Hallo,
mich beschäftigt die Frage ob man als Krankenschwester bei einem ambulanten Pflegedienst den Patienten auf potentielle Gefahren aufmerksam machen muss und ihn dahingehend beraten muss und dann das ganze noch dokumentieren muss weil der MDK das so wünscht?
Ich bin weder Pfleger noch Arzt und komme aus einem gänzlich anderen Gebiet aber diese Aussage hat mich doch echt stutzig gemacht
Ist das nicht Aufgabe der Leitung des Pflegedienstes?
Kann das einfach so ohne schriftliche Anweisung auf die Pfleger / Schwestern abgewälzt werden?
Was mich besonders interessiert :
Gibt es Urteile darüber ob der / die MA dann verurteilt wurden weil sie nicht nachweisen konnten den Patienten z.B. über die Stolperkante bei einem Teppich hingewiesen zu haben?
Liebe Grüße
mich beschäftigt die Frage ob man als Krankenschwester bei einem ambulanten Pflegedienst den Patienten auf potentielle Gefahren aufmerksam machen muss und ihn dahingehend beraten muss und dann das ganze noch dokumentieren muss weil der MDK das so wünscht?
Ich bin weder Pfleger noch Arzt und komme aus einem gänzlich anderen Gebiet aber diese Aussage hat mich doch echt stutzig gemacht

Ist das nicht Aufgabe der Leitung des Pflegedienstes?
Kann das einfach so ohne schriftliche Anweisung auf die Pfleger / Schwestern abgewälzt werden?
Was mich besonders interessiert :
Gibt es Urteile darüber ob der / die MA dann verurteilt wurden weil sie nicht nachweisen konnten den Patienten z.B. über die Stolperkante bei einem Teppich hingewiesen zu haben?
Liebe Grüße