Nachtdienstdurchgänge - wie dokumentieren?

Ich habe zwar nur selten Nachtdienste, aber da haben wir genaue Vorgaben was wir schreiben müssen ...
um sich dann kurz zu fassen bei unauffälligen Patieten: Pat. äußerte am Abend keine akuten Beschwerden und schlief bei den 2 stdl. Kontrollen, zuletzt um 5:15 Uhr.
Bei Auffälligkeiten kann daraus schnell ein halber Roman werden aber immerhin ist man mit einer genauen Dokumentation auf der sichersten Seite.8)
 
Bei uns in der Forensik herrschen da ganz strikte Vorgaben. Ich arbeite auf einer offenen Station und muss "nur" 5 Rundgänge in der Nacht machen und die auch sofort dokumentieren. Auf den Aufnahmestationen werden die Rundgänge stündlich durchgeführt.
Die Rate der Suizide ist höher wie in "normalen" Kliniken, daher so häufige Kontrollen.
Ich hab vor ein paar Tagen einen makaberen Kommentar gehört: "Hauptsache er ist nicht kalt wenn ich ihn finde"8O
 
Hallo allen , ich bin neu hier und möchte auch von mein Nachtdienst erzählen!

Wir hatten vor 3 Jahren wenig geschrieben. sowie

1. Pat ist unaufällig, keine Besonderheiten,

= Wer ist der Pat. ein Mensch, der hat ja eine Name
= Was ist unaufällig, Kein Besonderheiten , nicht jeder Patient macht jeden Abend das Gleiche, und wer definiert was unaufällig ist auf ein Station!

Also hatten wir unsere Texte verlängert sowie

1. Fr. Müller geht es laut aussage gut, Äusserte keine wünsche zur nacht, Meldet sich bei Bedarf, Klingel ist in Reichweite! Freundlich zugewandt und Orientiert!

Klasse Text aber viel zu lang fande ich. Also schreibe ich jetzt wenn kein vorfall ist.

1. Fr. Müller meldet sich für Steckbecken sonst in der nacht Teilweise geschlafen.
2. Fr. Müller Schlief bei den Durchgängen

Findet ihr das ok?
 
Hallo zusammen

also wir haben vorgeschriebene 5 Durchgänge zu möglichst unterschiedlichen Zeiten.
Ausnahmen bei Überwachungspatienten; da können auch 1stdl-1/4-stdl. Kontaktaufnahmen nötig werden.

Sofortige Dokumentation läuft nur bei Überwachungspatienten oder Besonderheiten,ansonsten zum Ende des Nachtdienstes.

"Pat. wirkt bei jedem/allen Rundgang/Rundgängen schlafend"

Gruß von Regina
 
ich für meinen teil handhabe es so das ich alle 2 std einen eintrag mit uhrzeit mache und schreibe z.b. pat hat augenscheinlich geschlafen / pat ist wach / pat. schaut tv / oder sowas in der art ...

denn ich bin nachts alleine für 30 pat. bei mir im haus zuständig und wenn da mal was kommt zwecks anklage will ich mir nicht nachsagen lassen müssen ich hätte nie nach den leuten geschaut oder so ...

im zweifelsfall lieber mehr als zu wenig dokumentieren, denn man kann daraus nur seinen vorteil ziehen ...
 
Hallo,
wir gehen nach der Übergabe jeden Abend durch alle Zimmer um mit den Pat. den Ablauf der Nacht zu besprechen (Ich arbeite auf einer Wochenstation.) und das tragen wir als Pflegevisite PV in die Dokumentation ein. Danach werden nur noch Einträge durchgeführt, wenn was bei dem Pat. war.

Ing:wink:
 
Bei unaufälligen:
Schlafend bei 2 stündlichen Kontrollen.


Bei Ereignissen/Aufälligkeiten immer zeitnah.
 
Also auf der letzten Dienststelle, war es in einem Kladdensystem nachzuweisen und bei der jetztigen im PC, wobei es erst nach den Rundenzeiten abzuzeichnen ist, weshalb man vor der Dienstübergabe etwas Schreibarbeit hat. Ansonsten sind in 8h drei Runden vorgesehen.
Zusätzlich soll noch bei Besonderheiten wie "Bew. schläft nicht" dieses unter freier Betrachtung eingeschrieben werden.
Hier hätte ich noch eine Frage und zwar wurde mir jetzt mitgeteilt, dass ich als Pflegehelfer bitte nicht schreiben soll "Vermutlich Beinödem nach Sicht abgeschwollen" oder "Wunde gerötet und belegt" weil dies eine Diagnose darstellen würde. Hierbei liegt aber seitens des Arztes schon die Diagnose vor: "Beinödeme infolge einer Herzinsuffizens bei zusätzlich bestehender KHK".
Zu meinen Aufgaben zählt nun einmal auch die Beobachtung und die Verlaufsbeschreibung und wie soll ich dies sonst beschreiben, weil selbst die Aussage "Beine vermutlich abgeschwollen" stellt danach eine Diagnose dar und ist unzulässig.
Wie aus dem Profil ersichtlich sitze ich derzeit im schönen Österreich.
 
Zu meinen Aufgaben zählt nun einmal auch die Beobachtung und die Verlaufsbeschreibung und wie soll ich dies sonst beschreiben, weil selbst die Aussage "Beine vermutlich abgeschwollen" stellt danach eine Diagnose dar und ist unzulässig.
Wie aus dem Profil ersichtlich sitze ich derzeit im schönen Österreich.
Ich verstehe zwar kaum worauf du hinaus willst, aber "Beine vermutlich abgeschwollen" ist zwar keine hochqualifizierte Aussage, aber auch keine "Diagnose.
Genauso wenig wie "Wunde gerötet".
Das sind Beobachtungen - und das ist dein Job! Also setz dich durch...!

Wo ich schonmal hier schreibe:
@vacilar: Kontrollierst du wirklich alle 2h?
Ich nicht - und das mit voller Absicht...!
 
Maniac sehe ich ähnlich. Nür wenn ich beim Schreibem mich bemühen würde auf höhrerem Niveau zu schreiben z.B. : "Beinödeme ( bestehend nach ärztlicher Diagnose vom XX.XX.XXXX ) sind, nach subjektiver Sicht, beidseits unter Sauerstoffgabe (nach ärztlicher Anordnung vom X.XX.XXXX) rückläufig. Im weiteren ist der Bew. nach persönlicher Ansich bewußtseinklarer und mit einem verbesserten AZ, bei einem abklingen der zyanotischen Veränderungen (Blaufärbung der Lippen)" kann ich gleich zum Rapport antreten.
Da nach Aussage meiner PDL eine derartige "Diagnose" nur dem Arzt zusteht und von der Bezirkshauptmann (BH) bei einer Kontrolle der Unterlagen kritisiert werden könnte. Diese Aussage gilt nicht nur für mich als Pflegehelfer, sondern auch für Personal des gehobenen Gesundheits und Krankenpflegebereichs (DGKS/P). Ich werde nächste Woche wenn ich wieder im Spital bin, mal dort bei den Ärzten und DGKS anfragen, nur nach dem was ich sowohl vom Pflege als auch vom ärztlichen Personal in den Spitälern gehört habe, wäre das Angegebene keine Diagnose, sondern eine Beschreibung. Weil ansonsten müßte ja überall ein Arzt mit Ius practicandi zum Schreiben sitzen, da seitens meiner PDL nich einmal ein Turnusarzt als ausreichend angesehen wird.
Zu deiner Frage mit den Runden, wir kontrollieren alle 3 h ( 22.00 / 01.00 / 04.00) wobei wir bei den noch selbstständigen Bew. möglichst nur ungehört hineinsehen, weil es ja sein könnte, dass der Bew. aus dem Bett gefallen, oder im WC gestürzt ist. Ansonsten muss man wenn die Lagerung alle 3 h vorgeschrieben ist als Intervention diese durchführen, bzw. den Bew. frisch machen, wenn nötig.
Persönlich stimme ich dir aber zu. Nur Anweisung ist Anweisung und hat durchgeführt und protokolliert zu werden. Wenn jetzt einer der Ärzte anweist: Nein Bew. ist von 22.30 - 05.00 h schlafen zu lassen, damit der Tag - Nachtrhythmus sich wieder einpendeln kann. Ist dies für mich auch bindend, wenn es durch den Arzt dokumentiert ist. Weil er kann gegenüber der BH argumentieren und entsprechend Matratzen und Co. verschreiben, so die Krankenkassen mitspielt.
Man kann zwar den Arzt fragen bei der Visite, wie es Aussieht, da die Bew. bis 12.00 uhr lethargisch im Bett liegt, ob der Nachtschlaf nicht höher zu gewichten sei. Dieses muss aber sehr vorsichtig geschehen, weil sonst die Unterstellung, vorallem von anderem Pflegepersonal, auftaucht, man wolle sich nur die Arbeit erleichtern.
 
Hallo, bei uns im Haus, besteht seit letzten September 09 die Anordnung seitens der Pflegedienstleitung, in jeden Dienst etwas zudokumentieren mit Datum (ist ja eigentlich klar), Uhrzeit und Dienst (sprich Fd,SD,ND). Da es einige Probleme mit Angehörigen gab, wie wir (das Pflegepersonal) die Pflege nach Ansichten der Angehörigen durchführen müssen.
Hut ab, vor denjenigen unter euch, die den nächtlichen Durchgang aller 2 Stunden schaffen. ICh persönlich schaffe das nicht und ich bin ehrlich, orientierte PAtienten, muss ich doch nicht alle 2 stunden stören. Oder wollt ihre etwas alle 2 Stunden kontrolliert werden, das ihr auch schön schlaft???? Ich kann darauf gerne verzichten. Bei auffälligen Patienten, schaue ich natürlich mal öfters vorbei. Außerdem werden die Patienten mit erhöhten Pflegeaufwand, Patienten, die in Ihren Verhalten auffallen immer in den Zimmer untergebracht, die möglichst nah am Schwesternzimmer sind. Notfalls schiebe ich (auch wenn sehr ungern) Nachts mit dem Springer halt um. Kommt selten vor, aber immer mal wieder.
Ich verschaff mir den ersten Übernblick bei dem Rundgang zwischen 21:45 Uhr bis 22:15 Uhr. Meinst sehe ich da, wo ich öfters reinschauen sollte. Der zweiter Rundgang erfolgt zwischen 0:30 Uhr und 1 Uhr. Der dritte und letzte Rundgang (wenn alles ruhig verläuft) erfolgt zwischen 5:15 Uhr und 5:45 Uhr.
In der Regel dokumentiere ich gegen 4 Uhr in den Pflegebericht, das ich den Patient beim nächtlichen Rundgang schlafen angetroffen habe.
Sollte ein Patient des Nächtens unruhig gewesen sein oder es sind andere Probleme aufgetreten, dann dokumentiere ich zeitnah.
Ich kämpfe eher mit dem Problem, das Nachts, sollte es doch mal von nöten sein, der Diensthabende Arzt auf Station erscheint. Da muss ich förmlich Telefonterro betreiben. Ich dokumentiere dann des öfterens: "Dienstarzt nicht auf Station erschienen, trotz mehrmaliger Anrufe." Oder "nach telefonischer Anordung des Dienstarztes Medikament xy verabreicht"
Nicht unbedingt nett, aber irgendwie muss ich mich doch auch absichern.
 
Hey,
also wir haben ein Stempel wo drauf steht Kontrollgänge um 0.00 3.00 5.00 erfolgten
dann noch kürzel hinter und fertig!!
vielleicht hilft euch ja das.
 
@vacilar: Kontrollierst du wirklich alle 2h?
Ich nicht - und das mit voller Absicht...!

Muss ich zwangsläufig weil ich kaum fittes Patientengut habe. Von den ~36 Patienten die ich pro Nacht habe klingeln locker die Hälfte etwa alle 90 Minuten. Die werden natürlich nicht extra beim Rundgang besucht, genausowenig die im sleben Zimmer liegen.
 
Hallo zusammen,

also bei uns sind 2stdl. Durchgänge auch Pflicht, im Wachzimmer (haben zwei re. u. li.vom Dienstzimmer) muss öfter reingeschaut werden. Bei fixierten Pat. 1/2stdl. Kontrolle der Gurtung mit entsprechender Dokumentation. Bei unauffälligen Pat. dokum. ich Früh "wurde zu KG schlafend angetroffen", sonst bei Zwischenfällen alles zeitnah (z.B. BM, Sturz o.Ä.). Des Weiteren haben wir noch Nachweisbögen für die ATL`s die nach der Pflegeplanung erstellt wurden, müssen auch noch mit HZ versehen werden. Manchmal kommen nachts auch Zugänge, da muss man sowieso die gesamte Dokumentation machen (incl. Aufnahmebericht).:angry:

LG Delta :cheerlead::cheerlead:
 

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