Drohung mit Abmahnung

@-Claudia-- du verstehst mich falsch. Der Eintrag der TE war bei Facebook nicht öffentlich. Er konnte dem Arbeitgeber nur bekannt werden, weil eine "liebe" Kollegin die Kopie vorgelegt hat.

Bezogen auf das Forum...
  1. Wird nicht prompt gelöscht sondern wenn es jemand sieht. Man dürfte wohl von keinem Forumsbetreiber erwarten können, dass er 24 Stunden am Tag die User überwacht.
  2. Nicht selten wissen die Kollegen, wer da schreibt. Selbst der Nickname ist nicht sicher da sich aus den Texten allgemein eine Menge heraus ziehen lässt, was eine Zuordnung möglich macht.

Von daher: es geht hier um Überstunden. Um nicht mehr und nicht weniger. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber sich Einblick verschafft hat in die Privatsphäre des Users. Die TE hat ja nicht umsonst ihr Profil öffentlich nicht zugänglich gemacht. Und wenn ich mich recht erinnere, dann kann man es wohl sogar einstellen, ob Freunde der Freunde dies lesen können oder nicht.

Elisabeth
 
Ein Account, der bei Facebook so eingestellt ist, dass nur Freunde die Beiträge lesen können und niemand drüber hinaus lässt wohl keinen anderen Schluss zu.

Aber nehmen wir mal an, dass deine These stimmt und der Kommentar wie auch immer in die Öffentlichkeit geraten ist... dann bleibt das Problem, dass die Angaben im Bereich Info für den Freund des Freundes nicht einsehbar sind.

Nochmal: es geht um Überstunden und ich denke, der Anwalt hat hier wohl mehr Ahnung als die PDL. Die Abmahnung dürfte wohl eher dem Bedürfnis entsprechen, die eigene Machtposition zu festigen. Geht hier nach hinten los. Auch Leitungen sollten sich nicht nur von ihrem Bauch leiten lassen.

Elisabeth
 
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Es gibt auf Facebook einen "Trick" mit dem sich die "Privatsphäreneinstellungen" ganz leicht aushebeln lassen, somit ist der Beitrag den du eigentlich privat postet "öffentlich" sichtbar. Teilweise funktioniert dass einfach in dem du die Sprache änderst. Wird auch oft angewandt. Obs jetzt legal ist oder nicht sei mal dahingestellt. Noch hat sie ja keine Abmahnung bekommen sondern nur eine Ermahnung bzw. Hinweis. Bei dem Pflegedienst bei dem ich nebenher arbeite gibt es extra eine Dienstanweisung bzgl. sozialer Netzwerke. Auch unser Betriebsrat beschäftigt sich aktuell damit.
 
Es geht nicht um die Überstunden an sich. Es geht um eine bestimmte, öffentlich gemachte Aussage, deren Wortlaut wir nicht kennen. Nicht nur das Thema, sondern auch die Ausdrucksweise sind wichtig. Solange wir nicht wissen, was genau gesagt wurde, können wir uns kein Urteil erlauben - das ist Sache der Juristen und wird in jedem Einzelfall neu beleuchtet. Wir können aber sehr wohl sagen und belegen, dass es in der Vergangenheit bereits Gerichtsurteile gab, die in solchen Fällen dem Arbeitgeber Recht gaben. Insofern ist die Pauschalaussage der TE und anderer, dass eine Abmahnung nicht haltbar sei, nicht korrekt. Abgesehen davon, dass hier ja gar keine Abmahnung erfolgte.
 
Ist schon amüsant wie man versucht, eine Begründung zu finden. Vor allem, welche kriminelle Energie man Arbeitgeber unterstellt, wenn es darum geht, die Facebook-Accounts der Mitarbeiter zu knacken. Wie hoch muss das mangelnde Selbstbewusstsein wohl sein, wenn man zu solchen Mitteln greift.

Der Inhalt wurde einem Anwalt vorgelegt. Der hat entschieden, dass es nicht strafrechtlich relevant ist. Wollen wir jetzt mitteilen, dass der Anwalt keine Ahnung hat?

Gelten die Anweisungen der Arbeitgeber/Betriebsräte eigentlich auch für die Angehörigen? Die erleben das Mißmanagement ja direkt. Werden die auch unter Schweigepflicht gestellt? Oder der Patient? Wie verhindert man, dass der was ungünstiges schreibt. Klinikberwertungsseiten dürften dann ja viel Arbeit bringen für Anwälte. Da sind die Posts öffentlich einsehbar.

Elisabeth
 
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Langsam wird es albern: Weder wurde in diesem Fall der TE die Verletzung der Schweigepflicht vorgeworfen, noch ist ein Arbeitgeber in der Lage, Patienten oder Angehörigen arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen.
 
Gelten die Anweisungen der Arbeitgeber/Betriebsräte eigentlich auch für die Angehörigen? Die erleben das Mißmanagement ja direkt. Werden die auch unter Schweigepflicht gestellt? Oder der Patient? Wie verhindert man, dass der was ungünstiges schreibt. Klinikberwertungsseiten dürften dann ja viel Arbeit bringen für Anwälte. Da sind die Posts öffentlich einsehbar.

Eher nicht denn da kann ja der Arbeitgeber keine Konsequenzen vollziehen. Bei einem Mitarbeiter schon.
 
Ich wünsch fürs Gespräch nächste Woche viel Erfolg. :klatschspring:
Ist ja noch genug Zeit zur eingehenden Vorbereitung.

Nachträgliche Anmerkung: Das bezieht sich auf #35.
 
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Albern ist das nahezu zwanghafte Suchen nach Argumenten, dass eine Abmahnung in diesem Falle rechtfertigt.

Elisabeth
 
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Oje, da hab ich ja eine Diskussion ausgelöst. Aber Claudia hat recht, das nützt ja nix, wenn wir uns jetzt hier gegenseitig die Haare raufen. Fakt ist, rechtlich bin ich nicht ganz unbewandert, meine Mutter ist Personalreferentin, hat schon in vielen verschiedenen Branchen gearbeitet und dadurch bekomme ich einiges mit, sodass mir vorher schon klar war, dass ich auf der sicheren Seite bin. Es hat aber dennoch gut getan, mir das von meinem Anwalt bestätigen zu lassen. Jetzt gehe ich nächste Woche nochmal ins Gespräch, werde da einige Dinge klarstellen, vor allem im Bezug auf meine Privatsphäre und dem Verweis auf meinen Anwalt (natürlich auf diplomatische Art, ist ja klar). Und meinerseits hab ich natürlich weitere Maßnahmen getroffen, sodass ich nun endgültig dabei bleibe, keine Arbeitskollegen bei Facebook als Freunde hinzuzufügen und auch nichts arbeitsrelevantes mehr zu posten. Bzw. rhetorisch geschickt verpackt. Und dann wird man sehen. Aber vielen Dank für eure Antworten und Sichtweisen.

PS: @Elisabeth Dinse: Dir, Elisabeth, ein extra Dankeschön für deine Unterstützung.
 
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Ein Account, der bei Facebook so eingestellt ist, dass nur Freunde die Beiträge lesen können und niemand drüber hinaus lässt wohl keinen anderen Schluss zu.

Aber nehmen wir mal an, dass deine These stimmt und der Kommentar wie auch immer in die Öffentlichkeit geraten ist... dann bleibt das Problem, dass die Angaben im Bereich Info für den Freund des Freundes nicht einsehbar sind.

Dann wären wir vor allem im Bereich des "Hörensagens" und der vermeintliche Beweis - mein Post - wäre in diesem Fall gegenstandslos.
 
Wie hast du deinen Account denn eingestellt?

Elisabeth
 
Wie gesagt, mein Account ist so gut gesichert, wie es machbar ist. Nur Freunde können meine Beiträge lesen, Fremde und eingeschränkte Kontakte haben keinen Zugriff
 
Da gibt es noch die Einstellung "Freunde von Freunden". Hast das auch geschlossen?

Elisabeth
 
So, es hat eine Weile gedauert, aber besagtes Gespräch hat nun gestern stattgefunden. Tatsächlich war die jeweils andere Seite überrascht, wie es im ersten Gespräch gelaufen ist. Meine beiden PDLs hatten erwartet, dass ich sie an Ort und Stelle noch in der Situation zur Rede stelle und hätten mir auch gestattet, auszuflippen. Sie hatten wohl auch nicht erwartet, dass mich diese Geschichte derart beeinflussen würde, da die Intention eine ganz andere war. Aber gut, Fakt ist, die Sache ist jetzt mal erledigt und vom Tisch. ;)
 
Albern ist das nahezu zwanghafte Suchen nach Argumenten, dass eine Abmahnung in diesem Falle rechtfertigt.
Sehe ich genauso. Das Problem hier scheint die fehlende Trennung zu sein zwischen vom Grundrecht gedeckter Meinungsäußerung (Art. 5, Abs. 1 GG) und unzulässiger Schmähkritik bis hin zu Beleidigungen. Das Grundrecht ist ein hohes Rechtsgut, steht jedoch bei Arbeitsdienstverhältnissen in unmittelbarem Konflikt zur Loyalitätspflicht (§241 Abs. 2 BGB). Arbeitnehmer dürfen in der Öffentlichkeit keine unternehmensschädigenden Äußerungen tätigen, daneben ist die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (s. GG) zu beachten. Es gab ein interessantes Verfahren, indem ebenfalls eine Abmahnung wegen eines Facebook-Eintrages ausgesprochen wurde, in der über zu viele Überstunden geklagt wurde. Es gab jedoch kein Urteil, da der Prozess mit einem Vergleich endete. In der Mehrheit entschieden in der Vergangenheit die höheren Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen übrigens meist im Sinne des Arbeitnehmers, selbst bei deutlich kritischeren Sachverhalten (z.B. Beleidigung). Ferner ist nicht unbedeutend, ob es sich um ein öffentliches Posting oder eines mit eingeschränktem Personenkreis handelt. Hier scheint nur eine gewisse Anzahl an Personen darauf Zugriff gehabt zu haben und eine bewusste Schädigung des Arbeitgebers sind nicht ersichtlich. Offensichtlich wurde der Arbeitgeber nicht einmal direkt genannt, sondern geht nur aus dem Profil der TE hervor.

Anbei eine kleine Auswahl an Urteilen zugunsten der Arbeitnehmer in ähnlichen Facebook-Fällen:

Verunglimpfung des Chefs durch Azubi über Facebook(ArbG Bochum, Urteil vom 29.03.2012, AZ.: 3 Ca 1283/11

Kündigung eines Arbeitnehmers trotz anprangernder Äußerungen über den Arbeitgeber bei Facebook unwirksam - LAG Rheinland-Pfalz - Urt. v. 21.10.2011 - Az. 9 Sa 110/11

Ehrverletzende Äußerungen über Facebook (ArbG Bochum, Urteil vom 09.02.2012, AZ.: 2 Ca 5676/11

Beleidigung des Arbeitgebers (ArbG Duisburg v. 26.9.2012 – 5 Ca 949/12)


In der Gesamtheit betrachtet und ohne die genauen Umstände zu kennen, wäre die Abmahnung m.E. wahrscheinlich unzulässig. Ob man es deswegen auf einen Prozess ankommen lassen sollte oder es nicht sinnvoller wäre, sich gütlich außergerichtlich zu einigen, lasse ich mal dahingestellt. Auf der anderen Seite muss der Arbeitnehmer aber auch hinnehmen, wenn über eine bestehende "Facebook-Freundschaft" umfassende Einsicht in die Postings genommen werden kann. Es liegt am FB-User, seinen Account ausreichend vor Zugriffen Unbeteiligter zu schützen. So lange der Arbeitgeber keine gesicherten Systeme umgeht, darf er die gewonnenen Informationen in aller Regel auch nutzen.
Eine strafrechtliche Relevanz sehe ich keinesfalls gegeben. Eine Verleumdung gem. §187 StGB erfordert, wider besseren Wissens unwahre Behauptungen aufzustellen und eine übliche Nachrede gem. §186 StGB erfordert, Tatsachen zu verbreiten die dazu geeignet sind, Dritte verächtlich zu machen und/oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen; allerdings auch hier wieder sehr, sehr großzügig durch das GG gedeckt (Grenze: Schmähkritik).

Grundsätzlich sollte man, wenn es "darauf ankommt", einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. In der Tat haben Rechtsanwälte ohne Spezialisierung regelmäßig unzureichende Kenntnisse auf dem geforderten Gebiet.

Ben
 
Mir ist schwindelig ... Ich geh`eine rauchen ...
 
Und deine Antwort / Aussage steht jetzt wie genau im Bezug zum eigentlichen Thema?
 
also ich kenn dass auch so, dass man man vor einer abmahnung eine ermahnung (in der regel mündlich) erhält. eine direkte abmahnung ist nur bei äußerstem fehlverhalten angezeigt, was hier sicherlich nicht vorliegt..
 

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