- Registriert
- 24.04.2025
- Beiträge
- 2
- Beruf
- Betreuungsfachkraft/Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Suchttherapie
- Funktion
- Betreuungsfachkraft
Guten Abend,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich bin Pflege- bzw. Betreuungsfachkraft in einem Heim zur Wiedereingliederung von alkoholkranken Menschen. Laut Arbeitsvertrag arbeite ich im 3-Schicht Modell, bin aber hauptsächlich im Nachtdienst tätig.
Eine Aufgabe im Nachtdienst ist natürlich die Vorbereitung der Medikamente für den nächsten Tag und 1x/Woche werden die Bestände kontrolliert und ggf. neue Medikamente bestellt, 1x/Monat wird jedes Medikament und seine Haltbarkeit/das Ablaufdatum kontrolliert.
Nun zu meinem Anliegen:
Meine Chefin droht mit Abmahnung aufgrund mehrfacher Fehler bei der Beschriftung neu angefangener Medikamente/Cremes (Arzneimittel und auch kosmetische Produkte) + Tropfen. Der Punkt ist aber das ich, nachweislich, nicht mal im Dienst war, an dem Tag als Cremes usw. geöffnet wurden, ich aber dafür verurteilt wurde, diesen Fehler anderer Kollegen nicht korrigiert zu haben.
Es wird damit argumentiert, weil ich die meisten Nachtdienste mache, ich somit auch der „Medikamentenbeauftragte“ bin (so ein, nennen wir es mal „Titel“ ist auch nicht im Arbeitsvertrag vermerkt). Es ist heute wieder vorgekommen das eine Nasensalbe (Ostern geöffnet, ich hatte frei) nicht beschriftet wurde bei öffnen, besser gesagt kein Enddatum, Anfangsdatum wurde von der Kollegin verzeichnet, und mir endgültig gesagt wurde, dass es beim nächsten Mal eine Abmahnung dafür geben wird weil ich meine Verpflichtungen nicht erfülle.
Ich möchte mir gerne mal eure Meinungen dazu einholen, reden mit der Vorgesetzen ist nicht möglich, wie gesagt soll ich alleine für die Kontrolle zuständig sein aufgrund der vielen Nachtdienste.
Ich persönlich finde es unfair, jeder Mitarbeiter sollte beim öffnen neuer Arzneimittel für die Beschriftung zuständig sein, so mein Empfinden.
MfG.
es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich bin Pflege- bzw. Betreuungsfachkraft in einem Heim zur Wiedereingliederung von alkoholkranken Menschen. Laut Arbeitsvertrag arbeite ich im 3-Schicht Modell, bin aber hauptsächlich im Nachtdienst tätig.
Eine Aufgabe im Nachtdienst ist natürlich die Vorbereitung der Medikamente für den nächsten Tag und 1x/Woche werden die Bestände kontrolliert und ggf. neue Medikamente bestellt, 1x/Monat wird jedes Medikament und seine Haltbarkeit/das Ablaufdatum kontrolliert.
Nun zu meinem Anliegen:
Meine Chefin droht mit Abmahnung aufgrund mehrfacher Fehler bei der Beschriftung neu angefangener Medikamente/Cremes (Arzneimittel und auch kosmetische Produkte) + Tropfen. Der Punkt ist aber das ich, nachweislich, nicht mal im Dienst war, an dem Tag als Cremes usw. geöffnet wurden, ich aber dafür verurteilt wurde, diesen Fehler anderer Kollegen nicht korrigiert zu haben.
Es wird damit argumentiert, weil ich die meisten Nachtdienste mache, ich somit auch der „Medikamentenbeauftragte“ bin (so ein, nennen wir es mal „Titel“ ist auch nicht im Arbeitsvertrag vermerkt). Es ist heute wieder vorgekommen das eine Nasensalbe (Ostern geöffnet, ich hatte frei) nicht beschriftet wurde bei öffnen, besser gesagt kein Enddatum, Anfangsdatum wurde von der Kollegin verzeichnet, und mir endgültig gesagt wurde, dass es beim nächsten Mal eine Abmahnung dafür geben wird weil ich meine Verpflichtungen nicht erfülle.
Ich möchte mir gerne mal eure Meinungen dazu einholen, reden mit der Vorgesetzen ist nicht möglich, wie gesagt soll ich alleine für die Kontrolle zuständig sein aufgrund der vielen Nachtdienste.
Ich persönlich finde es unfair, jeder Mitarbeiter sollte beim öffnen neuer Arzneimittel für die Beschriftung zuständig sein, so mein Empfinden.
MfG.