Jede angefallene Ü-Stunde, sei es bei TZ- oder VZ-Kräften sollte entsprechend vergütet werden, das sollte es keinen Unterschied geben = Gleichstellungsgesetz!
@BellaSwan2012 bist du sicher, dass es bereits ein rechtsgültiges Urteil zum Thema - Mehrarbeit vs. zuschlagspflichtige Überstunden für TZ-Kräfte bereits gibt?
Soweit ich weiß, hat Verdi die AG aufgefordert diese Zuschläge zu zahlen, aber wo kein Kläger, dort kein Richter. Und ohne rechtsgültigen Titel kann kein AG verpflichtet werden, diese Auszahlung umzusetzen.
Da wir eine elektronische Zeiterfassung haben, trage ich seit 2017 täglich jede Überminute im elektronischen Dienstplan als Überstunde ein - egal ob bei einer TZ- oder VZ-Kraft.
Wenn dann tatsächlich mal ein Urteil gesprochen wird, haben wir sofort einen Nachweis über die zuschlagspflichtigen Überstunden, die seitdem angefallen sind.
TZ-Kräfte haben Gründe, warum sie Teilzeit arbeiten, sei es die Kinderbetreuung, die Gesundheit oder auch eine gesunde "Work-Life-Balance". Manche stocken ihr Gehalt mit Rufdiensten auf und machen dementsprechend mehr, als eine VZ-Kraft.
Bei uns werden die Gründe bei jedem einzelnen akzeptiert und respektiert, da eine TZ-Kraft "eigentlich" gar keine Überstunden machen darf.
Meine TZ-Kräfte arbeiten so, wie es in ihren Tagesplan passt. Da ich in meiner Abteilung ein ausgewogenes Verhältnis von TZ- und VZ-Kräften habe, klappt es sehr gut, trotzdem auch den VZ-Kräften ihr Wunschfrei zu einzuplanen.
Unsere "Rückkehrer" aus Elternzeit kommen jedenfalls alle sehr gerne wieder und werden im Team sofort vorbehaltslos aufgenommen.
Und selbst für den MA, der für die Dauer der Elternzeit eingestellt wurde, fand sich immer eine Möglichkeit, den Zeitvertrag zu entfristen.
Der Frust über die Situation in der Pflege, wie sie viele Kollegen und Kolleginnen erleben, ist bei uns noch nicht so richtig angekommen, da unsere GF viel dazu beiträgt, dass es sich gut arbeiten lässt.
LG