Abmahnung im Krank und Weiteres

Kätchen

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61
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Hessen
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
:weissnix:Hallo, habe da eine Frage. Seit dem 22.2. bin ich krank geschrieben. Hatte einen leichten Auffahrunfall und bei der Untersuchung wurde festgestellt, das ich einen alten Bandscheibenvorfall in der HWS habe. Mein Hausarzt hat mich nach drei Wochen in eine orthopädische Klinik zur weiteren Diagnostik überwiesen. Bis 16.3. war ich durch den Hausarzt krank geschrieben, im Krankenhaus habe ich meinen Chef darüber informiert, das ich 10 Tage vorraussichtlich zur Diagnostik bleibe. Am 17.3. Hat er mir eine Abmahnung mit der Begründung keine Krankschreibung zu haben und der Ankündigung einer fristlosen Kündigung am 19.3. geschickt. Meine Post befand sich allerdings zu Hause und ich habe den Brief erst am 23. gelesen. Laut Hausarzt und Krankenkasse war aber keine Krankschreibung während des Krankenhausaufenthalts nötig, da man am Ende eine Bescheinigung über die Liegedauer für den Arbeitgeber erhält.
Inzwischen bin ich für 3 Wochen (vorraussichtlich) in der AHB und habe jetzt ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten, indem ich sofort die Adressse meines Unfallgegners mitteilen soll, weil er ihn wegen des Verdienstausfalls verklagen will.

Muß ich das? Zumal meine Erkrankung nicht durch den Unfall ausgelöst oder verschlimmert wurde. Wäre dankbar für einen Rat. Hoffe ich habe mich nicht konfus ausgedrückt. LG Kätchen:wut::wut:
 
Daß der Arbeitgeber die Daten des Unfallschuldigen möchte, ist üblich.
Bei einem stationären Aufenthalt brauchst Du keine AU, weil Du bei der Entlassung eine Bescheinigung über den Aufenthalt bekommst?
Welcher weltfremde Mensch hat Dir das denn erfolgreich weismachen können? Stell Dir vor, Du liegst ein halbes Jahr im Krankenhaus und sechs Monate erhält Dein Arbeitgeber keinen Nachweis darüber, daß Du arbeitsunfähig bist. Kommt Dir das etwa akzeptabel vor?
Wenn keine AU vorliegt und Du nicht zur Arbeit kommst, vermute ich, daß eine Kündigung leider gute Erfolgsaussichten hätte, da Du vertragsbrüchig geworden bist. Zumindestens ist das der erste, wenn auch falsche Eindruck.
 
Ok... das klingt ja alles super..... also

1. Abmahnung wegen fehlendem Krankenschein ist Quark weil es keinen Krankenschein gibt wenn man im KH ist und man nach Ende des KH aufenthalts lediglich die Aufenthaltsbescheinigung vorlegen muss.
2.Kündigung ist natürlich demzufolge auch Quatsch
3.Ist der Unfall mit dem Dienstwagen passiert? wenn ja braucht natürlich der Chef die Daten! War es ein Privatunfall...was geht das den Chef an?

Aber wenn dein Chef so "toll" drauf ist vielleicht sowieso mal überdenken ob es vielleicht nicht einen besseren Job gibt...

mfg Akhran
 
Natürlich bekommt man eine AU im Krankenhaus!!!!!
 
Hallo,
ich denke schon, dass du bei längerem Aufenthalt eine Aufenthaltsbescheinigung bzw. Liegebescheinigung schicken musst,Ich habe diese sogenannte Liegebescheinigung schon oft für Patient/Innen ausdrucken und unterschreiben müssen.Sie sind ein Nachweis für den AG, dass jemand im KH ist.Am Ende bekommt man dann die Aufenthaltsbescheinigung wo Beginn und Ende drauf stehen, auch die musst du vorlegen.Ab dem Entlassungstag schreibt dein Arzt dich weiter krank.
@Akhran ich denke, dass genau das gemeint ist.Hat Kätchen das nicht hingeschickt, sieht es in der Tat zumindest nach einer Abmahnung aus.Allerdings hat der AG gleich nach dem Anruf reagiert.Wann hast du ihn denn angerufen? Das ist die entscheidende Frage.
LG
papu
 
Hallo, also erst mal danke an alle, die bisher geantwortet haben.
Da hab ich mich wohl zum Teil doch mißverständlich ausgedrückt. Also,
1.: der Arbeitgeber war über den Krankenhausaufenthalt für ca. 10 Tage informiert und ich hatte meinen Anruf über die genaue Dauer angekündigt,wenn mir der Arzt bescheid gibt.
2.: wenn ihr schaut, habe ich die Daten angegeben. Der AG war informiert und hat direkt am Einweisungstag ins Krankenhaus die Abmahnung geschrieben.
3.: mein Hausarzt hat mir inzwischen eine durchgehende Krankmeldung vom 22.2.-18.4.(das vorraussichtliche Ende der AHB) geschrieben, welche ich direkt weitergeschickt habe
4.: der Unfall war außerhalb der Arbeitszeit mit meinem Privatwagen auf einer Privatfahrt(außerdem noch mit einer Bekannten als "Gegnerin", die ich nur ungern in Schwierigkeiten bringen möchte.

Es geht mir lediglich um die Rechtslage, ob ich dem AG die Personalien geben muß oder nicht. Und darum, ob er mich so einfach jetzt entlassen kann.(Mal abgesehen davon, das ich bereits etwas anderes suche)

LG Kätchen:fidee:
 
Dass sich der AG Kosten die aus dem Unfall entstanden sind holt ist soweit ich weiss rechtens. Ob die Unfallgegnerin deine Freundin ist oder nicht tut hier nix zur Sache.

Wenn du den AG informiert hast, dass du im KH liegst, dann ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt.
 
Also ich denke nicht, dass du verpflichtet bist deinem AG die daten zu geben, da du ja nicht wegen des Unfalls erkrankt bist.
Wie ich es verstanden habe, ist durch den Unfall erst rausgekommen, dass du einen Bandscheibenvorfall hast.
Somit kann man sagen, es war sogar ein Glücksfall den Unfall zu haben (sozusagen), da es sonst ev, erst mit Beschwerden entdeckt worden wäre.
Die Kündigung ist nicht rechtens im Krank, da du dich ja gemeldet hast. Es sieht mir so aus, als wenn dein AG nur auf einen Grund gewartet hätte.
 
Hallo
Wenn Du im Krankenhaus liegst mußt du genauso eine Krankmeldung vorlegen.
Dieser Schein wird, jedenfalls bei uns, nur auf Aufforderung ausgestellt.
In diesem steht dass Patient X seit dem tag x sich in stationärer Behandlung befindet. Der Entlasstag ist offen. Wenn man entlassen wird einen neuen Schein anfordern in dem dann auch der Entlasstag mit drin steht.
Du brauchst einen schriftlichen Nachweis für dein Krank, im TVÖD ab dem dritten Tag, alles andere ist Unsinn.
Was den Namen des Unfallgegner betrifft würde ich die Gegenerin in Kenntnis setzen was dein Arbeitgeber von ihr will, und die sollte sich dann schleunigst mit ihrer Versicherung bzw. einem Anwalt in Verbindung setzen.
Du scheibst Unfallgegner, ist somit noch nicht mal gewiss wer Schuld hat?
Auf jeden Fall wäre ein Anwalt für Arbeitsrecht eine gute Investition für Dich.
Gute Besserung
Alesig
 
Es ist vollkommen normal, daß sich der Arbeitgeber nach einem Unfall an den Unfallverursacher wenden kann um seine Unkosten erstattet zu bekommen, die mit Deinem Ausfall zusammenhängen. Dein Arbeitgeber kann ja nicht wissen, was genau davon zum Unfallschaden zählt.
Da sich das um einen Versicherungsschaden handeln dürfte, reicht es aus, wenn man die Forumlare der Versicherung ausfüllt. Die Versicherungen und deren Anwälte regeln das dann unter sich. Deine Freundin hat deshalb nicht mehr Probleme und Unanehmlichkeiten.
Sie reicht das an die Versicherung weiter und die werden alles nötige dann schon veranlassen und unternehmen, ggf. abweisen. Wenn Du Dich da einbringst, dann ist das eher Energieverschwendung. Dein Arbeitgeber muß schon die Möglichkeit haben sich seine Lohnfortzahlung erstatten zu lassen. In wie weit das rechtmäßig auf den Unfall zurückzuführen ist, und in wie weit Dein alter Bandscheibenvorfall daran schuld ist, werden die sich nötigenfalls gutachterlich auseinander dröseln lassen.
Da Du kein Gutachter bist, hast Du da wenig Chancen Einfluß zu nehmen, auch wenn Du der Meinung bist, daß der Klinikaufenthalt nichts mehr mit dem Unfallgeschehen zu tun hat. Sicherlich ist das für uns " Normalverbraucher" alles kompliziert und auch mal zum Kopfschütteln. Deine Bekannte braucht das jedoch nur an ihre Versicherung weiterreichen. Die kümmern sich darum dann schon, was bezahlt werden muß und was nicht. Liebe Grüße fearn
 
Der Arbeitgeber hat nur ein recht auf die Daten des Unfallgegners, wenn es sich um einen Unfall während der Arbeitszeit handelt.

Sonst müßte ich, wenn ich die Treppe hinunterfallen würde weil ich zum Beispiel betrunken war, und dann ins KH muß , ja auch dem AG Schadensersatz zahlen..

Blödes Beispiel, mir ist gerade nichts anderes eingefallen :-)

Und auf solch einen Arbeitgeber würde ich pfeifen...der mich gleich kündigen will, weil krankgeschrieben.

Lass mich raten, Du bist bei einem kleinen Klitsche - Privaten Pflegedienst ?!

Die müssen schon mehr rechnen als kirchliche oder AWO oder so..erzählt man zumindest den Arbeitnehmern ...
 
Hallo, nochmal danke, für die Antworten. An Sonnenblume :mein Arbeitgeber ist ein privater amb. Pflegedienst mit ca. 60 Angestellten(wobei 40 davon in der Betreuung und Haushaltshilfe tätig sind), also nicht ganz so klein.
Gebe die Daten an den AG weiter, wir sind allerdings zu beiden Teilen gleich schuld an dem Unfal(jede der Versicherungen hat je 50% des Eigen- und 50% des Fremdschadens übernommen).
Habe mich mit meiner privaten Rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt zwecks arbeitsrechtlicher Konsequenzen und melde mich, wenn ich weiß was dabei herauskommt.
Also nochmal vielen Dank.
Gruß Kätchen
 

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