Ist das so wichtig? Für die TE selbst hat sich die Sache nach einem weiteren Gespräch erledigt. Wir sind keine Juristen, und nur letztere hätten eine Befugnis, über die Rechtmäßigkeit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu entscheiden. Auch bei denen geht dies aber nur, wenn sie den genauen Wortlaut der Behauptung kennen.
Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, hat aber Grenzen. Wenn ich meine Leitung aufgrund der Überstunden als "Hornochsen" und meinen Betrieb als "Saftladen" titulieren würde (nur als Beispiele selbstverständlich), fiele das eben nicht mehr unter freie Meinungsäußerung, ob die Überstunden nun zu Lasten des AG gehen oder nicht.
(Ich bin nicht bei Gesichtsbuch, aber da ja offensichtlich mindestens ein Mensch die entsprechende Passage gelesen haben muss, kann es ja zumindest nicht die "nur ich selbst"-Einstellung gewesen sein.)