Warum jeden Sterilitätsnachweis dokumentieren?

Lidhäkchen

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Krankenschwester
Mir viel keine bessere Überschrift ein,Sorry

Also es geht darum,das mich diese aufwändige zeitraubende Doku langsam echt die nerven raubt. Auf jeden noch so kleinem einzeln verpacktem Sterilgut klebt eine kleber und alles müssen wir auf unserem Zählprotokoll dokumentieren.Von jedem Sieb, Kompressen..., sämtliche Medicalprodukte!

Wie macht ihr das? was hat es für einen sinn.:knockin:.klärt mich auf!!
man is bei großen OPs ja nur noch damit beschäftigt,diese Kleber zu kleben..das kann schon zwei DinA4 Seiten sein..:gruebel:
ist es nötig???

vielen dank
Lidhäkchen
 
Bei uns sind diese Kleber Barcodeetiketten und brauchen nur eingescannt werden. Das geht ruck-zuck.

Es geht darum, den Weg verfolgen zu können, bei eventuellen Beanstandungen. Z.B. ist es schon mal vorgekommen, dass eine tote Ameise miteingeschweisst wurde, dass ist wichtig, zurückverfolgen zu können, wo vielleicht der Fehler passieren konnte.

Gruß,
Lin
 
Bei uns sind diese Kleber Barcodeetiketten und brauchen nur eingescannt werden. Das geht ruck-zuck.

Es geht darum, den Weg verfolgen zu können

Z.B. ist es schon mal vorgekommen, dass eine tote Ameise miteingeschweisst wurde

Hi
vielleicht geht es hier um Mord und das Opfer hat noch gelebt, als es "verpackt" wurde ?! CSI Austria ist hier gefragt !

Zurück zum Thema: Es geht um Haftungsrecht und die Sicherung der Qualität deiner Arbeit. Zudem wird im Rahmen von Qualitätsmanagement (Stichwort KTQ & Co.) dieses Thema verstärkt werden.
Wie in den einzelnen Häusern damit umgegangen wird ist sicher sehr unterschiedlich, eine Einheitlichkeit gibt es nicht. Zwischen den Ländern (D, A) wird es auch noch Unterschiede geben.
Ziel muss ein praktisches System sein, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Einscannen ist da ein gutes System.
In unserer Klinik kommt zum Herbst das "OP-Modul" des ORBIS (Fa. AGFA) und somit auch wieder ein neues System. Ich hoffe auch aus unserem OP haben wir ein Mitspracherecht, da wir ja als Endnutzer mit dem System auskommen sollen.
Bislang dokumentieren wir "nur" Implantate, Blutprodukte usw. Zählkontrolle natürlich selbstverständlich
Einmalmaterialien, Fäden, Wäsche usw. noch nicht.


Einen schönen Sonntag.
 
Eine leidige Sache! Uns geht es genauso, wir kleben uns halbtot.
Unser Gruppenleiter hat sich beim Anwalt erkundigt, der meinte natürlich, es wäre für die lückenlose Doku notwendig, dabei hat ja nicht mal jedes Produkt einen Kleber.
Der Steri darf keine Einmalsachen mehr einschweißen, da er dann als Hersteller haften würde! - Es werden nur noch Instrumente einzeln eingeschweißt, keine Binden, Verbandskompressen, gar nichts.
Siebe und Instrumente sind im Orbis mit Namen und Nummern gelistet und werden zusätzlich noch aufgeklebt.
Ob's Sinn macht, ist eine andere Sache, Dokumentation ist alles, das wissen wir ja...:gruebel: Ob wir steril gearbeitet haben, beweisen die Kleber auch nicht.

Zudem haben wir im PC auch noch alle Einmalmaterialien außer Skalpelle und Handschuhe aufzulisten, jeden Faden, jedes Tape, alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man klebt oder schreibt sich halb Tot denn diese #@*:angryfire::wut: Papiere unseren Allerwertesten retten kann wenn wir vor dem Richter im Tribunal sitzen!!!
 
Wieso dokumentieren? Wieso nicht das Instrumentarium vom Vorpatient beim Nächsten verwenden und wenn dir das jemand unterstellt, wie will man das Gegenteil beweisen?
Mit Aufklebern z.B.

Gruß
Dennis
 
Es beweist aber nicht, ob auch wirklich alles steril gehandhabt wurde! Es ist reine Bürokratie, genau wie "Pat. geht es gut. Pat. schläft".
 
Hallo,
die Diskussion driftet etwas ab.
Es geht um die regelhafte Versorgung des Patienten.
Dazu gehört auch eine Dokumentation.
Da finde ich die - sicherlich sarkastisch gemeinte - Äußerung "Wieso dokumentieren?" nur kontraproduktiv.

Suchmaschine findet dazu einiges.

Da es wie bereits geschrieben keinen einheitlichen Standard für den Umfang der Dokumentation gibt, brüht jede Klinik ihr eigenes System. Die Industrie hilft dabei, dass immer mehr Systeme auf dem Markt sind. Was der Einheitlichkeit nur entgegen wirkt.

Wir dokumentieren - bislang muss man sagen - KEINE Sterilaufkleber.
Wir dokumentieren:

Folgende Daten werden schriftlich fixiert :

• Patientendaten
• Station
• OP-Saal
• OP-Datum
• Rüstzeit
• Zeitpunkt Hautschnitt
• Zeitpunkt Thorakotomie
• Zeitpunkt Wundverbandes
• Personaldaten: OP Team, nebst Assistenten, Anästhesieteam, Kardiotechniker
• Zählkontrolle : Kompressen, Kanülen, Thoraxtücher, Bulldogklemmen,
• Lagerung des Patienten
• der die Hautdesinfektion durchführende Arzt
• der die Neutralelektrode applizierende Mitarbeiter, postoperativer Status der Applikationsstelle
• Diagnose
• Therapie
• Besonderheiten
• Implantate, Blutprodukte


Die Devise ist: SO VIEL WIE NÖTIG, SO WENIG WIE MÖGLICH.

Diese Zusammenstellung habe ich bei meinen Unterlagen gefunden.:
Quelle: Meineke-Wolf, Unterrichte, OP-Dokumentation, Stand: Januar 2004
Zitat:
"Literatur

1.
Kalmar, Dtsch. Gesellschaft für Chirurgie Mitteilungen 4/04. Maßnahmen zur Vermeidung des unbeabsichtigten Zurücklassens von Gegenständen im OP-Gebiet
a. Verantwortungsbereich des Operateurs, ein Teil der Verantwortung
wird an die Pflegekraft delegiert.
b. Präop. Überprüfen der Sieblisten
c. Zählen der Instrumente postop.
d. Textile Gegenstände  Hinweis auf Zählstandard
e. Nadeln
f. Maßnahmen beim Fehlen – Dokumentieren
g. Unterschriften

2. DBfK; 2002 (auch in Pflege aktuell 5/2002) Bewusste Falscheintragungen in Pflegedokumentation – kein Kavaliersdelikt
a. Erhält Urkundencharakter
b. bewusste Falscheintragungen erfüllen den Straftatbestand der
Urkundenfälschung im Sinne der § 267-270 des StGB

3. Böhme 1991:, Das Recht des Krankenpflegepersonals, Haftungsrecht. Die Pflegedokumentation Fall 139
a. Pat. mit Schlaganfall nach 6 Wochen Dekubitus
b. BGH: fehlende Dokumentation ist ein Indiz für mangelhafte Pflege
c. Lückenhafte und unzulängliche Dokumentation werden zugunsten des Klägers ausgelegt
d. von Dokumentation kann abgesehen werden, wenn eine schriftliche Anweisung vorliegt, aus der deutlich hervorgeht, welche Maßnahmen routinemäßig durchgeführt werden
e. BGH hat bereits 1978 eine Dokumentationspflicht für Ärzte gefordert. Dies gilt auch für die Pflegedokumentation
f. Dokumentation muss übersichtliche sein, Stichworte
g. Kein Überkleben und unleserliches Durchstreichen
h. Handzeichen

4. Böhme 1991:, Das Recht des Krankenpflegepersonals, Haftungsrecht. Die Beweislastumkehr Fall 103
a. § 282 BGB regelt die gesetzliche Beweislastumkehr für die vertragliche Schadensersatzhaftung
b. BGH wendet Beweislastumkehr beim Versagen eines medizinisch-technischen Gerätes an  z. B. Routinecheck beim HF-Gerät
c. Beweislastumkehr kommt zum Tragen, wenn Arzt oder Pflegekraft vor-sätzlich oder grobleichtfertig eine Gefahr für den Pat. herbeiführen, die zu Schaden führt
d. Vorlage einer ordnungsgemäßen Dokumentation dient der Beweis-pflicht. Bei fehlender oder mangelhafter Dokumentation ist mit einer Beweislastumkehr zu rechnen
e. Dokumentation im unmittelbaren Zusammenhang erstellen

5. Roßbruch, 2002: PflegeRecht : Zur Dekubitusprophylaxe und deren Dokumentation während einer Operation
a. Adipöse Patientin sollte operativ ein Magenband eingelegt werden. Diabetes, Raucherin
b. OP-Dauer 2,20 Std., keine Verbrennungen
c. durch Druck, Scherkräfte und Immobilisierung können während der Operation Druckgeschwüre entstehen, die sich auch erst später zeigen können.
d. Fotodokumentation belegte, dass es sich um eine tiefe Gewebsnekrose und nicht um eine Verbrennung handelte.
e. Der Dekubitus entstand im OP und ließ sich nicht verhindern
f. Dokumentation ist Bestandteil der QS und dient der Beweissicherung
g. Alle beteiligten Personen sind zur Dokumentation verpflichtet und hat zeitnah zu erfolgen
h. Vergessenes kann als Nachtrag gekennzeichnet am nächsten Tag noch eingetragen werden.

6. Berg, Ursula, 2003; Die Schwester Der Pfleger 6/03: Anforderungen an die OP-Dokumentation
a. Dokumentation dient der Therapiesicherung, QS und der Beweissicherung
b. Dokumentation muss urkundenecht und lesbar sein
c. Lagerung ist schlagwortartig zu dokumentieren
d. auch die im OP durchgeführte Dekubitusprophylaxe muss dokumentiert werden
e. Zählkontrolle, Histologie, Kontaminationsgrad der Region (Hygiene RKI)
f. MPG: Medizinprodukte, Chargen, Röntgen

7. Ullrich, K. u. Heinzelmann, T; 2003: Pflegezeitschrift 8/2003: Der Einsatz von EDV bei der Durchführung des Pflegeprozesses
a. Pflegerische Ziel: Vermeidung von Mehrfacherfassung, Erfüllen gesetzlicher Dokumentationspflichten, bessere Informationsbereitstellung,
b. Datenschutz: Zugangskontrolle, Datenträgerkontrolle (Maßnahmen gegen unbefugtes Entfernen), Speicherkontrolle (Passwörter), Benutzerkontrolle (Auswertung von Protokollen), Zugriffskontrollen (Überprüfung der Berechtigung), Eingabekontrolle (Plausibilitätskontrolle), Auftragskontrolle (ordnungsgemäßes Ausführung), Organisationskontrolle (Datensicherung)
c. Schweigepflicht, Datenschutzrecht
 
Zuletzt bearbeitet:
Es beweist aber nicht, ob auch wirklich alles steril gehandhabt wurde! Es ist reine Bürokratie, genau wie "Pat. geht es gut. Pat. schläft".


Natürlich beweist es das nicht, aber es beweist, es war grundsätzlich erst einmal steril, wenn man das nicht einmal beweisen kann, wie will man denn beweisen steril gearbeitet zu haben?
Ich finde diese Maßnahme schon ziemlich sinnvoll.


Gruß
Dennis
 
Natürlich beweist es das nicht, aber es beweist, es war grundsätzlich erst einmal steril, wenn man das nicht einmal beweisen kann, wie will man denn beweisen steril gearbeitet zu haben?
Ich finde diese Maßnahme schon ziemlich sinnvoll.


Gruß
Dennis

Wenn das Sieb nach dem Öffnen unsteril geworden ist, beweist es gar nichts. Eben nur, dass ich irgendwann mal ein steriles Sieb aufgemacht habe. Ich mach' mir auch nichts draus, die Aufkleber zu verwalten - sieht immerhin nach "viel" aus. Aber ein bisschen lächerlich ist es schon.

Ansonsten dokumentieren wir annnähernd die gleichen Fakten wie der medizin_mann, leider nicht, wann der Verband beendet war, sondern nur Schnitt-Naht-Zeit. Dass vor Op-Beginn und nach dem Nahtende auch noch jede Menge passiert, geht leider völlig unter. Und die Wechselzeiten sind ja ein beleibtes Druckmittel. Dabei weiß jeder, wie sehr das Reponieren und Lagern auf dem Extensionstisch präop. oder postoperatives Gipsen die tatsächliche Op-Zeit verlängern kann.
- Aber das ist ein anderes Thema!
 
Hallo zusammen, habe gerade eure Beiträge zum Thema Doku gelesen, es ist schon klar,dass es bei manchen Op´s länger dauert alles zu dokumentieren,als die tatsächliche OP-Zeit ist, dennoch finde ich es absolut wichtig und notwendig!!!
Letzlich geht es immer noch um das Wohl des Patienten und deswegen sortiere ich unsterile Siebe natürlich genau in dem Moment aus, indem es mir auffällt.
Auch das restliche sterile arbeiten finde ich völlig selbstverständlich.
Wie wäre es denn, wenn du bereits ein DIN A4 Blatt mit in den Saal nimmst und die Kleber direkt aufklebst, das spart die drei Minuten nach der Op-den Tipp hab ich mal erhalten.
Als ich noch nicht im Op war,habe ich den Satz->etwas was nicht dokumentiert ist,ist auch nicht getan worden; so oft gehört, das hat sich eingeprägt.

Lg :)
 
Wenn das Sieb nach dem Öffnen unsteril geworden ist, beweist es gar nichts. Eben nur, dass ich irgendwann mal ein steriles Sieb aufgemacht habe. Ich mach' mir auch nichts draus, die Aufkleber zu verwalten - sieht immerhin nach "viel" aus. Aber ein bisschen lächerlich ist es schon.

Qualitätsmanagement dient unter anderem dem Nachweis einer Fehlerquelle.
Das bedeutet im konkreten Fall eines Rechtsstreits, das Anhand der Dokumentation des Kontrolletiquets das mit einer Chargennummer und einem Verfallsdatum versehen und mit einem Indikator ausgestattet ist, somit nachgewiesen werden kann das dieses Instrumentensieb zu dem verwendeten Zeitpunkt steril war und die Fehlerquelle nicht bei der Sterilisation lag. Desweiteren beweist die Dokumentation auf dem Op-Protokoll, das der Springer und der Instrumentierende die obligatorische Verfallsdaten und Sterilitätskontrolle durchgeführt haben und den Kontainer oder die Umverpackung auf äusserliche Beschädigungen, die die Sterilität beinträchtigen können, kontrolliert haben. Das Protokollieren eines "nur" sterilen Instrumentensiebes kann also von essentieller Bedeutung in einem juristischen Fall sein.
Das nicht Protokollieren kann in diesem Fall auch "Knast" und/oder Berufverbot gepaart mit einer Hohen Geldstrafe bedeuten ;O)

Mfg

Haeck
 
Qualitätsmanagement dient unter anderem dem Nachweis einer Fehlerquelle.
Das bedeutet im konkreten Fall eines Rechtsstreits, das Anhand der Dokumentation des Kontrolletiquets das mit einer Chargennummer und einem Verfallsdatum versehen und mit einem Indikator ausgestattet ist, somit nachgewiesen werden kann das dieses Instrumentensieb zu dem verwendeten Zeitpunkt steril war und die Fehlerquelle nicht bei der Sterilisation lag. Desweiteren beweist die Dokumentation auf dem Op-Protokoll, das der Springer und der Instrumentierende die obligatorische Verfallsdaten und Sterilitätskontrolle durchgeführt haben und den Kontainer oder die Umverpackung auf äusserliche Beschädigungen, die die Sterilität beinträchtigen können, kontrolliert haben. Das Protokollieren eines "nur" sterilen Instrumentensiebes kann also von essentieller Bedeutung in einem juristischen Fall sein.
Das nicht Protokollieren kann in diesem Fall auch "Knast" und/oder Berufverbot gepaart mit einer Hohen Geldstrafe bedeuten ;O)

Mfg

Haeck

Das zweifle ich ja gar nicht an.
Dokumentiert ist, dass das Sieb steril war, bevor ich es geöffnet habe. Schön.
Ebenso kleben wir alle anderen Verpackungsaufkleber auf. Doch unsteril werden die meissten Dinge erst nach dem Öffnen durch Hektik oder unsachgemässe Handhabung.
Durch das manische Dokumentieren arbeitet kein Mensch sorgfältiger als vorher.
 
Das zweifle ich ja gar nicht an.
Dokumentiert ist, dass das Sieb steril war, bevor ich es geöffnet habe. Schön.
Ebenso kleben wir alle anderen Verpackungsaufkleber auf. Doch unsteril werden die meissten Dinge erst nach dem Öffnen durch Hektik oder unsachgemässe Handhabung.
Durch das manische Dokumentieren arbeitet kein Mensch sorgfältiger als vorher.

?!?

Bitte Entschuldige, aber es liegt doch dann in der Verantwortung bzw. In der Verpflichtung jedes Einzelnen dem Pat. Gegenüber unsachgemäße Handhabungen, die zur Unsterilität führen zu verhindern bzw. zu dokumentieren !

Mfg
Haeck
 
Durch das manische Dokumentieren arbeitet kein Mensch sorgfältiger als vorher.
Das manische dokumentieren ist aber wie bereits von anderen erwähnt, genau das,was eine gewisse rechtliche Sicherheit gibt.
Das sorgfältige arbeiten ist meiner Meinung nach, immer noch eine Grundvoraussetzung!!!!!
Na klar, ich weiß,manchmal muss es sehr zügig gehen, dennoch nehme ich mir immer die Zeit um sorgfältig zu arbeiten-es geht immer noch um die Patienten und die damit verbundene Verantwortung, die jeder an der Operation beteiligten Leute nun mal hat. Und deshalb sollte jeder ,der an diesem Prozess beteiligt ist doch so gewissenhaft wie nur irgend möglich arbeiten.
Die anfallenden 5-7 Minuten um die Doku zu vervollständigen,gehören meiner Meinung nach, einfach dazu. :-?
 
Ich dokumentiere und arbeite so sorgfältig wie möglich und würde trotzdem für niemanden die Hand ins Feuer legen, nur weil alles fein säuberlich aufgeklebt ist.
Es ist eine Sicherheit für den Rechtsfall, bedeutet aber nicht, dass wir damit die Qualität steigern.
 

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