pepita-sheep
Poweruser
- Registriert
- 07.07.2016
- Beiträge
- 542
- Ort
- Völlig verzogen
- Beruf
- staatl. anerk. Altenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Beatmungs - WG
- Funktion
- Altenpflegerin
Im stationären Bereich / in der Klinik sind Ärzte zu gegen, die können eher solche Aufgaben, wie das ausstellen eines Beatmungsgerätes, nach dem Ableben eines Patienten, an das Pflegefachpersonal delegieren.
In der 1:1 Betreuung von Beatmungspatienten und in einer Beatmungs - WG, sind in der Regel keine Ärzte vor Ort.
Solange es keine regelrechte Vorgabe gibt, musst Du Dich absichern. Es geht hier um Deine Berufsbezeichnung und die dazu gehörige Ausübung, Deines Berufes.
Letzten Endes geht es auch darum, dass Dir kein Angehöriger, nach dem Tod des Patienten, nach sagen kann, dass Du am Tod des Patienten Schuld bist, da Du ja das Beatmungsgerät abgestellt hast (Vorwurf: Totschlag oder sogar Mord).
(Das heißt, Beatmungsgerät und Pulsoxymeter laufen lassen)
In der 1:1 Betreuung von Beatmungspatienten und in einer Beatmungs - WG, sind in der Regel keine Ärzte vor Ort.
Ok, danke. Also ich wüßte jetzt nicht, daß wir da eine regelrechte Vorgabe hätten.
Solange es keine regelrechte Vorgabe gibt, musst Du Dich absichern. Es geht hier um Deine Berufsbezeichnung und die dazu gehörige Ausübung, Deines Berufes.
Letzten Endes geht es auch darum, dass Dir kein Angehöriger, nach dem Tod des Patienten, nach sagen kann, dass Du am Tod des Patienten Schuld bist, da Du ja das Beatmungsgerät abgestellt hast (Vorwurf: Totschlag oder sogar Mord).
(Das heißt, Beatmungsgerät und Pulsoxymeter laufen lassen)