Von GKP zu GPA - Leitung stellt sich quer...

Ja also das ist der Grund. .er ist kein Fleißschüler. ... er ist Legastheniker. ..ihm fällt es schwer sich Fachbegriffe zu merken also sagen wir mal so Obstipation, Kachexie, Arrythmie. ..das geht ..es geht um Anatomie Physiologie. ..etc.. ist ja ein ziemlicher Bestandteil auch hat er das Problem das er sich schwer schriftlich ausdrücken kann da die Worte in seinem Kopf Salat machen und es für den lesenden schwer zu verstehen ist ...abgesehen davon das pflegeplanungen etwas abenteuerlich sind schränkt das sein können und wollen praktisch nicht ein ...trotzdem muss er ja den schriftlichen wie mündlichen teil bestehen... und da er durch krank sein und daher nicht im höchsten Kurs stehen auch wirklich blöd behandelt wurde ist er eher dabei die Flinte ins Korn zu werfen.
Ein nicht bestehen wäre nicht akzeptabel. ..daher den geringsten weg des widerstandes ( so drücke ich es mal salopp aus...) und "wenigstens " das kleine Examen machen.

Vorweg sei gesagt das er bereits im Vorstellungsgespräch damals die Karten auf den Tisch gelegt hat zwecks Legasthenie. . Aber das waere ja kein problem. ...jetzt " ein Auge zu drücken oder Rücksicht und beabsichtigen das der Schüler praktisch gut ist "?! Nö!
Worst case waere einfach die Kündigung. . .
Habe ebend aber mit ihm gesprochen : morgen wird direkt der Verlängerungsantrag gestellt und die Behörde kontaktiert! !
Unter diesen ganzen genannten Umständen wäre die gpa Prüfung ein Segen ( falls es schief geht..) und ( so hoffe ich ) bekommt er Aufschwung und wieder mehr Selbstvertrauen um sich zu sagen chaka. ... ich bin ein guter Pfleger ich schaffe auch das "große " Examen !!! ;)
 
@Maniac- ich gebe es auf, zu erklären, wer welche Ausbildung finanziert. Nur so viel- das ausbildende Haus hat mehr Kosten als nur die Prüfer zu entlohnen.

Elisabeth
Oh, wo finde ich denn deine angepriesenen Erklärungen?

Hier etwa? http://www.krankenschwester.de/foru...gkp-gpa-leitung-stellt-quer-2.html#post404311

Würdest du nur ein mal nicht wie gewöhnlich um das Thema drum rum reden, sondern der TE konkret sagen welche Kosten der AG bei der Prüfung zusätzlich zu tragen hat wenn statt der Prüfung zum GuKrPfl die Prüfung zur GKrAssistenz abgenommen wird?
 
Legastenie wird als Behinderung anerkannt.

Ergo- Ist die Legastenie belegt? Hat er da ein "amtliches Papier"? Wenn ja, die Schule kann nicht eigenmächtig entscheiden, dass schriftliche Prüfungen modifiziert werden. Das kann nur die zuständige Behörde. Wer ist in Hamburg für die Abnahme der GuK- Prüfungen zuständig? Dahin muss man sich wenden. Der Weg des geringsten Widerstandes bleibt immer noch. Erst alles andere ausschöpfen.

Warum muss er eigentlich eine Verlängerung beantragen? Zu viele AU-Tage?
Und warum nicht zur Prüfung angemeldet? Weil selber Angst vor dem vermeintlichen Versagen?

Elisabeth
 
@Maniac- Unkosten, die dem "Haus" bei einer in ihren Hallen durchgeführten praktischen Prüfung entstehen? Stichwort: Versicherung. Zudem hat das Haus bisher die Ausbildung finanziert. Da das Ziel der Ausbildung von dem TE nicht mehr angestrebt wird, sieht das "Haus" keinen Sinn, den Vertrag weiter bestehen zu lassen. Es fährt besser dabei, dem TE eine Praktikantenstelle anzubieten und- davon gehe ich mal aus- aus Kulanz eine Prüfungsabnahme in den eigenen Räumen zu gewähren.

Ich würd mir an der Stelle des TE mal ausrechnen lassen, ob ich nicht sogar selber mit eine Praktikantenstelle besser fahre als mit Lehrlingsgeld.

Elisabeth
 
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist zuständig. Zur Prüfung wurde er nicht angemeldet da zu viele au Tage und daher mehr als 10% fehlzeit.
Die Legasthenie sei laut Mutter ( Elternhaus nicht das beste... ) wohl mal in Schleswig Holstein anerkannt worden ( Papiere darüber in ihrem Nirvana ) und sei damals als mein freund schon zur schule ging in hh nicht anerkannt worden.daher sind wir nie auf die Idee gekommen. ..Vllt könnte er das nochmal testen lassen..Evtll. .Vllt. . Aber wir haben jetzt den Druck dahinter verstehst du ? :( geht auch um unsere Existenz da wir seit Jahren zusammen sind und einen gemeinsamen Haushalt führen. .. ich weiß das hört sich alles abenteuerlich an aber ist leider so der stand der Dinge. . Tut mir leid das hinter meinem Thema so viel Anhang steckt. .:-(
Hast du irgendeinen konkreten rat der uns morgen bei unserem" Kampf" helfen kann ?
 
Ich dachte Praktikantenstelle = kein Geld. . Ich habe damals kein Geld verdient während eines Praktikums. .
 
@Maniac- Unkosten, die dem "Haus" bei einer in ihren Hallen durchgeführten praktischen Prüfung entstehen? Stichwort: Versicherung.
Dieses eine Wort war jetzt das große Geheimnis über das du so lange rumgeredet hast?

Die Prüfung wird innerhalb des Ausbildungsvertrages, also des Zeitraumes ablaufen. Der Versicherungsschutz besteht also grundsätzlich noch. Damit dürfte die Versicherung nicht von der Haftung zurücktreten können, im Falle des Falles, da der Vertrag nicht gekündigt wurde.
Bin da aber kein Fachmann, wie kommst du zu der Einschätzung?

Oder willst du den Prüfer selbst aus dem Versicherungsschutz rausnehmen?
Das wäre tatsächlich denkbar, wenn der Prüfer in seiner Freizeit und unter externer Bezahlung, die Prüfung abnimmt. Das muss der Prüfer mit der Behörde und dem AG klären.
 
Gerade weil es um die Existenz geht, sollte man nach dem Maximum schauen. Ruf da mal an >>> Startseite | Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Hamburg - und frag nach, welche Möglichkeiten es gibt.

Das es sich durchaus lohnen kann...
...Bei Abschlussprüfungen entscheidet grundsätzlich die Prüfungsleitung (§ 19 Absatz 1 APO-GrundStGy) bzw. die oder der Prüfungsbeauftragte (§ 22 APO-AH) über den Nachteilsausgleich; dies gilt für alle Prüfungsformen und -elemente (schriftlich, mündlich, praktisch). So kann die Prüfungsleitung bzw. der oder die Prüfungsbeauftragte entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler über Erleichterungen wie z. B. einen Zeitzuschlag oder die Bereitstellung eines besonderen Raums für die Prüfungsabnahme hinaus modifizierte Prüfungsaufgaben erhalten. Ist Letzteres beabsichtigt, soll vorab eine Beratung mit einer fachlich einschlägigen Stelle (siehe Anhang B) erfolgen. ...
http://www.hamburg.de/contentblob/3897226/data/nachteil-dl.pdf
Guckst du hier- das gibt es auch für die Berufsausbildung: http://www.bvl-legasthenie.de/images/static/pdfs/presse/Pressebeitrag_September_2014.pdf .

Ergo- morgen Antrag auf Verlängerung stellen. Das nimmt erst mal den Druck aus dem Ganzen raus und ihr habt Handlungsspielraum. Und dann sich darum kümmern, wie man die Legastenie sozusagen noch nachträglich amtlich belegen lassen kann. Dann mit dem Papier zum zuständigen Prüfungsamt.

Der Weg des geringsten Widerstandes bleibt immer noch.

Elisabeth
 
@Maniac- die Prüfung läuft nicht im Rahmen der GuK-Ausbildung sondern im Rahmen der GPA- Anerkennung. Da liegt der kleine aber feine Unterschied. Und versichert wird nicht nur der Prüfer oder der Prüfling falls er auf Station stolpert. Versichert wird der Patient und die hauseigenen Hallen.

Elisabeth- die jetzt glaubt, dass sie das Mißverständnis für sich gelöst hat.
 
Klar, die Gebäudeversicherung gibts auch noch, hat aber weniger mit der Situation zu tun. Der Patient ist selbst auch versichert, zumindest krankenversichert, aber nicht durch das Krankenhaus - und auch das ist hier nicht relevant.

Aber ich glaube auch alle (Miss)Verständnisse sind inzwischen beseitigt, es liegt an dem Prüfling für den Einzelfall die Situation zu klären...


Nur sollte er bloß nicht kündigen!
 
Dein Haus hat dein Handeln versichert. Damit garantiert es, dass der Pat. falls er zu Schaden kommt, seine Ansprüche vom Haus beglichen werden und nicht durch dich selber. Die notwendige Folgebehandlung wird primär von der Krankenkasse getragen. Die holt sich das Geld vom Versicherer zurück. In bestimmten Situationen ist auch diese Versicherung nicht bereit, diese Kosten zu tragen und stellt sie dem Verursacher persönlich in Rechnung. Wenn du das Pech hast, dann solltest ein gutes finanzielle Polster haben oder schon mal einen Termin mit Zwegat machen.

Sollte der Pat. durch defekte Geräte o.ä. zu Schaden kommen, dann zahlt die Krankenkasse die Unkosten... und holt sie sich dann vom Haus zurück.

Ansonsten gehe ich mit- bloß nicht selber kündigen. Allein schon die Sperrfrist sollte einen von solchen Schritten abhalten. Wird man gekündigt, dann ist der Weg zum Anwalt der erste und richtige. Falls kein Geld für Anwalt vorhanden- Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Elisabeth
 
Kündigen ist keine Alternative. Die Behörde brauchte natürlich heute erstmal einen Aufwärmtag, ehe man in die anstrengende 5 Tage Woche startet :verwirrt: . . . und war nicht zu erreichen. Antrag wird morgen gestellt, "darüber müsste man sich morgen nochmal unterhalten, er solle doch einfach morgen mal vorbei kommen..." - was auch immer das nun wieder heißen soll.
Muss das Haus dem Antrag auf Verlängerung denn stattgeben, oder können sie auch ablehnen und somit verwähren das man "sein Glück bei der Prüfung versucht" ?

Grüße, Anis - die zittert...
 
Das "Haus"- welche Instanz das nun in diesem Haus ist- kann nix entscheiden. Es sei denn, sie ist die Geschäftsführung. Wenn du eine Verlängerung einreichst, dann muss die Geschäftsführung schon einen sehr guten Grund haben, diese abzuweisen. So einfach lässt sich denn ein Ausbildungsverhältnis nun doch nicht lösen. Mit derm Antrag auf Verlängerung zeigst du ja an, dass du die GuK- Prüfung ablegen willst. Unterlass also beim Antrag auf Verlängerung tunlichst die Angabe, dass du eigentlich "nur" eine GPA-Prüfung machen willst.

Elisabeth
 
ich wollte euch nur kurz berichten wie sich "die Sache " nun dem Ende zu trägt. Der AG hat alle vorher gemachten "Hilfsangebote"zurück gezogen, es sei denn er hebt den Vertrag auf und lässt sich als unbezahlter Praktikant anstellen, dann würden sie him das praktische Examen ermöglichen.
Die Behörde kann nur soweit weiterhelfen als dass er sich eine Anstellung als GPA sucht, schon als GPA geführt wird und dann im Januar die Prüfung ablegt.
Mit Einstellung, was sich als nicht allzu schwer erweist - sogar im städtischen Krankenhaus hat man auf seine Bewerbung hin Interesse geäußert "wundert mich* :-P - kündigt er dann den Ausbildungsvertrag. Schade um das "eigentliche Ziel" " großes Examen" - aber dann kehrt bei uns auch mal wieder Ruhe ein.:knockin:
Grüße, Anis
 

Ähnliche Themen