Meiner Meinung nach gibt es ergänzendes Arbeitslosengeld II, aber da wird dann wohl auch wieder die Unterhaltsfähigkeit der Eltern geprüft. Sonst fällt mir auch nichts ein.
LG
LG
Bei nem Gehalt von 730 Euro???
Wie gesagt, wenn keine aussergwöhnlichen Lebensverhältnisse vorliegen, wohl kaum..
Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung werden in der Krankenpflege ja auch noch Zuschläge für Wochenenden und Feiertage bezahlt!
Hallo Espoir,Im Übrigen verstehe ich sowieso nicht warum man, wenn man in einer Ausbildung ist weniger als Hartz 4 bekommt und man ca 40 h die Woche beschäftigt ist...dat aber nur mal so am Rande...
Falls es wirklich Zuschläge gibt: es ist ja nicht in jedem Monat gleich was man dann als Zuschlag bekommt, u.a. weil man nicht jeden Monat im Stationseinsatz ist.......und der Zuschlag liegt dann wohl nicht bei 150,- Euro...
Im Übrigen verstehe ich sowieso nicht warum man, wenn man in einer Ausbildung ist weniger als Hartz 4 bekommt und man ca 40 h die Woche beschäftigt ist...dat aber nur mal so am Rande...
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