Potentielle Gefahren dokumentieren...

Liquid

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17.02.2011
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Hallo,

mich beschäftigt die Frage ob man als Krankenschwester bei einem ambulanten Pflegedienst den Patienten auf potentielle Gefahren aufmerksam machen muss und ihn dahingehend beraten muss und dann das ganze noch dokumentieren muss weil der MDK das so wünscht?
Ich bin weder Pfleger noch Arzt und komme aus einem gänzlich anderen Gebiet aber diese Aussage hat mich doch echt stutzig gemacht :schraube:
Ist das nicht Aufgabe der Leitung des Pflegedienstes?
Kann das einfach so ohne schriftliche Anweisung auf die Pfleger / Schwestern abgewälzt werden?

Was mich besonders interessiert :
Gibt es Urteile darüber ob der / die MA dann verurteilt wurden weil sie nicht nachweisen konnten den Patienten z.B. über die Stolperkante bei einem Teppich hingewiesen zu haben?
Liebe Grüße
 
Guten Abend schön! Welche potentiellen Gefahren meinst du? Gib mal ein Beispiel? In welchem Zusammenhang stellst du diese Frage, wenn du schreibst, dass du nicht Pfleger und nicht Arzt bist?


Gruß:flowerpower:
 
z.B. über die Stolperkante bei einem Teppich hingewiesen zu haben?
Liebe Grüße
Sowas z.B. oder dass ein Kabel irgendwo rumliegt.
Na in dem Zusammenhang dass ich mit einer Krankenschwester verheiratet bin und das einfach nicht glauben kann dass dann der Pfleger, die Schwester dafür haftbar gemacht werden kann.
Das kann ich mir garnicht vorstellen - Ich arbeite allerdings auch in einer völlig anderen Branche.
 
Ok. Also, ich finde, egal, ob nun stationärer Bereich oder ambulante Pflege, eine Pflegekraft sollte ja immer den Rund-um-Blick haben und auch für eine sichere Umgebung des Patienten sorgen. Auf Stolperfallen und herumhängende Kabel darf und sollte man sehr wohl hinweisen. Man sollte es auch durchaus im Bericht notieren, zur eigenen Absicherung. Allerdings würde ich, z.B. als Schwester keine Kabel anfassen oder beseitigen, wenn ich mich dadurch selbst in Gefahr begebe, lieber Fachmann ranlassen und/oder an Vorgesetzten, bzw. Angehörige weitergeben. Den Handwerker und Elektriker sollte man nicht spielen. Aber "normale" Stolpersteine ja. Ich kann ja nicht zulassen, dass "Frau Meyer" irgendwo rüberfällt (Teppichkante oder Klostuhl im Dunkel), sich die Hacken bricht und ich habe zugesehen. Da kann es schon für auf den Deckel geben. Wenn sie im schlimmsten Fall die Hilfe und den Rat ablehnt, auch schriftlich vermerken. Guck mal, was die anderen noch so schreiben, die auch in der ambulanten Pflege arbeiten. Ist ja da immer ein bissel anders mit dem rechtlichen. Arbeite stationär und bin jetzt eher von dem ausgegangen, was für mich logisch und selbstverständlich wäre.


Gruß:flowerpower:
 
Danke schonmal,
Ich mein nur, ich geh ja auch nicht zu Bekannten und denk darüber nach wo Gefahren lauern und schreibe dass dann auf nicht dass die mich noch verklagen weil ich Sie nicht darauf aufmerksam gemacht habe....
Daher wollte ich ja auch wissen ob es Fälle gibt wo MA´s verurteilt wurden...
Ich denke doch eher dann die Leitung vom Pflegedienst?
Ich mein ja auch keine offenen Kabel, sondern ein Kabel z.B. als Stolperfalle.
Dass man als MA in einem Bericht festhalten muss dass man den PA darauf hingewiesen hat weil sonst der MDK Terror macht oder man verklagt wird.
In was für einer Welt leben wir denn????

Ich zieh ehrlich meinen Hut vor den ganzen Pflegerinnen und Schwestern :beten:
 
Mir ist nicht so ganz klar, was der Hintergrund deiner Frage ist?!

Die alltäglichen Gefahren in einem Haushalt sind doch hinreichend bekannt.

Rutschende Teppiche, offen liegende Verlängerungskabel, Teppichkanten, mehrlagige Teppiche usw.

Aber weder Kunde (meistens geschäftsfähig) noch Angehöriger muss zwingend über die Pat.korrekte Einrichtung einer Wohnung beraten werden.

Die PDL kann auch nur mit dem gesunden Menschenverstand rangehn, wie jeder andere auch, denn hinsichtlich dieser Thematik gibts ja keine Zusatzqualfikation über die eine GuK/AP verfügen würde.

Wüsste jetzt auch nicht wie ich reagieren würde, wenn da jemand käme und meinte mir erzählen zu müssen, wie ich meine Wohnung einzurichten habe. Daß ich über Kabel oder Teppich fallen kann weiß ich auch.

Bzgl. deiner Frage: Ich kann nicht erkennen, dass ich hier ne PDL brauche um evtl. dem Kunden zu sagen - Kabel schlecht durch Wohnzimmer - und der GuK/AP sage, sie solle doch kurz Notieren, dass das erwähnt wurde.

Der einzige der hier die Verantwortung trägt ist derjenige, der das Kabel gelegt hat.
 
Hallo,

also von einer Verurteilung hätte ich noch nicht gehört weil dann hätte es ja mutwillig passiert sein bzw. grob fahrlässig.

Aber im Rahmen der Umsetzung des Expertenstandards Sturzprophylaxe müssen die betreuenden Kunden/Angehörige dazu beraten werden auf Sturzgefahren zu achten bzw. zu beseitigen... sicherlich ist es nicht immer erwünscht von demjenigen...aber das worauf es ankommt ist Dokumentation das dort ab und an mal steht das auf Teppichkanten/Schuhe/Möbel/... was eine Sturzgefahr darstellen kann hingewiesen wurde ob derjenige es jetzt beseitigt ist vollkommen egal...aber beraten muss man...

Verurteilung glaub ich kaum aber es könnte wenn eine Krankenversicherung es unbedingt möchte und es zu einem Sturz kam versuchen zu beweisen das der Pflegedienst seiner Beratungspflicht nicht nachgekommen ist und der Kunde dadurch nicht wußte das die Hürden die er sich in der Whg gebaut hat ihn zum Stürzen brachten......und dadurch die evtl. KH kosten auf den Pflegedienst abzuwälzen... aber von einem konkreten Fall hab ich noch nicht gehört...

mfg Akhran
 
Danke schonmal,
Ich mein nur, ich geh ja auch nicht zu Bekannten und denk darüber nach wo Gefahren lauern und schreibe dass dann auf nicht dass die mich noch verklagen weil ich Sie nicht darauf aufmerksam gemacht habe....


Naja, das kann man nicht miteinander vergleichen...:wink1: Wenn du einen Bekannten besuchst, hat das ja einen anderen Hintergrund, als wenn du aus beruflichen Gründen einen Kunden/Patienten betreust/pflegst. Du trägst ja auch Verantwortung für letzteren, der auf deine Hilfe angewiesen ist. Aber wenn du ein aufmerksamer und netter Mensch bist, darfst du selbstverständlich auch deinen Bekannten auf eine Stolperfalle hinweisen. Wenn nicht, wird er dir im Notfall vielleicht die Freundschaft kündigen, aber nicht verklagen.



:flowerpower:
 

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