Abmahnung rechtens?

Phil.97

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24.04.2025
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Betreuungsfachkraft/Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Suchttherapie
Funktion
Betreuungsfachkraft
Guten Abend,

es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich bin Pflege- bzw. Betreuungsfachkraft in einem Heim zur Wiedereingliederung von alkoholkranken Menschen. Laut Arbeitsvertrag arbeite ich im 3-Schicht Modell, bin aber hauptsächlich im Nachtdienst tätig.

Eine Aufgabe im Nachtdienst ist natürlich die Vorbereitung der Medikamente für den nächsten Tag und 1x/Woche werden die Bestände kontrolliert und ggf. neue Medikamente bestellt, 1x/Monat wird jedes Medikament und seine Haltbarkeit/das Ablaufdatum kontrolliert.

Nun zu meinem Anliegen:
Meine Chefin droht mit Abmahnung aufgrund mehrfacher Fehler bei der Beschriftung neu angefangener Medikamente/Cremes (Arzneimittel und auch kosmetische Produkte) + Tropfen. Der Punkt ist aber das ich, nachweislich, nicht mal im Dienst war, an dem Tag als Cremes usw. geöffnet wurden, ich aber dafür verurteilt wurde, diesen Fehler anderer Kollegen nicht korrigiert zu haben.

Es wird damit argumentiert, weil ich die meisten Nachtdienste mache, ich somit auch der „Medikamentenbeauftragte“ bin (so ein, nennen wir es mal „Titel“ ist auch nicht im Arbeitsvertrag vermerkt). Es ist heute wieder vorgekommen das eine Nasensalbe (Ostern geöffnet, ich hatte frei) nicht beschriftet wurde bei öffnen, besser gesagt kein Enddatum, Anfangsdatum wurde von der Kollegin verzeichnet, und mir endgültig gesagt wurde, dass es beim nächsten Mal eine Abmahnung dafür geben wird weil ich meine Verpflichtungen nicht erfülle.


Ich möchte mir gerne mal eure Meinungen dazu einholen, reden mit der Vorgesetzen ist nicht möglich, wie gesagt soll ich alleine für die Kontrolle zuständig sein aufgrund der vielen Nachtdienste.

Ich persönlich finde es unfair, jeder Mitarbeiter sollte beim öffnen neuer Arzneimittel für die Beschriftung zuständig sein, so mein Empfinden.

MfG.
 
Du kannst natürlich nicht dafür abgemahnt werden, dass andere Kolleg:innen die Packungen nicht oder falsch beschriften. Aber wenn die Kontrolle der Medikamente zu deinen Aufgaben im Nachtdienst gehört und du dieser Aufgabe nicht nachkommst (und auch nicht weiter gibst, wenn du es mal nicht geschafft hast), rügt dich deine Leitung zu Recht.

Du sagst, einmal im Monat wird kontrolliert. Wenn du nun an diesem Tag / in dieser Nacht Dienst hast, ist das Teil deines Jobs. Auch dann, wenn du öfter Nachtdienst machst und es dich zwei-, dreimal in Folge erwischt.

(Anmerkung: Das "Amt" eines Beauftragten steht in der Regel nicht im Arbeitsvertrag; es gibt dafür auch kein Extra Geld. Dennoch gehen damit bestimmte Pflichten einher. Bist du der Arzneimittel-Beauftragte der Station oder nicht?)
 
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Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Dieses "Amt" steht natürlich nicht im Arbeitsvertrag. Ich verstehe es aber so: für die Hygiene gibt es bei uns auch einen Hygienebeauftragten, welcher natürlich auch extra Weiterbildungen dafür mitmachen musste, entsprechend aber dafür monatlich eine kleine Vergütung bekommt. Die Heimleitung betitelt mich aber, aufgrund der vielen Nachtdienste, als Medikamentenbeauftragter. Das gab es in den 6 Jahren meiner Tätigkeit, und in den 20 Jahren zuvor, noch nie.
Die monatliche Kontrolle erfolgt immer am 15. jeden Monats und auch wenn ich an diesem Tag nicht im Dienst war, bekomme ich den Ärger. Zeitgleich wurde bei der letzten Teamsitzung jeder Mitarbeiter aufgefordert auf sowas zu achten, nur ich speziell bekomme dann ein Gespräch unter 4 Augen inklusive Androhung einer Abmahnung. Und auch jetzt am 15. April war ich nicht im Dienst, habe aber trotzdem wieder allein die Verantwortung dafür bekommen, ich soll schließlich dann jede Nacht ein Auge drauf haben. Wir reden hier von 400 - 500 Produkten (Tabletten, Cremes, Tropfen usw.). Es geht eigentlich auch nur um offene Salben/Creme, Tropfen usw., mit den Tabletten habe nur ich im Nachtdienst was zu tun (und die anderen 2 Kollegen die auch Nachtdienst machen) und die waren immer ordnungsgemäß wie sie sein sollen. Bekomme trotzdem die Schuld an geöffneten Cremes, welche im Früh- oder Spätdienst gebraucht werden. Das nervt mich halt, weil jetzt mehrfach mit Abmahnung gedroht wurde.
 
Das Amt einer/eines Beauftragten (für Hygiene, Arzneimittel, Arbeitssicherheit usw.) wird im Allgemeinen auf verschiedene Köpfe verteilt. Jede Einrichtung oder jedes Team einer bestimmten Größe braucht diese Beauftragten. Es spricht nichts dagegen, Dir ein solches Amt zu übertragen, unabhängig vom Dienstplan. (Du solltest allerdings dann auch darüber informiert werden, welche Aufgaben damit verbunden sind.)

Wende Dich an den Betriebsrat. Wenn Du in der Gewerkschaft oder im Berufsverband Mitglied bist, kannst Du auch dort eine Beratung einholen. Solltest Du das Glück haben, in einem Bundesland mit Pflegekammer zu arbeiten, könntest Du Dich auch dorthin wenden.
 
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Viele Abmahnungen sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
Ich würde meiner Leitung einen Brief schreiben.
Sehr geehrte Leitung, Sie bezeichnen mich als Medikamentenbeauftragte ,mit der Begründung dass ich die meisten Nächte mache.
Für diese Aufgabe habe ich keinerlei Tätigkeitsbeschreibung, welches genau meine Aufgaben sind.
Auch haben Sie es versäumt ,mein Einverständnis für die Übernahme dieser Tätigkeit ein zu holen.
Sie haben festgelegt, dass am 15. jeden Monats die Kontrolle der Medikamente erfolgen muss.
Selbstverständlich komme ich dieser Anweisung nach, soweit ich in dieser Nacht im Dienst eingeteilt bin und die Versorgung von
Bewohnern keine höhere Priorität hat.
Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür Verantwortlich , bei Medikamenten die zwingend eine Beschriftung von Anbruch - und Verfallsdatum brauchen, die Beschriftung vor zu nehmen.
Stelle ich im Nachtdienst fest, dass dies bei einem Medikament nicht gemacht wurde, ist es für mich nicht nachvollziehbar wann der Anbruch stattgefunden hat, deshalb kann und werde ich die Beschriftung, nur Aufgrund einer Vermutung , nicht nachholen.
Bitte weisen Sie mir an , wie ich dann mit diesen Medikamenten umgehen soll.
Ein zur Rede stellen meiner Kollegen, kommt für mich nicht in Frage, da ich ihnen in keiner Weise , Weisungsbefugt bin.
Vergessen meine Kollegen die ordnungsgemäße Beschriftung von angebrochenen Medikamenten, wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen
Kollegen. Ich bin nicht für deren Fehlverhalten verantwortlich.
Eine Abmahnung soll unverzüglich und bezogen auf das persönliche Fehlverhalten erfolgen.
Mir eine Abmahnung für Fehlverhalten von Kollegen zu erteilen, halte ich nicht für zielführend.
In einer Teamsitzung dem gesamten Team nochmal die Wichtigkeit von Anbruch -und Verfalldatum nahezubringen, dürfte eher zum Erfolg führen.
Sollte ich für Nachlässigkeiten von Kollegen eine Abmahnung erhalten, werde ich mir geeignete Konsequenzen vorbehalten.
- Idealerweise bist du Mitglied in der Gewerkschaft oder einem Berufsverband, dort bekommst du kostenlose Rechtsberatung.
- Vorgesetzte die mit Abmahnungen drohen, sind sehr oft unsicher und geben den Druck den sie bekommen einfach nach unten weiter.
Oder sie wollen dich loswerden und sind deshalb so ätzend.
- Wenn ich jede Abmahnung bekommen hätte mit der mir gedroht wurde, könnte ich damit meine Toilette tapezieren .
- Solltest du eine Abmahnung bekommen, dann schreibe deinem AG auf keinen Fall eine Gegendarstellung, denn dann lernt er nur was
er falsch gemacht hat und macht es das nächste mal richtig. Die Gegendarstellung schreibst du trotzdem, heftest sie aber zu Hause ab.
Sollte es zu einer Kündigung kommen und du vor Gericht gehen, kannst du die dann benutzen.
- Ein Betriebsrat ist bei einer Abmahnung außen vor, er kann dich nur beraten was du tun solltest.
Halt die Ohren steif.
 
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Der TE hat bisher noch keine Abmahnung erhalten. Ein Rechtsbeistand würde sicher auch von dem süffisanten Ton deines vorgeschlagenen Schreibens abraten. Ebenso davon, sich dumm zu stellen.

Wahrscheinlich existiert eine Dienstanweisung zum Umgang mit Arzneimitteln. Darin steht vermutlich, dass Medikamente, deren Anbruchdatum nicht nachvollziehbar ist, weggeworfen werden müssen. Ich habe das schon im ersten Jahr der Ausbildung gelernt.
 
Das Amt einer/eines Beauftragten (für Hygiene, Arzneimittel, Arbeitssicherheit usw.) wird im Allgemeinen auf verschiedene Köpfe verteilt. Jede Einrichtung oder jedes Team einer bestimmten Größe braucht diese Beauftragten. Es spricht nichts dagegen, Dir ein solches Amt zu übertragen, unabhängig vom Dienstplan. (Du solltest allerdings dann auch darüber informiert werden, welche Aufgaben damit verbunden sind.)
Das ist der Knackpunkt.
Derjenige muss überhaupt erst mal was von seinem „Glück“ wissen.
Manche Leitungen machen es sich hier schon sehr einfach, indem sie den engagierteren Leuten Sonderaufgaben drauf ballern, aber denen, die eh keinen Bock auf garnix haben und nur Dienst nach Vorschrift machen, tunlichst keine extra Aufgabe geben.
Kann man machen, mit gerecht hat das aber nichts zu tun. Ich finde es richtig, wenn er sich dagegen wehrt, ggf. mit juristischen Mitteln.
 
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. Solltest Du das Glück haben, in einem Bundesland mit Pflegekammer zu arbeiten, könntest Du Dich auch dorthin wenden.
Ein sehr fragwürdiges Glück, wie ich und viele andere in NRW und RLP meinen.
Was sollte die Pflegekammer daran oder dagegen tun? Sie ist dem AG nicht weisungsbefugt und ist auch keine Rechtsvertretung der Pflegekräfte! Die Pfkegekammer ist dafür da eine sachgerechte Pflege der Bevölkerung zu gewährleisten und nicht dafür Rechtsfragen von Pflegekräften zubeantworten.

Der Threadstarter sollte sich gelassen zurücklehnen! Eine solche Abmahnung wäre absurd! Kontrolle ja, wenn es meine Aufgabe ist, aber keine Abmahnung für die Fehler anderer!
 
Ich bitte ja immer nochmal um die Abmahnung bei solchem Unfug.
Meist kommen die dann von selber drauf das die sich selber damit ins Bein schießen.

Ich hab mal nen 18h Tag mehrfach um Ablöse gebeten und bin dann einfach nach Hause gegangen.

ich hab um die angedrohte Abmahnung, wegen unerlaubten entfernen vom Arbeitsplatz, richtig gebettelt. Ich hab sie nicht bekommen.
Sind aber auch Spielverderber. Die wussten genau das ich denen ihr Rufdienstmodell zerschieße... :sdreiertanzs:
 
Könnten wir bitte beim Thema des TE bleiben? Die Rechtsmäßigkeit einer Abmahnung bei anderer Sachlage steht nicht zur Debatte.
 
Guten Abend,

es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich bin Pflege- bzw. Betreuungsfachkraft in einem Heim zur Wiedereingliederung von alkoholkranken Menschen. Laut Arbeitsvertrag arbeite ich im 3-Schicht Modell, bin aber hauptsächlich im Nachtdienst tätig.

Eine Aufgabe im Nachtdienst ist natürlich die Vorbereitung der Medikamente für den nächsten Tag und 1x/Woche werden die Bestände kontrolliert und ggf. neue Medikamente bestellt, 1x/Monat wird jedes Medikament und seine Haltbarkeit/das Ablaufdatum kontrolliert.

Nun zu meinem Anliegen:
Meine Chefin droht mit Abmahnung aufgrund mehrfacher Fehler bei der Beschriftung neu angefangener Medikamente/Cremes (Arzneimittel und auch kosmetische Produkte) + Tropfen. Der Punkt ist aber das ich, nachweislich, nicht mal im Dienst war, an dem Tag als Cremes usw. geöffnet wurden, ich aber dafür verurteilt wurde, diesen Fehler anderer Kollegen nicht korrigiert zu haben.

Es wird damit argumentiert, weil ich die meisten Nachtdienste mache, ich somit auch der „Medikamentenbeauftragte“ bin (so ein, nennen wir es mal „Titel“ ist auch nicht im Arbeitsvertrag vermerkt). Es ist heute wieder vorgekommen das eine Nasensalbe (Ostern geöffnet, ich hatte frei) nicht beschriftet wurde bei öffnen, besser gesagt kein Enddatum, Anfangsdatum wurde von der Kollegin verzeichnet, und mir endgültig gesagt wurde, dass es beim nächsten Mal eine Abmahnung dafür geben wird weil ich meine Verpflichtungen nicht erfülle.


Ich möchte mir gerne mal eure Meinungen dazu einholen, reden mit der Vorgesetzen ist nicht möglich, wie gesagt soll ich alleine für die Kontrolle zuständig sein aufgrund der vielen Nachtdienste.

Ich persönlich finde es unfair, jeder Mitarbeiter sollte beim öffnen neuer Arzneimittel für die Beschriftung zuständig sein, so mein Empfinden.

MfG.
Selbst wenn hier eine Abmahnung stattfinden sollte ist diese Wirkungslos, hinfällig und macht nur die Akte nen Mü dicker.

Mehr nicht.

Eine Abmahnung dient als milderes Mittel an den Vertrag zur erinnern ohne gleich Kündigen zu müssen.

Wenn es der Tat entspricht das die TE garnicht im Dienst war als das Produkt angebrochen wurde ist sie raus.
Ob sie nun ein Amt hat oder nicht ist dabei völlig egal.

Denn es ist die Pflicht des Anwenders das Datum zu beschriften. Denn dieser ist in genauer Kenntnis wann der Zeitpunkt gewesen ist.
So wie ich das verstehe soll die Kollegin also hinter den Kollegen her rennen, fragen wann das war oder gar selber einfach was drauf schreiben?
Das Amt "ich kontrolliere offiziell meine Kollegen und trage ihnen den A... hinterher" muß man dir erstmal nachweisen. Und selbst das ist lächerlich.

sorry das ist so hanebüchen das man damit schon ins Fernsehen gehen könnte. Genauso wie mein Aufgeführtes Beispiel.

Und eben demnach würde ich mich da zurücklehnen. Da wird der TE Angst gemacht mehr nicht.
Das ist wieder so ein Schreckgespenst was sich irgendwelche Inkompetenten Chefs einfallen lassen. Oder eben das Ziel ist es sie loszuwerden. Man kann sie aber nicht loswerden und ärgert sie so lange bis sie nen echten Fehler macht oder von alleine in den Sack haut.

Ich würd damit spielen.

Sollte es wirklich zu einer Abmahnung kommen. Kopie davon machen. Drauf schreiben "ich war da nicht im Dienst" und dankend wieder zurück geben. Für den Mist brauchte nichtmal nen Anwalt.

Wenn die dann später aufgrund dieser Abmahnung kündigen wollen, dann Kündigungsschutzklage einreichen und sich freuen wie der Richter die Fragt ob die noch alle Latten am Zaun haben.

Denn genau das wird dabei rum kommen.

Leute hört auf euch so verarschen zu lassen. Der Gesunde Menschenverstand sollte das schon verbieten.

Sollte es einen fähigen Betriebsrat geben, dann diesem den Fall mal Vorlegen das der die Leute mal wieder daran erinnert das Gehirn einzuschalten. Und ggf. das mal als Bossing ausgelegt werden könnte.

Andere Frage. Bist du überhaupt Examinierte Pflegekraft? Sollte das nicht so sein wird's ja noch lustiger
 
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Viele Abmahnungen sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
Ich würde meiner Leitung einen Brief schreiben.
Sehr geehrte Leitung,...
Schreibt bloß keine Briefe/ Emails/ Brieftauben etc. oder sowas ohne wirklich rechtliche Pflicht.
Und erst recht nicht in so einem lieblichen Klima.
Vor allem nichts freies. Ihr bringt euch selber in Teufels Küche.

Sollte man euch zu einer Schriftlichen Stellungnahme auffordern, dann schreibt wirklich nur kurz und knapp. "Ne war ich nicht", oder "ja stimmt so" Das ist vollkommen ausreichend. Klar kommen die um die Ecke "wie war es denn sonst?".
Ne nicht euer Job. Wenn die einem XY vorwerfen. Z.B. das man zu spät gekommen wäre. Dann antwortet "Nein bin ich nicht" und lasst nicht mehr aus euch raus holen. Auch kein "das kann garnicht stimmen weil ..."
Dann sollen die beweisen das ihr zu spät gekommen seid. Denn die klagen euch an.

Im Unglück schreibt ihr da was rein womit sie euch erst am A... bekommen.

Also lasst es zu schreiben wenn es wirklich nicht verpflichtend ist.

Wenn die Leute so doof zu euch sind, dann seid genauso doof zu denen.
Macht haar genau das gleiche Spielchen. Lass euch nichts nachweisen. Bzw. gebt ihnen nicht selber den Beweis. Macht nicht deren Arbeit. Lasst sie mal schön selber nach beweisen suchen. Die wollen immerhin euch an den Karren... dann macht es ihnen doch nicht noch einfach
 
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Aus genau diesem Grund sollte sich der TE kompetente Beratung suchen. Unser Internet-Forum kann und darf diese nicht leisten.
 
Für was braucht sie denn jetzt aktuell Beratung?

Weil da wer Luft aus seinem Kopf gelassen hat?

Wenn die Abmahnung wirklich vorliegt ja. Aber jetzt kann sie sich das Geld echt sparen.
 
Der Gang zum Betriebsrat kostet keinen Cent. Und ich halte ihn für sinnvoller als wirre, kaum lesbare Texte ohne Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt. Ratschläge wie "behandelt den Arbeitgeber genauso doof wie er euch" sind nicht hilfreich.
Zudem kann der Betriebsrat direkt beim Gespräch mit der Vorgesetzten unterstützen. Ein "aber InetNinja aus dem Internet sagt" wird kaum als Argument durchgehen.
 
Ein "aber InetNinja aus dem Internet sagt..." ist gar nicht nötig.

Was nötig ist, sich von so etwas nicht beeindrucken zu lassen. Und sich nicht selber in die Sche... zu reiten.

Einfach mal NIX machen. Rein garnichts. Nicht drauf antworten.

Klar der Weg zu BR ist gut. Sofern der BR auch Fähig ist. Das erlebe ich häufig leider nicht. Da hab ich schon einen Unsinn gehört wie hier im Forum. der BR ist kein deut besser als ich ;)

@Phil.97 ich wünsch dir alles gute. Lass dich nicht von so Knallfröschen aus der Ruhe bringen. Wenn du fragen hat sprich mich an.

Kleiner Tip wenn du kannst investiere mal in ein Seminar bzgl. Arbeitsrecht. Gewerkschaften bieten sowas an.
 
@ludmilla: Pflegekammern bieten ihren Mitgliedern ein Beratungsangebot: Beratung — Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Bevor man solche Sachen postet, sollte man wissen was Pflegekammern da überhaupt dürfen. Eine verbindliche Rechtsberatung erfolgt durch eine Pflegekammer nicht und das schreiben sie auf ihrer Homepage selbst!
Zitat Pflegekammer zur Beratung im Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht/Tarifrecht (eingeschränkte Erläuterungen)
Handelt es sich im Schwerpunkt um eine arbeitsrechtliche Fragestellung? Grundsätzlich dürfen wir im Bereich des Arbeitsrechts nicht beraten. Dennoch können wir ein paar grundsätzliche Aussagen treffen. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich nicht um eine abschließende juristische Beratung handelt. Sollten Sie eine Einzelfallberatung und -unterstützung benötigen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft wenden.

Bei einer Gewerkschaft ( die haben Anwälte zum Arbeitsrecht) oder dem Betriebsrat seid ihr da besser beraten!
 
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Stimmt. Aber wenn er nicht in Gewerkschaft oder Berufsverband Mitglied sein sollte (wie 90% der Pflegefachpersonen), hat er dort eben keinen Anspruch auf diese Beratung. Während die Pflegekammer - so er in einer ist - ihm durchaus zur Seite stehen kann. Ein vertrauliches Gespräch mit einem neutralen Menschen, der Ahnung von der Pflege hat und dem er die Sachlage schildern kann, kann schon mal einiges klären. Und genau solch ein Angebot bietet die Pflegekammer. Niedrigschwellig und unkompliziert.

Gleiche Homepage, weiter unten: Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Telefon-Termin mit einem unserer Mitarbeiter. In einem vertraulichen 1:1 Gespräch können Ihre Anliegen direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter der Kammer besprochen werden. Dieser ruft Sie zur vereinbarten Zeit auf der von Ihnen angegebenen Nummer an und berät Sie gerne.

Juristische Schritte sind hier ja ohnehin verfrüht. Er hat bisher keine Abmahnung erhalten.
 

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