Verleihen von Schülern

[...]Nachdem das mehrfach rausgekommen ist, hat unsere Direktorin jetzt gesagt, dass jeder eine abmahnung bekommt der erwischt wird, denn gegen die Stationen könnte man nichts machen, als sich bei der PDL zu beschweren, aber gegenüber uns seien sie Weisungsbefugt und uns können sie es verbieten.[...]
Jo, das soll sie mal dem Arbeitsgericht klarmachen, bei dem sie dann nach der ersten Abmahnung antanzen darf :lol1:
 
Du glaubst ernsthaft, dass auch nur ein Schüler klagen würde?
Zu Lebtag nicht.

@Pythia: Ein Tipp an Euch, wenn Ihr eine Abmahnung von der Schule bekommen solltet, unterscheibt diese nur nicht!! Dazu kann Euch niemand zwingen. Das einzige was Ihr machen könnt wenn Ihr wirklich unterschreiben solltet, vor die Unterschift deutlich, "zur Kenntnis genommen" schreiben.
Das zeigt klar an, dass Ihr die Abmahnung nicht anerkennt.
 
Oh, da wäre ich mir nicht so sicher. Selbstverständlich gibt es solche und solche, wenngleich die, die sich für ihre eigenen Rechte sowie für die Berufspolitik interessieren genauso wie bei den Examinierten KollegInnen einen recht geringen Anteil ausmachen.

Aber da ist jeder für sich verantwortlich, wer so etwas anerkennt und hinnimmt ohne sich darüber zu informieren, ist dann auch für die Konsequenzen verantwortlich.

Andererseits gibt es auch etliche Schüler, die in ver.di oder DBFK Mitglied sind, und auch genau wissen, wie sie sich wehren können.
 
Ein Hallo an Alle!

Unsere Einrichtung arbeitet eng mit der Schule zusammen, und die Einsatzstationen werden miteinander ( Schule und PDL ) besprochen. Natürlich kann es sein das Schüler auch mal auf anderen Stationen aushelfen müssen wenn ein Engpass vorliegt. Was ist denn daran auch so schlimm?
Es kann natürlich nicht sein, das dann das exam. Personal zum rauchen geht oder beim quatschen ist, und die Schüler rennen sich Pruschen.
Was ein Schüler dann dort machen darf und was nicht, hängt auch vom Ausbildungsjahr ab. Tätigkeiten die die Azubis nicht machen dürfen, können für ihn auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Wenn ein "Ausleihen" unsinnig war ( weil doch nichts zu tun war, oder unsinnige Arbeiten zu erledigen sind wie putzen etc.), würde ich den Schülern auch raten sich an die Schule zu werden und dies klarzustellen.

Aber gar eine offizielle Beschwerde oder gar eine Klage deshalb anzustreben, halte ich ersten für übertrieben und zweitens zieht der Schüler eh den Kürzeren.

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" - ist zwar abgedroschen, gilt aber immer noch. Soll nicht heißen das sich Schüler alles gefallen lassen müssen. Sie haben in der heutigen Zeit schon mehr Rechte sich zu wehren, und das ist auch gut so!

LG Kabolmaus
 
Wir kassieren die Abmahnung von der Schule, wenn wir auf anderen Stationen arbeitend erwischt werden, oder es irgendwie rauskommt. Bei uns ist das so, dass wir bei einer größeren Organisation angestellt sind und die einen Stellungsvertrag mit den Häusern hat, in denen wir eingesetzt sind. So ist die Schule unserer nächster Vorgesetzter. Die Schule hat mit der PDL in den jeweiligen Häusern abgemacht, dass wir nicht auf andere Stationen ausgeliehen werden dürfen. Nur intressiert das auf Station niemand. Nachdem das mehrfach rausgekommen ist, hat unsere Direktorin jetzt gesagt, dass jeder eine abmahnung bekommt der erwischt wird, denn gegen die Stationen könnte man nichts machen, als sich bei der PDL zu beschweren, aber gegenüber uns seien sie Weisungsbefugt und uns können sie es verbieten.

Ich muß sagen, dass ich mir die Lehre irgendwie anders vorgestellt habe.

Erst einmal das Folgende: Ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn die Schule Euch mit Abmahnung droht, wenn Ihr Euch verleihen 'lasst', weil Ihr als Schüler den Stationen gegenüber in einer schwachen Position seid.

Aber, auch wenn es sich paradox anhört, es kommt mir so vor, als ob die Schule Euch mit der Androhung einer Abmahnung den Stationen gegenüber in eine stärkere Position bringt. Wenn Ihr das Verliehen werden verweigert, weil Euch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, ist das was anderes, als wenn Ihr ablehnt, "nur" weil die Schule das so will.

Eine Möglichkeit, wenn Station sich nicht davon abbringen lässt, ist es, Dich an die zuständigen PDL zu wenden. Eure Schule hat eine Absprache mit den Pflegedienstleitung und damit liegt es in deren Zuständigkeit, dafür zu sorgen, dass die Stationen nicht alles mit Euch machen können was sie wollen. Und falls es deswegen eine schlechte Beurteilung gibt, wieder bei der PDL vorsprechen.
 
ich kenne die Situation leider auch, daß Schüler verliehen werden.
Nur kommt diese Anordnung dann nicht von einer Station oder einer Schwester/Pfleger, sondern sie kommt von der PDL.
Liebe Grüße Fearn
 
Wo ist die Jugend- und Ausbildungsvertretung? Ich hoffe doch nicht, dass die nur da ist um ein hübsches Gesicht zu machen.

Es kann keine Abmahnung geben, lediglich eine ERmahnung. Eine Abmahnung könnte zur Konsquenz haben, dass du nach drei aus dem Rennen geworfen wirst. Und das dürfte im Falle eines Falles- denn dann klagt auch der Zurückhaltendste- socher net gut für die Schule ausgehen. Sie würde damit nachweisen, dass sie ihrem Bildunsgauftrag nicht nachkommt. Sie hat zu garantieren, dass die angeschlossenen Einrichtungen die praktische Ausbildung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausführen.

Elisabeth
 

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