Waschen im Nachtdienst - rechtliche Grundlagen?

Au weia, ich möchte lieber nicht wissen, wo loeffelmann arbeitet, sonst könnte ich meine Contenance verlieren. Wie einige von Euch sicher mitgekriegt haben, bin ich PDL in einem Wachkomazentrum (20 Betten). Auch wir sind im Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft und dort zuständig für Qualitätssicherung. Was hat das denn mit Bedürfnisorientierung und Unterstützung des gestörten Tag-/Nachtrhythmus zu tun, wenn routinemäßig nachts gewaschen wird? Wir sind jeweils 4 Pflegekräfte im Früh- und Spätdienst, dazu kommen zwei Mitteldienste für o.g. 20 Bewohner. Alle Bewohner werden täglich geduscht (zu zweit) und das am Tage zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr. Ausnahmen sind natürlich der Durchfall-Fall in der Nacht o.ä. Meine zwei Nachtdienst-Mitarbeiter haben durchaus nachts andere Dinge zu tun als zu waschen, bei uns gibts auch dafür keine Pluspunkte. Wo bleiben bei Euch dann in der Zeit die anderen Bewohner, lagern die sich selbst oder saugen sich selber ab? Ich finde es sehr grenzwertig, wenn sich die Leitung einer solchen Einrichtung dann auch noch im Vorstand einer AG präsentiert. Leider aber gängige Praxis... Dass es auch anders geht, erleben wir selbst täglich und nicht nur in unserer eigenen Einrichtung. Musste selbst als Patientin vor 20 Jahren ganz schnell lernen, mich nachts um 3.00 Uhr zu waschen, weil das die einzige Chance des Tages war, wer sich da nicht wusch (oder waschen ließ), blieb eben verschwitzt, na danke, diese Zeiten sollten wir hinter uns gelassen haben. Grüße an alle, die es anders machen, Verena
 
Elisabeth Dinse schrieb:
Mal eine Frage: warum ist das waschen ab 2 Uhr so beliebt? Man könnte doch auch spätabends bis ca. 24 Uhr den Patienten waschen. Dann hätte er eine lange Nachtruhephase und das sogar während des Tiefpunktes des biologischen Tag-Nacht-Rhythmuses. Geht es da eventuell mehr um die Pflegekraft, die eventuell diesen Tiefpunkt umgehen will durch eigene Aktivität?

Elisabeth
Was heißt beliebt? Beliebt ist das sicher nicht, nur macht es halt Sinn. Die meisten unserer A3-er mit Gastroenteritis liegen entweder auf einer TheraKair von KCI oder sonstigen Weichlagerungsmatratzen. Diese Patienten haben deshalb keine Inkontinenzvorlagen oder andere Unterlagen im Bett, sondern nur das Laken. Wenn so ein Patient einstuhlt ist es also ohnehin nötig das Bett komplett zu beziehen und gerade bei Gastroentitis oder ähnlichen Sachen (Salmonelle, oder Clostrydien, etc.) ist da halt meist der "halbe" Patient voll. Da kann ich ihn nun wirklich gleich komplett waschen. Ansonsten habe ich ja auch geschrieben, dass ich sehr gern einen Patienten, vor allem unruhige Zeitgenossen, sehr gern nach meiner ersten Abendrunde, also so gegen 22.00 - 23.00 Uhr, wasche, einfach damit sie ruhiger werden. :wink:
Um meinen eigenen Tiefpunkt um diese Zeit zu überwinden, stelle ich lieber Tabletten, oder kümmere mich um meine "Nebentätigkeit" als Gerätebeauftragter. Also mir würden schon andere Dinge einfallen und auch besser gefallen, als einen Patienten zwischen 2.00 und 4.00 Uhr zu waschen.
 
also mein frühdienst beginnt um halb sieben und vor viertel nach sieben wird keiner gewckt und auch keine grundpflege durchgeführt es sei der der bew. wünscht es auch mal um sieben auf zustehen aber in der nacht ist das tabu
 
Hi!

Irgendwelche Ideen was ich als Neuer auf Station der noch Probezeit hat machen kann wenn die Nachtwachen immer schon ca. 5 Patienten vor der Übergabe waschen? Also so ca. halb 4 (Schätzung von mir) anfangen?

Oder besser: Meint ihr ich soll es einfach nicht machen wenn ich Nachwache hab? Halb 4 wecken find ich schon hart...
Es gibt kein Vertuen, für den frühdienst ist es eine unglaubliche "Erleichterung", aber dem gegenüber steht eine unglaubliche Zumutung für den Patienten, sei er jetzt völlig durch die Hecke, oder im Durchgangssyndrom oder auch orientiert...

Allerdings: Ich kann ja schlecht da großen Boykott veranstalten und das verweigern, grade wenn ich noch probezeit habe. Oder auch wenn die rum ist, mein 2Jahresvertrag soll doch schon verlängert werden ;-)

Gewissen vs Wissen (über en Arbeitsmarkt...)
 
Hi

Also ganz ehrlich , ich würde von dieser Aktion Abstand nehmen, zumahl es noch nicht mal erlaubt ist. Bei uns hat eine neue Nachtwache angefangen, die meinte, wenn wir ihr helfen (in dem wir durchzüge ins Bett legen wo es nicht sein darf) wäscht sie uns in der Nacht ein paar Leute, als wir dieses abgelehnt hattwn mwint sie bei uns auf dem Wb wäre kein zusammenhalt, und sie würde niewieder bei uns Nachtwache machen.

Wenn ich Nachtwache machen müßte, ich würde niemanden waschen, es sei denn gewisse `"Umstände" nachen dieses um ungänglich.

Gruß Airbrush
 
Hi; Danke für deine meinung - was sind denn Durchzüge??? Hab ich noch nie gehört :-)
 
Durchzüge = Stecklaken

Maniac,
das ist eine Gewissensentscheidung von dir.
In der Probezeit, würde ich mich eher ruhig verhalten.
Was ich machen würde: Ansprechen und fragen warum das so ist.

Liebe Grüsse
Narde
 
Die Antwort kann ich mir denken ;-)

Auch dir Danke für die Meinung. Probezit lass ich erstmal gleiten. Nur doof dann meinerseits nachher zu erklären warum ich denn, wenn es denn so schlimm wäre - es dann jtzt 6 Monate auch gemacht hätte... ??

Mal schauen.
Erstmal wird da abgeschafft das alle 3 Tage die Viggos gezogen werden, das nervt mich jetzt schon *gg*

Edit: Achja, zu den Durchzügen. Geht es dabei jetzt um die Kombination mit medizinischen Matratzen jeglicher Art? Wenn nämlich nicht, und nur um Faltenbildung, dann würd ich (persönlich -nur meine meinung) die Dinger wenigstens für die Nacht doch noch einsetzen und die Nachtwache wirklich unterstützen. Die sind echt ne gute Hilfe beim alleinigen Betten! Nachher Falten glätten ist einfacher als Hochziehen von Patienten, wenn man wie wir fast nur Betten hat die man nicht in Schocklage stellen kann...
Aber damit sind wir am Thema vorbei :)
 
Bewohner waschen im Nachtdienst?

Kann mir jemand sagen, ob es eine gesetzliche Regelung über das Waschen der Bewohner im Altenheim während des Nachtdienstes gibt?
Kann der Arbeitgeber wirklich verlangen, dass ich im Nachtdienst schon zwischen 4 und 5 Uhr mit der Grundpflege beginne?
 
Hallo Birdy,

ich habe dich an diesen Thread angefügt, auch wenn er sich nicht speziell auf die Altenpflege bezieht.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Huhu!
Bei uns ist es üblich, nachts zu waschen, weil der Frühdienst es sonst nicht schafft. Ich halte es in der Regel so, dass ich die Patienten mit Einwilligung wasche, die naß oder stark verschwitzt sind oder eingestuhlt usw. und die ich sowieso wecken muß zum Betten und Lagern, meist auch nur Teilwaschungen. Weiß jemand von Euch, ob es Gesetze bzw. rechtliche Grundlagen gibt für die nächtliche Wascherei? Obwohl ich es seit vielen Jahren mache, habe ich mehr und mehr ein schlechtes Gewissen. Andererseits wird immer mehr Personal abgebaut und es wird einfach erwartet, besonders am Wochenende sollen wir möglichst 2 oder 3 Leute komplett gewaschen haben.
Ich arbeite auf einer Station für Akutgeriatrie.
Weiß jemand etwas über die gesetzlichen Grundlagen?
DANKE
 
Hallo Sittichfreundin,

was ist denn das für eine Frage? Die steht doch so nicht. Es geht doch eher darum: Würdest du das wollen? Ist es dein Problem als Patient, wenn nicht genügend Personal im Frühdienst ist? Aus der Tradition der Arbeitseinteilung muss man allerdings auch fragen, ob das wirklich so stimmt, oder ob es nicht einfach nur bequem ist. (Also so zu antworten und eine Diskussion darüber zu vermeiden.)
Fragst du den Patienten vor der Einwilligung, ob er nachts um 3 oder 4 von dir geweckt werden will, damit er gewaschen werden kann?
Wie sollen/ können denn deiner Meinung nach die Patienten reagieren, wenn sie einmal munter sind?
Was müßtest du dir denn anhören, wenn die Patienten sich verweigern und du nachts keinen gewaschen hast?
Ich halte das ganz klar für unethisch, unzeitgemäß und nicht patientenfreundlich.
(Ich hoffe, ich wirke nicht unfreundlich, will mich nur klar ausdrücken.)
MfG
rudi09
 
Hallo Sittichfreundin,

...
Fragst du den Patienten vor der Einwilligung, ob er nachts um 3 oder 4 von dir geweckt werden will, damit er gewaschen werden kann?

Ich habe doch gesagt, dass ich niemand zum Waschen wecke! Aber wenn ich eh nachsehen muß, ob jemand naß ist, und ihn frischmachen muß, wacht er ja eh auf!
Ich finde die Frage durchaus berechtigt. Es gibt viele Häuser, in denen nachts gewaschen wird. Ich bin bestimmt kein Trampeltier und reiße die Patienten nachts aus dem Schlaf, um sie zu waschen...
Und deshalb habe ich nach rechtlichen Grundlagen gefragt, auch um die Gegenargumente haben zu können.
 
Mal als Anmerkung:

Ich MUSS (Anweisung vom Pflegedirektor) ebenfalls nachts Patienten waschen.
Und dafür muss ich sie halt auch wecken.
Ich fange damit idR ab halb 5 an.

Andere auch schon um 3(!)

Ich kanns leider nicht ändern, habs versucht...
 
Wieso muss in der zweiten Nachthälfte gewaschen werden? warum schaffen wir es nicht, die Arbeiten so zu organisieren, dass das Waschen vor Mitternacht erfolgt.

Übrigens- ich arbeite in einem Haus in dem nachts grundsätzlich nicht gewaschen wird? Sind wir zu gut besetzt? Ich denke nicht. Haben wir zuwenig Diagnostik/ Therapie im Tagesverlauf? Meiner Meinung nach auch nicht.
Uns ist es ein Bedürfnis, die Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass ein nächtliches Waschen nicht notwendig ist. Dabei kann es vorkommen, dass ein Pat. seine Körperpflege im Verlaufe des Vormittags erhält... bis 8 Uhr die Station "durchgewaschen"- das gibt es auch bei uns nicht.

Elisabeth
 
Wieso muss in der zweiten Nachthälfte gewaschen werden? warum schaffen wir es nicht, die Arbeiten so zu organisieren, dass das Waschen vor Mitternacht erfolgt.
Dann muss der Nachtdienst ja abends alle Pat waschen. Oder halt der Spätdienst.
Dabei kann es vorkommen, dass ein Pat. seine Körperpflege im Verlaufe des Vormittags erhält... bis 8 Uhr die Station "durchgewaschen"- das gibt es auch bei uns nicht.
Wir waschen halt bis wir fertig sind. Danach hab ich andere Aufgaben, da kann keiner mehr zum waschen "abgestellt werden".

Du brauchst mir nicht zu sagen das das sch**** ist...
 

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