Abmahnung, wer kann sie aussprechen?

alesig

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Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Hallo
Wer ist berechtigt bei Pflegepersonal eine Abmahnung auszusprechen ?
Die Stationsleitung, die PDL, der Pflegedirektor, oder alle ß
Muß der Abgemahnte vorher gehört werdenm bevor die Abmahnung in die Akte kommt ? Wer kenn sich aus ?
Danke
Alesig
 
Hallo,

eine "offizielle Abmahnung", die auch in die Personalakte kommt, muß, damit der Arbeitgeber sie auch im Rahmen einer späteren arbeitsrechtlichen Maßnahme (z.B. Kündigung) verwenden kann, darf nur von Personen ausgesprochen (unterschrieben) werden, die dazu auch die Befugnis haben.
Dies sind in der Regel die Geschäftsleitung, Prokuristen oder die Personalleiter.
Der Arbeitgeber kann diese Berechtigung auch auf die "disziplinarischen Vorgesetzten" ausdehnen, also z.B. die Stationleitungen oder PDL.

Eine Pflicht für die Anhörung des Betroffenen gibt es nicht, dafür hat jeder einen Rechtsanspruch, eine schriftliche Gegendarstellung aufzusetzen, die ebenfalls in der Personalakte hinterlegt werden muß.

Sollte die Abmahnung auf "falschen Tatsachen" beruhen, sollte man auf jeden Fall dagegen vorgehen, notfalls über das Arbeitsgericht!

Gruß

medsonet.1
 

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