Aufwachraum: dürfen Schüler die Patienten abholen?

Hallo,


ich hatte heute Spätdienst, und folgende Situation.

Es kam ein Anruf aus dem OP, Patientin abholen. Eine Ex. ist der Meinung, mich allein dorthin schicken zu müssen, was ich auch tat.Im OP (Umbettung) angekommen, meinte der Arzt, sie sind doch noch Schülerin, bitte holen sie ein Ex ihrer Station, Schüler dürfen keine Patienten alleinabholen. Ich zurück auf Station, und die besagte Schwester, die mich allein losschickte, flippte total aus, schmiss ihr Butterbrot auf den Tisch und kam mit.
Sie kann/will es immernoch nicht verstehen, das kein Schüler allein solch einen Patienten übernehmen darf.:besserwisser:

Mandy
 
tobi-rgbg schrieb:
Hallo.Ich war vor kurzem bei uns im AWR und ein pat. war zu verlegen.
die betreffende station wurde informiert und es kam eine schülerin (mittelkurs)."ich hol die frau xy ab!",ich war erst etwas perplex von dem selbstsicheren auftreten. nach kurzem überlegen hab ich sie wieder weggeschickt, mit der begründung sie dürfe das nicht ohne begleitung einer examinierten pflegekraft.
10 min später kommt ne furie von schwester zu mir in den awr gestürmt und macht mich blöd an, "was denn das auf einmal soll, früher war das hier gang und gäbe! ausserdem wär auf station die hölle los und so nen "kleinen" eingriff könnte die schülerin ohne weiteres handeln(appendektomie oder so was)!
dann zog sie ab.
meine frage ist jetzt: dürfen schüler (egal welcher kurs) frische op`s/intensivpat alleine entgegennehmen?
mir wurde als schüler beigebracht dass ich das nicht dürfe!bin etwas verunsichert.



nein dürfen sie nicht.du hast richtig gehandelt
 
Wieland schrieb:
Also Fahrdienst sind bei uns Rettungsassistenzen die extra dafür angestellt werden und die nur die Leute umherfahren.
Hab schon gehört von meinen Freunden das in vielen Krankenhäusern die Zivis alle Patienten umherfahren. Was ist dann eigentlich wenn was passiert.
Hallo,
ich habe mich genau wegen dieser Fragestellung bei Euch im Forum angemeldet.
Ich bin seit kurzem Praxisanleiterin im NRW und bei uns im Krankenhaus hat es sich auf einigen Stationen eingeschlichen, daß Schüler prämedizierte Patienten zum OP fahren. Ich befinde mich da jetzt ziemlich im Streit mit den Stationsleitungen und auch ein wenig mit meiner PDL, da ich auch der Überzeugung bin, daß Schüler (egal welcher Kurs) dies nicht dürfen.
Ich bin auf der Suche nach (am besten) einem Gerichtsurteil in der Richtung.
Kann mir einer helfen? Ich weiß nicht, wo ich sowas finden kann.

Danke
 
Moin,

ich würde mal vermuten, dass es dafür keine Urteile gibt - ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass auf der Fahrt zum OP prämedikationsbedingt viel passieren kann.

Und die restlichen Komplikationen können ja bei jedem Transport auftreten, sprich Reapflichtigkeit etc. - somit müsste man jeden alleinigen Transport durch Schüler verbieten.

Ich sehe da halt einen Unterschied zwischen IN den OP fahren (wobei das bei uns auch nicht erlaubt ist) und dem AUS dem OP abholen.

Gruss Cys
 
Cystofix schrieb:
- ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass auf der Fahrt zum OP prämedikationsbedingt viel passieren kann.
Na ja, der Patient hat ein Medikament bekommen, das er im Regelfall vorher noch nicht genommen hat. Paradoxe Wirkungen und allergische Reaktionen wären somit möglich, oder?
 
Möglich ist vieles - aber prophylaktisch alles zu verbieten, weil etwas passieren könnte (was recht unwahrscheinlich ist).

Man kann für alles einen Grund finden...wenn man lange genug sucht und die Möglichkeiten dehnt.

Ich kann mich an niemanden erinnern, der auf Midazolam oder andere Benzos allergisch reagiert hat...das halte ich für einen Witz.
Die paradoxe Wirkung - ok, das kann passieren - habe ich so gut wie nie gesehen...auch ein gesuchter, richtig kommender Grund.

Is auch egal, entweder der Schüler darf es vom Haus aus, oder eben nicht. Alles andere ist imho zweitrangig.

Cys
 
Viel idiotischer finde ich das Schüler einen Patienten auch nicht aus dem AUFWACHRAUM abholen dürfen!

Wenn der Patient wieder auf die (periphere) Station verlegt wird sollte er dementsprechend wach sein. Ist er auch. Aber eine examinierte muss dabei sein...
Vor allem wird der Patient dann oben ja direkt ins Zimmer geschoben und ist erstmal sich selbst überlassen. Als ob die eine Minute des Transports da entscheidend wäre...
 
Cystofix schrieb:
Die paradoxe Wirkung - ok, das kann passieren - habe ich so gut wie nie gesehen...auch ein gesuchter, richtig kommender Grund.

Is auch egal, entweder der Schüler darf es vom Haus aus, oder eben nicht. Alles andere ist imho zweitrangig.
- Mhmmm, unangenehme Reaktionen auf Rohypnol (Flunitrazepam) habe ich schon live erlebt (war nicht witzig) und die Fahrt zum OP ist für Otto-Normal stressig.
- Wie unwahrscheinlich etwas ist, ist dem Richter dann auch egal wenn jemand klagt.
- Und die Frage, ob ein Schüler etwas vom Haus aus darf oder nicht, versuche ich ja mit meiner Frage rechtlich zu hinterfragen.
 
Moin,

gut...da treffen unserer beider Meinung aufeinander.

Aber zu Deinem eigentlichen Anliegen - wird nicht einfach, so was zu finden denke ich.

Vielleicht findet ja jemand was...

Schönen Tag

Cys
 
Maniac schrieb:
Viel idiotischer finde ich das Schüler einen Patienten auch nicht aus dem AUFWACHRAUM abholen dürfen!

Wenn der Patient wieder auf die (periphere) Station verlegt wird sollte er dementsprechend wach sein. Ist er auch. Aber eine examinierte muss dabei sein...
Finde ich überhaupt nicht idiotisch. Die Patienten sind zwar verlegungsfähig, aber oft eben noch nicht so wach, wie man sich es wünschen würde. Oft ist es halt der Patient, der am ehesten verlegt werden kann. Das heißt deswegen ja nicht, dass nicht noch was passieren kann.
Und es geht ja auch in gewisser Weise darum, dass eine Fachkraft der anderen Übergabe machen kann. Die Wichtigkeit verschiedener Informationen kann nicht jeder Schüler abschätzen. Mir ist auch eine Übergabe zu wichtig, als dass ich es nur über den Schüler höre. Außerdem sind Schüler ja primär zum lernen da, ... sie können und sollen ja mitgehen und den Patienten annehmen, aber halt unter Anleitung, so dass immer noch jemand im Hintergrund ist, der korrigieren, helfen, eingreifen kann und auch die Informationen mitbekommt.
Und ich denke auch, dass prämedizierte Patienten auch nur mit Fachkräften transportiert werden sollten. Es passiert vielleicht 999 mal nichts, ... aber wer rechtfertigt dann das eine Mal, in dem der Patient zu schaden kommt??
In unserem Beruf geht es halt nicht um Gegenstände, die "nur" Geld kosten, wenn was schief geht, sondern in unserem Job kommt potentiell ein Mensch zu Schaden. Finde, da sollte man nicht so leichtfertig sein und sagen "da passiert doch eh nie was". ICH bin heilfroh, dass nichts passiert.
 
Ich denke, dass das Argument des zu Schaden gekommenen Patienten in diesem Fall nix bringt, denn da kann ich nur - aus Prinzip - die frischexaminierte Kraft bringen, die genausoviel / -wenig in der Lage ist, eine schwierige Situation zu meistern wie der Schüler kurz vorm Examen.

Ich denke, man muss das ganze breit regeln und festlegen - frei nach dem Motto 'dürfen? ja oder nein?'

Und Mobitz, deinen letzten Absatz halte ich für überflüssig und polemisch - dass wir nicht mit Backsteinen hantieren ist uns allen imho klar.

Cys
 
Vielelicht kommen wir mit Fakten weiter als mit Emotionen:

Übliche Prämedikation? Wirkung - Nebenwirkung?
Narkosemittel und deren Abbau? Postoperativ auftretende Komplikationen?

Ist der Azubi (von welchem Lehrjahr reden wir eigentlich?) in der Lage auftretende Komplikationen sicher zu beherrschen? Welches Fachwissen muss vorhanden sein? Wie soll dies überprüft werden?

Und natürlich meine Lieblingsfrage: wie ist das rechtlich im Haus geregelt? Gibt es eine Dienstanordnung? Wer übernimmt welche Verantwortung mit welchen Folgen?

Elisabeth
 
Also ich durfte als Schüler Patienten auch immer nur in Begleitung einer examinierten abholen, und mache aus Erfahrung auch keine Ausnahmen bei meinen jetzigen Schülern...
Ich gebe zu, dass ich mich oft an dieser Regel genervt habe. Bis zu dem Tag wo ich einen Patienten mit meiner Mentorin abgeholt habe um sie auf die Intensiv zu verlegen. Vielleicht war alles etwas unglücklich an dem Tag, aber es war mir eine Lehre.
Die Patientin hatte eine Stunde im AWR gelegen und war scheints nur noch dort, weil die Intensiv keine Kapazität hatte sie schon zu übernehmen. Patientin war stabil bei Übernahme, nichts aber auch gar nichts hat nach der grossen Bauch-OP (ich mag mich nicht mehr erinnern was es war) darauf hin gedeutet dass sie sie instabil werden würde.
Jetzt stand ich mit der Patientin vor dem Aufzug, schaute sie so an, Examinierte am Kopfteil und Patientin atmete auf einmal nicht mehr!!!

Von jetzt auf gleich, warum auch immer...

Wenn ich mir überlege. dass ich damals diese wirklich stabile Patientin übernommen hätte, alleine, im Mittelkurs (und ich war keine schlechte Schülerin, Mitte Mittelkurs schon auf Intensiv), Jesus!!!!!

Nein danke. Und das sage ich meinen Schülern heute, mag sein dass das gluckig ist. Aber steh du da mal so unvorhergesehen....
 
Hallo,

in der Klinik, wo ich meine Ausbildung gemacht habe, ist es Schülern, egal welcher Kurs, nicht erlaubt Patienten aus dem AWR abzuholen!
Leider wußte ich das nicht und habe richtig heftigen Ärger bekommen!

In meinem jetzigen Haus dürfen Schüler grundsätzlich Patienten abholen und auf die periphere Station bringen! Trotzdem habe ich es so gehalten, daß ich es nicht erlaubt habe! Ich denke, viele Schüler haben den theoretischen Hintergrund, für den Fall, daß etwas passiert, aber ob sie in der Lage sind in dem Moment richtig und schnell zu handeln, ist fraglich!
Außerdem darf man den rechtlichen Aspekt nicht vergessen! Grundsätzlich hat die examinierte Kraft die Verantwortung!

Fazit: Nein, Schüler dürfen keine Patienten aus dem AWR abholen!
 
Hallo..bei uns dürfen Schüler das auch nicht..weder Aufwachraum noch Übernahme von Intensiv..auch prämedizierte Pat. verlassen nur in BEgeleitung einer examinierten kraft die station..
 
Ich denke dass das rechtliche Hintergründe hat, als Fachpfleger für Anästhesie darf man ja auch keine Narkose ohne Arzt im Raum führen...
Man muss nicht alles verstehen...
 
Am geilsten finde ich ja die Aussage der "Furie" mit dem kleinen Eingriff seltsam.

Wenn ein Architekt ein Gebäude verplant das dann zusammenstürzt sagt er auch nicht: "Ach war doch nur ne Garage".

Vital bedroht ist vital bedroht nach jeder Betäubung. Wer das nicht verstanden hat, sollte sich ernsthaft nochmal Gedanken machen.
 
ich kenne das gar nicht, dass schüler/-innen patienten allein aus dem AWR abholen dürfen ...

ABER ich kenne die situation aus einem krankenhaus in münchen, da durfte der patiententransportdienst die sedierten (stark sedierten) patienten aus der endos abholen und auf station bringen ... naja ... fand ich auch total danaben!!!
 
ABER ich kenne die situation aus einem krankenhaus in münchen, da durfte der patiententransportdienst die sedierten (stark sedierten) patienten aus der endos abholen und auf station bringen
Wir haben zwar einen Aufwachraum, aber dort kommen nicht alle Patienten hin, nur die, die laut Arzt noch überwacht werden müssen bzw. noch intubiert sind. Die anderen werden direkt aus dem OP vom Krankenträger zur Station gebracht, die anderen nach ihrer Überwachugnszeit aus dem AWR. Eine Übergabe an die Station erfolgt somit nicht.
 

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