Abmahnung

Butterfly34

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21.02.2010
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Krankenschwester
Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei einer rechtlichen Frage helfen?
Unsere PDL möchte mit Hilfe einer Praxisanleiterin täglich Pflegeakten überprüfen, ob alle Dokumentationen richtig sind. Dann bei der Übergabe dabei sein und demjenigen sagen, was er falsch gemacht hat noch mal in der Runde ansprechen. Wenn dies nicht richtig ausgeführt wird, soll es eine Abmahnung geben. Ist dies Rechtens?

Vielleicht kann mir jemand dabei was nützliches mitteilen, ob dies so einfach machtbar ist!

Bis dann Butterfly34:motzen:
 
Meiner Ansicht nach ist es rechlich gesehen in Ordnung. Die Pflegedienstleitung ist die Fachvorgesetzte und dafür verantwortlich und haftbar, dass richtig dokumentiert wird. Eine fehlerhafte Dokumentation sorgt für Ärger mit dem MDK, ist vor Gericht angreifbar und kann sogar den Tatbestand der Fälschung erfüllen. Wenn Sie einen Fehler findet und diesen bespricht, kann sie anschließend verlangen, dass der gleiche Fehler nicht noch einmal gemacht wird.
Ob es bei jedem kleinen Fehler gleich eine Abmahnung geben sollte oder nicht und ob die Drohung mit Abmahnung ein guter Führungsstil ist, sind andere Fragen.
 
Hallo

Es kommt darauf an was in deinem Arbeisvertrag/ Stellenbeschreibung steht.
Bei Verstößen gegen die dort aufgeführten Aufgaben, wie zum beispiel zeitnahe ordnungsgemäße Dokumentation, kann der Arbeitgeber Abmahnungen oder weitere Strafen erteilen.

Also ist das vorgehen deiner PDL rechtens. Weil was würdest du an ihrer stelle tun?

Dokumentation ist in den Sozialberufen alles, weil der Gesetzgeber die durchgeführte Arbeit nur anerkennt, wenn diese Schriftlich festgehalten worden ist!

Also alles was nicht Dokumentiert ist wurde nicht als Leistung erbracht!
Deswegen muss man sich immer den Freiraum schaffen um die Dokumentation in Ordnung zu halten

Zugegeben ist dies nicht immer leicht

mfg Keen01
 
Liebe Kollegen,

nun mal langsam.
So schnell gibts keine Abmahnung.

Was will die PDL Abmahnen?
Die inhaltliche oder die formale Richtigkeit?

Natürlich muss ich Dokumentieren, dazu kann es formale Vorgaben geben.
Formblatt, Zeitschiene.

Inhaltliche Vorgaben - was in welchem Umfang, Formulierungshilfen.

Wenn ich das beachte, möchte ich die Abmahnung sehen, die dann noch Gerichtsbeständig wäre.

Butterfly schreibt - überprüft ob es richtig sei - und nichts davon, dass die Doku veweigert würde.

@Sr.S:
und kann sogar den Tatbestand der Fälschung erfüllen.
Also Bitte!!!
Fälschung ist ja wohl ganz was anderes.
Keine Schreckgespenster hier aufbauen.

@keen: Ich verstehe es nicht so, dass die Doku verweigert würde, sonst würde ich dir zustimmen.
 
@Sr.S: Also Bitte!!!
Fälschung ist ja wohl ganz was anderes.
Keine Schreckgespenster hier aufbauen.

Ich baue keine Schreckgespenster auf, ich schreibe über etwas, dass im Pflegealltag leider sehr häufig vorkommt, sei es aus Unwissenheit oder aus abrechnungstechnischen Gründen. Zwei Beispiele aus dem Altenpflegealltag, die mir öfter von [FONT=&quot]Auszubildenden [/FONT]geschildert wurden:

  • Es werden Medikamentengaben von einer Fachkraft abgezeichnet, obwohl eine Hilfskraft sie verteilt und die Einnahme (hoffentlich) überwacht hat
  • Trinkmengen werden dokumentiert, die der Patient nie zu sich genommen hat (wie man beispielsweise an den Schleimhäuten und am konzentrierten Urin erkennen kann)
Bei Beiden handelt es sich formal gesehen um Urkundenfälschungen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie manche Leute sowas bagatellisieren können.

Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit.
Quelle:Urkunde - Definition und Erklrung
§ 267
Urkundenfälschung


(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:§ 267 StGB Urkundenfälschung
 
Wofür soll es eigentlich eine Abmahnung geben?

Wenn der PA dem Auftrag der PDL net konsequent nachkommt? Man will ja kein "Kollegenschwein" sein.

Wenn Pflege net richtig dokumentiert wurde? Wenn Urkundenfäschung begangen wurde? Bei einmaligem Vorfall? Oder bei "aufklärungsresistenten" Kollegen mit wiederholter fehlerhafter Doku?

Elisabeth
 
Hallo Sr.S,

vielleicht Reden wir aneinander vorbei.

Ich habe es so verstanden, dass hier nicht vorsätzliche Fälschung das Thema ist, sondern, dass es um Fehler geht, in dem Sinne:

Ich als PDL hätte es gerne anderst oder in einer bestimmten Form und wenn ihr nicht macht wie ich will dann ...

Nicht zur Aufforderung einer Straftat.
Wenn ich was schreiben soll, was nicht der Wahrheit entspricht, da bin ich bei dir.

Was auch nicht für die Führungskompetenz einer PDL spricht, wenn sie sowas notwendig hätte.
 
So, wie Renje schreibt, habe ich es auch verstanden.
 
....Unsere PDL möchte mit Hilfe einer Praxisanleiterin täglich Pflegeakten überprüfen, ob alle Dokumentationen richtig sind. Dann bei der Übergabe dabei sein und demjenigen sagen, was er falsch gemacht hat noch mal in der Runde ansprechen. Wenn dies nicht richtig ausgeführt wird, soll es eine Abmahnung geben. Ist dies Rechtens?.....:motzen:

Also die Idee an sich ist ja nicht verkehrt, aber mit Abmahnung zu drohen ist kontraproduktiv, aber sowas von.
Ein Außenstehender der nur beobachtet wie die Übergabe/ Doku abläuft, wie man's evtl. besser machen könnte, der auch positives mitteilt, warum nicht, man lernt immer wieder was neues.

Hat die Maßnahme eine konkrete Ursache, betrifft sie nur eure Station?
Gibt's neue Verordnungen?
Da fallen einem viele Gründe ein, nur welche ist die Richtige-?

Also 1 (ein) PA soll täglich Akten überprüfen, die Doku überprüfen (evtl. auch beobachten ob alle Maßnahmen die abgezeichnet werden auch durchgeführt wurden-?) bei der Übergabe dabei sein - da kommt derjenige aber nicht weit, in 1 Schicht.:roll:
 
Warum soll eigentlich die PDL keine Qualitätskontrolle mit ggf. daraus folgenden Arbeitsablaufverbesserungen veranlassen dürfen??

Und stammt die Androhung von Abmahnung wirklich aus dem Mund der PDL oder eher aus den dummen Sprüchen rund um die Information, das es beobachtet werden soll: "Wenn du nicht spurst, dann.... ":angryfire:
 
Warum soll eigentlich die PDL keine Qualitätskontrolle mit ggf. daraus folgenden Arbeitsablaufverbesserungen veranlassen dürfen??

Und stammt die Androhung von Abmahnung wirklich aus dem Mund der PDL oder eher aus den dummen Sprüchen rund um die Information, das es beobachtet werden soll: "Wenn du nicht spurst, dann.... ":angryfire:
Dito!

Glaube nicht dass die PDL selbst das so gesgat hat.
hast du (@TE) das von IHR selbst gehört?
 
@renje
Möglicherweise habe ich mich unklar ausgedrückt.

Ich habe Butterfly 34 so verstanden: Die PDL hat vor die Dokumentation auf Richtigkeit zu überprüfen. Dann will sie bei der Übergabe die MA darauf aufmerksam machen, was falsch dokumentiert wurde. Bei Wiederholung des Fehlers soll es eine Abmahnung geben.

Das Ziel meines ersten Beitrags war es, Butterfly zu erklären, welchen Hintergrund die Überprüfung durch die PDL haben kann. Es ist bekannt, dass Dokumentationen häufig nicht den formellen Anforderungen entsprechen und dass manche Pflegekräfte Maßnahmen dokumentieren, die sie nicht so ausgeführt haben, wie sie es dokumentieren (sprich Urkundenfälschung).

Ich gehe nicht davon aus, dass die PDL die Mitarbeiter zur bewussten Falschdokumentation auffordert, sondern denke eher, dass sie so etwas unterbinden will. Aber genau wie viele Andere hier stelle ich nur, anhand meiner Interpretation der Aussage der TE, Vermutungen an.
 
Die Kontrolle der Dokumentation ist richtig und wichtig.
Die Pflegetätigkeit endet erst mit ihrer Dokumentation. Fehlerhaftes Arbeiten oder Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen können Gründe für Abmahnungen sein.
 

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