Wer stellt das Beatmungsgerät aus?

Hallo,

ich möchte mich auch noch einmal einklinken in diese Diskussion.
Es ging in dem von mir geschilderten Fall um eine akute Situation, nicht um eine geplante Therapieeinstellung auf Intensivstation.

Der Patient um den es heri geht, war von einem Bagger überrollt worden. Kopf, Thorax, Abdomen und re. Bein.

Er war bereits bei der Ankunft im Schickraum kreislaufinstabil, weite lichstarre Pupillen und nach der Diagnostik zeigte sich, dass die Kopfverletzungen, die des Thorax und die intraabdominellen Verletzungen ein Leben unmöglich gemacht haben.

Es kam zum Hirntod aufgrund schwerster Verletzungen.
Lediglich das Herz zeigte im EKG noch elektrische Aktivitäten, mit einer Pulsfrequenz um 25 Schläge pro Minute ohne Blutauswurf.

Die weitere Beatmung des Patienten hätte keine Aussicht auf Erfolgt gehabt.

Klinisch war der Mann tot.

Die Frage die ich gestellt hatte, war die, wer schaltet die Beatmungsmaschine ab ? Arzt oder Pflegepersonal ?

Es geht nicht darum, dass durch die Massnahme das " Leben " des betreffenden Patienten verkürzt wurde. Definitiv war er tot. Nur warum soll das Pflegepersonal dann die Maschinen abstellen. ?
Wer stellt den Tod von Menschen fest ? Der Arzt ! Also kann er auch dafür sorgen, dass die Maschinen abgestellt werden.

Was mich an der Sache erheblich gestört hat ist das, dass der Chefarzt rein kommt und so mir nichts dir nichts sagt, dann stell die Maschine ab.

Ich bin nicht sein Handlanger.

Daher wollte ich wissen, wie es so allgemein gehandhabt wird.

Natürlich kann ich den Ausstellknopf bedienen, wenn die Situation so ausweglos ist, wie in diesem Fall. Und habe auch keine Probleme damit. Aber werden wir da nicht wieder einmal vorgeschoben ?
 
Hallo,

@ Sabine

Wir vertreten wohl zwei sehr gegensätzliche Standpunkte, denn ich verstehe nicht, warum das Pflegepersonal das Beatmungsgerät NICHT ausschalten sollte.

Eine kurze Erläuterung: In Ermangelung eines anderen Begriffs, habe ich das Wort "Leichenpflege" benutzt. Damit meine ich alle Tätigkeiten, die an der Leiche verrichte vom Ausschalten der Geräte (egal welcher), teilweise waschen wir sie noch und richten sie so her, dass die Angehörigen sich verabschieden können. Das genauer auszuführen geht hier zu weit und gehört in ein anderes Forum.

Das ein Arzt den Todeszeitpunkt feststellt dürfte selbstverständlich sein.
Die Therapie ist bei uns in der Regel vorher eingestellt worden - es sei denn wir reanimieren, das ist jedoch eine andere Situation.

Und an dieser Stelle ein ganz entschiedenes NEIN, es geht auf meiner ITS nicht um verlorene Kämpfe und das Delegieren unliebsamer Tätigkeiten. Die Zusammenarbeit auf meiner ITS ist nicht immer gut, aber das Pflegepersonal ist nicht nur da, um stumpf und unreflektiert Anordnungen zu befolgen.

Wie wir mit dem Tod umgehen? Dazu sei nur gesagt, dass diese Situation für mich keineswegs selten vorkommt - leider - und es ist nie eine Frage der Kompetenz sondern immer eine Frage der Menschlichkeit!

Ich stimme Dir zu, im Endeffekt müssen wir in der Tat jeder für uns damit klar kommen.
Und wer sagt das ich keine Probleme habe?
Zwischen richtig und falsch gibt wie zwischen schwarz und weiss viele Grauabstufungen.

@ Rabenzahn

Die von Dir geschilderte Situation unterscheidet sich sehr stark von meinem eigenen Erleben, auch im Umgang mit Hirntoten, und ich kann Deine Reaktion gut verstehen.
 
hmmmm

Ich bin kein Krankenpfleger... aber bestimmt fügt mal eine ganz andere Sichtweise etwas zur diskussion hier.

Sterben ist ein Prozess .... ein sehr langer sogar... und dazu ein sehr komplizierter, denn das Sterben beginnt biologisch gesehen schon mitten im Leben.... da wo viele heiter von Leben sprechen ist der Körper schon längst in einem unaufhaltsamen, schleichenden Prozess des Todes....

Gehen wir mal von der Situation aus, der Patient stirbt eines natürlichen Todes... was wäre das in diesem Fall.. keine Luft ... Herzstillstand ...etc.
Für die einen ist das Leben beendet und der Tod auch.. wenn man den Tod dabei auf die letztn 5min - 48H kompletes versagen des Organismus bezieht.

Eines ist sicher... der Patient ist in diesem Fall - " selber gestorben " -
alles ist viel einfacher, man muss sich nicht damit ausseinander setzen wer die Verantwortung und das Gewissen mit sich tragen muss. FALSCH = Wer einen Sündenbock sucht findet einen... niemand hat Massnahmen ergriffen den Sterbeprozess aufzuhalten um den Patienten am Leben zu halten... , so die Angehörigen " UND DU BIST SCHULD!"

Kehren wir nun das ganze ein wenig um...
Der Patient ist in einem sehr schlechten Zustand. Das Überleben - sprich " Leben " überhaupt hängt von technischen Massnahmen die von Aussen auf ihn einwirken.
So weit so gut, es wird ja alles mögliche getan um den Körper von seinen natürlichen Sterbeprozess abzuhalten getan.
Sollte dieser plötzlich sterben... ist er nicht selber gestorben .... sondern - "die Massnahmen haben versagt " -
Wenn werden wir diesmal beschuldigen? Die Massnahmen? Derjenige der Sie ausführt? ... oder derjenige der sie verordnet hat? FALSCH = Wer einen Sündenbock sucht findet einen... hätte die Schwester die Verordnung nicht ausgeführt könnte der Patient sterbend weiterleben, so die Angehörigen UND DU BIST SCHULD!

Was wäre aber wenn jemand die Massnahmen entfernt und den natürlichen biologischen ablauf seine Wege gehen lässt?
Ja , der Patient stirbt... - " ... ist er jetzt auch selber gestorben? " -
... oder werden jetzt die Rollen neu verteilt. Der Patient ist gestorben da die von aussen einwirkenden Massnahmen, als neue Massnahme, durch einen `Menschen` entfernt wurden.
Ganz genau wenn werden wir diesesmal beschuldigen.... selbstverständlich stehen da Schwestern an der Tagesordnung, den Sie haben es ausgeführt.
Nach dem Prinzip suchen wir einen Sündenbock.... es gibt immer einen Grund jemanden für etwas verantwortlich zu machen.

Doch Tatsache ist die ..... DU BIST NICHT SCHULD!

Solange ein Arzt es verordnet kann die Schuldzuweisung delegiert werden jedoch nicht das Gewissen. Denn sollte man diesen Akt so ausführen das man von Anfang an glaubt das man dabei Tötet... ist es gesünder sich selber einzugestehen das die eigene Einstellung zu der gegebenen Situation nicht übereinstimmt und der Wunsch einen Beruf auszuführen der den Dienst am nächsten untermalt ... das Töten nicht zu diesen Diensten gehört.

Ich bin mir mehr als 100% sicher das wenn religiöse oder moralische Gründe es einem nicht ermöglichen so etwas zu tun ist und sollte man entschuldigt sein und ich bin mir sehr sicher das jede Personal Leitung das verweigern dieser Tätigkeit nicht als Kündigungsgrund sieht.

Egal wie sehr sich ein Doktor Medicus ... aufspielt. Was er nicht selber tun kann soll er nicht von anderen erwzingen und sollte er dazu im stande sein ... dann erst Recht ... es seine Pflicht ist zu handeln.

Jemand mit der Einstellung das ein Patient/Mensch in dieser Lage ... wo auch keine Lebensqualitäts-verbessernde Massnahmen mehr möglich sind ... die Verordnung die Maschinen abzuschalten ausführt mit dem Gewissen, und das schon von Anfang an nicht zu töten sondern nicht mehr nicht weniger als das zu nehmen was sowieso nicht dazu gehört hat... und dem Leben der Natur seinen lauf lässt.
Der/Die ist genau im richtigen Beruf und in der richtigen Abteilung... das bedeuted aber nicht das nur weil man oder Frau die Einstellung hat Leben retten ja.... Leben nehmen nein... für eine solche Abteilung ungeignet ist... nur weil ein Ar(sch)zt es nicht fertig bringt die wahrhaft anspruchsvollen Dinge selber zu tun.

" Vielen Dank an alle die, die den Mut und die Nerfen hatten... mich von meinen Fesseln an ein schon verlorenes Leben zu befreien!
Beim überqueren des grossen Flusses ging mir die Luft aus das Herz schmerzte. Auf der anderen Seite konnte ich meinen Vater sehen der mir zu winkte, er sagte mir `komm her... hier wirst du Ruhe finden und den Mut alles neu zu beginnen`... hinter mir.... das verlassene Ufer... da war ein Leben das ich nicht mehr Leben kann und eine Maschine die ich nicht abschalten kann.... "

Vielen Dank auch an all die, die an Ihre Werte und Vorstellungen glauben und an diese gehalten haben!

Niemand darf euch zwingen ....!

Ärzte sind nichts anderes als Kinder .... Jugentliche ... Erwachsene mit einem Studium und spezial wissen.... erfolgreiche Männer und Frauen mit Erfahrungen .... aber auch Ängsten... abdelegieren aus eigener Feigheit ... sollch ein Arzt sollte sich gedanken machen über einen neuen Job als Bäcker.... ein Arzt der die Werte anderer nicht respektieren kann.... sollte man gemeinsam in den ***** tretten... in solch einem Falle ... ist das kein mobing ... das nennt man Kollektiver Gedanke umgesetzt in Massen Reaktion :lol

Ok, genug jetzt.... sonst wird das wieder ein Buch!
 
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hallo leute,

schwieriges Thema das Ganze. Aber so wie mir das beigebracht wurde, DARF eine Pflegekraft das Beatmungsgerät NICHT abstellen.

Das liegt eindeutig nicht in Ihrer Kompetenz. Der Arzt muss denn Tod des Pat. feststellen UND das Beatmungsgerät ausmachen!!!

Und auch wenn ich vielleicht den einen oder anderen schockiere, ich würde es auch nicht machen.:weissnix:

Das könnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, auch wenn ich weiss, dass der Betroffene eigentlich schon "tot" ist...

missie85
 
wow

gratuliere missie,....

das ist zu diesem thema die mit abstand.... kürzeste und aufschlussreichste aussage.

es tut immer gut wenn jemand im klartext kräftig betont das es einfach nicht erlaubt und auch von anbegin nicht so gedacht ist. selbst wenn... es ermutigt bei ungerechtigkeit zu wehren.:hippy:

mir gefällt deine persönliche einstellung dazu... sie klingt für meine betrachtungsweise am vernünftigsten und auch überhaupt logisch.

da je rein juristisch gesehen in jedem todesfall der stations/notfallarzt bestellt werden muss um den genauen zeitpunkt und ursache des todes festzulegen.... und genau so sollte es auch bleiben. das ist der job der doctor medicus...

elende schovinisten die glauben alles abdelegieren zu können nur um rechtzeitig golf zu spielen sollten um der menschheitswillen gruppenweise eingekreist und verwiesen werden.:boxen::knockin: :boozed:
 
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Hi,
bei uns läuft das etwas anders.
Ich stelle die Beatmungsmachine als Pflegekraft ab.
Weil:
1. "beatmen" wir die Pat. 1/2h "nach" (fragt mich nicht warum--> hat mein OA vor einigen Jahren so fest gelegt)
2. ist da die erste Leichenschau gelaufen und der Tod festgestellt
3. mache ich ja auch die Perfusoren aus, wenn Nulllinie und der Arzt ok dazu sagt.
Warum soll ich da nicht auch die Beatmung Aus machen können? Wo ich auch mal in den Raum stelle, daß nicht alle Ärzte wissen, wo die Maschine aus geht!!

Grüße Tobias
 
Moin,

also ich weiss auch nicht, weshalb ich als Pflegekraft den Respirator nicht abstellen sollte, wenn es vom Arzt 'genehmigt' wird.

Und dieses Gerangel um Kompetenzen, die lächerliche Ablehnung von einigen ärztl. Tätigkeiten ( nur weil 'sie' es ja nicht machen wollen ) gehen mir - mit Verlaub gesagt - langsam auf den Sa**.

Eben, was auch Tobias sagte, die Perfusoren stelle ich ja auch ab, wieso also nicht einen Respirator?

Ich habe nach Rücksprache mit nem Doc auch schon alleine mit ner Kollegin extubiert - na und ? Wenn der Arzt bspw. im OP steht, warum sollte ich ihm nicht Arbeit abnehmen ? ( Und ich wär zur Not durchaus in der Lage gewesen, die Frau wieder zu beatmen )

Das ganze läuft doch oft auf beiden Seiten gleich: TEAM = Toll Ein Anderer Macht's und ein Miteinander ist oft schwer zu erkennen, einerseits weil sich Ärzte nur ungern in 'ihr' Handwerk Pfuschen lassen wollen, andererseits weil viele Pflegende in meinen Augen überempfindlich reagieren und sofort blocken, wenn wir einmal was rein ärztliches machen sollen ( und bitte nicht mit Gesetz und so kommen, Propofol darf auch ausschliesslich ein Arzt verabreichen - auf meine 'Zaubermilch' verzichten möchte ich allerdings nicht :-) )

Auch mit EK's-geben im absoluten Notfall - hmm, ich möchte diejenige Pflegekraft sehen, die dann sagt "och nö, des darf ich net..."

So, und nun fallt über mich her...

Cys
 
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@ Cystofix

:up::up::up::wavey::wavey::bussis::bussis:

Spitze, wirst mir immer sympathischer!!!!
LG Tobias
 
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ich hab mir das hier jetzt schon eine weile durchgelesen und lange überlegt. denn eigentlich hab ich mir auf arbeit nopch nieeeeeeeeee gedanken drüber gemacht wer denn im falle eines falles die maschine ausstellt.!denn es ist doch immer so-wie cysto. sagt, der arzt wird doch hinzugerufen bei asystolie-alarm bzw wenn es klar wird hier gehts nur noch um min. also stellt er auch den tod fest, und dann kann ich doch die beatmung ausschalten! ich wüßte nich was da falsch dran wäre. wenn es um die kompetenz geht diese maschine zu bedienen, dürfte ich sie ja auch nich na ner extub. ausschalten, oder!? und sind wir doch mal ehrlich, oft wissen doch leider die jungen ärzte gar nich wie man die bedient bzw. wo der ausknopf is!:weissnix:


aba mal ne andere frage: wenn der pat. nun leider tod ist, wie handhabt ihr das mit den zugängen, zvk, art. tubus/trachealk., bk, ms etc?! ich hatte mal gelenrt alles was ich natürlichen körperöffnungen steckt ziehen wir raus. nun hatten wir letztens jemanden der auch die tk entfernt hat, letztendlich is es ja auch ne natürl. körperöffnung nur haben wir sie erstmal operiert um die kanüle dort einzulegen! wer entefrnt die zugänge bei euch?!:-?
 
Für alle Fälle schrieb:
aba mal ne andere frage: wenn der pat. nun leider tod ist, wie handhabt ihr das mit den zugängen, zvk, art. tubus/trachealk., bk, ms etc?! ich hatte mal gelenrt alles was ich natürlichen körperöffnungen steckt ziehen wir raus. nun hatten wir letztens jemanden der auch die tk entfernt hat, letztendlich is es ja auch ne natürl. körperöffnung nur haben wir sie erstmal operiert um die kanüle dort einzulegen! wer entefrnt die zugänge bei euch?!:-?
Unsere Ethikkommission hat in den Pflegestandards
festgelegt, daß alles drin bleibt. Es sind schon zu viele "ausgelaufen" :wink::wink: Und die Patho untersucht nicht mehr die Einstichlöcher, sondern eher die korrekte Lage :D
Außer Tubus, MAS und Blaka und die ziehe ich natürlich.

LG Tobias
 
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Moin,

also wir ziehen ALLES raus, Zugänge, Tuben, DK etc.. Das mit dem 'Nachbluten' ist uns auch schon passiert, aber so selten, dass es für uns kein Argument ist. Das Einzige, was nie entfernt wird ist ein PM, hab ich zumindest noch nie erlebt.

Schönen, sehr sonnigen Tag noch !

Cys
 
das ganze hier ist doch nicht nur eine technische oder gesetzliche frage.... sie schliesst den moralischen aspekt mit ein... und wird nun zur ganz ethischen frage.... hmmmmmm.

was wäre da ethisch gesehen relevant und oder korrekt? ..---- oh , was junge ärzte nicht wissen können sie lernen. ein gerät zu bedienen ... davon hat sogar meine oma eine ahnung... bitte!

ich glaube es geht in diesem fall nicht um kompetenzen abschieben...., wollen wir es mal so sehen. das es einigen einfach fällt... so fast wie beim ausstecken des haartrockners... anderen ist es aus moralischen gründen und das ohne zu diskutieren sehr relevant und zu akzeptieren, gar nicht möglich es zu tun. da es anscheinend nicht von beiden parteien offiziel fest gehalten wird... wie es gehandhabt wird.... wird es stehts zu missverständisse kommen.. wenn es darum geht etwas zu tun...

ich glaube das jeder den anderen ausgleichen sollte... wenn du es kannst und der arzt kanns nicht .. tu es... im umgekehrten falle auch so... soll er es tun... aber wenn es keiner tun will.. da braucht es regeln und die ... erschaffen wir genau dann... wenn alles bunt läuft!
 
Moin,

ich denke, sollte eine Pflegekraft sich weigern, den Respirator abzustellen, wird dies ein Arzt tun - da braucht es keine neuen Regeln, das ist so.

Und ja, bisher ging es mir persönlich wie in Deinem Beispiel mit dem Haartrockner, Stecker raus und fertig.

Und ich kann kein ethisches Problem erkennen, denn ich nehme ( bzw. derjenige, der es tut ) ja keinem postop. nachbeatmeten Pat. die Maschine weg und lasse ihn ersticken, sondern es geht in diesen Fällen um ( quasi ) tote Menschen - und da sehe ich keinerlei Konflikt.

Ich muss dazu sagen, ich bin ein überzeugt nicht gläubiger Mensch, kann sein, dass das etwas mit meiner Ansicht zu tun hat. ( doch das ist ja nicht das Thema )

mfG Cys

P.S. was bist Du denn von Beruf, wenn ich fragen darf ?
 
... ich bin seiltänzer.... ok spass bei seite. ich arbeite als webpublisher...

jetzt könnte man ja fast sagen ... was macht der in einem krankenschwestern forum? nein ich bin nicht auf der suche.... "schatz, ich liebe dich!".... genau!

viel eher... bin ich per zufall auf das thema gestossen.

war ganz begeistert und wollte gleich mal mitreden... ich hoffe das meine ein wenig andere sichtweise... und die vielleicht durch lehrbücher ungeprägte oder jeweils möglicherweise ungeschädigte sichtweise... ein wenig eine spezielle würze zum thema bringen konnte.:deal:

ich glaube das deine einstellung... erklärt warum es für dich keine ethische oder morallische frage darstellt... und das ist in deinem fall auch ganz richtig so. du weisst bestimmt das manche in solchen fragen am liebsten so wären wie du...

jedoch gibt es welche die sich selber im wege stehen und es nicht machen können oder ... machen wollen. es wird ja nicht zur diskussion gestellt ob der grund der dahinter steckt berechtigt ist... sondern viel eher ist es berechtigt wie sich manche ärzte aufführen können wenn es ihnen selber überlassen wird.

gott sei dank müssen nicht noch mehr regeln erstellt werden... aber in gewissen fällen ist es ganz gut ... wenn abläufe und handlungen ganz "klar" festgehalten werden... um unnötige misverständnisse zu meiden. ((( :wut: :boxen: )))

Also... jetzt mal ganz einfach. Das Beatmungsgerät wird oder kann von Pflegekraft oder Arzt abgeschalten werden.

Sollte ein Arzt es abdelegieren... und die Pflegekraft will nicht, so bleibt es dem Arzt überlassen. Ein guter Arzt wird nicht diskutieren... ein fauler... entpupt sich als äusserst dikutierfreudig.. aber ja nichts selber tun. - Arzt solls tun!

Sollte ein Arzt es selber machen von anbegin ... lasst ihn bitte machen und vergesst nicht ihm irgend etwas zu sagen.. damit er weiss das er irgend etwas vergessen hat... den ÄRZTE GENERELL... vergessen immer was!

Sollte dies ein ständig wiederkehrendes Problem sein... eine Sitzung mit allen Beteiligten ist immer teuer aber sehr hilfreich...!
Problem werden nicht gelöst in dem man sich täglich darüber aufregt... sondern alle Maschinen stoppen ... problem lösen dann weiter machen... und zwar plötzlich!

MfG
LuKan

ps: ... alles klingt einfach wenn man es sagt... aber am einfachsten ist es... nachdem man es getan hat!
 
Dorothee schrieb:
Hallo,

eine Frage:
Wo steht expliziet beschrieben, welche Tätigkeiten von einem Arzt delegiert werden können und welche nicht?

Werde auch mal auch Suche gehen, habe aber irgendwie sowas wie: Du sollst keine Blutpräparate geben und Digitalis spritzen.

Kennt einer von Euch die Antwort?

Grüße
Dorothee


Solche Dinge sind ganz klar im Krankenpflegegesetzgeregelt. Desweiteren gibt es in fast jedem Haus Arbeitsplatzbeschreibungen und Dienstanweisungen (oft erst nach Auftreten von Problemen verfasst), die die Kompetenzen und Handlungsspielräume eingrenzen.

Osti
 
Hallo allerseits, Hallo Dorothee,

eine gute Frage, aber ich glaube, die Antwort ist sehr schwierig. DAs Problem ist, sobald man sich von objektiv Beurteilbaren Kriterien abwendet (wie eben des EEGs, als Beispiel) bewegt man sich im Bereich der Spekulation - und ebenjene Spekulationen und Mutmaßungen haben - nicht nur bei uns - schon sehr oft für unvorstellbares Leid gesorgt.

Auch wenn ich sehr weit aushole, denke ich doch, das für jeden von uns der "Tod" - oder sagen wir mal "Der Punkt ohne Wiederkehr", zu einem anderen Zeitpunkt erreicht ist/wird....Leichenflecken..auf jeden Fall.....für mich persönlich´: Trotz Adrenalin 1:1000 pur i.v. eine HF von 25 und ein RR sys <60? Ja........für mich ist es das Gesamtbild, das zählt, wobei ich - um zum Ausgangsthema zurückkommen muss - nicht eindeutig sagen kann, ob ich in einer solchen Situation den Respirator so ohne weiteres abschalten kann - das käme auch noch auf andere Umstände an..


Christian

Hallo allerseits!

Das Thema ist zwar schon uralt, aber weiss vielleicht jemand, was Schöhler im obigen Zusammenhang mit "unvorstellbares Leid" gemeint hat? Oder ist Christian vielleicht selbst noch im Forum dabei?
Viele Dank schonmal!

Gruesse

Robert
 
Ist zwar schon ein älterer Beitrag, und vermutlich ecke ich jetzt mal wieder an...
Die delegationsfähigen Leistungen werden von der Bundesärztekammer geregelt:
Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung der Ärzte
Dazu muß man aber sagen, daß die Bundesärztekammer keine Gesetze erläßt, sondern lediglich Regelungen, die dann aber nur Leute betreffen können, die ihr angehören (also eben Ärzte). So kann z. B. ein Arzt zwar vollkommen in Einklang mit den Gesetzen der Bundesrepublik handeln, aber trotzdem u. U. gegen ethische Vorgaben seiner eigenen Kammer verstoßen, weil die evtl. noch strenger gefaßt sind.
Wie diese Kammer allerdings dazu kommt, Regelungen zu erlassen, die Angehörige ANDERER Berufsgruppen (z. B. uns) betreffen, das erschließt sich mir nicht.
Daher müßte es hier Gesetze oder Gerichtsurteile geben, die das regeln.
 
Wie diese Kammer allerdings dazu kommt, Regelungen zu erlassen, die Angehörige ANDERER Berufsgruppen (z. B. uns) betreffen, das erschließt sich mir nicht.
Tut sie dies, wenn sie Regelungen erlässt, die die Delegations- oder Nicht-Delegationsfähigkeit ärztlicher Aufgaben betreffen?
 
Tut sie dies, wenn sie Regelungen erlässt, die die Delegations- oder Nicht-Delegationsfähigkeit ärztlicher Aufgaben betreffen?
Dann hatte ich das wohl falsch aufgefaßt; es war ja nach Delegierbarkeit von Tätigkeiten gefragt worden.
Für mich hatte es sich aber so gelesen, als ob es hieße "ist delegierbar" bedeutet automatisch "dann macht ihr (Pflegekräfte) es!"
Und so läuft es halt leider häufig in der Praxis.
 

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