Hallo Dodo,
mir hat man beim Arbeitsamt gesagt, daß man nur Anspruch auf Wohngeld hat wenn mann keinen generellen Anspruch auf BAFöG hat. Wenn der BAFöG-Antrag also abgelehnt wird weil man z.B. eine zu hohe Ausbildungsvergütung bekommt oder die Eltern zu viel verdienen, hat man zwar einen generellen Anspruch, bekommt aber kein Geld .
Hat man z.B. , wie es bei mir der Fall ist, schon studiert und während des Studiums BAFöG bekommen, hat man keinen generellen Anspruch auf BAFöG mehr, da bereits eine Ausbildung gefördert wurde und kann somit Wohngeld beantragen !
Ich muß allerdings dazu sagen, daß mir die Wege zu den Ämtern noch bevor stehen und ich bisher nur die Aussage vom Arbeitsamt kenne, mal schauen was daraus wird !
LG
Tanja
mir hat man beim Arbeitsamt gesagt, daß man nur Anspruch auf Wohngeld hat wenn mann keinen generellen Anspruch auf BAFöG hat. Wenn der BAFöG-Antrag also abgelehnt wird weil man z.B. eine zu hohe Ausbildungsvergütung bekommt oder die Eltern zu viel verdienen, hat man zwar einen generellen Anspruch, bekommt aber kein Geld .
Hat man z.B. , wie es bei mir der Fall ist, schon studiert und während des Studiums BAFöG bekommen, hat man keinen generellen Anspruch auf BAFöG mehr, da bereits eine Ausbildung gefördert wurde und kann somit Wohngeld beantragen !
Ich muß allerdings dazu sagen, daß mir die Wege zu den Ämtern noch bevor stehen und ich bisher nur die Aussage vom Arbeitsamt kenne, mal schauen was daraus wird !
LG
Tanja