Urlaub gestrichen

Dienstplan: Wann der Chef Ihnen den Urlaub streichen darf - Nachrichten Geld - Verbraucher - WELT ONLINE

Stichwort Urlaubsrecht - Sozietät Poppe / Pinneberg

und noch viele Trefferseiten mehr.

Bitteschön, da du ja anscheinen mit der Suchmaschine auf Kriegsfuss stehst.

Ich gehe also davon aus, dass du auch keine Ahnung/Idee hast und du offensichtlich glaubst, eine PDL/SL ist ein Mensch, der wahre Wunder bewirken kann.
Da hatten wir doch schon in einem anderen Thread?
Du willst Antworten auf Fragen für die diejenigen im thread nicht zuständig sind, oder nicht gestellt sind.
Es ist nicht meine Aufgabe dass ich mir den Kopf eines anderen zerbreche. Ich glaub auch nicht, dass PDLs Wunder vollbringen könnten oder sollten, wenn sich auch manche vorkommen wie Superman oder women. Die sollen nur ihren Job machen für den sie angestellt sind und bezahlt werden - organisieren/managen - sonst nix.
 
Einen Paragraphen aus dem TvÖD hab ich in den Links nun nicht gefunden- dafür aber nur eine Bestätigung des bereits festgestellten: Mäusle wird es eventuell schwer fallen, nachzuweisen, dass der (infolge Stationswechsel verschobene) Urlaub so genehmigt war.

Aber ob dies auch so ist- es gibt Schriftlich was oder nicht- das kann uns nur Mäusle selbst mitteilen und darauf sollten wir wohl warten, bevor wir uns weiter den Kopf machen um ungelegte Eier. Wird sonst ein Stochern im Heuhaufen- hast recht.

Elisabeth
 
hallo ihr

habe heute einen anruf von meiner einrichtugnsleitung erhalten und dort wurde mir gesagt das ich keinen urlaub bekomme da ich jetzt 4wochen krank war und sie mir den urlaub nicht geben können da jetzt andere dran sind die für mich einspringen mussten.

ja was soll ich sagen habe diskutiert und gesagt das es bei anderen auch geht und das ich das nicht einsehe und ich jetzt dafür bestraft werde nur wenn ich einen urlaubsplatz nachweisen kann den ich gebucht habe dann ja. hm naja habe diskutiert und meine sicht der sache gesagt naja da kam sie mir so ich kann sie auch zum mdk arzt schicken und ich so gern ich bin krank und mache nicht krank.

naja mir fehlen die worte ich werde mich neu bewerben

ich hab auch mittgeteilt das ich familär jemanden habe der schwer krank ist und das geklärt habe da hin zu kommen und ja auf dieser schiene brauche ich nicht fahren wurde mir gesagt.

wäre ich nicht krank gewesen haette ich den urlaub bekommen aber so nicht das wurde mir gesagt
 
Hi,

ich glaube bei Mäusl ist es so geregelt wie bei uns.

Wir tragen unseren Urlaub (d.h. SL und Team) im November für das ganze folgende Jahr in einen Jahresplan ein. Dieser geht dann in die Pflegedirektion, dort wird er wenn alles soweit passt genehmigt. Schriftlich darüber bekommt kein Einzelner etwas, aber der Plan liegt in einem Ordner auf Station für alle einsehbar aus.

Wenn der Urlaub nun auf dem nächsten Dienstplan steht, dann muss jeder Arbeitnehmer noch mal einen Antrag auf eben diesen Urlaub stellen. Dann erst bekommt man eine unterschriebene Genehmigung seinen (schon geplanten und von der PDL genehmigten) Urlaub anzutreten.

Nach einem längeren Krank (also kein 2 Wochen krank) gibt es auch bei uns eine Regelung, die besagt, dass nicht sofort an das Krank Urlaub gegeben wird. Warum? Keine Ahnung. Und auf der anderen Seite weiss ich auch, dass sie bei bereits bebuchten Sachen etc. durchaus "gnädig" sind.

Hab heute mit meiner SSL Spätdienst, werde diese nochmal genau zu dem Thema befragen.

Grüße, Mel

genau so ist das bei uns auch kann da nichts mehr hinzufügen

auf jedenfall ist der urlaub gestrichen und ich habe keine lust mehr da hin arbeiten zu gehen

ich habe diese urlaubgenehmigung auf dieser station bekommen wo ich jetzt bin und nicht auf der anderen und wie oben zitiert genau so ist es bei uns auch
 
Mäusl,
sag doch bitte erst mal, nach welchem Tarif Du arbeitest.
Dann ist wichtig, wie nahe Dir der erkrankte Angehörige steht. Wenn es ein Verwandter ersten Grades ist, hast Du bessere Chancen.

Zu Deiner Problematik fällt mir folgendes ein:

Grundsätzlich gelten für das Arbeitsrecht einige Grundsätze, die eine wichtige Rolle spielen.

Das ist einmal der Gleichbehandlungsgrundsatz. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Schlechterstellung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage. Das Argument, dass Du krank warst, dürfte dabei keine Rolle spielen.

Noch wichtiger für Dich ist aber der Grundsatz des billigen Ermessens, verankert im § 315 BGB. Das bedeutet im Arbeitsrecht, dass im Falle einer Arbeitgeber-Entscheidung der Arbeitgeber eine sorgfältige Interessensabwägung durchführen muß. Er muß seine Interessen (Belegung während der Urlaubszeit, Bewältigung von Arbeitsanfällen usw.) sorgfältig gegenüber der Deinen (schwere Krankheit naher Angehöriger, Kind krank usw.) abwägen. Er darf nicht sagen, dass es ihn nicht interessiert, warum Du dringend frei brauchst. Begriff der "Billigkeit" siehe Billigkeit - Duden Recht

Gesetzlich gesehen sehe ich bzgl. des normalen Erholungsurlaubs in Deinem Fall tatsächlich wenig Chancen, solange Du, wie von den Vorrednern schon gesagt, Du nicht nachweisen kannst, dass dieser Urlaub bereits genehmigt wurde. Allerdings kann ein genehmigter Urlaub nicht einfach gestrichen werden, weil man vorher krank war.

Aber es gibt noch folgende Möglichkeiten:

Die "Arbeitsverhinderung aus dringenden persönlichen Gründen":
Arbeitsverhinderung aus dringenden persönlichen Gründen nach § 616 BGB

und

"Sonderurlaub": Wann Sie Ihrem Mitarbeiter Sonderurlaub gewähren müssen

In den einzelnen Tarifverträgen und Arbeitsvertragsrichtlinien sind dazu häufig auch Angaben gemacht.

Inwieweit das eine oder andere auf Dich zurtifft, kann ich nicht sagen. Aber lies Dir einfach die angegebenen Webseiten durch, sie sind sehr informativ.

Wenn ihr einen gescheiten Betriebsrat/MAV habt, könntest Du auch diesen mit einschalten.
Ansonsten lohnt sich auch die Beratung durch eine Gewerkschaft oder natürlich einen Anwalt.

Vielleicht können Dir meine Hinweise ein wenig weiterhelfen. Ich muß aber betonen, dass ich keine Juristin bin, sondern mich lediglich mit Arbeitsrecht im Rahmen meiner Mitarbeitervertretungs-Tätigkeit beschäftige.

Ich wünsch Dir alles Gute!
 
leider kann ich dir das nicht sagen was ich für einen tarif habe ich bekomme einen grundlohn plus zuschläge etc.

der verwandter wäre meine Mutter.

ich werde heute mal zum Anwalt gehen und mich da erkundigen. ich fühle mich gemobbt von denen.
und da sie mir ja auch gedroht hat mit dem MDK Arzt beweist ja das sie denkt ich mache krank nur das was sie im gespräch gesagt hat kann ich ja nicht nachweisen.
 
leider kann ich dir das nicht sagen was ich für einen tarif habe ich bekomme einen grundlohn plus zuschläge etc.

der verwandter wäre meine Mutter.

ich werde heute mal zum Anwalt gehen und mich da erkundigen. ich fühle mich gemobbt von denen.
und da sie mir ja auch gedroht hat mit dem MDK Arzt beweist ja das sie denkt ich mache krank nur das was sie im gespräch gesagt hat kann ich ja nicht nachweisen.

Mäusl, wenn es Deine Mutter ist, dann hast Du auf jeden Fall einen Anspruch auf einige Tage sogar bezahlte Freistellung! Wenn Du länger frei brauchst, dann muß der Arbeitgeber Dich auch unbezahlt freistellen, d.h. dies wäre ein Sonderurlaub, bei dem Du keinen Anspruch auf Weiterzahlung hast.

Zum Anwalt zu gehen, ist in Deinem Fall wirklich das Beste. Alles Liebe Dir und gute Besserung für die Mutti !
 
danke ich werde sehen was der Anwalt heute dazu sagt mir steht es sonst wo naja aber die Kündigung habe ich schon in der Tasche
 
Mäusl, wenn es Deine Mutter ist, dann hast Du auf jeden Fall einen Anspruch auf einige Tage sogar bezahlte Freistellung!

AVR:
Hier geht es nur um Angehörige im selben Haushalt!

Freistellung, unter Wegfall der Bezüge, gibts ansonsten auch nur, wenn dies betrieblich vereinbar ist...!

Und soweit ich das in Erinnerung habe, gibt die "normale" Gesetzgebung hier nichts spezielles vor - besondere Fälle müssten also per Gericht durchgedrückt werden, wenn der Tarif nichts dazu aussagt.

Und hier wird dann wiederum "schwer erkrankt" auf die Goldwaage gelegt.

---

Aber vielleicht hab ich den Passus in den AVR diesbezüglich auch noch nicht gelesen, dann freue ich mich, falls du ihn mir zeigst :-)

[Das alles soll nicht das hier gelaufene rechtfertigen, beziehe mich nur auf die Sache mit der Freistellung]
 
@Sittichfreunndinn- danke für deine umfassende Erklärung. Nach den von dir angegebenen einklagbaren Gründen müsste man bei Mäusle eigentlich von Bossing (Mobbing durch Vorgesetzte) ausgehen. Und dann ist es wirklich besser, möglichst schnell nach einem neuen Arbeitsplatz zu schauen.

Elisabeth
 
Gesetzlich gesehen sehe ich bzgl. des normalen Erholungsurlaubs in Deinem Fall tatsächlich wenig Chancen, solange Du, wie von den Vorrednern schon gesagt, Du nicht nachweisen kannst, dass dieser Urlaub bereits genehmigt wurde. Allerdings kann ein genehmigter Urlaub nicht einfach gestrichen werden, weil man vorher krank war.


so ist das bei uns und ich weis aber nicht ob ich mich darauf beruhen kann das er im Jahresplan genehmigt ist theoretisch schon

Wir tragen unseren Urlaub (d.h. SL und Team) im November für das ganze folgende Jahr in einen Jahresplan ein. Dieser geht dann in die Pflegedirektion, dort wird er wenn alles soweit passt genehmigt. Schriftlich darüber bekommt kein Einzelner etwas, aber der Plan liegt in einem Ordner auf Station für alle einsehbar aus.

Wenn der Urlaub nun auf dem nächsten Dienstplan steht, dann muss jeder Arbeitnehmer noch mal einen Antrag auf eben diesen Urlaub stellen. Dann erst bekommt man eine unterschriebene Genehmigung seinen (schon geplanten und von der PDL genehmigten) Urlaub anzutreten.
 
@Maniac:
Die Gesetzesgrundlage habe ich oben bereits zitiert.
Es handelt sich um http://dejure.org/gesetze/BGB/616.html, welcher über den AVR steht. Hier geht es darum, dass 2 oder 3 Tage Urlaub aus wichtigem Grund, dazu gehört auch die Krankheit eines Elternteils, sogar bezahlt werden müssen.
Die AVR gewähren unbezahlten Sonderurlaub in den in Anlage 14 § 10 AVR bestimmten Fällen. Dies sind 2 Paar Stiefel.
Auf jeden Fall muß es möglich sein, wegen eines schwer erkrankten Angehörigen ersten Grades für wenige Tage (eine "nicht erhebliche Zeit") freigestellt zu werden. Und hier ist der Grundsatz billigen Ermessens sehr wichtig, wie oben dargestellt. Ob der Sonderurlaub gewährt wird, ist letztlich Entscheidung des Arbeitgebers, doch dabei ist er verpflichtet, die gegenseitigen Interessen sorgfältig abzuwägen. Was wiegt schwerer: Der Personalmangel auf der Station gegenüber dem Verlangen, die sterbenskranke Mutter noch einmal zu sehen? Und Arbeitsgerichte prüfen da sehr genau. Auf Fairness und Verhältnismäßigkeit kommt es an. Dass ein Arbeitgeber sich ärgert, weil eine Mitarbeiterin 4 Wochen krank war, dürfte vor Gericht ein schwaches Argument sein. Wenn er mit einer drohenden Insolvenz argumentiert und darlegen kann, dass der Laden zusammenbricht, weil Mäusl die einzige verfügbare Mitarbeiterin in der Zeit ist, dann kann es anders aussehen. Ob billiges Ermessen angewandt wurde, können im Zweifelsfall nur Gerichte entscheiden. Aber unter Umständen wäre gerade dieser Grundsatz sehr einscheidend bei z.B. einer Kündigungsschutzklage.
 
so ich bin jetzt vom Anwalt wieder heim und zwar ist es jetzt so...........der Urlaub steht mir zu davon jetzt mal abgesehen wegen meiner Angehörigen. Dies ist Schikane so wie sie mit mir geredet hat und mir dinge an den Kopf knallt wenn ich waere nicht krank gewesen haette ich den bekommen oder einen nachweis mit Urlaub aber so nicht. Mein Anwalt haette jetzt ein schreiben machen koennen dies wollte ich nicht ich soll jetzt mit mieiner Chefin reden soll sie fragen sie soll mir nachweisen das es richtige beztreibl. Gründe gibt wie z.b. jemand der für mich einspringen sollte demjenigen wurde der Urlaub gekündigt nur dies ist nicht so. dann soll ich ihr sagen das ich arbeiten komme aber mich weiter wenden werde und sie wegen mobbing und schikane anklagen werde.
 
@Maniac:
Die Gesetzesgrundlage habe ich oben bereits zitiert.
Es handelt sich um http://dejure.org/gesetze/BGB/616.html, welcher über den AVR steht. Hier geht es darum, dass 2 oder 3 Tage Urlaub aus wichtigem Grund, dazu gehört auch die Krankheit eines Elternteils, sogar bezahlt werden müssen.
Das ist jedoch ziemlich frei auslegbar...

Hab mal kurz nach ner Meinung dazu gegoogeld:
Sonderurlaub: Anspruch und Regelungen - ArbeitsRatgeber

Wie auch eben schon gesgat, wirds also schjwierig, wenn der Tarif das nicht ebenso vorgibt. Dann gehts vor das gericht, wo dann die "schwere Erkrankung" den betrieblichen belangen gegenüber gestellt wird. Was ist schwer, was minder schwer...

Aber das ist auch müßig hier zu diskutieren - eine PFLICHT, bei Erkrankung der Mutter Tage Sonderurlaub zu gewähren, gibts es "so" jedenfalls nicht.
 
Aber das ist auch müßig hier zu diskutieren - eine PFLICHT, bei Erkrankung der Mutter Tage Sonderurlaub zu gewähren, gibts es "so" jedenfalls nicht.

Das würde ich so nicht sagen. Wenn es billigem Ermessen entspricht, dann hat der Arbeitgeber sehr wohl die Pflicht. Auch wenn es vielleicht erst später durch ein Gericht bestätigt werden muß.
 
Also ich habe gestern erfahren das ich den Urlaub definitiv nicht bekomme und voll eingeplant wurde in die Tage die ich frei hätte. Könnt ihr mir da jetzt sagen wie ich mich dann verhalten soll und mit was ich argumentieren kann meiner Chefin gegenüber????

Da ja meine WBL das auch entschieden hat wird es ein schwerer Gang auf Arbeit sein, da sie die Leute ignoriert und es den Leuten zeigt das sie ein Problem hat.

Ich versuche so schnell wie möglich was neues zu finden nur dies wird sehr schwierig werden.

Ich denke sie werden mich mit dem Grund kündigen das ich ein angekündigtes krank mache. Es ist so eine Mistfirma weis gar nicht wie ich das durchstehen soll.
 
Mein Anwalt haette jetzt ein schreiben machen koennen dies wollte ich nicht ich soll jetzt mit mieiner Chefin reden soll sie fragen sie soll mir nachweisen das es richtige beztreibl
Könnt ihr mir da jetzt sagen wie ich mich dann verhalten soll und mit was ich argumentieren kann meiner Chefin gegenüber???
siehe oben..
Ich denke sie werden mich mit dem Grund kündigen das ich ein angekündigtes krank mache.
Damit haben sie vor jedem Arbeitsrichter gewonnen, das reicht sogar zu einer fristlosen Kündigung = Sperre für ALG1 von 3 Monaten.
 
siehe oben..
Damit haben sie vor jedem Arbeitsrichter gewonnen, das reicht sogar zu einer fristlosen Kündigung = Sperre für ALG1 von 3 Monaten.

ich verstehe jetzt den zusammenhang nicht so richtig

wenn sie mich kündigen wegen angekündigten krank gibt es 3monate sperre das verstehe ich und das andere wie ich mich verhalten soll darin verstehe ich gerade keinen sinn
 
Dein Anwalt hatte dir doch gesagt, dass er gerne eine Brief für dich schreibt und deine Interessen gegenüber dem AG wahrnimmt.

Also lass deinen Anwalt schreiben.
 
das Problem ist nur wenn ich dies machen lasse setze ich eine Kündigung gleich aufs Spiel so vermute ich es einfach nur, da ich meine Firma kenne ob sie es machen weis ich nicht kann aber sein es ist eine sehr verzwickte Sache
 

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