Erreichbarkeit im Urlaub

Der Fall das wir zum Dienst verpflichtet werden gleicht einen Kriegsähnlichen Ereignis oder Krieg. Dieser Katastrophenfall muß von sehr weit oben ausgerufen werden.
Regional reichen dafür z.B. ein Großbrand oder eine Massenkarambolage.

@Martin: Was hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona mit dem Katastrophenschutz zu tun?
 
Regional reichen dafür z.B. ein Großbrand oder eine Massenkarambolage.
...
Und nochmal. Wir werden ganz sicher wegen so etwas nicht zum Dienst verpflichtet. ;)

Es gibt keine Zwangsarbeit für freie Bürger in Deutschland. Das dass Grundgesetz diesbzgl. gebrochen wird erfordert weitaus mehr als einen Großbrand oder Massenkarambolage.

Verwechsle hier nicht GROßSCHADENSLAGE mit einer KATASTROPHE

Das sind zwei verschiedene Dinge. In der Sache wie aber auch im Recht.

Eine Großschadenslage rechtfertigt keinen Verstoß gegen das GG. Und es wäre wirklich, selbst für deutscher Verhältnisse eine traurige Sache wenn wir das nicht ohne Arbeitszwang bewältigen könnten.

Beispiel.
Flut im Aartal = Großschadenslage keine zwänge gegenüber Bürgern, Arbeitnehmer jeglicher Profession.
Ukraine = Katastrophe
Tschernobyl = Katastrophe

Selbst mich aktiv im KatSchutz kann man nicht zur Großschadenslage ran zwingen.
Ich habe mich bereit erklärt mitzuwirken und der AG hat das im Falle X zu dulden.
S.H. Freiwillige Feuerwehr.


Um wieder zu Topic zu kommen.
Niemand braucht unsere Telefonnummer. Wenn wir sie da lassen ist das nett von uns. Und man sollte entsprechend Sorgsam mit umgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hilfsleistung im Katastrophenfall ist keine Zwangsarbeit, sondern unsere gesetzliche Pflicht. Siehe hier, § 26,

Besondere Pflichten von Angehörigen​

der Berufe des Gesundheitswesens​


Jedoch ist dies alles off-topic, da bei der TE ja kein solcher Fall vorliegt. Sie wurde lediglich von einer Kollegin gefragt, ob sie einen Dienst tauschen könnte.
 
Hilfsleistung im Katastrophenfall ist keine Zwangsarbeit, sondern unsere gesetzliche Pflicht. Siehe hier, § 26,

Besondere Pflichten von Angehörigen​

der Berufe des Gesundheitswesens​


Jedoch ist dies alles off-topic, da bei der TE ja kein solcher Fall vorliegt. Sie wurde lediglich von einer Kollegin gefragt, ob sie einen Dienst tauschen könnte.
KATASTROPHE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

und selbstverständlich ist eine Pflicht ein Zwang.


Im Rahmen des Ukraine Konflikts werde ich aktuell jeden Tag bzgl. dessen von meinem Zug kontaktiert.



Und hier ein Auszug aus deinem Gesetz...

2. Abschnitt​

Helfer des Katastrophenschutzes​

§ 11​

(1) Helfer des Katastrophenschutzes sind Männer und Frauen, die im Katastrophenschutz ehrenamtlich tätig sind. Sie verpflichten sich gegenüber dem Träger der Katastrophenhilfe zur Mitwirkung im Katastrophenschutz, soweit ihre Mitwirkungspflicht nicht bereits auf Grund der Zugehörigkeit zum Träger besteht.
(2) Soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, bestehen Rechte und Pflichten der Helfer nur gegenüber der Organisation, der sie angehören. Für Helfer, die keiner Organisation angehören, gelten insoweit die Regelungen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der örtlichen Gemeindefeuerwehren entsprechend.
(3) Vom Wehrdienst oder Zivildienst freigestellte Helfer des Katastrophenschutzes sind verpflichtet, an den dienstlichen Veranstaltungen und den Einsätzen der Kräfte des Katastrophenschutzes teilzunehmen.

Das ist mein Fall... der seit 25 Jahren im KatSchutz ist.
Übrigens rührt das noch aus einer Zeit in der man den Wehr- und Zivildienst mit Mitgliedschaft im KatSchutz umgehen konnte. Man verpflichtete sich 5-7 Jahre im KatSchutz und mußte dafür nicht zum Bund oder in den Zivildienst.


Uuuund hast du den §26 auch verstanden was da steht?
Wir sind verpflichtet uns Fortzubilden und an Übungen teilzunehmen. Die sind dann im Dienstplan ;)

Nebenbei bezweifle ich doch sehr das ein Landesgesetz das Grundgesetz kickt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Definitionen zwischen "Großschadensereignis" und "Katastrophe" sind unterschiedlich, je nachdem ob man die Anzahl der Verletzten zugrunde legt oder die Dauer der Instandsetzung. Katastrophe – Wikipedia Dennoch regeln die Katastrophengesetze der Länder auch die Großschadensereignisse, von daher ist das in diesem Zusammenhang unerheblich. Werden wir in einem solchen Fall in unserem Krankenhaus benötigt, darf die zuständige Behörde festlegen, dass auch Mitarbeiter:innen im Frei oder Urlaub alarmiert werden.

Es ist eine gesetzliche Pflicht, ebenso wie die Gurtpflicht im Auto oder die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Es ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz, da die Versorgung vieler Verletzter in diesem Fall ein höherwertiges Gut ist als mein Recht auf meinen Urlaub an diesem Tag.
 
Und der DBfK spricht ausdrücklich von Mitwirkungspflicht und Zugriffsrechten.

Die Katastrophenschutzgesetze auf Landesebene sehen eine ausdrückliche Möglichkeit der Verpflichtung von Pflegefachpersonen nicht vor. In den Krankenhausgesetzen ist hingegen vorgesehen, dass die Krankenhäuser an der Bewältigung von Großschadensereignissen mitzuwirken haben. Zudem kann das zuständige Ministerium z.B. ermächtigt werden, Zugriffsrechte des Einsatzpersonals bei Großschadensereignissen durch Rechtsverordnung zu regeln“
Aber es hat immer noch nichts mit der Situation der TE zu tun.
 
@InetNinja
Jedes einzelne Bundesland hat sowas wie ein Katastrophenschutzgesetz; kenne nicht jedes einzelne, aber es steht drin, daß JEDER zu allgemeiner Mithilfe verpflichtet werden kann und daß im Katastrophenfall tatsächlich auch Grundrechte ausgesetzt werden können.
Werden wir in einem solchen Fall in unserem Krankenhaus benötigt, darf die zuständige Behörde festlegen, dass auch Mitarbeiter:innen im Frei oder Urlaub alarmiert werden.

Es ist eine gesetzliche Pflicht, ebenso wie die Gurtpflicht im Auto oder die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.
Das ist schön, hat aber nix mit „mit der Berufswahl hast Du Dich dazu verpflichtet“ zu tun. Ich z. B. bin nämlich auch (immer noch) Krankenpfleger, aber zu gar nix verpflichtet, da ich in keiner Klinik arbeite. Ende der Diskussion.
 
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Okay, die Beschäftigten in den ambulanten Diensten etc. hatte ich nicht auf dem Schirm.

Derjenige, dessen Arbeitgeber bei einem solchen Ereignis mit den Behörden zusammen daran arbeitet, das Problem zu lösen, der kann über diesen AG alarmiert werden. Ist eine Pflegekraft nicht bei einem solchen AG beschäftigt, sondern irgendwo anders, hat sie lediglich die "gewöhnliche" Pflicht zur Mithilfe.

(In einem solchen Fall wäre es natürlich möglich, kurzfristig in einem anderen Bereich des jeweiligen AGs eingesetzt zu werden, wenn das vonnöten ist.)
 
was so aus:
>meine Kollegin hat mich wärend meines Urlaubes gefragt, ob ich nach meinem Urlaub einen Dienst mit ihr tauschen kann/würde< - werden kann

8O
 
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@InetNinja
Jedes einzelne Bundesland hat sowas wie ein Katastrophenschutzgesetz; kenne nicht jedes einzelne, aber es steht drin, daß JEDER zu allgemeiner Mithilfe verpflichtet werden kann und daß im Katastrophenfall tatsächlich auch Grundrechte ausgesetzt werden können.
Ja das ist mir bekannt.

Da reden wir aber von extremen Situationen.
Dafür haben wir ja auch die Öffnungsklausel im GG 12 Abs. 2

Ich finde es allerdings schon erwähnenswert diese Mähr von "Weil du das und das Gelernt hast bist zu zu X verpflichtet" klar zu stellen. Das stimmt schlichtweg nicht.

Ich bin mit meiner Ausbildung nicht mehr oder weniger Verpflichtet etwas zu tun als mein Nachbar der gar keine Berufsausbildung hat.
Selbstverständlich werden wir im Fall X entsprechend unserer Fähigkeiten eingesetzt.

Das KatSchutzGesetz welches Claudia hier jetzt angibt bezieht sich auf den ehrenamtlichen KatSchutz. In dem ich z.b. bin.
Bei einem Großbrand kann ich darüber und auch nur darüber zum Dienst verpflichtet werden. Das ergibt sich aus einem Vertrag den ich freiwillig eingefangen bin und auch selbstständig nach belieben wieder kündigen kann. §11

§26 Wiederrum bezieht sich darauf das gewissen Berufsgruppen verpflichtet sind sich Fortzubilden und sich für den Fall X Fachlich auf den Stand zu halten.
 
Du musst nicht erreichbar sein. Aber wenn Du im Katastrophenfall erreicht wirst (wurdest Du ja wohl) und abkömmlich bist (warst Du nicht, Du warst ja verreist), dann musst Du kommen, Urlaub hin oder her. Das ist eine Verpflichtung, die wir mit unserer Berufswahl eingegangen sind.

Bei der TE liegt wäre inatürlich keine Katastrophe vor. Eine Kollegin - nicht die Leitung - hat per SMS nach der Möglichkeit eines Tauschs nach dem Urlaub gefragt. Wahrscheinlich möchte sie das schon während des Urlaubs wissen, damit sie sich was vornehmen kann. Wenn die TE solche eine Frage stört, sollte sie das meines Erachtens mit der betreffenden Kollegin klären und gut ist.
Es gab tatsächlich keine Verpflichtung in meinem Fall.
Lief alles auf freiwilliger Basis.
Ich hab mich sogar selbst gemeldet zum Dienst bei Bedarf.

Aber für solche Fälle liegt meine Nummer halt auch beim AG und ich wäre in solchen Situationen auch mit einem Anruf bei mir
einverstanden. Auch im Urlaub.
 
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Wenn die Nummer bekannt ist - und das war sie hier ja wohl - darf sie meines Erachtens genutzt werden. Weshalb sollte ich sie sonst angegeben haben?
Bei einem einmaligen Anruf bzw. einer SMS würde ich persönlich auch nicht von einer Belästigung sprechen. Wenn es überhand nimmt, kann man Nummern blocken etc., aber man muss nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen.
Nein, nur weil die Telefonnummer auf Station hinterlegt ist, darf sie nicht genutzt werden um denjenigen im Urlaub oder im Frei anzurufen. Wenn man jetzt ein Korinthenkacker wäre, dann wäre ein Telefonat mit der Arbeitsstelle /Arbeitgeber/Leitung, Arbeitszeit. Im Urlaub und in meiner Freizeit muss ich nicht für meinen AG,telefonisch erreichbar sein, postalisch ist völlig ausreichend.
 
Ich wollte jetzt hier auch keinen Aufriß machen (sorry, falls ich etwas giftig wurde), aber der Spruch "Das ist eine Verpflichtung, die wir mit unserer Berufswahl eingegangen sind" ging mir doch gewaltig gegen den Strich. :ccol1:

Denn wenn´s wirklich so wäre und wir durch unseren Beruf nicht nur während unserer aktiven Tätigkeit in der Pflege, sondern auch noch später (sei es durch Wechsel in eine andere Tätigkeit, sei es durch Ruhestand etc.) einseitig verpflichtet wären, dann wären wir auf ewig doppelt und dreifach gearxxxt; denn dann wären wir nicht nur durch unsere Berufswahl im normalen Alltagsgeschäft anderen gegenüber benachteiligt, sondern man könnte uns auch noch im Urlaub, Frei oder wenn wir längst nicht mehr in der Pflege arbeiten, zu irgendwelchen Diensten verpflichten, während die meisten anderen sich beruhigt zurücklehnen und sicher sein können, nie verpflichtet zu werden. :angryfire: Kann nicht sein!

Das Ganze scheitert ja schon (wie der DBfK ja schon schrieb) an einem Verzeichnis der Pflegekräfte.
Daher läuft das normalerweise über Freiwillige, z. B. in Bayern über den Pflegepool: VdPB aktiviert erneut den Pflegepool Bayern und bittet dringend um Unterstützung - Vereinigung der Pflegenden in Bayern
NRW wollte ein Gesetz bringen, daß die Pflegekräfte zwangsverpflichtet und wollte dafür wohl auch auf die Daten der Pflegekammer zurückgreifen, was aber gestoppt wurde (grundgesetzwidrig). Jetzt hat man dort wohl auch so einen Freiwilligenpool.

Grad noch die Ausarbeitung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags dazu gefunden:

 
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Nein, nur weil die Telefonnummer auf Station hinterlegt ist, darf sie nicht genutzt werden um denjenigen im Urlaub oder im Frei anzurufen. Wenn man jetzt ein Korinthenkacker wäre, dann wäre ein Telefonat mit der Arbeitsstelle /Arbeitgeber/Leitung, Arbeitszeit. Im Urlaub und in meiner Freizeit muss ich nicht für meinen AG,telefonisch erreichbar sein, postalisch ist völlig ausreichend.
Eine Kollegin hat angerufen! Der AG hatte gar nichts damit zu tun!
 
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Bei mir war das so,die haben angerufen, ob ich die Heparinspritze gegeben habe, weil eingetragen, aber nicht abgeharkt. Oder hast du den Urinbeutel geleert? Warum diese Frage, ja weil da jetzt schon 400 ml drin sind. Äh,ich habe doch gesagt, ich habe dem Patienten ein Diuretika gegeben, weißt du was das ist und wie dieses Medikament wirkt?
Die Antwort war politisch nicht korrekt und wird hier nicht original wiedergegeben!
Tja, für sowas gibt es einen AB. Meine Handynummer haben nur wenige Kollegen und die wissen, wie schnell ich meine immer ändern kann!
 
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Ich hab ein Zweitprofil auf dem Handy mit einer Nummer, die nur für Dienstliches ist. Da bin ich im normalen Frei erreichbar, aber bei Krank oder im Urlaub wird die SIM-Karte rausgenommen. Auf meiner privaten Nummer sind alle Klinik-Kontakte blockiert. Und wenn jemand auf der dienstlichen Nummer anruft, gehe ich auch grundsätzlich nicht ran, sondern warte ab, was mir auf die Mailbox gesprochen wird. Denke mir halt, wenn jemand auflegt, ohne was draufzusprechen, kann es ja nicht so wichtig gewesen sein (macht auch inzwischen keiner mehr, mittlerweile sprechen alle auf die Mailbox). Und dann höre ich nachher die Mailbox ab und melde mich zurück. Dann weiß ich vorher, was auf mich zukommt. Ich kann es nicht leiden, am Telefon so unvorbereitet unter Druck gesetzt zu werden.
 
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Es war eine SMS. Von einer Kollegin. Wahrscheinlich von deren privatem Handy. Mit der Frage, ob nach dem Urlaub der TE ein Diensttausch möglich wäre.
"Unter Druck setzen" ist das nach meinem Empfinden nicht, aber wenn es die TE stört, sollte sie besagte Kollegin drauf ansprechen. Schade, dass sie sich nicht ein einziges Mal mehr gemeldet hat.
 
Das "unter Druck setzen" war nicht auf die konkrete Situation bezogen. Da hab ich mich blöd ausgedrückt. Die Frage war ja auch ein bisschen allgemein formuliert. Die freundliche unverbindliche Frage, ob man tauschen kann, finde ich völlig adäquat und in Ordnung.

Aber leider gibt es gewisse Kollegen und Leitungen, die nicht unterscheiden können, was geht und was nicht. Wenn ich im Urlaub eine WhatsApp-Nachricht bekomme: "Du musst am xx. Spätdienst statt Frühdienst machen, es geht nicht anders!" ist das nicht adäquat. Und wenn ich krank bin (stationär im KH wohlgemerkt, und das wusste sie) und meine Leitung anruft und mich unter Druck setzt, am nächsten Tag arbeiten zu kommen, dann ist das auch nicht adäquat. Und solche Situationen sind dann die, die dazu führen, dass ich dann eben im Urlaub gar nicht erreichbar bin. Schade für die Leute, die eine ganz normale, legitime Bitte hatten, aber im Rahmen des Selbstschutzes nicht anders zu machen, zumindest für mich persönlich:weissnix:
 
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@Neuromaus

Sowas geht gar nicht, was sagt denn euer Betriebsrat? Das mich Leute anheften und fragen, ob ich Dienst tauschen kann ist ok, wenn ich aber nicht reagiere oder nein sage ist das auch ok.
 
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