Maniac sehe ich ähnlich. Nür wenn ich beim Schreibem mich bemühen würde auf höhrerem Niveau zu schreiben z.B. : "Beinödeme ( bestehend nach ärztlicher Diagnose vom XX.XX.XXXX ) sind, nach subjektiver Sicht, beidseits unter Sauerstoffgabe (nach ärztlicher Anordnung vom X.XX.XXXX) rückläufig. Im weiteren ist der Bew. nach persönlicher Ansich bewußtseinklarer und mit einem verbesserten AZ, bei einem abklingen der zyanotischen Veränderungen (Blaufärbung der Lippen)" kann ich gleich zum Rapport antreten.
Da nach Aussage meiner PDL eine derartige "Diagnose" nur dem Arzt zusteht und von der Bezirkshauptmann (BH) bei einer Kontrolle der Unterlagen kritisiert werden könnte. Diese Aussage gilt nicht nur für mich als Pflegehelfer, sondern auch für Personal des gehobenen Gesundheits und Krankenpflegebereichs (DGKS/P). Ich werde nächste Woche wenn ich wieder im Spital bin, mal dort bei den Ärzten und DGKS anfragen, nur nach dem was ich sowohl vom Pflege als auch vom ärztlichen Personal in den Spitälern gehört habe, wäre das Angegebene keine Diagnose, sondern eine Beschreibung. Weil ansonsten müßte ja überall ein Arzt mit Ius practicandi zum Schreiben sitzen, da seitens meiner PDL nich einmal ein Turnusarzt als ausreichend angesehen wird.
Zu deiner Frage mit den Runden, wir kontrollieren alle 3 h ( 22.00 / 01.00 / 04.00) wobei wir bei den noch selbstständigen Bew. möglichst nur ungehört hineinsehen, weil es ja sein könnte, dass der Bew. aus dem Bett gefallen, oder im WC gestürzt ist. Ansonsten muss man wenn die Lagerung alle 3 h vorgeschrieben ist als Intervention diese durchführen, bzw. den Bew. frisch machen, wenn nötig.
Persönlich stimme ich dir aber zu. Nur Anweisung ist Anweisung und hat durchgeführt und protokolliert zu werden. Wenn jetzt einer der Ärzte anweist: Nein Bew. ist von 22.30 - 05.00 h schlafen zu lassen, damit der Tag - Nachtrhythmus sich wieder einpendeln kann. Ist dies für mich auch bindend, wenn es durch den Arzt dokumentiert ist. Weil er kann gegenüber der BH argumentieren und entsprechend Matratzen und Co. verschreiben, so die Krankenkassen mitspielt.
Man kann zwar den Arzt fragen bei der Visite, wie es Aussieht, da die Bew. bis 12.00 uhr lethargisch im Bett liegt, ob der Nachtschlaf nicht höher zu gewichten sei. Dieses muss aber sehr vorsichtig geschehen, weil sonst die Unterstellung, vorallem von anderem Pflegepersonal, auftaucht, man wolle sich nur die Arbeit erleichtern.