Anleitung von Schülern

ankroi

Newbie
Registriert
15.07.2008
Beiträge
21
Hallo ihr,

es gibt ja Mentoren und Praxisanleiter. Bin grade dabei den Unterschied zwischen beidem herauszuarbeiten.

Praxisanleiter haben Weiterbildung 200 Std, unterstützen dabei Theoretische Inhalte mit der praxis zusammenzubringen.

Nun frage ich mich ob alle Pflegekräfte auch automatisch Mentoren sind, heisst die Schüler begleiten , ihnen Antworten geben und erklären.

Ist es im Gesetz festgelegt das jede/r Examnierte/r die Fähigkeit haben muss Schüler zu betreuen? Wenn ja wo denn? Und sind also alle dann Mentoren oder ist das nochmal was anderes ?

Ist wirklich wichtig...hoffe ihr könnt mir helfen, Informative Adressen wären auch sehr hilfreich.

Danke
 
Ist es desweiteren wirklich so, dass Praxisanleiter zustzlich eingesetzt werden sollen. Also nur für die Praxisanleitung und die Mentoren, zum Dienstplan gehören und die Schüler nur begleiten.

Das steht hier überall so das praxisanleiter nicht zum Stellenplan gezählt werden.Habe ich aber noch nie so erlebt.
 
Hallo.

Das Thema "Praxisanleitung" gabs hier schon öfter...Suchfunktion liefert da einiges.

Ob die Bezeichnung "Mentor" überhaupt irgendwo definiert bzw. geschützt ist, weiß ich nicht - in meinem AV steht allerdings sinngemäß drin:"...die Bereitschaft an der Ausbildung von Schülern mitzuwirken...etc."
Eine gesetzliche Regelung im Sinne von "eine GuKP muss auch ausbilden" wird es kaum geben. Aber wenn das zu der Stellenbeschreibung gehört und im AV steht, dürfte das einigermaßen bindend sein.

Und ja, prinzipiell sollten PA zusätzlich laufen und nein, in der Realität ist das nicht die Regel....wird aber höchst unterschiedlich gehandhabt.

DS
 
Ich habe hier ne Info das der Unterschied zwischen PA und Mentoren ist das die PA freigestellt sind für die Ausbildung und Mentoren zusätzlich zur Regulären Arbeit Aufgaben übernehmen.

Ich möchte darüber in meinem mündliche.
n Examen reden, nun frage ich mich ob ich das einfach außen vor lassen soll...sprich Unterschied zwischen Praxisanleiter und Mentor ist das die Praxisanleiter gezielt ausgebildet sind und die Mentoren nur unterstützend arbeiten, dazu benötigen sie aber auch pädagogische Kompetenzen, diese sind jedoch nicht in einer bestimmten Anzahl vom Arbeitgeber vorgegeben.

Oder ob die mir dann nen Strick draus drehen und ich hätte das alles genauer beschreiben müssen.

Möchte das bei BEraten und Anleiten nehmen
Anleitung eines Schülers
Def: Praxisanleitung, Methode zum Vorgehen bei einer Praxisanleitung
und dann nehme ich Bezug auf meine Pat. sprich Def: Med, BtM, Arzneimittelgesetzt usw.

Meinste da reicht es aus wenn ich das mit dem Praxisanleiter nur kurz anreiße ?

Ich würde halt gerne sowas sagen wie das jeder auf Station sich verantwortlich für Schüler fühlen sollte und sein wissen weitergeben sollte, aber wenn ich da keine Quelle zu habe ist das doof.
Also bei dir steht das im Arbeitsvertrag?
 
Naja, wenn Du von Dingen redest ohne die nötigen sicheren Informationen dazu, läufst Du natürlich Gefahr da "nen Strick draus gedreht zu bekommen"....wie immer :)

Zu Praxisanleitung gibts aber echt viel schon hier im Forum.

Und ja, in meinem AV steht drin, dass ich an der Ausbildung mitzuwirken habe.

DS
 
Ich glaube, bei Beraten und Anleiten gehts hier net um die Anleitung von Azubis sondern wohl eher um die Beratung und Anleitung von Pat. und Angehörigen. Das ist ja ein Ziel der Ausbildung und die Kenntnisse sollen wohl in der mündlichen Prüfung vorgestellt werden.
Stichwort: Gesundheitsförderung, Patientenedukation.

Elisabeth
 
Ich weiss aber im Probeexamen haben manche neue Mitarbeiter angeleitet und das war auch ok, z.B. zur Suizidalität, zum Erkennen und zum Umgang.

Ich wollte erst nen Pat Beraten zu Entspannungsfördernden Maßnahmen.Habe da superviel zu ausgearbeitet Patedukation und Gesundheitsförderung, dann wollte ich auf ein Beratungsmodell umschwingen und wollte die Ohrakkupunktur vorstellen. Wusste dann aber nicht mehr ob das so logisch ist und Das ist alles ins Lehre verlaufen.

Dann habe ich mir überlegt das meine Pat. Subutex kriegt und ich deswegen Anleitung zu Medikamenten machen könnte.
Wenn ich aber nur den Pat. Anleite dann kann ich ja nichts über den Umgang mit Med, Arzneimittelgesetz usw erzählen.


*******e muss das am Do abgeben.
Ich weiss grad echt nicht mehr was ich machen soll.
Habe jetzt schon 1,5 Tage damit verbracht und es ist immer nichts bei Anleiten und Beraten herausgekommen
 
Wieso net? Wirkung/ Nebenwirkung, Lagerung, richtige Einnahme der Medis brauchst für die Anleitung.

Elisabeth
 
Soviel ich weiß gibt es den Ausdruck Mentor nicht mehr für die Praxisanleiter. Aber vielleicht bin auch ich falsch da informiert.

Auf jedenfall mußt du mindestens einen Praxisanleiter im Betrieb haben um Ausbilden zu dürfen. Die Anleitung selber kann in dieser Konstelation natürlich nicht ausschließlich über den ausgebildeten Praxisanleiter erfolgen. Ergo: Dürfen und Müssen auch die anderen Examinierten anleiten.
 
Es geht ja um BtM, das ich kann ich dem Patienten ja nicht alles erklären, des ist zuviel das ihn garnicht interessieren muss.Also ich würde ja gerne erklären was Btm sind, wie man auf Station sich verhalten muss im Umgang mit Btm, und dann speziell auf das Medikament

Ich mache das mit der Schülerin, weil es wichtig ist im Umgang mit BtM auch diese Regeln zu kennen. Und leite dann die Schülerin an, was sie wissen muss um den Patienten zu beraten.Also kann das ja so darfstellen das die Schülerin angeleitet wird zum Umgang mit BtM und aufgeklärt wird. Um dann im späteren Verlauf den Pat. dazu beraten zu können. Wie und wann das Medikament genommen wird, Nebenwirkungen, Erklärung zur Wirkungsweise. Wobei ich mich frage ist das nicht schon wieder Aufgabe des Arzt?

Was für mich total wichtig ist das ich eine Methode zur Praxisanleitung brauche.
Im Netz gibt es die 4 Schritte Methode die würde ich dann auch nehmen.

Wie setzte ich ANleitungsziele, formuliere diese und überprüfe diese?
Zeitpunkt und Ort von Anleitung bestimmen.

Ich weiss es echt nicht irgendwie....total *******e. habe keine Ahnung mehr, ich kann nicht wieder alles umwerfen.
 
Wäre auch das vorstellen eines Med. bei einem Pat. nicht eher Beraten als das es Anleiten ist ?

Sprich ich def: Beraten
erkläre dann das um eine Pat. zu einem Medikament zu beraten es notwendig ist sich mit dem Med. Auszukennen

Def: Patientenedukation
Def: Beratung
Def: Med, speziell BtM
Arzneimittelgesetz zum Umgang mit BtM
5-R-Regel
Ziel einer Beratung, Äussere Gegebenheiten
Rollen des Beraters
inhaltliche Beratung zu dem Med.
Erklärung zu Komplikation Krampfanfall


Hmmm...könnte ich das so in die Richtung machen?
Ich stehe gerade voll auf dem Schlauch....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist die Frage was passt besser zu Medikamenten (BtM) Beraten oder Anleiten?

Patientenedukation allgemein ist klar, den Patient befähigen sich selbst zu helfen.Das der Pat. Experte für seine Problematik ist.

Beraten: Beeinhaltet einen ergebnissoffenen und dialogischen Prozess, bei dem eine maßgeschneiderte individuelle problemlösung vorbereitet wird. dazu muss der beratende sich auf den Klienten einlassen.

Anleiten:Bedeutet in einem schrittweise geplanten prozess inhalte und fertigkeiten zu vermitteln. am ende steht ein definiertes Ziel( evtl. mit Überpfrüfung)

Eig. informiere ich den Pat. doch nur wenn ich ihm etwas über Medikamente erkläre.
 
Danke für eure Antworten.Ich finde es ein Unding das es soviele Ungereimtheiten in der Pflege gibt. sprich nicht richtig abgegrenzte Handlungsfelder.

Ich habe mich jetzt doch gegen die Med. Als Bestand einer Anleitung entschieden und werde
Und werde jetzt kurz über Pflegerische Gruppen in der Psychiatrie ( auch so ein Bereich wo die Berufspolitische Stellung der Pflege unklar ist.)
Und dann leite ich meine Patientin zu Entspannungsfördernden Maßnahmen an, wir haben auf der Station eine Wohlfühlgruppe, und danach wird sie alleine nochmal zur Gehmeditation oder so angeleitet.

Ich bin mir zwar unklar wie das mit den Voraussetzungen für solche Maßnahmen ist, die Aussage auf Station dazu war. Das es ok ist sowas zu machen solange es nur um einfach Übungen geht mit denen man zur Ruhe kommnt und man sich dazu eingelesen hat,oder von Erfahrenen Pflegekräften angeleitet worden ist.
Habt ihr da ne Information zu?

So werde nun mein Thesenpapier abschicken *bibber* dann kann ich es nicht mehr ändern...und im Endeffekt heisst das das es nun fast vorbei ist.
 
Es gibt klare Aussagen im Krankenpflegeausbildungsgesetz:

Ein Schüler darf nur auf einer Station arbeiten, auf der zeitgleich eine "angemessene" Anzahl von Praxisanleitern eingesetzt ist. Praxisanleiter ist auch hier definiert als mit den entsprechenden Theorie- und Praxisstunden qualifizierte Pflegeperson, die die Aufgabe übernimmt, das in der Schule erarbeitete Wissen mit der Praxis zu verknüpfen, und geplante, zielgerichtete Anleitungen durchzuführen.

Laut Empfehlung der DKG soll die reine Anleitungszeit mindestens 10% der Schülerarbeit ausmachen (in der Woche also mindestens etwa 4 Stunden).

Nur Praxisanleiter sind berechtigt, gemeinsam mit einer Unterrichtskraft aus der Schule, die praktische Examensprüfung abzunehmen und zu beurteilen.

Wir als PA´s sind zwar für diese Tätigkeit nicht freigestellt, verfügen aber hausintern über die Freiheit, einen Tag im Monat nur zur Anleitung extra im Dienstplan berücksichtigt zu werden, ohne die übliche Teamarbeit mitzumachen.

Meines Wissens gibt es bei uns auch keine Abteilung mehr, in der kein PA arbeitet.

Die Bezeichnung Mentor wurde bis zur KrpflG-Reform 2004 noch verwendet, ist aber jetzt kein geschützter Begriff mehr.
 
Es gibt klare Aussagen im Krankenpflegeausbildungsgesetz:

Ein Schüler darf nur auf einer Station arbeiten, auf der zeitgleich eine "angemessene" Anzahl von Praxisanleitern eingesetzt ist.

Die klare Aussage, welche Anzahl von PAs "angemessen" ist, die fehlt leider.
 
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege


§ 2 Abs. 2:


Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen
die Praxisanleitung der Schülerinnen und Schüler
nach § 4 Abs. 5 Satz 3 des Krankenpflegegesetzes durch
geeignete Fachkräfte sicher. Aufgabe der Praxisanleitung
ist es, die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die
eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben
heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu
gewährleisten. Hierzu ist ein angemessenes Verhältnis
zwischen der Zahl der Schülerinnen und Schüler zu der
Zahl der Praxisanleiterinnen und -anleiter in dem jeweiligen
Einsatzgebiet entsprechend der Anlage 1 Buchstabe B
sicherzustellen.





Anlage 1 Buchstabe B

Praktische Ausbildung




1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern
Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie,
Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser
Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten


2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen,
rehabilitativen und palliativen Gebieten



Nicht auf jeder Station / Abteilung müssen Praxisanleiter eingesetzt sein, sondern in jedem Einsatzgebiet.
 

Ähnliche Themen