicht auch ins eigene Portomanaie der Pat. die mit ihrem Run nach Vollkaskoversicherung zum Schnäppchenpreis diese Entwicklung noch unterstützen.

Elisabeth


PS: Ev, haste schon gezeichnet bei UNS REICHT'S - Unterschriftenaktion von DBfK und verdi ? Genau da gehört dein berechtigter Unmut hin.
 
Es kann keinen Schuldigen geben in dieser Situation.

Wieso nicht? Ich würde allerdings einen anderen Begriff wählen und es nicht "schuldig" nennen, sondern Verantwortlichkeit, denn irgendwer trägt die Verantwortung dafür, dass der Patient ein zweites Mal eine Narkose bekommt.

Die Klinikverantwortlichen hätten meines Erachtens ihre Verantwortung insofern wahrnehmen müssen, dass es einen Ersatzanästesisten im Haus gibt (hat man das überhaupt in Erwägung gezogen?) und die Ärztin hätte sich der besonderen Belastung im Anästheseibereich bewußt sein müssen.

Und Sparzwänge rechtfertigen nicht alles! Und dem Patient ist auch nicht damit geholfen, wenn man sich an die Politik wendet, denn die kann im vorleigenden Fall gar nichts dafür.

Elisabeth, irgendwie verstehe ich nicht, wieso du soviel Verständnis für das Verhalten der Klinik und der Ärztin hast (die Pflegenden nehme ich bewusst aus)? Klinik wie Ärztin würde ich zumindest Fahrlässigkeit attestieren....
 
Hallo,

die Anästhesistin arbeitet Freiberuflich, gilt hier das Mutterschutzgesetz?
Mietet sie die Räume und Geräte vom Krankenhaus?

Egal, ich als Patient würde dem Krankenhaus die ordentlich "auf die Füsse treten".

Schönen Abend
Narde

Ergänzung: Elisabeth, ich berufe mich auf eine Broschüre von 11/2006 wie aktuell sind deine Angaben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, dieEV!

Du hast recht. Sie hätte sich mit Kollegen absprechen müssen, um genau so eine Situation auszuschließen.

Heute habe ich mich mal über ihr Aufgabengebiet im Allgemeinen in der Schwangerschaftszeit schlau gemacht.

Einige Tätigkeiten wurden ihr untersagt, trotz Selbständigkeit.

Sie wurde nicht auf dem OP-Plan der Hauptabteilung und der Notaufnahme eingeteilt. Sie machte keinen Wochenendddienst, keine Bereitschaft, keinen Hintergrunddienst.
OP´s bei denen der Einsatzt eines Bildwandlers erforderlich ist sind tabu. Die Viggo wird von uns, bzw. von den Anästhesiepflergern gelegt, die Ampullen vom AP aufgezogen, ...
Allerdings macht sie Maskenbeatmungen, so weit ich mich erinnern kann.

Sie arbeitet ausschließlich für Belegärzte, die nicht auf unserem OP-Plan stehen.
Es ist nur der belegte Saal mit dem Namen des Operateurs auf dem Plan (keine Daignose, keine OP, kein Patientennamen, kein AN).

Also steht sie bei der Organisation außen vor.

Dieser Fall wird aber Einiges bei uns im Haus verändern. Die Tätigkeiten werden für alle freiberuflichen Mitarbeiter deklariert werden.
Sicher wird das viel Zeit in Anspruch nehmen, aber der Weg ist bekanntlich das Ziel.

Selten ein Schaden, der keinen Nutzen mit sich bringt.

Unser Chef hat für Montag, den 03.12. einen Gesprächstermin mit dem geschädigten Patienten vereinbart. Er wurde auch darauf hingewiesen, daß er auch seinen Anwalt mitbringen kann. Wohl in der Hoffnung, daß er es dann nicht macht.
Es ist schon mal gut, daß der Patient überhaupt dazu bereit ist.
 
Es kann keinen Schuldigen geben in dieser Situation. Und seien wir mal ehrlich- der Sparzwang führt die Kliniken in solche Situationen. Ergo: Beschwerde bei der Politik.... und vielleicht auch ins eigene Portomanaie der Pat. die mit ihrem Run nach Vollkaskoversicherung zum Schnäppchenpreis diese Entwicklung noch unterstützen.

Elisabeth
Ich sehe nicht, was der Sparzwang mit dieser Situation zu tun hat, sondern nur das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der AN sich selbst, dem ungeborenen Kind und dem Pat. gegenüber. Als Freiberuflerin ist sie wahrscheinlich gewöhnt, eigenmächtige Entscheidungen zu treffen, souverän gehandelt hat sie jedoch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass es in unserem AN-Kreis durchaus machbar wäre, eine Schwangere weiterzubeschäftigen, indem sie eben die Außenarbeiten übernimmt, sich in Grenzfällen einen "Ersatzmann" im Hintergrund hält, der sie auslösen kann. Wahrscheinlich geht es der Frau jetzt furchtbar schlecht, ich habe mich in der SS auch überschätzt (ist ja keine Krankheit), nichtsdestotrotz trägt sie während der Narkose gleich für 3 Menschenleben die Verantwortung.
 
Gestern war das Gespräch zwischen unserem Chef und dem Patienten.
Er hat "nur" seine Frau mitgebracht und auf den Anwalt verzichtet.

Wäre ja nur zu gerne dabei gewesen.

Unser Chef hat ihm wohl die Situation im OP noch einmal geschildert und ihn gefragt, ob er die AN dazu holen darf.

Sie kam dann auch gleich (war wohl auf Abruf?) und dann hat sie sich in aller Form bei ihm entschuldigt.

Er hat die Entschuldigung angenommen. Wobei der Blick auf eine Hochschwangere doch eher milde Gefühle zum Vorschein zu bringen scheint.

Wir haben (im kleinen Kreis) dann noch lange gesessen und diskutiert. Die AN meinte dann auch, sie hätte nie mit so einer Situation gerechnet, da es ihr sonst in der ganzen Schwangerschaft nicht einmal schlecht ging.
Sie hatte wirklich ein total schlechtes Gewissen und wird wohl in so eine Situation nicht mehr so leicht kommen.

Wie bereits geschrieben hat sich aufgrund dieses Vorfalls doch Einiges geändert.
 
Na, dann ist ja nochmal alles gut gegangen!
 

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