Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Das wäre aber etwas unlogisch, wenn es denn so ist.
Es sei denn es wäre ein wichtiger Dokumentationsprozess, also halt etwas, das später noch erkenntlich sein soll.
Das Problem der Textmarker: sie verblassen mit der Zeit und sind dann nicht mehr nachweisbar.
Also nur das markieren, was im Moment wichtig ist für den Ablauf- Beispiel: Termin besorgen. Dies dürfte im Rechtsstreit wenig von Bedeutung sein.
Elisabeth