Drohung mit Abmahnung

Und deine Antwort / Aussage steht jetzt wie genau im Bezug zum eigentlichen Thema?

ich glaube, dass uns der " seniorenflüsterer " mitteilen will, dass ihn die schiere menge an paragraphen in ben`s thread offenbar ein bisschen schockiert hatte.....

da muss man dann halt erst mal eine rauchen gehen !
 
  • Like
Reaktionen: getlucky
also ich kenn dass auch so, dass man man vor einer abmahnung eine ermahnung (in der regel mündlich) erhält. eine direkte abmahnung ist nur bei äußerstem fehlverhalten angezeigt, was hier sicherlich nicht vorliegt..

bin jetzt zwar schon eine weile weg aus good old germany, meine aber auch zu glauben, dass einer abmahnung schon ein sehr ernsthaftes fehlverhalten vorausgegangen sein müsste, was ich ebenfalls hier nicht erkennen kann.
 
also ich kenn dass auch so, dass man man vor einer abmahnung eine ermahnung (in der regel mündlich) erhält. eine direkte abmahnung ist nur bei äußerstem fehlverhalten angezeigt, was hier sicherlich nicht vorliegt..

bin jetzt zwar schon eine weile weg aus good old germany, meine aber auch zu glauben, dass einer abmahnung schon ein sehr ernsthaftes fehlverhalten vorausgegangen sein müsste, was ich ebenfalls hier nicht erkennen kann.

Die TE hat auch lediglich eine Ermahnung erhalten; die Abmahnung wurde als Konsequenz für einen Wiederholungsfall in den Raum gestellt.

Sie haben es vorerst bei einer Rüge belassen, drohten aber mit einer Abmahnung bei erneutem Vorfall.
 
Wir kennen zwar den genauen Wortlaut des Eintrages nicht. Trotzdem bin ich mir sicher, dass selbst die Rüge kaum Bestand hätte vor Gericht. Laut der TE wurde ja lediglich mitgeteilt, dass sie Überstunden arbeiten muss und ihr das nicht gefällt. Das dürfte unter Meinungsfreiheit subsummiert werden. Hinzu kommt, dass die Seite eigentlich geschlossen ist und die TE davon ausgehen konnte, dass sie sich per Facebook lediglich mit Freunden unterhält. Das Freund zum Feind werden kann... dann dürfte man mit niemandem mehr reden. Meinungsfreiheit Adé.

Elisabeth
 
  • Like
Reaktionen: -Ben-
(...)
Laut der TE wurde ja lediglich mitgeteilt, dass sie Überstunden arbeiten muss und ihr das nicht gefällt. Das dürfte unter Meinungsfreiheit subsummiert werden.
(...)

Elisabeth

...oder auch nicht ? war nicht genau das die frage, die über vier seiten diskutiert wurde ? und ganz eindeutig fiel ja da die beantwortung ja nicht aus.
aber lassen wir das, sonst starten wir hier wieder 4 seiten schlagabtausch " meinungsfreiheit versus geschäftsschädigende aussagen"

ich persönlich würde für mich das folgendermassen beschreiben: eine aussage, die sehr wohl geschäftsschädigende konsequenzen mit sich bringen kann, dennoch aber von jedem geäussert werden dürfen sollte - das sehe ich nämlich als die wahre meinungsfreigeit an: sich erlauben zu können, dinge zu sagen, die auch negativekonsequenzen für andere haben können.
der verursacher des problems ( da leisten müssen von überstunden wird als negativ angesehen ) ist nämlich der arbeitgeber selbts - nicht der jenigen der dieses benennt !

so, ich bin nun raus aus diesem thread
 
  • Like
Reaktionen: Elisabeth Dinse
Der Knackpunkt ist die Frage "Öffentlichkeit". Und die war hier nicht gegeben. Facebook kann man ja so einstellen, dass der Kreis der Mitlesenden klein bleibt.

Elisabeth
 
Nicht unbedingt. Wenn einer meiner Freunde den Beitrag eines seiner Freunde liked, kann ich diesen Beitrag sehen, ohne mit diesem Freund befreundet zu sein.
Puh, kompliziert!

Privatsphäre auf Facebook ist Wunschdenken!
 
Nicht unbedingt. Wenn einer meiner Freunde den Beitrag eines seiner Freunde liked, kann ich diesen Beitrag sehen, ohne mit diesem Freund befreundet zu sein.
Puh, kompliziert!

Privatsphäre auf Facebook ist Wunschdenken!

Dann ist die Seite nicht richtig eingestellt. Das kann man ausschalten, wenn man sich etwas Mühe gibt.
 
  • Like
Reaktionen: Elisabeth Dinse
@Bachstelze
Leider ist es wohl nicht ausreichend, selbst alles auf "nur für Freunde oder enge Freunde sichtbar" einzustellen.
Die direkten Kontakte sollten dies ebenso so einstellen.
 
Öffentlich: Alle User können den Beitrag sehen, auch die, die nicht bei Facebook sind
Nur Freunde: Freunde und deren Freunde/ Bekannte.
Freunde ohne Bekannte: Freunde/ Bekannte der Freunde können den Beitrag nicht sehen.
Nur ich: erklärt sich selbst
Benutzerdefiniert: Der Adressat wird entsprechend ausgewählt. Sonst ist der Kommentar für niemanden sichtbar.

Das ganze lässt sich überprüfen.

Welche Einstellung hatte die TE nun?

Elisabeth
 
Ist das so wichtig? Für die TE selbst hat sich die Sache nach einem weiteren Gespräch erledigt. Wir sind keine Juristen, und nur letztere hätten eine Befugnis, über die Rechtmäßigkeit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu entscheiden. Auch bei denen geht dies aber nur, wenn sie den genauen Wortlaut der Behauptung kennen.

Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, hat aber Grenzen. Wenn ich meine Leitung aufgrund der Überstunden als "Hornochsen" und meinen Betrieb als "Saftladen" titulieren würde (nur als Beispiele selbstverständlich), fiele das eben nicht mehr unter freie Meinungsäußerung, ob die Überstunden nun zu Lasten des AG gehen oder nicht.

(Ich bin nicht bei Gesichtsbuch, aber da ja offensichtlich mindestens ein Mensch die entsprechende Passage gelesen haben muss, kann es ja zumindest nicht die "nur ich selbst"-Einstellung gewesen sein.)
 
  • Like
Reaktionen: getlucky
Dürfte trotzdem net schaden, mal seine eigenen Facebookeinstellungen zu überprüfen. Oder? Sollte man übrigens regelmäßig machen.

Elisabeth
 
Ich habe bei FB gepostet " Bei uns wird grad ein Bett frei" . Was sich auf ein Internet Video bei YouTube bezog das mit KH überhaupt nix zu tun hatte. Eine Kollegin einer anderen Station die ich bei FB habe hat diesen Post einem Freund gezeigt der mich angeblich nicht kennt. Dieser hat das dann an PDL und ÄD weiter geleitet. Ich wurde auch zu einem Gespräch geladen. Ich habe dafür eine Abmahnung bekommen und bin gerade so an der Kündigung vorbei geschrammt. Mir wurde vorgeworfen ich würde mich hier über den Tod eines Patienten lustig machen. Dabei habe ich das von zu Hause geschrieben. Seitdem poste ich nix mehr was irgendwie mit der Arbeit zu tun haben könnte.
 
In dem Fall wohl auch gut so.
 
und damit sind die durchgekommen? ich mein "bei uns wird grad ein bett frei" kann ja nun wirklich vieles bedeuten (es braucht nur einer ausziehen), den satz könnt jeder schreiben auch wenn er nicht im krankenhaus arbeitet.
ich mein, wenn sowas schon geahndet wird, könnte man auch so ziemlich jeden anderen fb-post ahnden. irgendwo muss es doch da eine grenze geben.
 
Ich nehme keine Arbeitskollegen in die Freundesliste auf.
 
@Fena- das Problem dürfte sich aus der Kombination des Satzes mit dem Video ergeben.

Elisabeth
 
@Fena- das Problem dürfte sich aus der Kombination des Satzes mit dem Video ergeben.

Elisabeth
Und jetzt stell dir einfach noch ein paar im Internet gängige Smileys zum Satz vor. Da bekommt's schon 'nen Beigeschmack. Rechtlich wahrscheinlich trotzdem nicht mit einer Abmahnung begründbar, aber menschlich.... :wut:
 
und damit sind die durchgekommen? ich mein "bei uns wird grad ein bett frei" kann ja nun wirklich vieles bedeuten (es braucht nur einer ausziehen), den satz könnt jeder schreiben auch wenn er nicht im krankenhaus arbeitet.
ich mein, wenn sowas schon geahndet wird, könnte man auch so ziemlich jeden anderen fb-post ahnden. irgendwo muss es doch da eine grenze geben.
Also es war so. Ich war dann beim Anwalt und wir haben zusammen eine Gegendarstellung geschrieben, die dann der Personalakte hinzugefügt wurde. Mir wurde vorgeworfen ich hätte das im ND geschrieben. In der Nacht ist auch wirklich jemand gestorben. Ich konnte dann aber nachweisen das ich es von zu Hause nach dem SD geschrieben habe. Die haben dann sogar nachgeprüft wann ich mich ausgelogt habe und wie lange ich für nach Hause brauche. Ich würde nur jedem raten der das gleiche erleben muss nix zu sagen und sich gleich anwaltliche Hilfe zu nehmen.
 
am besten erst ein jurastudium absolvieren, bevor man seine ausbildung in der pflege beginnt :cheerlead:
 
  • Like
Reaktionen: getlucky

Ähnliche Themen