Dokumentieren, was man getan hat

Reny

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05.07.2010
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9
Ort
Kreis Euskirchen
Beruf
Altenbetreuerin nach §87 b
Akt. Einsatzbereich
Altenheim
Funktion
Betreuerin
Hallo,
vielleicht kann mir jemand Tipps geben,zur Dokomentieren!
Ich bin eine 87b Betreuung.Wir müßen alles Dokomentieren was wir mit unseren Bew.gemacht haben,wie zum bz.Wie umschreibe ich Essen anreichen?Oder zu trinken geben?Wir dürfen diese Wörter in der Dokometation nicht gebrauchen.Habe schon mal geschrieben das wir ein nettes gespräch geführt haben,als es Kaffee und Kuchen gab,aber das kann ich nicht immer schreiben.Genauso morgens beim Frühstück.Es ist echt schwer Worte zu finden.kann mir jemand Tipps geben?

Und wie umschreibe ich das bei Bettlägerinen die sich fast nicht bewegen können,wie schreibe ich das???:?:
Ich danke euch jetzt schon mal für Tipps!
 
Maßnahmenbogen = Dokumentation der durchgeführten (Pflege-) Maßnahmen
Pflegebericht = Dokumentation des IST-Zustandes bzw. von Veränderungen des Patienten

Warum müsst ihr dem Kind einen anderen Namen geben??? Frühstück bleibt Frühstück und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme ist Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme!!!
 
Maßnahmenbogen = Dokumentation der durchgeführten (Pflege-) Maßnahmen
Pflegebericht = Dokumentation des IST-Zustandes bzw. von Veränderungen des Patienten

Warum müsst ihr dem Kind einen anderen Namen geben??? Frühstück bleibt Frühstück und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme ist Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme!!!

Man hat uns gesagt das der MDK das nicht haben will,wir sollen es umschreiben,aber die passenden wÖRTER ZU FINDEN DAS IST DABEI SCHWER
 
Du darfst das nicht schreiben, weil du die § 87- Betreuung machst?
 
Du darfst das nicht schreiben, weil du die § 87- Betreuung machst?
Eigentlich dürfen wir Betreuer nicht den Bew.das Essen reichen nur das Pflegepersonal,anderseits haben wir gelernt dem Pflegepersonal eine Stütze zu sein.
Wie gesagt wär Tipps für mich hat, das wäre super!
 
ja, jetzt verstehe ich die Problematik. Nur ist es tatsächlich nicht korrekt die Pflegeleistungen durchzuführen. Daher möchte ich dich nicht zum Schwindeln animieren. Es ist aber schon so, dass du in deiner Betreuungszeit auch seine Fähigkeiten im Hinblick auf Essen und Trinken fördern kannst. Dagegen spricht erstmal nichts. Man kann da nicht immer ganz scharf unterscheiden. Setz dich aber bitte dafür ein, dass du deine Zeit mit den Patienten effektiv nutzt, d.h. für Maßnahmen qualifizierter Betreuung und Beschäftigung.
Eigentlich plant man ja immer die Maßnahmen die man durchführt auf Grundlage seiner Fähigkeiten und seiner Biograpie. Man versucht die vorhandenen Fähigkeiten zu verbessern, fördern und erhalten, so wie der Mensch es gewohnt ist zu leben und zu handeln.
Ein Beispiel:
Ein Patient kann z.B. situativ desorientiert sein. er kann mit seinem Besteck nichts anfangen:
Ich würde vielleicht eher sowas schreiben, wie: Maßnahmen durchgeführt zum Erhalt der Fähigkeiten beim Essen und Trinken. Hr. XY kann sein Beteck nicht benutzen, ißt aber mit den Fingern. Hr. XY wurde dazu angeleitet und ihm wurde Gesellschaft geleistet.
Was machst du denn bei den bettlägrigen Menschen? Gespräche führen über ..., Zeitung vorlesen, Geschichten erzählen..., musizieren...?

Vergiss nicht, du kannst den Pflegekräften eine Stütze sein, aber insbesondere durch die Durchführung der Betreuungsleistungen. Es ist nicht dein Job ihnen ihre Arbeit abzunehmen, auch wenn ich das ja sehr kollegial von dir finde. Deine Patienten haben aber Anspruch auf deine Betreuung und auf die gemeinsame Zeit. Wir können froh sein, dass es diese Finanzierung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf gibt. Diese Menschen müssen in ihrer besonderen Situation gefördert werden. Bitte setze dir das als Schwerpunkt deiner Arbeit...
 
ja, jetzt verstehe ich die Problematik. Nur ist es tatsächlich nicht korrekt die Pflegeleistungen durchzuführen. Daher möchte ich dich nicht zum Schwindeln animieren. Es ist aber schon so, dass du in deiner Betreuungszeit auch seine Fähigkeiten im Hinblick auf Essen und Trinken fördern kannst. Dagegen spricht erstmal nichts. Man kann da nicht immer ganz scharf unterscheiden. Setz dich aber bitte dafür ein, dass du deine Zeit mit den Patienten effektiv nutzt, d.h. für Maßnahmen qualifizierter Betreuung und Beschäftigung.
Eigentlich plant man ja immer die Maßnahmen die man durchführt auf Grundlage seiner Fähigkeiten und seiner Biograpie. Man versucht die vorhandenen Fähigkeiten zu verbessern, fördern und erhalten, so wie der Mensch es gewohnt ist zu leben und zu handeln.
Ein Beispiel:
Ein Patient kann z.B. situativ desorientiert sein. er kann mit seinem Besteck nichts anfangen:
Ich würde vielleicht eher sowas schreiben, wie: Maßnahmen durchgeführt zum Erhalt der Fähigkeiten beim Essen und Trinken. Hr. XY kann sein Beteck nicht benutzen, ißt aber mit den Fingern. Hr. XY wurde dazu angeleitet und ihm wurde Gesellschaft geleistet.
Was machst du denn bei den bettlägrigen Menschen? Gespräche führen über ..., Zeitung vorlesen, Geschichten erzählen..., musizieren...?

Vergiss nicht, du kannst den Pflegekräften eine Stütze sein, aber insbesondere durch die Durchführung der Betreuungsleistungen. Es ist nicht dein Job ihnen ihre Arbeit abzunehmen, auch wenn ich das ja sehr kollegial von dir finde. Deine Patienten haben aber Anspruch auf deine Betreuung und auf die gemeinsame Zeit. Wir können froh sein, dass es diese Finanzierung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf gibt. Diese Menschen müssen in ihrer besonderen Situation gefördert werden. Bitte setze dir das als Schwerpunkt deiner Arbeit...
Wow das ist toll vielen Dank für den Tipp,man muss nur wissen wie man es schreibt und zum ausdruck bringen kann.
Mit den bettlägrigen Menschen mache ich viel mit basale stimmulation Aromaterapie ,vorlesen singen,das kommt gut an.
Nein ich halte das schon auseinander,am Anfang war es schwer,aber jetzt komme ich gut zurecht.
Mit der Planung das ist so eine Sache,das haut noch nicht hin,wir sind mit 2 Betreuen und haben 55 Bew.dazu kommt wir sind nur halbe Tage da.
Sie dann mit den Zeiten abzudecken und den Plan erstellen das bekomme ich nicht hin.Hast du da einen Rat oder mal ein Muster?Das wäre Super.
Ich zerbreche mir den Kopf ,deshalb kann ich auch nicht schlafen...heul!
VG Reny
VG Reny
 
zur Info was die Aufgaben dieser Betreuungskräfte sind:


(1) Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner
betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen
kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den
physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen
positiv beeinflussen können.
(2) Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die betroffenen
Heimbewohner zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und
sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
- Malen und basteln,
- handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,
- Haustiere füttern und pflegen,
- Kochen und backen,
- Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern,
- Musik hören, musizieren, singen,
- Brett- und Kartenspiele,
- Spaziergänge und Ausflüge,
- Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe,
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen
Gottesdiensten, und Friedhöfen,
- Lesen und Vorlesen,
- Fotoalben anschauen.
Die Betreuungskräfte sollen den Pflegeheimbewohnern für Gespräche über
Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre
Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.
Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen,
Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner unter
Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres
- 4 -
Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen
Kontext orientieren.
(3) Zur Prävention einer drohenden oder einer bereits eingetretenen sozialen
Isolation sind Gruppenaktivitäten für die Betreuung und Aktivierung das
geeignete Instrument. Die persönliche Situation der Pflegeheimbewohner, z.B.
Bettlägerigkeit, und ihre konkrete sozial-emotionale Bedürfnislage kann aber
auch eine Einzelbetreuung erfordern.
(4) Die soziale Betreuung der Heimbewohner gehört zum Leistungsumfang der
Pflegeheime. § 87b SGB XI ermöglicht es, die Betreuung und Aktivierung
der betroffenen Pflegeheimbewohner in einem definierten Umfang quantitativ
zu verbessern. Gleichzeitig ist es erforderlich, die Tätigkeit der zusätzlichen
Betreuungskräfte eng mit der Arbeit der Pflegekräfte und des sonstigen
Personals in den Pflegeheimen zu koordinieren, damit keine Versorgungsbrüche
entstehen. Zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte
gehören auch die Hilfen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und
Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind, wenn
eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.


somit gehört ja die Essenseingabe gar nicht zu deinen Tätigkeitsfeldern,richtig?
Ich kann mir vorstellen, das es sicher nicht einfach ist, sich von der pflegerischen Arbeit abzugrenzen, vor allem, wenn man sieht wie diese rumwuseln.
Trotzdem musst du dies immer wieder versuchen,denn deine Tätigkeiten sind immens wichtig für die Bewohner!
Vielleicht kannst du ja, wenn du wieder mal mehr im pflegerischen Bereich arbeitest, das mit deinem Tätigkeitsfeldern verbinden?
Essen eingeben: Abfragen des Lieblingsessen, Herstellung früher und heute usw.

Ich glaube, mit der Zeit, werden dir Formulierungen leichter fallen und auch die Abgrenzung zur Pflege...

Gruß und Gute Nacht vom Frosch
 
Ich weiß nicht, ob das wirklich was für dich ist, aber schau es dir an:
pflegeplanung formulierungshilfen - Google-Suche
Was verlangt denn dein Arbeitgeber? Sollst du sowas wie einen betreuungsplan machen? Sprich Probleme, Fähigkeiten, Ziele, Maßnahmen formulieren?
Was hat man zu dir gesagt?
 
Hallo USA- Frosch:
Welche Quelle hast du da Zugrunde gelegt. SGB ist es nicht. MDS?
 
Ich weiß nicht, ob das wirklich was für dich ist, aber schau es dir an:
pflegeplanung formulierungshilfen - Google-Suche
Was verlangt denn dein Arbeitgeber? Sollst du sowas wie einen betreuungsplan machen? Sprich Probleme, Fähigkeiten, Ziele, Maßnahmen formulieren?
Was hat man zu dir gesagt?
Einen Plan erstellen erstmal für eine Woche,was wir mit den Bew.machen zum Beispiel :Mo. backe ich mit den Bew.
Di. spazieren gehen
Mi.bewegungsübungen in einer Gruppe
und das auf eine Person immer bezogen und wir haben 55 zusammen auf einem Wohnbereich das wiederum auf 3 aufgeteilt ist.Jeder hat in der Woche 75 Minuten an Betreuung zur verfügung.Natürlich können wir auch mehr Minuten mit ihnen verbringen müßen aber die 75 Minuten bei jedem abdecken!
Und das ist sehr viel!
VG Reny
 
Verstehe. Ich weiß nicht, ob dir die Literaturhinweise da helfen, aber vielleicht können sie Anregung geben. Wichtig ist auch immer, wenn du dokumentierst zu schreiben, wie der Patient bei der deiner Betreuung reagiert hat, was er gemacht hat etc, hat er z.B. gelacht, aktiv mitgemacht/ gesungen/ sonstwas., von früher erzählt. War etwas besonders oder anders als sonst?
Wichtig ist immer so zu formulieren, dass man beschreibt, nicht bewertet.
Beispiele:

  • NICHT: Fr. XY ist traurig BESSER: Fr. XY hat gesagt, sie sei traurig, hat geweint, hat selten gelächelt.
  • NICHT: Hr. XY kann sich gut bewegen. BESSER: Hr. XY steht ohne Hilfe aus dem Bett auf.
  • NICHT: Fr. XY hat es gut gefallen. BESSER: Fr. XY hat gesagt, sie möchte ... bald wiederholen. Fr. XY hat aktiv mitgesungen und selbständig andere Lieder angestimmt.
Vielleicht hilft dir bei der dokumentation, wenn du dich daran hältst:

  • Was wurde an Betreuung durchgeführt
  • Wie hat der Patient mitgewirkt/ Was hat der Patient gemacht
  • Wie hat der Patient reagiert

Hoffe, du kannst besser schlafen jetzt.
PS.: in dem Buch über Pflegeplanung bei menschen mit Demenz steht auch etwas zu Pflegebericht.
 
Verstehe. Ich weiß nicht, ob dir die Literaturhinweise da helfen, aber vielleicht können sie Anregung geben. Wichtig ist auch immer, wenn du dokumentierst zu schreiben, wie der Patient bei der deiner Betreuung reagiert hat, was er gemacht hat etc, hat er z.B. gelacht, aktiv mitgemacht/ gesungen/ sonstwas., von früher erzählt. War etwas besonders oder anders als sonst?
Wichtig ist immer so zu formulieren, dass man beschreibt, nicht bewertet.
Beispiele:

  • NICHT: Fr. XY ist traurig BESSER: Fr. XY hat gesagt, sie sei traurig, hat geweint, hat selten gelächelt.
  • NICHT: Hr. XY kann sich gut bewegen. BESSER: Hr. XY steht ohne Hilfe aus dem Bett auf.
  • NICHT: Fr. XY hat es gut gefallen. BESSER: Fr. XY hat gesagt, sie möchte ... bald wiederholen. Fr. XY hat aktiv mitgesungen und selbständig andere Lieder angestimmt.
Vielleicht hilft dir bei der dokumentation, wenn du dich daran hältst:

  • Was wurde an Betreuung durchgeführt
  • Wie hat der Patient mitgewirkt/ Was hat der Patient gemacht
  • Wie hat der Patient reagiert
Hoffe, du kannst besser schlafen jetzt.
PS.: in dem Buch über Pflegeplanung bei menschen mit Demenz steht auch etwas zu Pflegebericht.
Danke schön!Das ist eine hilfestellung die ich mir gut merken kann.
Ich habe mir schon einige Bücher gekauft die man uns in der Schulung gesagt hat,aber das halt mit diesem Frühst. oder kaffee trinken mit dem anreichen ,das zu umschreiben geht nicht in mein Hirn rein.Das andere klappt sehr gut.
Ich bedanke mich ganz Herzlich und werde bestimmt ofter noch mal einen Tipp brauchen.
Gute Nacht!
VG Reny
 
Jetzt versteh' ich! Du fragst nach Formulierungshilfen für den Pflegebericht, um Deine Tätigkeit, die Du am Patienten eigentlich nicht machen dürftest, weil Du keine ausgebildete Pflegekraft bist, zu dokumentieren! Richtig? Nun ja, Du hast ja schon einige Tipps bekommen!

Irgendwann gibt es einen großes Knall und das Gesundheitssystem fliegt uns um die Ohren! Ich verstehe dieses System nicht!
 
Hallo @Josi
Ich habe nur mal die 87b-Betreuung bei Google eingegeben und kam auf diese Erläuterungen...
 
Klar und einfach: Schreibe wie es war bzw. ist.
Ganz simpel. Nur OBJEKTIVES! Nicht deine eigene Interpretation!
Z.B. Unterstützung der Alltagsorganisation (das können 100 Sachen sein wie z.b. Essen anreichen)
Basale Stimulation (auch schreiben, was du gemacht hast, atemsynchrones Atmen, Ganzkörpererfahrung.....)

Wichtig ist: Wie hast du den BW angetroffen, was hast du gemacht, wie hat er reagiert.
Z.B. BW schläfrig angetroffen, er lächelte mich als er mich sah und wirkte nach kurzer Zeit wacher. Ich lass ihm eine Kurzgeschichte vor, worauf er sogar von sich aus erzählte.
Schreibe so wenig wie möglich, soviel wie nötig.
Ich komme gerade frisch von einer Fortbildung über Doku.
Bei Basaler Stimulation Schwerstkranker z.B. BW lag im Bett mit angestrengtem Gesichtsausdruck. Er atmetet schnell. Nach 15 Min atmsynchronem Atmen und leiser Musik entspannten sich die Gesichtszüge und er schlief fast ein. Alles Gute und Kraft wünscht Susanne110pink
 
Wenn du als Betreuungskraft Essen anreichst, muss das einen fördernden Sinn haben. Sprich, du übst mit dem Bewohner verschüttete Fähigkeiten wieder neu ein. Zum Beispiel soll sich der Bewohner das Brot mit deiner Hilfe selbst schmieren. Es ist erstaunlich was manche noch können, wenn man sich die Zeit nimmt, sie anzuleiten. Oder du führst die Hand beim Essen, oder du gibst ihm/ihr das Brot in die Hand ect... Das wären deine Aufgaben und sowas kannst du als "Esstraining" oder "Anleiten beim Brote schmieren" oder "Förderung der Selbstständigkeit bei der Nahrungsaufnahme" dokumentieren. Das reine "Essen anreichen" ist nicht deine Aufgabe.

LG Teresa
 
In diesem Falle ist Essen anreichen meine Aufgabe, weil ich zusätzlich KPH bin, auch wenn ich als solche dort nicht arbeite, man es aber an meiner lebenslangen Kompetenz gemessen mir "zutraut" und es andererseits auch in meinem Vertrag steht.
Ich weiß, da hast du Recht, dass es eine 87b nicht dürfen, dann ist das auch ok so, weil sie nicht das fachliche Wissen haben, was mache ich, wenn sich ein BW ernsthaft verschluckt.
Aber da kann auch der älteste erfahrene Pfleger stehen und wenn "es" so sein soll, dann ist es so.
Habe in 1 Jahr 3 Patienten durch verschlucken "wieder geholt". Das ist echt schrecklich für alle. Aber ich weiß natürlich auch um die Schluckstörung vorher und muss den BW gut kennen um Essen zu reichen.
 

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