Geplante/ungeplante Krankheit

AFi

Junior-Mitglied
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06.06.2004
Beiträge
82
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hallo zusammen,

eine Kollegin erzählte mir heute, dass sie ein Problem hat.
Bereits im November hatte sie ihrer Leitung angekündigt im Januar 3 Tage krank zu sein, da ihr die Weisheitszähne entfert würden.
Letzten Montag war es dann soweit, sie erhielt die Krankmeldung von ihrem Zahnarzt und reichte sie umgehend auf Station ein!
Jetzt wurde ihr gesagt, dass das zu spät sei, sie hätte die Krankmeldung frühzeitiger abgeben müssen, da es ja "geplantes Krank" war und die 3 Tage würden als reguläres frei gerechnet. jetzt hat sie natürlich über 20 Minusstunden und ist stinksauer!!!
Ist das rechtens???
Kein Arzt schreibt doch 2 Monate im Voraus eine Krankmeldung, oder???

Danke
 
Das war unkollegial bis zum geht nicht mehr!
Eine nette Schwester so zu veralbern bei deren Entgegenkommen ist fies!
Theoretisch kann man natürlich "zufällig" an den 3 Tagen frei haben. Aber bei der Vorgeschichte unwahrscheinlich.
Wir tragen so was in der ersten Zeile als geplantes Krank mit der täglichen Sollarbeitszeit ein, also kein "Minus" sondern "0". Kuren und anderes geplantes krank werden von vornherein im Planungsstatus aufgenommen, damit die Kollegen nichrts einbüßen.
MfG
rudi09
 
Hallo,

wie war deine Kollegin an den Tagen mit Dienst geplant?
Wenn sie an den Tagen mit frei geplant war, dann hat sie sozusagen "Pech" gehabt, ansonsten verstehe ich diese Aktion nicht.
Krank ist krank, egal ob geplant oder ungeplant.
Werde ich in meinem Frei krank, habe ich Pech.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo
Als Arbeitnehmer bin ich gehalten meine Arzttermine in meiner Freizeit wahrzunehmen. Wenn der Dienstplan noch nicht geschrieben ist steht es der Stationsleitung natürlich frei ihn so zu gestalten wie es ihr richtig erscheint.
Ist der Dienstplan bereits geschrieben und hängt zur allgemeinen Ansicht aus und wird dann eine Krankmeldung abgegeben gilt der geplante Dienst.
alesig
 
Durch krank kann man nicht ins Minus und nicht ins Plus kommen, egal ob geplant oder unerwartet. Freie Tage bei unerwartetem Krank sind weg, das ist einfach Pech, aber ebenso erhält man die Plisstunden, wenn man so geplant war.
Wenn ich krank plane weil ich einen elektiven Eingriff habe, dann muss der Termin natürlich VOR der Dienstplanung mitgeteilt werden, wie könnte man es ansonsten einplanen? Geschieht dies nicht rechtzeitig, so zählt der Dienst so, wie er geplant wurde.
Für mich liest es sich, als wenn Deine Kollegin zwar angekündigt hat krank zu sein, aber der Termin erst klar war, als der Dienstplan schon geschrieben war, sprich zu dem Zeitpunkt als sie sich die Weisheitszähne hat ziehen lassen.
Nichtsdestotrotz können daraus keine Minusstunden entstehen, oder einfach mal willkürlich Minusstunden nachträglich geplant werden.
 
Noch mal ne Frage: Stand der Termin fest? Wenn nicht hat sie zufällig Pech gehabt, wenn ja, siehe mein erstes Posting.
MfG
rudi09
 
Hab da auch mal eine Frage dazu.
Hab mir das Bein gebrochen. Laut Arzt dauert es ca. 6 Wochen bis ich wieder arbeitsfähig bin. Hab dies auch so bei meiner SST gemeldet. Der Dienstplan ist aber nur für die nächsten 3 Wochen geschrieben. Wie muss die restliche Krankheitszeit stundenmäßig berechnet werden. Hab keine Lust auf diese Art und Weise meine Überstunden (z.Zt. 200) abzubauen?

mfg
Scilla

Muss noch dazu sagen, dass ich in der ambulanten Pflege arbeite.
 
Hab keine Lust auf diese Art und Weise meine Überstunden (z.Zt. 200) abzubauen?


Wenn du krank geschrieben bist kannst du weder Überstunden abbauen noch welche ansammeln. Du kommst mit +- 0 aus dem krank heraus.
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wenn ich aber nach 3 wochen mit Frei eingetragen werde (damit für mich auf dem Plan schon eine Ersatzperson steht - also alle Touren voll besetzt sind), habe ich Null Std. und komme somit ins Minus, bzw baue meine hart erarbeiteten Überstunden im Krankenstand ab, wo ich ja absolut nichts davon habe - kann ja nicht mal Autofahren, geschweige denn in Urlaub gehen.
 
Siehe Blustar...
Du bist Krank am Sonntag und auch am Freitag eben den ganzen Zeitraum. Deine Überstunden können und dürfen nicht "verfallen". Dein "Dienst" ist "Dienstunfähigkeit" und wird mit der normalen Stundenzahl gerechnet.
 

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