Wer stellt das Beatmungsgerät aus?

Im stationären Bereich / in der Klinik sind Ärzte zu gegen, die können eher solche Aufgaben, wie das ausstellen eines Beatmungsgerätes, nach dem Ableben eines Patienten, an das Pflegefachpersonal delegieren.

In der 1:1 Betreuung von Beatmungspatienten und in einer Beatmungs - WG, sind in der Regel keine Ärzte vor Ort.

Ok, danke. Also ich wüßte jetzt nicht, daß wir da eine regelrechte Vorgabe hätten.

Solange es keine regelrechte Vorgabe gibt, musst Du Dich absichern. Es geht hier um Deine Berufsbezeichnung und die dazu gehörige Ausübung, Deines Berufes.

Letzten Endes geht es auch darum, dass Dir kein Angehöriger, nach dem Tod des Patienten, nach sagen kann, dass Du am Tod des Patienten Schuld bist, da Du ja das Beatmungsgerät abgestellt hast (Vorwurf: Totschlag oder sogar Mord).

(Das heißt, Beatmungsgerät und Pulsoxymeter laufen lassen)
 
Was ist eigentlich eine "regelrechte Vorgabe"?

Wenn diese "regelrechte Vorgabe" ein so hohes Gewicht hat wie pepita-sheep schreibt, dann muss diese ja irgendwo definiert sein, damit wer auch immer sich dann im Zweifelsfall darauf berufen kann.

Ich find da nix.
Also nach welcher Rechtsregel muss diese Vorgabe ausgestellt sein?

(Das heißt, Beatmungsgerät und Pulsoxymeter laufen lassen)
Letztendlich ja, da in der BRD nur der Arzt (mit einzelnen Ausnahmen) den Tod feststellen darf.
 
Was ist eigentlich eine "regelrechte Vorgabe"?

Wenn diese "regelrechte Vorgabe" ein so hohes Gewicht hat wie pepita-sheep schreibt, dann muss diese ja irgendwo definiert sein, damit wer auch immer sich dann im Zweifelsfall darauf berufen kann.
Ich vermute mal, daß Pepita damit firmeninterne Vorgaben meint.
In meiner Firma wäre mir sowas aus dem Stand raus nicht bekannt, aber ich werd noch mal nachschauen.
 
@pepita: was ist eine Minimaleinweisung??
darfst du ein Gerät einweisen nach MPG oder nicht.
 
Hallo FLORA.BLEIBT,

ich habe in der letzten Nachtwache mit meiner Arbeitskollegin Rücksprache gehalten (sie ist unsere MPG - Beauftragte).

Sie hat mich auf den neusten Stand gebracht, im Bereich des MPG´s.

Ich darf keine Geräteeinweisung vornehmen (mein Wissensstand, war der von 2009, dem Schneeballsystem in der Geräteeinweisung).

1. Der Notarzt soll das Beatmungsgerät ausstellen, sobald der Patient verstorben ist.

2. Kennt der Notarzt das Beatmungsgerät nicht, so besteht die Möglichkeit für ihn, im Gerätehandbuch nachzulesen und dann das Beatmungsgerät auszuschalten.

3. Der Notarzt kann dieses Sache auch an uns delegieren und wir dokumentieren dieses im Pflegebericht und er unterschreibt uns dieses.

Vielen Dank, für Deinen Hinweis.

Es grüßt Dich,
pepita - sheep
 

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