Eine umfassende Rechtsberatung darf nur ein Rechtsanwalt leisten:
„Rechtsdienstleistungsbefugnis
Wer umfassend rechtlich beraten will, muss Volljurist sein, das heißt er muss beide juristischen Staatsexamen bestanden haben. Darüber hinaus muss er als Rechtsanwalt zugelassen sein.“
Quelle
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen.
Natürlich dürfen (stark eingeschränkt) auch weitere Personen beraten, aber wenn’s „ans Eingemachte“ geht, müssen auch die an einen echten Juristen verweisen. Das betrifft übrigens nicht nur Gewerkschaften und Betriebsräte, sondern auch Berufsverbände (die man hier geflissentlich unter den Tisch hat fallen lassen) und Pflegekammern.
Bevor man solche Sachen postet, sollte man das wissen.