Danke für das Urteil!
Dennoch muss man hier genau schauen und differenzieren. Der prekäre Teil (Steuern...), war schlicht unwahr und wurde daher als üble Nachrede und nicht als Preisgabe von Betriebsgeheimnissen beurteilt.
Damit wurde die Klage hierzu abgewiesen, die üble Nachrede wäre ein neuer Fall.
Wenn jedoch wahre Begebenheiten gepostet worden wären, sähe es wieder anders aus.